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Solange es einen passenden DNG-Konverter zu neuen Kameras und deren RAWs gibt ;)

 

Na, da ist doch gerade Adobe als diejenige Firma, die den DNG-Konverter zur Verfügung stellt,

ein absolut zweifelsfreier und zuverlässiger Garant dafür! :confused:

 

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Ich hätte mir durchaus vorstellen können, dass Adobe mit einem Lizenz- und Cloudmodell herauskommt, dass weitaus weniger Unsicherheit und Diskussionbedarf ausgelöst hätte. Etwas so:

 

Lightroom Classic Lizenz

Lightroom als klassische Lizenzversion ohne Abo, kein Cloudspeicher, kein Lightroom Mobile, kein Lightroom CC. Kosten Neupreis: 200 € (C1 ist teurer); kostenpflichtige Updates via neue Hauptversion ca. alle 2,5 Jahre, Preis: 100 €. (wenn der Verkauf zu schleppend geht, kann Adobe durch Rabattaktionen gegensteuern).

Zwischendurch gibt es keine funktionalen Erweiterungen, nur Bugfixes und Untersützung neuer Betriebssysteme, neuer Kameras

Für Adobe bleibt das Problem, dass Softwarepiraterie vermieden werden muss. Dazu sollte die Adobe ID und eine Seriennummer plus gelegentliche Prüfung im Hintergrund ausreichen. Das Adobe diese Infrastruktur noch aufrecht erhalten müsste, wird es nicht ruinieren, dafür sind die Kauflizenzen etwas teurer.

 

Lightroom Classic Abo

Lightroom Classic als Abo. Dazu Lightroom Mobile um unterwegs Bilder speichern, verwalten und bearbeiten zu können. 1 TB Cloud ausschließlich für SmartPreviews und für die Synchronisation der Bearbeitungen. Bildlübertragung der Originale vom Mobilgerät nur über klassische Wege (kabelgebunden, Speicherkarte). Von Lightroom Classic Synchronisation wie jetzt auch via SmartPreviews. Cloudzugang nur über Lightroom Web. Keine Möglichkeit Bilder zu teilen. Kosten: 5 € / Monat

Jederzeit funktionale Updates, wenn Adobe neue Features herausgibt.

 

Lightroom CC Abo

Lightroom Classic, Lightroom CC und Lightroom Mobile. Synchronisation via Originalbilder oder SmartPreviews. Via Lightroom CC können Bilder per Link (oder noch andere Konzepte) geteilt werden. 2 TB Speicher. Kosten: 12 € / Monat

 

Lightroom Foto Abo

wie Lightroom CC Abo plus Photoshop. 2 TB Speicher. Kosten 20 € / Monat

 

Dynamische Kosten für Cloudspeicher (Kostenabrechnung monatlich)

Für jedes weitere angefangene Terabyte 5 € pro Monat zusätzlich für jedes CC-Abo. Abrechnung dynamisch. Brauche ich mehr, erhöht sich die Monatsrechnung, brauche ich weniger erniedrigt sie sich. Berechnung ist die maximale Nutzung im Abrechnungsintervall. Minimum das dem Abo zugehörige Preisniveau.

 

Ein Lightroom Fotoabo mit 5 TB Cloudspeicher würde so 35 € / Monat kosten.

 

Ich persönlich würde das Lightroom CC Abo wählen und käme bei der dynamischen Abrechnung derzeit auf 3 TB Cloudspeicher, also 17 € / Monat, wenn ich meinen Katalog als Backup in die Cloud schieben würde.

 

Wenn der Nutzer ein Abo kündigt (Mindestlaufzeit für alle Varianten: 1 Jahr) fällt er auf die Lightroom Classic Lizenz in der aktuellen Version zurück und erhält von Adobe eine gültige Seriennummer. Der Cloudspeicher wird nach drei Monaten gelöscht. Sämtliche Synchronisationsfunktionen stehen nicht mehr zur Verfügung.

