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Meine DSLR (Ausrüstung) ist mir zu groß und zu schwer


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Folgende Antwort habe ich heute von Sigma bekommen:

 

Sehr geehrter Herr Arnxxx,

Sie haben sich mit dem Kauf des Produktes nicht strafbar gemacht.

Das Kaufdatum liegt mittlerweile auch schon 6 Jahre zurück.

Im Falle einer Reparatur erstellen wir Ihnen je nach Schadensfall einen Kostenvoranschlag. Gewährleistungsansprüche können schon allein aufgrund des zu weit zurückliegenden Kaufdatums nicht mehr geltend gemacht werden.

Sie können das Objektiv weiterverkaufen

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Ist doch klasse - eine ähnlich gute Erfahrung habe ich mit Sigma gemacht.

Ich hatte ein hochwertiges fürs Vollformat gerechnetes Objektiv bestellt.

Während der Wartezeit erfuhr ich, daß Sigma für die ersten Besteller einen hochwertigen Lederkoffer von Picard mitliefert.

Ich warte, und warte - das Objektiv kommt, aber kein Koffer.

Nach wochenlangem, hartnäckigem Nachstochern erfahre ich, daß irgendjemand in der Warenannahme eines sehr großen, blöden Händlers Gefallen an meinem Lederkoffer gefunden hatte.

Aussage des Abteilungsleiters sinngemäß - da werden sie wohl Pech haben, Sigma hat leider keine Koffer mehr.

Trotz meines geharnischten Protests kein Ergebnis.

Da schrieb ich einfach einen freundlichen Brief an Sigma, beschrieb die Situatíon, teilte die Seriennummer des Objektivs mit, und bekam zwei Tage später eine Antwort.

Eine sehr höfliche und zuvorkommende vom Deutschlandchef von Sigma.

Er zeigte Verständnis für meinen Ärger, bat mich um etwas Geduld, und ca. zwei Wochen später bekam ich frei Haus einen wunderschönen, braunen, mit grünem Samt ausgeschlagenen Lederkoffer von Picard.

Daß mein lieber Händler mich seitdem nicht mehr sieht, kann man sicher nachvollziehen.

 

An deiner Stelle würde ich eine Kopie aufbewahren, dem Käufer das 50 €uro Angebot wiederholen und mitsamt dem Sigmaschreiben zusenden ...

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Folgende Antwort habe ich heute von Sigma bekommen:

 

Sehr geehrter Herr Arnxxx,

 

Sie haben sich mit dem Kauf des Produktes nicht strafbar gemacht.

Das Kaufdatum liegt mittlerweile auch schon 6 Jahre zurück.

Im Falle einer Reparatur erstellen wir Ihnen je nach Schadensfall einen Kostenvoranschlag. Gewährleistungsansprüche können schon allein aufgrund des zu weit zurückliegenden Kaufdatums nicht mehr geltend gemacht werden.

 

Sie können das Objektiv weiterverkaufen

 

 

das schickst Du jetzt dem Kunden und schreibst noch darunter, wie froh Du bist, dass das alles jetzt doch kein Problem ist. Wünsch ihm noch viel Freude mit dem Objektiv und lass es gut sein.

 

Diese Leute kennt man doch, immer was zu meckern und immer was zu reklamieren ... und immer nach dem Kauf.

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Ich habe ihm gestern alles soweit, also auch die Antwort von Sigma, geschrieben, auch daß ich ihm weiterhin 50€ zurückzahlen möchte, wozu ich aber seine Bankdaten brauche.

Bis jetzt hat er sich noch nicht gemeldet.

 

Den gesamten eMailverlauf mit Sigma hatte ich als Beweis auch noch in den Anhang eingefügt. Diese .eml-Datei hat Amazon aber nicht akzeptiert und deshalb entfernt.

 

Nun habe ich mittlerweile über 1000€ auf meinem Konto von Amazon. Denn am Wochenende habe ich auch noch das 70-300 DO für 680€ verkauft, welches ja laut Foto Gregor wie Blei im Regal liegen bleibt. :rolleyes:

Auszahlen wollen die das Geld aber nicht, eben weil z.Z. mein Verkäuferkonto überprüft wird, und solange die Überprüfung statt findet, kann kein Geld ausbezahlt werden. :(

Mitlerweile dauert die Überprüfung schon 11 Tage!!, und beschleunigen kann ich die, wenn ich einige Fragen beantworte, was ich gestern auch getan hatte. Ich hatte aber auch noch gefragt, ob das überhaupt rechtens ist, was die da tuen, und ob die für die ganze Zeit, in der die mein Geld festhalten, Zinsen bezahlen. Darauf sind die aber, mit der eMail die ich heute bekommen habe, überhaupt nicht eingegangen, und stellen mir stattdessen weitere Fragen oder Anweisungen, deren Beantwortung oder Ausführung die Überprüfung beschleunigen würde. :mad:

Am liebsten würde ich denen schreiben, daß man mir doch bitte mein Geld überweisen möchten, und sie dann mein Verkäuferkonto löschen können, weil ich kein Interesse mehr habe, über Amazon noch mal irgend etwas zu verkaufen.

