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Meine DSLR (Ausrüstung) ist mir zu groß und zu schwer


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Ok, dann zeige ich hier auch noch einen Größenvergleich, bzw. wieviel Platz habe ich denn jetzt noch in meiner Lenkertasche. ;)

Einmal mit der PEN mit dem 45er und aufgesetzter Sonnenblende und dann mit der 40D mit dem 24-105 und aufgesetzter Sonnenblende.

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Ok, dann zeige ich hier auch noch einen Größenvergleich, bzw. wieviel Platz habe ich denn jetzt noch in meiner Lenkertasche. ;)

Einmal mit der PEN mit dem 45er und aufgesetzter Sonnenblende und dann mit der 40D mit dem 24-105 und aufgesetzter Sonnenblende.

 

Da staunt man nicht schlecht, nicht wahr? ;)

Ich hatte das gleiche "Aha-Erlebnis" als ich meine PEN das erste Mal im Vergleich zu meiner Alpha 200 gesehen habe.

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  • 1 month later...

Nun muß ich meinen Megathread doch nochmal hochschieben.

Ich bin ja meine DSLR-Ausrüstung am verkaufen und versuche das über Amazon. Die 40D ist schon verkauft.

Das 150er Makro von Sigma habe ich Ende letzter Woche verkauft, aber damit gibt es jetzt Probleme.

Weil ich vom Sigma keinen Kaufbeleg gefunden habe, und ich auch nicht mehr wußte, wo, wann und zu welchem Preis ich das gekauft hatte, hatte ich mich für den Preis nach den Auktionen von Ebay gerichtet. Bei Amazon sah der Preis sehr günstig aus, also viel billiger als alle anderen die da angeboten wurde. Ich konnte es für 555,-€ verkaufen.

Nun, als das Wochenende vorüber war, und das Sigma mitlerweile beim Käufer angekommen ist, meldet der sich, und schreibt mir, daß ich dem Objektiv einen Rechnungsbeleg beigefügt hätte, und ich demnach das Objektiv von der Firma Essential Systems als Grauware illegal erworben hätte. Zitat: "Diese Firma ist 2008 wegen Illegaler Machenschaften (Vertrieb von Grauimporten) von Canon und Sigma strafverfolgt worden und die Firma ging in die Insolvenz." Und da er illegalen Machenschaften und Vertriebswege weder unterstützt noch akzeptiert, werde er den Vorfall melden müssen.

Also ich war wie vor dem Kopf geschlagen, und daß ich ein graues Objektiv habe, hätte ich niemals gedacht.

Laut diesem gefundenen Rechnungsbeleg habe ich es am 24.10.2005 für 551,40 (incl. Nachnahmegebühren) von der Firma Essential Systems gekauft, und der Beleg befand sich im Karton bei der Bedienungsanleitung für das Objektiv. Da hatte ich aber leider nicht nach einer Rechnung gesucht. Und weil es so "billig" war, hätte mir auffallen müssen, daß da etwas nicht stimmt. Ich hab aber wie so oft, ohne zu überlegen beim damals günstigsten Anbieter bei Geizhals das Objektiv gekauft, und kann mich auch nicht mehr erinnern, daß es viel günstiger als alle anderen Angebote war.

Jetzt bittet er um eine Rückabwicklung, eben weil wenn das Objektiv mal repariert werden müßte, Sigma die Reparatur verweigern würde, weil die feststellen können, daß es sich um ein Graues handelt. Stimmt das? :confused:

Dann kann ich das Objektiv ja auch direkt verschrotten, denn brauchen kann ich es ja auch nicht mehr, und verkaufen geht ja demnach nicht mehr. *hm*

Aber was wäre, wenn die Rechnung gar nicht mehr aufgetaucht wäre, und er irgendwann mal das Sigma zur Reparatur geschickt hätte? Und wieso sollten die das nicht reparieren? Es ist doch von Sigma und verdienen tuen die eh an jeder Reparatur.

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Werbung (verschwindet nach Registrierung)

Nein, habe ich leider nicht.