 

Über die Preise kann man ja noch diskutieren, aber so ungefähr könnte ich mir ein Verkaufsmodell vorstellen.

bearbeitet von tgutgu
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Na, da ist doch gerade Adobe als diejenige Firma, die den DNG-Konverter zur Verfügung stellt...

 

Ja eben!

Adobe ist recht schnell um Camera RAW und damit auch den DNG Konverter upzudaten.

Bei Adobe funktionieren ansonsten die DNGs in LR auch von neueren Kameras in älteren LR Version.

Das ist bei anderen RAW Konvertern (z.B. DXO) leider nicht der Fall.

Mein Hauptsystem nimmt eh nativ in DNG auf, da kann ich immer sofort loslegen und die Sonys sind dank der Marktbedeutung mittlereile auch schnell im Konverter supported.

 

Für mich und LR 5.7 die perfekte Lösung :)

bearbeitet von D700
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Ich werde, wie schon geschildert, meine Lebenszeit nicht mit dem Lesen von AGB-s verschwenden.

 

Amüsant! Ich glaube eher du verschwendest deine Lebenszeit damit dich in Foren rumzutreiben in denen du nicht gelesene AGBs diskutierst...

[emoji12]

 

Aber chapeau für deine Entschuldigung, macht nicht jeder hier.

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,,,,,

Adobe hat aber spätestens in ein paar Jahren die Möglichkeit, mich oder jemanden von dem ich Bilder in der Adobe Cloud habe mehrfach in einem Bild, das dem Original täuschend ähnlich ist, neben einem gesuchten Terroristen zu rendern, und zwar so perfekt, dass es eben nicht als manipuliertes Bild erkennbar wäre und mit allen Konsequenzen, die das bei der NSA etc. hätte.

Das bedeutet nicht, dass man das auch machen würde und ich möchte Adobe da nichts Böses unterstellen aber ich bekomme schon alleine bei der Vorstellung, dass das möglich sein wird, Gänsehaut.

 

Ich glaube das ist bisher die absurdeste Paranoia Geschichte in diesem seltsamen Thread. ;-)

 

Adobe ist ein weltbekanntes Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung von 73 Milliarden Euro, 15.000 Mitarbeitern und vielen Millionen Abonnenten auf der ganzen Welt. Darunter unzählige Journalisten und sonstige Medienleute.

 

Die Wahrscheinlichkeit, dass sich das Unternehmen mit irgendeiner unseriösen Verwendung der Kundenbilder selbst ruiniert oder damit sogar irgendwie unbeschadet durchkommt ist doch verschwindend gering. Da fällt uns eher der Himmel auf den Kopf.

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In Bezug auf Adobe ist das *aktuell* vielleicht übertrieben, aber intelligente Bildauswertung in falschen Händen hinterlässt auch bei mir ein eher flaues Gefühl.

 

Ich war ja schon überrascht, welche Zusammenhänge Facebook aus seinen Nutzerdsten herstellt, Massenbildauswertung hebt das noch auf eine andere Ebene.

 

Allzu privates würde ich eher nicht in die Cloud stellen. Insofern ist eine pauschale LR Katslogmigration bei einem Hersteller, der sich explizit der Bildauswertung widmet, problematisch.

bearbeitet von tgutgu
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Amüsant! Ich glaube eher du verschwendest deine Lebenszeit damit dich in Foren rumzutreiben in denen du nicht gelesene AGBs diskutierst...

[emoji12]

 

Aber chapeau für deine Entschuldigung, macht nicht jeder hier. sich

 

AGB werden häufig in "Anwaltsdeutsch" geschrieben und extra "verschnurbelt" formuliert, so dass man sich am Ende eines Satzes fragen muss, was denn da eigentlich gemeint sein könnte. Wenn man dann alle Interpretationsmöglichkeiten gewissenhaft ermittelt, weiß man eigentlich nur eines:

 

Im Zweifel bist du als Nutzer der Dumme ohne Ansprüche gegen irgendwen und irgendwas.