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potztausend.

 

schonmal versucht bei amazon anzurufen?

 

und du könntest versuchen die email als PDF auszudrucken und anzuhängen - oder eben die antwort von sigma im plain-text an deinen nachrichtentext für amazon dranzuhängen.

 

drück dir die daumen, dass du bald dein geld bekommst.

 

aber sag mal: wie kommt man denn auf die idee als privatmensch über amazon zu verkaufen?

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Diese fragwürdigen Machenschaften habe ich von Amazon schon oft erlebt, da hatte nicht selten der Verkäufer nach einem Widerruf von mir die Rückzahlung an Amazon-Payment bestätigt und Amazon hatte mit bis zu 17!! Tage für die Erstattung gebraucht... Ein Schelm, wer dabei böses denkt :D

 

:cool:

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Diese fragwürdigen Machenschaften habe ich von Amazon schon oft erlebt, da hatte nicht selten der Verkäufer nach einem Widerruf von mir die Rückzahlung an Amazon-Payment bestätigt und Amazon hatte mit bis zu 17!! Tage für die Erstattung gebraucht... Ein Schelm, wer dabei böses denkt :D

 

:cool:

 

wenn die Sache andersrum ist und man der Käufer war, ist man froh, dass sie das nicht sofort freigeben ;) ...

 

Anrufen würde ich auch vorschlagen, die sind normalerweise sehr hilfsbereit.

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wenn die Sache andersrum ist und man der Käufer war, ist man froh, dass sie das nicht sofort freigeben ;) ...

 

Naja, im konkreten Fall ( eine DoubleZip-Hose ) einer Rücksendung hatte der Händler das Geld von mir ja noch gar nicht bekommen, das hatte Amazon Payment ja noch auf dem Konto - ist ja auch OK so - nur ist es ein Unding, wenn ich das dann zurückschicke und der Händler mir eine Bestätigung schickt und Amazon ebenfalls eine Bestätigung der Rückabwicklung schickt, dass es dann 17 Tage dauert bis zur Gutschrift :rolleyes:

Somit hatte der Händler gar kein Geld und zwischen Abbuchung und Rückzahlung lagen ca. drei Wochen.

Wenn man nun die Marketplaces-Zinsen rechnen würde, da kassiert doch irgendjemand ordentlich Zinsen, oder ?

Ob man das alles unter dem Deckmantel der Sicherheit verstecken kann ist für mich sehr fraglich :D

 

:cool:

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Naja, im konkreten Fall ( eine DoubleZip-Hose ) einer Rücksendung hatte der Händler das Geld von mir ja noch gar nicht bekommen, das hatte Amazon Payment ja noch auf dem Konto - ist ja auch OK so - nur ist es ein Unding, wenn ich das dann zurückschicke und der Händler mir eine Bestätigung schickt und Amazon ebenfalls eine Bestätigung der Rückabwicklung schickt, dass es dann 17 Tage dauert bis zur Gutschrift :rolleyes:

Somit hatte der Händler gar kein Geld und zwischen Abbuchung und Rückzahlung lagen ca. drei Wochen.

Wenn man nun die Marketplaces-Zinsen rechnen würde, da kassiert doch irgendjemand ordentlich Zinsen, oder ?

Ob man das alles unter dem Deckmantel der Sicherheit verstecken kann ist für mich sehr fraglich :D

 

:cool:

 

wäre es Dir lieber, wenn Du eine Nachricht bekommen würdest "leider ist Ihr Geld schon an den Verkäufer überwiesen, bitte wenden Sie sich an diesen um die Rücküberweisung zu tätigen"?

 

Wenn sie für 2 Wochen den Zins abgreifen, dann soll mir das egal sein, für mich macht es nichts aus, und ich habe lieber die Gewissheit, dass im Falle von Problemen mein Geld nicht gleich weg ist. (vergleiche mal die Probleme bei ebay mit denen bei Amazon)

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aber sag mal: wie kommt man denn auf die idee als privatmensch über amazon zu verkaufen?

 

Ist das so ungewöhnlich? Jeder der ein Konto bei Amazon hat (also da schon etwas gekauft hat), kann dort auch verkaufen. Amazon greift zwar sehr ambitionierte Verkaufsprovisionen ab, aber dafür erreicht man dort eben auch Leute, die nicht bei Ebay kaufen wollen.

 

Ich habe da auch schon verkauft - ich glaube mein Oly 11-22

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Nebenbei hätte bei ebay genau das gleiche passieren können. Soweit ich weiß, darf man da als "Anfänger" eh nur verkaufen, wenn man als Zahlungsart auch Paypal anbietet, und von Paypal habe ich schon öfter gehört, dass die Konten "zwecks Überprüfung" für ein paar Wochen "einfriern".

Da gab es auch schon einen Bericht im Fernsehen, dass die damit einige Betriebe ruiniert haben.

 

Schönen Gruß

vom Südlicht

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@ nightstalker

 

Offensichtlich lebt Amazon davon ganz gut ;) und offensichtlich meckert außer mir auch niemand über diese Zinsabzocke - und offensichtlich hat auch aufgrund von Nichtmeckern noch niemand außer mir eine Entschädigung von Amazon bekommen.

