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Adobe lässt sich diese Rechte u.a für den Einsatz von PhotoDNA einräumen.

 

https://de.m.wikipedia.org/wiki/PhotoDNA

 

http://www.adobe.com/legal/lawenforcementrequests/photodna.html

 

Ich finde das absolut sinnvoll und unterstütze das voll und ganz. Diesen Preis zahle ich gerne.

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Wie üblich verzerrt die deutsche Übersetzung etwas den Inhalt. Es ist ja im Grunde umgekehrt. Der Nutzer muss Adobe garantieren, dass seine Bilder übertragbare Nutzungsrechte haben, diese also für den Betrieb weiter lizensiert werden können. Sonst würde das ja nicht funktionieren. Ich darf z.B. kein Bild in die Cloud übertragen, für das ich nur exklusive Nutzungsrechte habe und das ich nicht weitergeben dürfte. Auch die deutsche Übersetzung von „listen“ als „abhören“, gibt der Formulierung bei uns einen negativen Schlag. Die Übersetzung „anhören“ wäre treffender gewesen.

 

Natürlich muss Adobe bei Supportanfragen ggf. mal ein Bild des Kunden anschauen oder ein Video anhören. Dieses Rechte muss man als Nutzer Adobe einräumen, ohne dass geht es nicht.

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Gast Südtiroler

Weiß jemand was das installieren, öffnen, starten und aktualisieren bedeutet?

 

PS CC habe ich vor 1 Woche installiert

LR Classic vor 2 Wochen.

Portfolio und Spark weiß ich nicht was es ist. 

Acrobat + Bridge habe ich alte Versionen. 

 

Und warum ist bei Acrobat das Testen blau und bei Illustrator weiß? 

 

 

 

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Gast Südtiroler

Die unten sind mir klar, kann ich testen und ev. abbonieren.

LR Classic könnte ein Update sein, LR CC will ich nicht, PS CC werde ich von dort wohl starten können und beim Rest weiß ich nicht, ob die im Abo dabei sind oder die Geld von mir wollen.

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Ich weiß nicht, ob es hier bereits erwähnt wurde, aber auf digitalkamera.de gibt es aktuell einen Artikel, der beschreibt, dass die Lightroom Classic CC Testversion bei der Installation ein vorhandenes Lightroom 6 deinstalliert.   :o

  

Würde in das Bild passen, was ich mir von Adobe gemacht habe :angry:

  

Dieser Satz aus dem verlinkten Artikel bringt meine Wahrnehmung auf den Punkt (Zitat):

"Man könnte den Eindruck bekommen, dass Adobe derzeit alles dafür tut, bisher treue Lightroom-6-Anwender zu verärgern."

 

 

 

Bei Digitalkamera scheint jemand vergessen zu haben, bei der Installation einfach den Haken bei "Alte Versionen von LR behalten" zu setzen. Den gibt es seit LR 1.1, das ist nichts Neues, sondern bekannt und keine perfide Strategie ;)

Ferner kann man sich LR 6.12 falls man es aus Versehen deinstalliert hat einfach wieder installieren.

Braucht jemand den Download Link?

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Bei den AGBs von Adobe fand ich den Begriff "Dienste" bzw. "Services" schon immer recht schwammig. Ich übertrage nämlich uneingeschränkte und unterlizensierbare Nutzungsrechte an meinen Bildern zum Betrieb von Diensten, von denen leider nicht näher erläutert wird, worum es sich dabei handelt, was auch zukünftig mögliche Dienste mit einschließt.

Damit gebe ich Adobe quasi Carte Blanc, mit meinen Daten zu machen, was sie wollen, da man letzten Endes alles als "Dienst" bezeichnen kann. Die Ergebnisse können von extrem nützlich (Projekt Deep Fill) bis zu Besorgnis-erregend (Gesichtserkennung und deren Auswertungsmöglichkeiten) sein.

Leider kann man sich nicht aussuchen, für welche Dienste man Adobe die Rechte geben möchte und für welche nicht, sondern es funktioniert nach dem Alles oder Nichts Prinzip.