 

Hinzu kommen Übersetzungsinterpretationen, wenn der AGB-Ursprung nicht in der Landessprache der Nutzer formuliert worden ist.

Das wurde hier ja im speziellen auch schon beleuchtet.

 

Nimm alleine diesen Absatz aus den Adobe-AGB, wie tgutgu ihn hier eingestellt hat:

 

3.2 Rechte an Ihrem Inhalt zum Betreiben der Dienste.Wir benötigen von Ihnen zum Betrieb und zur Aktivierung der Dienste bestimmte Rechte an Ihren Inhalten. Wenn Sie Inhalte auf die Dienste hochladen, erteilen Sie uns das nicht ausschließliche, weltweit geltende, gebührenfreie, unterlizenzierbare und übertragbare Recht, die Inhalte wie erforderlich als Reaktion auf benutzergesteuerte Aktionen (wie z. B. das private Speichern oder die Freigabe von Inhalten) zu verwenden, zu vervielfältigen, öffentlich auszustellen, zu verteilen, zu ändern (um Ihren Inhalt beispielsweise besser zu präsentieren), öffentlich vorzuführen und zu übersetzen. Diese Lizenz dient nur zum Betreiben oder Verbessern der Dienste.

 

Zwar beteuert Adobe, die überaus umfangreichen Rechte seien nur zum Betreiben notwendig... das kann man jetzt glauben, oder eben nicht.

Und etliches ist Auslegungssache. Würdest Du 5 Anwälte fragen, bekämest Du voraussichtlich 5 Sichtweisen.

 

Und genau deshalb ist es aus meiner Sicht müßig, AGB zu lesen. Endgültige Klärungen finden in der Regel erst vor Gericht statt, und dort und auf hoher See ist man ja bekanntlich in Gottes Hand.

 

Übrigens, wenn alle, die die AGB nicht gelesen haben und hier mitdiskutieren, ausgeklammert würden, könnte es sein, dass tgutgu nur vereinzelt diskutieren könnte, möglicherweise würde er einen Monolog halten ;)

 

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Ich hätte mir durchaus vorstellen können, dass Adobe mit einem Lizenz- und Cloudmodell herauskommt, dass weitaus weniger Unsicherheit und Diskussionbedarf ausgelöst hätte. Etwas so:

 

Lightroom Classic Lizenz

Lightroom als klassische Lizenzversion ohne Abo, kein Cloudspeicher, kein Lightroom Mobile, kein Lightroom CC. Kosten Neupreis: 200 € (C1 ist teurer); kostenpflichtige Updates via neue Hauptversion ca. alle 2,5 Jahre, Preis: 100 €. (wenn der Verkauf zu schleppend geht, kann Adobe durch Rabattaktionen gegensteuern).

Zwischendurch gibt es keine funktionalen Erweiterungen, nur Bugfixes und Untersützung neuer Betriebssysteme, neuer Kameras

Für Adobe bleibt das Problem, dass Softwarepiraterie vermieden werden muss. Dazu sollte die Adobe ID und eine Seriennummer plus gelegentliche Prüfung im Hintergrund ausreichen. Das Adobe diese Infrastruktur noch aufrecht erhalten müsste, wird es nicht ruinieren, dafür sind die Kauflizenzen etwas teurer.

 

Lightroom Classic Abo

Lightroom Classic als Abo. Dazu Lightroom Mobile um unterwegs Bilder speichern, verwalten und bearbeiten zu können. 1 TB Cloud ausschließlich für SmartPreviews und für die Synchronisation der Bearbeitungen. Bildlübertragung der Originale vom Mobilgerät nur über klassische Wege (kabelgebunden, Speicherkarte). Von Lightroom Classic Synchronisation wie jetzt auch via SmartPreviews. Cloudzugang nur über Lightroom Web. Keine Möglichkeit Bilder zu teilen. Kosten: 5 € / Monat

Jederzeit funktionale Updates, wenn Adobe neue Features herausgibt.

