m.c.reloaded Geschrieben 11. Dezember 2015 Share #776 Geschrieben 11. Dezember 2015 Werbung (verschwindet nach Registrierung) Also mir fällt da direkt eines ein, erst ein paar Wochen her.. Und das war deutlich schlimmer und daher musste der Verkauf kurz nach Auslieferung direkt wieder gestoppt werden weil das Bajonett Objektive beschädigt hat... Geheimprojekt? Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werbung Geschrieben 11. Dezember 2015 Geschrieben 11. Dezember 2015 Hi m.c.reloaded, Das könnte für dich interessant sein: Wir das Spiel im Bajonett der a7 durch den Service repariert? . Da findet jeder was…
bezet Geschrieben 11. Dezember 2015 Share #777 Geschrieben 11. Dezember 2015 (bearbeitet) Auch wenn Viele von uns anders handeln würden, sollten wir einfach sagen: "geh diesen Weg und berichte" und nicht "Das macht keinen Sinn". Solche schlauen Ratschläge hat er nicht verdient. Also ich denke schon, dass die Überlegung, ob es Sinn macht, gegen Sony auf dem Rechtsweg vorzugehen, durchaus Teil der sachlichen Diskussion ist. Diese "schlauen" Ratschläge sind ja nicht abwertend gemeint. Nochmal: Das Verhalten von Sony wird hier in keiner Weise verharmlost, man muss aber bei allem Ärger bedenken: - Sony wird nicht zugeben, das es sich um einen Konstruktionsfehler handelt, schon gar nicht auf dem Rechtsweg. - Somit liegt die Beweislast beim Kläger, d.h. der Kläger muss Kosten für Gutacher (und darauf wird es hinauslaufen) vorstrecken. Kein Gericht der Welt wird ermittelte Werte einer Partei und seien sie auch noch so aufwändig ermittelt, werten. - Die Gerichts- und Anwaltskosten sind ebenfalls vom Kläger vorstrecken. Das summiert sich schnell zu dem Mehrfachen des Streitwertes. Wer das durchziehen will, bitte, aber es muss erlaubt sein, auf die Risiken hinzuweisen. Und noch 5,00 € in das Phrasenschwein: "Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand". bearbeitet 11. Dezember 2015 von bezet noreflex und leicanik haben darauf reagiert 2 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cyco Geschrieben 11. Dezember 2015 Share #778 Geschrieben 11. Dezember 2015 Geheimprojekt? Olympus E-10II. Der Sicherungspin für die Objektive war wohl etwas schwach ausgefallen, so dass die Objektive sich lockern konnten. www.olympusamerica.com/files/oima_cckb/E-M10%20Mark%20II_Announcement_091015.pdf Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
m.c.reloaded Geschrieben 11. Dezember 2015 Share #779 Geschrieben 11. Dezember 2015 Die haben das aber behoben bevor ich meine gekauft habe. Sogar die Seriennummern der betroffenen cams veröffentlicht. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
montan Geschrieben 11. Dezember 2015 Share #780 Geschrieben 11. Dezember 2015 Ich möchte an dieser Stelle eine (kleine) Lanze für @montan brechen: OK, @vidalber, etwas kleiner und unauffälliger käme mir mehr entgegen... Danke auch für Deine Ideen und Mitarbeit, gleiches gilt natürlich für die übrigen angenehmen Zeitgenossen. Ich bin aktuell immer noch mit meinem "federlosen" Mono-Bajonett (ausschließlich für die nativen SONY- und ZEISS-Objektive) beschäftigt. Es hapert im Moment an geeignetem Material. TESA bietet in seinem umfangreichen Sortiment zwar verschiedene brauchbare beidseitig klebende Produkte an, aber leider nur in Umverpackungen mit mehreren Rollen für industrielle Anwendungen. Aber ich habe ja keine Serien-Fertigung im Sinn. - Naja, vielleicht werde ich vor dem System-Wechsel.doch noch fündig. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