 

Natürlich akzeptiert man ähnliche AGBs auch bei facebook, Instagram und Flickr, die haben nur nicht so viele Möglichkeiten, meine Bilder zu analysieren und zu verwerten wie Adobe. Dass die hichgeladenen Daten grundsätzlich überall für die Unternehmen gewinnbringend genutzt werden, ist eh klar.

Adobe hat aber spätestens in ein paar Jahren die Möglichkeit, mich oder jemanden von dem ich Bilder in der Adobe Cloud habe mehrfach in einem Bild, das dem Original täuschend ähnlich ist, neben einem gesuchten Terroristen zu rendern, und zwar so perfekt, dass es eben nicht als manipuliertes Bild erkennbar wäre und mit allen Konsequenzen, die das bei der NSA etc. hätte.

Das bedeutet nicht, dass man das auch machen würde und ich möchte Adobe da nichts Böses unterstellen aber ich bekomme schon alleine bei der Vorstellung, dass das möglich sein wird, Gänsehaut.

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Die Welt regt sich über VW auf, weil deren Verfahren "unüblich" war, also nicht täglich vorkommt.

 

Schließt man von VW auf alle anderen Firmen, kann man sich nur abkapseln. Irgendeinen Lumpen gibt es immer.

 

Die Wahrscheinlichkeit, dass eine bestimmte Firma mit meinen Daten Schindluder treibt, ist geringer, als die einer Beraubung in der Unterführung. Trotzdem nutze ich die Unterführung, auch ohne Ritterrüstung.

 

Meine Tante hat das Internet abgelehnt. "Man liest immer soviel Schlechtes darüber". Sie hat auch die Unterführung nicht benutzt.

 

Man kann das Negative in den Vordergrund schieben. Dann verpasst man viel Angenehmes im Leben.

 

Wir können dieses Gespräch gerne in einem anderen Thread fortführen, denn es ist komplexer, als du es darstellst - es gibt nicht nur schwarz und weiß.

 

Aber eins möchte ich noch loswerden - VW hat nicht nur ein "unübliches Verfahren" verwendet, sondern klar bei einem Zertifizierungsverfahren bzw. Zulassungsverfahren betrogen. Und danach auch noch bei den technischen Angaben, die an den Kunden gingen - also auch die Kunden direkt betrogen, nicht nur die Behörden, was man ja als Kavaliersdelikt abtun könnte ... 

 

Sorry, aber deine Verharmlosung zieht in diesem Fall überhaupt nicht.

 

bearbeitet von gansik
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Andererseits steht auch drin, dass sich die erteilten Rechte nur auf "user driven actions" erstrecken. D.h. der Benutzer muss zunächst einen Befehl erteilen und Adobe führt serverseitig eine vom Benutzer sozusagen lizenisierte Funktion aus, beispielsweise das Taggen mittels Bildanalyse. Insofern fühle ich mich noch relativ sicher, aber gewisse Intepretationsspielräume sind immer offen. AGBs sind immer ein Stück schwammig, weil sie ja viele Fälle abdecken müssen. Unklar ist halt, ob sich die Einschränkungen bei Aufzählungen auf alles beziehen oder nicht, um das einschätzen zu können, bräuchte man einen Juristen.

 

Wichtig ist aber, dass darüber geredet wird. Es ist interessant, wie verschiedene Nutzer darüber denken und was ggf. sogar auch zu Überlegungen führt, das Produkt zu wechseln. Vor allem daran - aber nicht nur - sollte Adobe ein sehr großes Interesse haben.

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Woran machst Du das fest? Die in den AGBs getroffenen Regelungen betreffen nur den Betrieb und Verbesserungen der Dienste, aber nicht die Bilder selbst. Diese wichtige Einschränkung steht im letzten Satz. So fair müssen wir schon sein.