 

Lightroom CC Abo

Lightroom Classic, Lightroom CC und Lightroom Mobile. Synchronisation via Originalbilder oder SmartPreviews. Via Lightroom CC können Bilder per Link (oder noch andere Konzepte) geteilt werden. 2 TB Speicher. Kosten: 12 € / Monat

 

Lightroom Foto Abo

wie Lightroom CC Abo plus Photoshop. 2 TB Speicher. Kosten 20 € / Monat

 

Dynamische Kosten für Cloudspeicher (Kostenabrechnung monatlich)

Für jedes weitere angefangene Terabyte 5 € pro Monat zusätzlich für jedes CC-Abo. Abrechnung dynamisch. Brauche ich mehr, erhöht sich die Monatsrechnung, brauche ich weniger erniedrigt sie sich. Berechnung ist die maximale Nutzung im Abrechnungsintervall. Minimum das dem Abo zugehörige Preisniveau.

 

Ein Lightroom Fotoabo mit 5 TB Cloudspeicher würde so 35 € / Monat kosten.

 

Ich persönlich würde das Lightroom CC Abo wählen und käme bei der dynamischen Abrechnung derzeit auf 3 TB Cloudspeicher, also 17 € / Monat, wenn ich meinen Katalog als Backup in die Cloud schieben würde.

 

Wenn der Nutzer ein Abo kündigt (Mindestlaufzeit für alle Varianten: 1 Jahr) fällt er auf die Lightroom Classic Lizenz in der aktuellen Version zurück und erhält von Adobe eine gültige Seriennummer. Der Cloudspeicher wird nach drei Monaten gelöscht. Sämtliche Synchronisationsfunktionen stehen nicht mehr zur Verfügung.

 

Über die Preise kann man ja noch diskutieren, aber so ungefähr könnte ich mir ein Verkaufsmodell vorstellen.

 

Da hst Du Dir aber Mühe gegeben. Alle Achtung!

 

Hier trifft kundenorientierte Denkweise auf die "amerikanische Art", die Dinge anzupacken.

Die US-Unternehmen ticken da leider völlig anders.

 

Ich glaube auch nicht, dass sie damit wirklich erfolgreicher sind, als sie es mit Deinem Modell wären.

 

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...und es wäre ja auch nicht das erste Mal, dass ein Unternehmen (inkl. Adobe) unter dem Sturm der Entrüstung der Kundschaft einen Rückzieher macht!

Ich denke da auch immer an den Versuch der Kaffeehersteller vor vielen Jahren, die 400g-Packungen zu pushen. Dann hieß es: Ihr Pfund ist wieder da!

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...und es wäre ja auch nicht das erste Mal, dass ein Unternehmen (inkl. Adobe) unter dem Sturm der Entrüstung der Kundschaft einen Rückzieher macht!

Ich denke da auch immer an den Versuch der Kaffeehersteller vor vielen Jahren, die 400g-Packungen zu pushen. Dann hieß es: Ihr Pfund ist wieder da!

Dafür verkaufen sie uns jetzt 100g zu 10€ - fein säuberlich à 6g in Alukapseln verpackt...

 

Aber ich schweife ab. Was ich nur sagen wollte: Man sollte den Erfindungsreichtum von GebrauchtwagenWebspaceverkäufern nicht unterschätzen ;)

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(...)

 

Zwar beteuert Adobe, die überaus umfangreichen Rechte seien nur zum Betreiben notwendig... das kann man jetzt glauben, oder eben nicht.

Und etliches ist Auslegungssache. Würdest Du 5 Anwälte fragen, bekämest Du voraussichtlich 5 Sichtweisen.

 

Und genau deshalb ist es aus meiner Sicht müßig, AGB zu lesen. Endgültige Klärungen finden in der Regel erst vor Gericht statt, und dort und auf hoher See ist man ja bekanntlich in Gottes Hand.