m.c.reloaded Geschrieben 11. Dezember 2015 Share #781 Geschrieben 11. Dezember 2015 Wenn Du die Kamera nicht direkt vom Hersteller hast, hast Du kein Rechtsverhältnis mit diesem und kannst keine Gewährleistung geltend machen. Ich erinnere mich vage daran, dass man in dem ersten halben Jahr nach Kauf, also in der Gewährleistungsphase des Händlers, zunächst diesen in Anspruch nehmen muss. Anschließend in der Restlaufzeit der Garantiephase kann man direkt an den Hersteller gehen. Und in der Gewährleistungsphase ist die Nachweispflicht günstiger für den Käufer, in der anschließenden Garantiephase günstiger für den Hersteller. In der gängigen Praxis schicken aber doch viele ihre Kameras am Händlerweg vorbei direkt zu den Servicedienstleistern des Herstellers. Da dieser Prozessweg für alle Beteiligten einfacher ist, hat wohl auch niemand etwas dagegen. Da montan ja eh schon bei Hersteller und Servicepartner ein und ausgeht und in reger Kommunikation steht, macht es nicht viel Sinn jetzt nochmal einen Händler in den Kommunikationsweg dazwischenzuschalten. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
leicanik Geschrieben 11. Dezember 2015 Share #782 Geschrieben 11. Dezember 2015 (bearbeitet) Werbung (verschwindet nach Registrierung) Ich erinnere mich vage daran, dass man in dem ersten halben Jahr nach Kauf, also in der Gewährleistungsphase des Händlers, zunächst diesen in Anspruch nehmen muss. Anschließend in der Restlaufzeit der Garantiephase kann man direkt an den Hersteller gehen.... Aus meiner Sicht verwechselt du da etwas. Heiko hat es schon ganz richtig beschrieben: Einen Rechtsanspruch hast du nach dem Gewährleistungsrecht. Und den hast du prinzipiell gegenüber deinem Vertragspartner, das ist der Händler. Nach einem halben Jahr dreht sich die Beweislast um und du musst beweisen, dass der Mangel von Anfang an vorlag. Garantie ist kein Rechtsanspruch und eine freiwillige Leistung des Herstellers. Juristisch hat sie nichts mit der Gewährleistung zu tun. Da es hier um Rechtsansprüche geht, muss man das getrennt sehen von der üblichen Praxis, bei nicht strittigen Fällen halt das Gerät gleich direkt zum Hersteller zu schicken. Die ist in den Fällen ja auch unproblematisch. Heiko weist aus meiner Sicht mit Recht auf gewisse Stolperfallen in dem ganzen Prozedere hin, das hat mit einer Geringschätzung von Montans Leistung hier oder mit Abwertung oder Nicht-Unterstützen-Wollen gar nichts zu tun. So jedenfalls habe ich das verstanden, was ich mir bisher zum Thema Gewährleistung und Garantie zusammengelesen habe. bearbeitet 11. Dezember 2015 von leicanik pictor hat darauf reagiert 1 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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pictor Geschrieben 11. Dezember 2015 Share #783 Geschrieben 11. Dezember 2015 Bitte keinen juristischen Rat geben, wenn ihr euch nicht richtig auskennt. Gewährleistung und Garantie sind zwei verschiedene Sachen. Gewährleistung ist eine gesetzlich genau geregelte und vorgeschriebene Nachbesserungspflicht des Verkäufers, falls das gekaufte Gerät bereits beim Kauf einen Defekt hat. Der Verkäufer muss bei einem Defekt, der bereits beim Kauf vorliegen muss, Sorge tragen, dass der Defekt behoben wird oder der Kunde ein Austauschgerät erhält. Die Wahl hat der Käufer. Falls beides nicht möglich ist, hat der Käufer das Recht auf Rücktritt, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz. Garantie ist eine freiwillig eingegangene Verpflichtung des Herstellers, dass ein Gerät über einen bestimmten Zeitraum funktionstüchtig ist und die Funktionstüchtigkeit im vom Käufer unverschuldeten Schadensfall kostenlos wiederhergestellt wird. Stefan Zwi., tgutgu, joachimeh und 1 weiterer haben darauf reagiert 4 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