 

Inzwischen weiß ich sogar, das Grauware nicht illegal ist, und z.B. Sigma bei Grauen nur die kostenlose Reparatur wärend der Garantiezeit verweigert.

guenstiger.de - Der grosse Preisvergleich im Internet

http://www.fotokoch.de/bilddaten/pdf/grauimport.pdf

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Jetzt bittet er um eine Rückabwicklung, eben weil wenn das Objektiv mal repariert werden müßte, Sigma die Reparatur verweigern würde, weil die feststellen können, daß es sich um ein Graues handelt. Stimmt das? :confused:

 

Das ist Deine Lösung:

 

1. Rückabwickeln

2. Fakten sammeln

3. Wiederverkauf abwägen

 

1. Zunächst mal die Rückabwicklung akzeptieren, dann hast Du die Ware wieder zurück.

 

2. Dann bei Sigma anrufen und nachfragen, die Garantie wäre ja eh abgelaufen, ob in Deutschland auch Objektive, die aus dem Ausland importiert wurden, repariert werden können - soweit ich weiß geht das nämlich problemlos.

 

3. Objektiv wieder einstellen und auf die ausländische Quelle hinweisen ;)

 

Juristisch hast Du vermutlich garnichts zu befürchten, der Kauf von Ware ist erstmal nicht verboten, ob Du wusstest ob das Grauware ist, die illegal beschafft wurde, muss man Dir ja dann wohl unterstellen und anhand von Unterstellungen kann man nicht verurteilt werden.

 

Will der Käufer Dir an den Kragen muss er Strafantrag stellen damit sowas überhaupt verfolgt wird. Der Staatsanwalt muss dann nachweisen, dass das Objektiv nicht auf legalem Weg gehandelt wurde, das ist sicherlich bei einem gebrauchtem Objektiv, was drei Jahre auf dem Buckel hat, ziemlich absurd.

 

:cool:

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Ja, ok. Ich werde ihn fragen, ob er mit einem Preisnachlass von 50€ einverstanden wäre.

...obwohl ich ja Netto nur 494,17€ bekommen habe.

 

 

Der Staatsanwalt muss dann nachweisen, dass das Objektiv nicht auf legalem Weg gehandelt wurde, das ist sicherlich bei einem gebrauchtem Objektiv, was drei Jahre auf dem Buckel hat, ziemlich absurd.
...6 Jahre alt, ist das bereits. Hät ich aber auch nicht gedacht. ;)
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Wenn ich mir das so überlege, was für Typen da bei Ebay unterwegs sind und Altglas kaufen, dann frage ich mich immer wieder ob die sich überhaupt vor Käufen informieren :confused: - da sind teilweise echte Voll*****ten am bieten, habe ich auch schon erlebt, bieten drei Tage mit und einen Tag nach dem Kauf fragen die nach Details...

 

Mal ehrlich - ob da solche Ware vor Jahren grau erworben wurde interessiert keine Firma mehr, selbst bei Maerz * schrauben die an den Kameras oder Linsen ohne anhand der Seriennummer den Vertriebsweg zu überprüfen.

 

Wenn ein Objektiv als gestohlen gemeldet wird, dann wird anhand einer Datenbank von Seriennummern ein Treffer erzeugt, und wenn ein Garantiefall eingereicht wird, dann checkt man die Nummern ebenfalls und ohne Quittung oder Quellennachweis gibt´s eh keine Garantie...

 

*Maerz Fotoservice ist einer der größten Servicebetriebe für Canon, Pentax, Tamron und viele andere Fabrikate mit offizieller Herstellerlizenz

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ich würde ihm ein beruhigendes Schreiben schicken dass Sigma das problemlos repariert und Du kein Problem damit hättest, wenn er den Kauf dorthin meldet ;) ... dann warte einfach ab was er macht.

 

Du bist nicht im Zugzwang .. ich bin zwar sehr fürs zurücknehmen wenn der Kunde unzufrieden ist, aber dann soll er mir die Wahrheit sagen ... und mich nicht über den Tisch ziehen.

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ich sehe das so wie nightstalker.