 

Im Klartext bedeutet das, dass Adobe für betriebliche Maßnahmen (z.B. Umzug in eine neue IT-Infrastruktur) und Verbesserungen an den Leistungen des Dienstes (z.B. Verbesserung der Camera RAW Algorithmen), das Recht hat all diese Veränderungen auf die Bilder der Nutzer anzuwenden.

 

Ich finde, man kann aus den AGBs nicht ableiten, dass Adobe Eigentums- oder Verwertungsrechte an Kundenbildern erworben hat. Der Kunde darf die Bilder mit anderen teilen, nicht aber Adobe selbst. Adobe stellt hier jedoch die Infrastruktur bereit und benötigt dafür gewisse Regelungen. Ohne diese geht es nicht.

 

 

Ich hatte die Entwicklung von Adobe zur Cloud in den letzten 10 Jahren in den Medien verfolgt.

Dabei war mir in Erinnerung geblieben, dass davor gewarnt worden ist, Bilder in die Cloud zu laden, weil Adobe damit alle Bildrechte übertragen werden.

Damit hatte ich das Thema Cloud bei Adobe für mich abgehakt.

 

Dann hat Südtiroler den Aspekt mit "Adobe hat alle Bildrechte" in einem Beitrag erwähnt, worauf ich danach meine Beiträge gestützt habe.

 

Da Du tgutgu immer sehr sachlich und gründlich bist, glaube ich, von einer falschen Voraussetzung ausgegangen zu sein, ich möchte aber Südtiroler damit nicht zu nahe treten. Für diesen Fall möchte ich mich bei den Mitforenten entschuldigen!

 

Ich werde, wie schon geschildert, meine Lebenszeit nicht mit dem Lesen von AGB-s verschwenden. Denn es ist ja wirklich so, wie Du an anderer Stelle schon angeführt hast, dass eine AGB-Änderung von Adobe eben alles möglich machen könnte, was die meisten hier nicht wollen. Offensichtlich hat es die Sache mit allen Rechten an Cloudnutzerbildern ja gegeben(!), auch wenn es möglicherweise lange her ist und Adobe möglicherweise in dem Punkt zurück gerudert ist.

Vertrauensbildende Maßnahmen sehen anders aus! Insofern bleibe ich bei meinen grundsätzlichen Aussagen.

 

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Gast Südtiroler

Dann hat Südtiroler den Aspekt mit "Adobe hat alle Bildrechte" in einem Beitrag erwähnt, worauf ich danach meine Beiträge gestützt habe.

 

Da Du tgutgu immer sehr sachlich und gründlich bist, glaube ich, von einer falschen Voraussetzung ausgegangen zu sein, ich möchte aber Südtiroler damit nicht zu nahe treten. Für diesen Fall möchte ich mich bei den Mitforenten entschuldigen!

 

 

Reingefallen   :D 

Nun im Ernst, die AGBs sind so schwammig formuliert, dass man vom schlimmstmöglichen Fall ausgehen sollte und der ist, und das steht explizit in den AGBs, dass sie deine Bilder löschen können.

Das Recht mein Eigentum zu vernichten würde ich sogar höher ansetzen als die Bildrechte.

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...Nun im Ernst, die AGBs sind so schwammig formuliert, dass man vom schlimmstmöglichen Fall ausgehen sollte und der ist, und das steht explizit in den AGBs, dass sie deine Bilder löschen können.

Das Recht mein Eigentum zu vernichten würde ich sogar höher ansetzen als die Bildrechte.

 

Für diesen Fall sollte man Backups auf verschiedenen Festplatten haben...aber wozu dann eigentlich noch die Cloud?

 

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Gast Südtiroler

Für diesen Fall sollte man Backups auf verschiedenen Festplatten haben...aber wozu dann eigentlich noch die Cloud?

 

 

Natürlich kann ich RAW, DNG, Jpg, TIFF usw. extern abspeichern, doch die Zwangsbeglückung im LR CC, die Bilder in die Cloud stellen zu müssen, um sie bearbeiten zu können, ist meiner Meinung nach gewiss nicht ohne Hintergedanken von Adobe geschehen.