m.c.reloaded Geschrieben 11. Dezember 2015 Share #784 Geschrieben 11. Dezember 2015 Aus meiner Sicht verwechselt du da etwas. Heiko hat es schon ganz richtig beschrieben: Einen Rechtsanspruch hast du nach dem Gewährleistungsrecht. Und den hast du prinzipiell gegenüber deinem Vertragspartner, das ist der Händler. Nach einem halben Jahr dreht sich die Beweislast um und du musst beweisen, dass der Mangel von Anfang an vorlag. Garantie ist kein Rechtsanspruch und eine freiwillige Leistung des Herstellers. Juristisch hat sie nichts mit der Gewährleistung zu tun. Da es hier um Rechtsansprüche geht, muss man das getrennt sehen von der üblichen Praxis, bei nicht strittigen Fällen halt das Gerät gleich direkt zum Hersteller zu schicken. Die ist in den Fällen ja auch unproblematisch. Heiko weist aus meiner Sicht mit Recht auf gewisse Stolperfallen in dem ganzen Prozedere hin, das hat mit einer Geringschätzung von Montans Leistung hier oder mit Abwertung oder Nicht-Unterstützen-Wollen gar nichts zu tun. Bez. deines letzten Absatzes, das war kein Thema. Die Garantie ist nicht freiwillig, sondern ist für die Hersteller gesetzlich vorgeschrieben. 1 Jahr, darüber freiwillig. ansonsten habe ich es auch so verstanden, wie Du es geschrieben hast. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pictor Geschrieben 11. Dezember 2015 Share #785 Geschrieben 11. Dezember 2015 Die Garantie ist nicht freiwillig, sondern ist für die Hersteller gesetzlich vorgeschrieben. Noch einmal: Bitte keine juristischen Ratschläge geben, wenn das Wissen fehlt. Das bleibt auch nach mehrmaliger Wiederholung schlicht und ergreifend falsch und das ist sehr leicht zu überprüfen, den mit Google findet man relativ einfach zuverlässige Information zu diesem Thema. Atur, joachimeh und Stefan Zwi. haben darauf reagiert 3 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
leicanik Geschrieben 11. Dezember 2015 Share #786 Geschrieben 11. Dezember 2015 Garantie ist eine freiwillig eingegangene Verpflichtung des Herstellers, dass ein Gerät über einen bestimmten Zeitraum funktionstüchtig ist und die Funktionstüchtigkeit im vom Käufer unverschuldeten Schadensfall kostenlos wiederhergestellt wird. Jetzt wäre höchsten noch die Frage, wie weit eine solche freiwillige Verpflichtung bindend ist, sozusagen als Bestandteil der zugesicherten Eigenschaften gilt. Das würde mich noch interessieren, wie ein Jurist das beurteilt. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
leicanik Geschrieben 11. Dezember 2015 Share #787 Geschrieben 11. Dezember 2015 Bez. deines letzten Absatzes, das war kein Thema. Weiter oben schon, ich hatte es deswegen mit drangehängt. Sorry, ich habe nicht deutlich gemacht, dass ich mich damit nicht auf deinen Beitrag beziehen wollte Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
m.c.reloaded Geschrieben 11. Dezember 2015 Share #788 Geschrieben 11. Dezember 2015 Noch einmal: Bitte keine juristischen Ratschläge geben, wenn das Wissen fehlt. Das bleibt auch nach mehrmaliger Wiederholung schlicht und ergreifend falsch und das ist sehr leicht zu überprüfen, den mit Google findet man relativ einfach zuverlässige Information zu diesem Thema. das ist doch keine juristische Beratung, wir tauschen hier nur gegenseitig unser Halbwissen aus, um am Ende etwas schlauer zu sein als zuvor. ;-) Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