 

Du hast vermutlich den Kontext nicht verstanden, ich schrieb bereits, dass sowohl Amazon als auch der Händler mir eine Bestätigung schickten nach der Rücksendung, dass die Rückzahlung eingeleitet wurde.

Warum das dann 17!! Tage dauert war für mich fraglich, denn die Abwicklung war ja bereits unter Dach und Fach und geregelt.

 

Nur deshalb habe ich mich gefragt warum das mehr als zwei Wochen nach Bestätigung dauert :confused:

 

Naja, soll jeder warten wie er will, ich hab´ mich über den Gutschein gefreut - offensichtlich hatte Amazon da ein schlechtes Gewissen, denn die verschenken ja eigentlich nix ;)

 

:cool:

 

Generell kaufe ich aber keine Sachen bei den Marketplaces und bei Ebay, die teurer als 50 € sind, ich mag mir nicht vorstellen, was ein gutes Tele für 1000 € für Ärger bereitet wenn man sehr lange auf das Geld warten muss ...

Der Einzelhandel ist für mich immer die erste Adresse, leider kann man über den schlecht verkaufen - es sei denn er nimmt Objektive in Kommission ;)

Manche machen das ja, ...

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Nicht ärgern. Nimm es zurück, aber packe es vor Zeugen - am besten (auch) Paketlieferant - aus, damit Du ggf. beweisen kannst, dass das Objektiv nicht oder nicht unversehrt angekommen ist und die Verpackung mangelhaft war. Ach ja, Fotos von Paket und Inhalt machen zu Beweiszwecken.

 

(Nein, ich leide nicht unter Verfolgungswahn, aber man hat schon oft die Pferde vor der Apotheke gesehen und erlebt.)

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Als Antwort bekam ich wieder diese Standart-Antwort. *hm*

Guten Tag,

 

vielen Dank für Ihr Schreiben an Amazon.de Marketplace.

 

Wie Sie sicherlich selbst aus Erfahrung wissen, tritt der Fall sehr selten ein, dass ein Käufer einen Artikel [zurücksenden möchte/zurückgesendet hat]. Die entstandenen Unannehmlichkeiten bedaure ich sehr.

 

Bitte bedenken Sie, dass sowohl Stornierungen als auch Rücksendungen immer wieder bei Verkaufstransaktionen vorkommen können. Verkäufer bei Amazon.de Marketplace unterliegen hohen Standards und müssen Rücksendungen akzeptieren. Es liegt in der Verantwortung des Verkäufers, eventuelle Schwierigkeiten und Probleme in Absprache mit dem Käufer zu lösen.

 

Die Entscheidung, welche Vorgehensweise am kundenfreundlichsten in der jeweilige Situation ist, obliegt dem einzelnen Verkäufer.

 

Ist der versendete Artikel nicht wie beschrieben oder entspricht der Artikel nicht dem zugeordneten Katalogeintrag von Amazon.de, sollten Sie als Verkäufer bestrebt sein, der Erwartungshaltung des Käufers nachzukommen. Sobald Sie die Rücksendung erhalten haben, stellen Sie bitte eine Gutschrift für den Käufer über Ihr Verkäuferkonto aus.

 

Auch wenn eine Gutschrift über den vollen Kaufbetrag oftmals die kundenfreundlichste Lösung ist, möchten Sie eventuell nur eine Gutschrift über einen Teilbetrag ausstellen, um die angefallenen Versandkosten in Anrechnung zu bringen.

 

Wenn Sie als Verkäufer Ihren Artikel wahrheitsgemäß beschrieben, diesen zum korrekten Katalogeintrag gelistet hatten und der Käufer den Artikel lediglich nicht behalten möchte, sollten die Kosten für die Rücksendung vom Käufer getragen werden.

 

usw...

Der versendete Artikel entspricht dem zugeordnetem Katalogeintrag, und befindet sich auch in dem Zustand wie ich den beschrieben hatte, aber das nützt mir dann nur noch, daß der Käufer die Rücksendung bezahlen muß. Wenn ich aber lese was Thomas schreibt, was ich bei einer Rücknahme alles beachten sollte, ist mir auch schon wieder die Lust auf eine Rücknahme vergangen. :(

...was passiert eigendlich wenn ich mich weigere das Objektiv zurück zu nehmen? *hm*

bearbeitet von WolArn
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Wenn man zitiert, dann richtig:

 

Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. Finanzdienstleistungen im Sinne des Satzes 1 sind Bankdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung.

 

Das bezieht sich nicht auf Privatverkäufe, ebenso wie die Gewährleistung.

Es muß nur beim Verkauf ausgeschlossen werden ...

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Das bezieht sich nicht auf Privatverkäufe, ebenso wie die Gewährleistung.

Es muß nur beim Verkauf ausgeschlossen werden ...

Bei ebay steht ja deshalb bei jeder Auktion der entsprechende Spruch, bei Amazon habe ich den noch nie gelesen. *hm*
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