 

Übrigens, wenn alle, die die AGB nicht gelesen haben und hier mitdiskutieren, ausgeklammert würden, könnte es sein, dass tgutgu nur vereinzelt diskutieren könnte, möglicherweise würde er einen Monolog halten ;)

 

So schlimm wird es mit den AGBs schon nicht sein. Betrieb und Verbessern beinhalten nicht das Recht, ohne das Einverständnis des Kunden, mit den Bildern weitere Geschäfte zu machen, das würden wohl alle Gerichte so sehen. Es steht glasklar geschrieben, dass der Kunde sämtliche Eigentumsrechte behält und er an Adobe nur Rechte einräumt, den Clouddienst mit den Bildern zu betreiben und zu verbessern. In Gottes Hand liegt da nichts.

 

Es bringt Adobe ja auch nichts, sich irgendwelche einzelnen Kunden oder Bilder herauszusuchen und weiter zu verkaufen. So etwas in größerem Stil zu tun, müsste vermarktet werden und spätestens dann würde es auffallen und entsprechende Klagen erhoben. Adobe müsste die Bilder ja auch irgendjemandem zeigen, damit sie verkaufbar wären. Nach dem gegenwärtigen Konzept geht das überhaupt nicht, da Bilder nur dem Kundenkonto zugeordnet sind und nur der Kunde selbst kann ausschließlich seine Bilder via link freigeben. Die Cloud kennt also per se keinen öffentlichen Bereich. Im Gegensatz zu Flickr gibt es kein Rechtemodell, das Bilder in öffentliche und nicht öffentliche aufteilt.

 

Adobe müsste Institutionen, die Interesse an Bildern haben, entweder hintenrum Rechte und Zugriffe einräumen oder es irgendwie offiziell tun, was dann aber auch nach außen hin gegen die bestehenden AGBs verstößt, da das mit Betrieb und Verbesserung nichts mehr zu tun hat.

 

Gute Bilder sollen ja auch gezeigt werden. Wenn jemand sein Bild unberechtigterweise veröffentlicht sieht und die Quelle ausschließlich die Adobe Cloud sein kann, wird es für Adobe Ärger geben. Natürlich muss der Kunde selbst auch gewisse Nachweise erbringen können, aber allein das Bekanntwerden solcher Fälle wäre für Adobe problematisch.

 

Ich sehe die Probleme nur dann, wenn Adobe seine aktuellen AGBs, die für mich passend sind, bzgl. der Nutzungsrechte in der Cloud einseitig ändert und ich durch eine Nichtannahme mein LR Classic Nutzungsrecht verlieren würde.

 

Adobe könnte z.B. erstmal einen umfangreichen Bestand an Bildern aufbauen und mit den gegenwärtigen AGBs suggerieren, dass es nur den Betrieb im Sinn hat. Später ändert es die AGBs und macht daraus einen verkaufbaren Bilderstock. Nun ja.

 

Soweit ich weiß hat Adobe ja auch schon so etwas wie eine Plattform, über die mit entsprechender Provision Bilder verkauft werden. Es kann also sein, dass das mal mit der Cloud verknüpft wird. Dann wäre - mit Einverständnis des Kunden - Adobe der „Händler“ für Kundenbilder. Das kann durchaus für beide Seiten ein Geschäftsmodell werden, das durch andere AGBs geregelt werden muss. Die aktuellen geben das nicht her.

bearbeitet von tgutgu
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Da hst Du Dir aber Mühe gegeben. Alle Achtung!

 

Hier trifft kundenorientierte Denkweise auf die "amerikanische Art", die Dinge anzupacken.

Die US-Unternehmen ticken da leider völlig anders.

 

Ich glaube auch nicht, dass sie damit wirklich erfolgreicher sind, als sie es mit Deinem Modell wären.

 

Es gibt von Amazon nach meinem Kenntnisstand ein Cloud und Software as a Service Modell, das genauso bzw. ähnlich funktioniert. Softwarepakete, Lizenzen, CPU Last, Arbeitsspeicher und Cloudspeicher können dynamisch zu- und abgebucht werden. Viele Kunden haben Zeiten, in den Spitzenlast herrscht und Normalzeiten, in denen nicht soviel passiert.