m.c.reloaded Geschrieben 11. Dezember 2015 Share #789 Geschrieben 11. Dezember 2015 Weiter oben schon, ich hatte es deswegen mit drangehängt. Sorry, ich habe nicht deutlich gemacht, dass ich mich damit nicht auf deinen Beitrag beziehen wollte manchmal machen auch die Aufmerksamsten etwas undeutlich. lol Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tgutgu Geschrieben 11. Dezember 2015 Share #790 Geschrieben 11. Dezember 2015 Also mir fällt da direkt eines ein, erst ein paar Wochen her.. Und das war deutlich schlimmer und daher musste der Verkauf kurz nach Auslieferung direkt wieder gestoppt werden weil das Bajonett Objektive beschädigt hat... Ja, das war nicht gut. Aber immerhin hat der Hersteller die Produktion gestoppt (!) und das Problem ein für alle mal gelöst. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pictor Geschrieben 11. Dezember 2015 Share #791 Geschrieben 11. Dezember 2015 Jetzt wäre höchsten noch die Frage, wie weit eine solche freiwillige Verpflichtung bindend ist, sozusagen als Bestandteil der zugesicherten Eigenschaften gilt. Die freiwillige Verpflichtung besteht ja in einem Vertrag, der für beide Parteien bindend ist. Wer will, kann die Erfüllung des Vertrages einklagen. Ob das im vorliegenden Fall zielführend ist, kann ich leider nicht sagen, aber ich weiß, dass in der jüngeren Vergangenheit Sammelklagen in den USA zögerliche Hersteller zu Aktionen bewegt haben. Das waren allerdings meiner Meinung nach eindeutigere Unzulänglichkeiten. Ich würde mit dem Hersteller Verbindung aufnehmen und dabei freundlich, aber bestimmt auf eine Lösung drängen. Im Alleingang wäre mir eine Klage jedenfalls zu stressig. leicanik hat darauf reagiert 1 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
m.c.reloaded Geschrieben 11. Dezember 2015 Share #792 Geschrieben 11. Dezember 2015 http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/tricks-von-herstellern-und-haendlern-warum-die-garantie-nicht-immer-garantiert-ist/7160324.html Finde ich hier im Handelsblatt gut beschrieben. Oft gewähren Hersteller ihre freiwillige Garantie nur bei Kauf über bestimmte Händler. Gestzlich vorgeschrieben sind 2 Jahre Gewährleistung, nach 1/2 Jahr allerdings Beweislastumkehr. Dann kann es nützlich sein, eine Herstellergarantie zu haben. Stefan Zwi. hat darauf reagiert 1 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
heiko77 Geschrieben 11. Dezember 2015 Share #793 Geschrieben 11. Dezember 2015 Die freiwillige Verpflichtung besteht ja in einem Vertrag, der für beide Parteien bindend ist. Wodurch entsteht denn ein bindendes Rechtsverhältnis mit dem Hersteller? Die Garantiebedingungen liegen dem Produkt bei und du kannst sie regelmäßig erst nach dem Kauf einsehen. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
montan Geschrieben 11. Dezember 2015 Share #794 Geschrieben 11. Dezember 2015 (bearbeitet) Entgegen der Aussage von @heiko77: Zitat: "Die Garantiebedingungen liegen dem Produkt bei und du kannst sie regelmäßig erst nach dem Kauf einsehen." Ist eindeutig falsch! Ansonsten kein Kommentar von mir. Die aktuell geltenden SONY-Garantiebedingungen (Download im .pdf-Format): http://www.sony.de/res/attachment/file/57/1237478165557.pdf 1 Jahr Garantie ist Standard 2 Jahre nur bei persönlicher Registrierung Verlängerung darüber hinaus gegen Sonderzahlung Verschiedene Händler bieten auch Verlängerung kombiniert mit Abdeckung weiterer Risiken an (Diebstahl, Verlust, selbst verschuldete Beschädigung etc.) bearbeitet 11. Dezember 2015 von montan Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