 

grauware oder anders ausgedrückt: parallelimportware hat für den endkunden lediglich einen einfluss darauf WO bzw. OB die garantieleistung erbracht wird. auch grauware wird vom originalhersteller produziert - selbst wenn sie für andere märkte bestimmt ist. das kann ärger zwischen hersteller und händler geben und mit dem kunden während der garantiezeit. das ändert aber nichts daran, dass der kaufvertrag zwischen dir und dem händler gültig und das objektiv dein eigentum ist.

 

da das objektiv zum verkaufszeitpunkt keine garantie mehr hatte ist das m.m.n. völlig irrelevant.

 

dass das mit der grauware nicht im angebot stand kann man dir nicht wirklich anlasten. es ist kein bewusster täuschungsversuch gewesen.

 

zurücknehmen würde ich das objektiv in diesem fall nicht, da es ja nicht defekt ist oder nicht tadellos funktioniert.

 

schreib ihm ne freundliche mail, ggf. mit angebot eines preisnachlasses, damit dir keine gewinnabsicht beim privatverkauf unterstellt werden kann, und lehn dich zurück.

bearbeitet von kafenio
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ich erachte das als eine Masche vom eBay-Käufer; kannst du dich daran erinnern, das Sigma dort gekauft zu haben? Ich würde ihm deinen Informationsstand (Reparatur problemlos möglich) mitteilen und trotzdem Rückabwicklung in Erwägung ziehen, bevor er das große Heulen anfängt.

 

Dann wieder verkaufen und die Rechnung NICHT beilegen .. du hast keinen Anhaltspunkt, verdorbene oder belastete Ware angeboten zu haben

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Jetzt bittet er um eine Rückabwicklung, eben weil wenn das Objektiv mal repariert werden müßte, Sigma die Reparatur verweigern würde, weil die feststellen können, daß es sich um ein Graues handelt. Stimmt das? :confused:

 

Grauware ist ja keine Hehlerware. Die Ware ist letztlich nur nicht über den offiziellen Vertriebsweg des Herstellers verkauft worden. Von daher ist das ganz legal und eigentlich nicht dein Problem. :cool:

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Inzwischen weiß ich sogar, das Grauware nicht illegal ist, und z.B. Sigma bei Grauen nur die kostenlose Reparatur wärend der Garantiezeit verweigert.
Das ist ja eigentlich auch vollkommen logisch: Garantiereparaturen werden sie dann nicht machen wollen, die gehen ja auf ihre Kosten. Aber eine Reparatur zu verweigern, an der sie Geld verdienen, wäre doch ziemlich blödsinnig und würde potenzielle Käufer verprellen: Wer würde, einmal auf diese Art abgewiesen, nochmal ein Sigmaobjektiv kaufen?

Ich sehe es wie Wolfgang (donalfredo) und würde es so machen wie er oder Thorsten (matadoerle) es vorschlagen.

 

Gruß, leicanik

bearbeitet von leicanik
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Inzwischen weiß ich sogar, das Grauware nicht illegal ist, und z.B. Sigma bei Grauen nur die kostenlose Reparatur wärend der Garantiezeit verweigert.

Ganz so einfach ist es nicht.

 

Der Markeninhaber hat das alleinige Recht, die Marke im geschäftlichen Verkehr zu benutzen, inkl. Einfuhr etc. Dieses Recht erlischt, wenn die Ware mit Zustimmung des Markeninhabers in der EU in den Verkehr gebracht worden ist. Dies ist bei Importware aber nicht der Fall. Daher darf diese "Grauware" in der EU nicht angeboten, verkauft usw. werden.

 

Die private Einfuhr und der Gebrauch von importierter Ware ist davon nicht betroffen, der (private) Weiterverkauf aber möglicherweise schon, so dass Dein Käufer eine Markenrechtsverletzung begehen könnte, wenn er das Objektiv in der EU weiterverkauft.

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Also die 50€ Rabatt mag er nicht, lieber würde er sich ein teurers kaufen als so ein billiges "graues".

Ich hab aber jetzt auch mal bei Sigma angefragt, u.a. was passiert, wenn so ein 6 Jahre altes graues bei denen zur Reparatur kommen sollte.