 

So unamerikanisch scheint mein Vorschlag daher nicht zu sein. Amazons Konzept ist natürlich an Unternehmen gerichtet. Meiner Meinung nach ist Adobes Modell eher Old School und nicht wirklich modern.

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Kann man eigentlich Lightroom Cassic auch mal nur kurz "testen", ohne es gleich zu abonnieren ?

Mich würde nur sehr interessierten, wie flüssig es mit meiner veralteten Hardware im Vergleich zu 6.10 läuft !

 

LG Manfred

bearbeitet von manifredo
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Müsste via CC-App gehen. Da wird für das ganze Adobe-Gerödel "Testen" angeboten. Allerdings brauchst du dafür ein Adobe-Konto.

 

Gerade wird LR CC Classic "gebugfixt": Version 7.01.

 

Gruß,

Christian

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Kann man eigentlich Lightroom Cassic auch mal nur kurz "testen", ohne es gleich zu abonnieren ?

Mich würde nur sehr interessierten, wie flüssig es mit meiner veralteten Hardware im Vergleich zu 6.10 läuft !

 

LG Manfred

7 Tage kann man es kostenfrei testen (dabei darauf achten, die alte Version zu behalten.

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Soweit ich weiß hat Adobe ja auch schon so etwas wie eine Plattform, über die mit entsprechender Provision Bilder verkauft werden. Es kann also sein, dass das mal mit der Cloud verknüpft wird. Dann wäre - mit Einverständnis des Kunden - Adobe der „Händler“ für Kundenbilder. Das kann durchaus für beide Seiten ein Geschäftsmodell werden, das durch andere AGBs geregelt werden muss. Die aktuellen geben das nicht her.

 

Anfragen von Adobe kriegen wir alle, das wir die Bilder durch sie verkaufen können. Und das zu so schlechten Konditionen das man solche Sachen gleich Deleten kann.

- Adobe als Händler für Kundenbilder, mit ZWANGS - Einverständniss?

Könnt mir gut vorstellen das solch Überlegungen bei Adobe bereits in der Zukunft,   Business, Pipeline sind. 

Fortsetzung folgt.

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Hmmm...

 

Also ich habe heute mein Lightroom Mobile auf dem Händy mal wieder benutzt, die war vollständig ohne Einschränkung nutzbar obwohl ich keine CC habe und auch kein Abo zahle.

Bisher war da definiitiv der Bereich, wo die Pinsel und Verläufe sind, nicht nutzbar - ist das jetzt grundsätzlich uneingeschränkt nutzbar oder hat Adobe da was zu erklärt ?

 

:)

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Anfragen von Adobe kriegen wir alle, das wir die Bilder durch sie verkaufen können. Und das zu so schlechten Konditionen das man solche Sachen gleich Deleten kann.

- Adobe als Händler für Kundenbilder, mit ZWANGS - Einverständniss?

Könnt mir gut vorstellen das solch Überlegungen bei Adobe bereits in der Zukunft, Business, Pipeline sind.

Fortsetzung folgt.

Solche Anfragen habe ich noch nie erhalten und von Zwangseinverständnis war nie die Rede. Ich habe ja auch nur von einem *möglichen* Geschäftsmodell gesprochen, derzeit ist davon überhaupt nichts in Sicht und Adobe nach meiner Kenntnis nichts von solchen Absichten geäußert.

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Frage an die Gemeinde: Kann ich die finale Version von LR, also Update von 6.12 auf 6.XX laden, und dann als letzte Standalone Version benutzen, ohne auf irgendetwas im Cloud-Bereich updaten zu müssen?

 

Danach würde ich auf DXO wechseln, bei Bedarf, für zukünftige Kameras.

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So, habe jetzt klar Schiff gemacht: LR6 6.13 (Verwaltung)/DxO PhotoLab (Editor). Geld fliesst jetzt Richtung DxO. Ich bin noch von der alten Sorte - gute Kamera für Jahre angeschafft, dann nach und nach die Objektive: ich hechle also nicht hinter den jeweils neuen Programm-Versionen hinterher, weil ich ständig neue Kameras anschaffe.