heiko77 Geschrieben 11. Dezember 2015 Share #795 Geschrieben 11. Dezember 2015 Entgegen der Aussage von @heiko77: Zitat: "Die Garantiebedingungen liegen dem Produkt bei und du kannst sie regelmäßig erst nach dem Kauf einsehen." Ist eindeutig falsch! Ansonsten kein Kommentar von mir. Die aktuell geltenden SONY-Garantiebedingungen (Download im .pdf-Format): http://www.sony.de/res/attachment/file/57/1237478165557.pdf 1 Jahr Garantie ist Standard 2 Jahre nur bei persönlicher Registrierung Verlängerung darüber hinaus gegen Sonderzahlung Verschiedene Händler bieten auch Verlängerung kombiniert mit Abdeckung weiterer Risiken an (Diebstahl, Verlust, selbst verschuldete Beschädigung etc.) Ist nicht falsch. Und hat mit dem was du schreibst nichts zu tun. Bitte informiere dich doch einfach mal vor dem schreiben. Selbst Wikipedia hat eine Menge dazu. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pictor Geschrieben 11. Dezember 2015 Share #796 Geschrieben 11. Dezember 2015 Wodurch entsteht denn ein bindendes Rechtsverhältnis mit dem Hersteller? Die Garantiebedingungen liegen dem Produkt bei und du kannst sie regelmäßig erst nach dem Kauf einsehen. Die Garantieerklärungen sind öffentlich einsehbar, eine kurze Google-Suche bestätigt das. Wie auch immer Du das nennen willst, der Hersteller ist jedenfalls an die Zusagen seiner Garantieerklärung gebunden und das zählt letztendlich. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
heiko77 Geschrieben 11. Dezember 2015 Share #797 Geschrieben 11. Dezember 2015 (bearbeitet) Die Garantieerklärungen sind öffentlich einsehbar, eine kurze Google-Suche bestätigt das. Wie auch immer Du das nennen willst, der Hersteller ist jedenfalls an die Zusagen seiner Garantieerklärung gebunden und das zählt letztendlich.Ich habe lediglich geschrieben dass das schwer wird einzufordern und nicht ohne weiteres ein Vertrag zustande kommt. Wäre ja auch etwas unpraktisch wenn ein Hersteller beliebige Verträge in die Packung legen könnte und die dann gültig wären. Davon abgesehen stehen in den Garantiebedingungen mindestens zwei Punkte dir montans gesamtes Vorgehen von vornherein scheitern lassen. Das einzige was ihm bleibt ist die Gewährleistung mit oben beschriebenen Konsequenzen, nämlich Nachbesserung bzw. Austausch. bearbeitet 12. Dezember 2015 von heiko77 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
leicanik Geschrieben 12. Dezember 2015 Share #798 Geschrieben 12. Dezember 2015 Davon abgesehen stehen in den Garantiebedingungen mindestens zwei Punkte dir montans gesamtes Vorgehen von vornherein scheitern lassen. Welche meinst du? Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pictor Geschrieben 12. Dezember 2015 Share #799 Geschrieben 12. Dezember 2015 (bearbeitet) Wäre ja auch etwas unpraktisch wenn ein Hersteller beliebige Verträge in die Packung legen könnte und die dann gültig wären. Von beliebig kann ja keine Rede sein. Die Garantie geht ja immer über die gesetzlichen Pflichten des Herstellers zu Gunsten des Käufers hinaus und darf die Rechte des Käufers in keiner Weise einschränken. Dafür gibt es Gesetze. Ist einfach so. Gebunden ist der Hersteller jedenfalls an seine Garantieerklärungen, das Gesetz ist da völlig eindeutig. Aber vermutlich willst Du sowieso nur trollen... bearbeitet 12. Dezember 2015 von pictor Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
m.c.reloaded Geschrieben 12. Dezember 2015 Share #800 Geschrieben 12. Dezember 2015 Ist nicht falsch. Und hat mit dem was du schreibst nichts zu tun. Bitte informiere dich doch einfach mal vor dem schreiben. Selbst Wikipedia hat eine Menge dazu. Wieso, das verlinkte pdf kann doch jeder vor dem Kauf lesen. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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