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Ich glaube, ich würde da nicht mehr lange fackeln: Ich würd's zurück nehmen und nochmal unter Angabe der Fakten verkaufen. Dabei etwas günstiger anbieten, schließlich hast du ja selbst nicht so viel dafür bezahlt und es ist schon 6 Jahre alt. Mit angemessenem Abschlag gegenüber dem von dir gezahlten Preis kriegst du das doch sicher los, und verdienen musst du daran ja nichts, oder?

Gruß, leicanik

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Ich müßte dann angeben, daß ich ein "graues" zu verkaufen habe? :o

 

Es werden soviele Objektive ohne Rechnung verkauft, und "Graue" müßten auch etliche da drunter sein. Was geschied wenn man eines Tages feststellt, daß mein ein gebrauchtes "graues" gekauft hat? *hm*

 

Ja, ich werde es wohl zurück nehmen. Aber erstmal abwarten was Sigma (hoffentlich) antwortet, um Ihm das eventuell noch unter die Nase zu reiben. ;)

Also meins ist schon ein tolles. Macht klasse und scharfe Bilder und ist bis auf den leicht angegrauten Gummiring 100% in Ordnung. Und weil es nicht allzuoft verwendet wurde, dürft der Verschleiß auch nur sehr gering sein.

Klar, beim nächten mal würde ich es für 100€ billiger reinsetzen, wo ich jetzt weiß wie alt es ist, und wieviel ich damals dafür bezahlt habe.

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Man definiert in diesem Fall des Markenrechts aber zwei Unterschiede:

 

Es gibt ja den gewerblichen und privaten Verkauf.

 

Beim Verkauf von gebrauchter Grauware ist es definitiv nicht illegal und es kann auch niemand daraus ein Problem konstruieren.

 

Grundsätzlich gilt nur bei gewerblichem Wiederverkauf das Markenrecht in soweit, dass man von der Gewährung ausschließlicher Markenrechte nur im Wirtschaftsverkehr bei Waren für ihr erstmaliges Inverkehrbringen ausgehen muss.

 

Das bedeutet - egal ob Grauware gebraucht oder neu aus dem Ausland bzw. von Importeuren gekauft wird - es ist für den VERKÄUFER illegal das zu tun und für den Käufer nicht strafbar solange er in seinem Land von einem Händler eine Ware kauft, die weder als Importware noch als Grauware etc. gekennzeichnet ist.

 

Der private Weiterverkauf dieser Ware über Ebay gebraucht bzw. nach eigener Benutzung ist völlig legal und ohne jegliche Konsequenzen möglich und deshalb muss man auch keine Angst haben, dass irgendjemand Ärger produziert.

 

Einfach das Objektiv wieder einstellen und verkaufen - ohne Quellenangabe etc. - denn die muss man auch nicht nennen...

 

:cool:

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Ja gut, aber bis auf 5., im Link von Günstiger, den ich weiter oben ja schon mal gepostet hatte:

  • Nachteile: Durch computergestützte Seriennummern-Kontrollen können grau importierte Waren leicht identifiziert werden: Im Reparaturfall droht daher ein zeitaufwändiger Versand ins Ausland. Hersteller von für den deutschen Markt bestimmter Ware gewähren fast immer eine mehrjährige Garantie, die über die normale Gewährleistungszeit hinausgeht - diese Garantien haben für EU-Ware oftmals keine Gültigkeit. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung bleiben davon aber weiterhin unberührt.

guenstiger.de - Der grosse Preisvergleich im Internet

 

Das unterstrichene wäre für jeden ärgerlich der sich ein gebrauchtes gekauft hat, daß eines Tages mal repariert werden muß, und man sich dann wundert, warum die Reparatur so lange dauert, und man ihm dann mitteilt, eben weil sie ein Graues eingeschickt haben. :(

 

Und deswegen will er es ja auch nicht behalten. Aber auch deswegen meine Anfrage an Sigma.

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Ist doch nur Spekulation mit der Reparatur. Wer weiss schon, ob es mal repariert werden muss. Und dem Hersteller ist es egal ob Grauware oder nicht, solange man zahlt. Und das muss man bei 6 Jahre alten Objektiven auf jeden Fall.

Solange das von die verkaufte Objektiv voll funktionsfähig ist und auch sonst keine Schäden aufweist hat dein Käufer kein Recht auf Rücknahme.

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