 

Im Auge behalte ich für die Zukunft IMatch (Phototools), falls LR dann gar nicht mehr will. Die Software hatte ich jetzt vier Wochen im Probebetrieb, läuft stabil und schnell mit meinen knapp 40.000 Scans/Fotos. Ansonsten bleibe ich bei meiner Mischung aus Datenbank/chronologisch organisierter Dateiablage.

 

Nach 24 Jahren guter Kundschaft bei Adobe ist nun Schluss. Fotobereich s. oben, Videobereich ist schon seit 5 Jahren woanders aufgehoben, Acrobat schon längst ersetzt. Das Vertrauen ist verlorengegangen. Da ich weder Profi noch Halb-Profi bin, sondern "nur" ein Fotoamateur, wird es Adobe nicht treffen.

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Kann man eigentlich Lightroom Cassic auch mal nur kurz "testen", ohne es gleich zu abonnieren ?

Mich würde nur sehr interessierten, wie flüssig es mit meiner veralteten Hardware im Vergleich zu 6.10 läuft !

 

LG Manfred

 

Manfred,

Anwender, die gerne mit dem Leica 100-400 mm wildlife Aktion fotografieren, sollten bei einem LR7 (Classic) Test PS2018 unbedingt mit einbeziehen. Mit PS kann z.B. der Vogel mit wenigen Klicks eine Freistellung erfahren und nur der  Hintergrund wird entrauscht, so dass das Gefieder unangetastet bleibt. Zur Entrauschung des Gefieders bei ISO 3200/6400 setzte ich bis jetzt DeNoise ein, da mir mit PS noch die Einarbeitung fehlt.

 

Die LR7 selektive Bearbeitung via diversen Filtern im Zusammenspiel mit der Bereichsmaske Farbe  (Schärfung, Lichter, Tiefen, Kontrast, weiß, schwarz, Dunst...................) hebt LR7 auf eine neue Stufe.

 

Die Cloud interessiert mich zur Zeit nicht und wird von LR7 und PS2018 nie automatisch aktiviert. Eine Schärfebeurteilung bzw. Bildauswahl kann ich nur via 1:1 bzw. 2:1 Ansicht vornehmen. Dafür taugt das. orig. RAW als 1:1 Vorschau gerendert. Die in LR7 neue Importmöglichkeit "Eingebettete und Filialdateien" ist nur für eine Vorabauswahl zu gebrauchen.

 

Einen Geschwindigkeitszuwachs LR 6 > LR 7 konnte ich auf meinem 2009 I7 Rechner (16 GB Arbeitsspeicher) und Intel mini PC Nuc nicht feststellen. Einige bugs in der LR7 sind noch vorhanden, die jedoch umschifft werden können. Meine Kataloge beinhalten nur 1:1 Vorschauen (Beschleunigung)

 

Die Fortschritte von LR 5>6>7 empfinde ich beachtlich und das in dem Abo enthaltene PS2018 ist ein Werkzeug für engagierte Fotografen. Je nach Aufnahme benütze ich unterschiedliche Profile in LR 6/7. Zur Arbeit mit LR7 sollte die Prozess Version 4 verwendet werden.

 

Fazit:

es war noch nie so einfach Aufnahmen zu generieren, die ohne Bearbeitung nicht den eigenen Vorstellungen entsprechen;) . Sicher geht das ähnlich mit anderen Programmen ebenfalls, doch ohne intensive Einarbeitung können Vergleiche nicht angestellt werden. Eine durchgängige 12-16 bit Bildverarbeitung ist erstrebenswert, bei den heutigen 10bit 4/5/6/8K Bildschirmen.

 

Tipp:

unbedingt die RAWs archivieren von herausragenden Aufnahmen. Die Entwicklung der EBV ist fortschrittlicher, als die aktuelle Sensorentwicklung unserer Cams.

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