Wobei man laut Adobe nicht alle hochgeladen haben muss, um mit der Bearbeitung zu beginnen.

 

Meiner Meinung nach geht es Adobe primär darum, Speicherplatz zu verkaufen und damit eine neue Einnahmequelle zu generieren.

Ein RAW hat halt doch das 10 bis 20fache Datenvolumen als ein für Internet exportiertes JPG.

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Natürlich kann ich RAW, DNG, Jpg, TIFF usw. extern abspeichern, doch die Zwangsbeglückung im LR CC, die Bilder in die Cloud stellen zu müssen, um sie bearbeiten zu können, ist meiner Meinung nach gewiss nicht ohne Hintergedanken von Adobe geschehen.

Wobei man laut Adobe nicht alle hochgeladen haben muss, um mit der Bearbeitung zu beginnen.

 

Meiner Meinung nach geht es Adobe primär darum, Speicherplatz zu verkaufen und damit eine neue Einnahmequelle zu generieren.

Ein RAW hat halt doch das 10 bis 20fache Datenvolumen als ein für Internet exportiertes JPG.

Das ist sicherlich der Anfang das alles bei Adobe in Zukunft, natürlich innert kürzester Zeit, oder demnächst, den Speicherplatz - ZWANG INKLUSIVE ist, eben mit den Clouds.

Bingo!

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Sobald eine Software Daten irgendwo ins Netz lädt, sei es in die Cloud, auf Flicker, sonstwohin, braucht sie gewisse Berechtigungen. Z.B. zum duplizieren, modifizieren, publizieren etc. Die AGB bei meinem Premiere Elements sind ähnlich. Würde man sie nicht absegnen, dürfte das Programm z.B. nicht direkt aus der Anwendung heraus nach Youtube hochladen.

 

Bezüglich der Facebook AGBs gibt es auch immer wieder ähnliche Diskussionen. Dass man z.B. bei Upload eines Bildes alle Rechte aus der Hand gibt. Dabei braucht FB halt das Recht zum Publizieren und Kopieren von Fotos da es ansonsten hochgeladene Bilder ausschliesslich dem Anwender, nicht aber dessen "Freunden" oder anderen zeigen dürfte. Die Erlaubnis zum Bearbeiten ist erforderlich da FB Bilder komprimiert, eventuell in anderen als der Originalauflösung zeigt etc.

 

Bisher gibt es bei LR zwar nur die Möglichkeit, direkt aus dem Programm heraus über ftp auf einen Server hochzuladen, da der aber in der Regel nicht dem Anwender gehört, sind allein hierzu schon umfassende Berechtigungen erforderlich.

 

Ich denke mir also, dass die Firmen bei der Erstellung der AGB zunächst mal so formulieren, dass ihnen keine Abmahnanwälte ans Bein pinkeln können. Dass dabei Formulierungen herauskommen, die dem Anwender als zu umfassend erscheinen, ist schicksalhaft.

Man sollte den Kram zwar achtsam durchlesen, dabei aber auch die Belange der Firmen berücksichtigen.

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Reingefallen   :D

Nun im Ernst, die AGBs sind so schwammig formuliert, dass man vom schlimmstmöglichen Fall ausgehen sollte und der ist, und das steht explizit in den AGBs, dass sie deine Bilder löschen können.

Das Recht mein Eigentum zu vernichten würde ich sogar höher ansetzen als die Bildrechte.

 

Wo genau steht in den AGBs, dass Adobe Kundenbilder aus eigenem Antrieb löschen darf? Ich habe dazu nach mehrmaligem Suchen nichts gefunden. Adobe definiert im Rahmen des Betriebs einige Aspekte, die es als Folge von benutzergesteuerten Aktionen betrieblich durchführen darf, also z.B. das Löschen eines Bildes aus dem Cloudspeicher, wenn der Benutzer die Aktion "Löschen" getätigt hat. Das Löschen aus der Anwendung und das Löschen im Cloudspeicher sind unterschiedliche Dinge, daher will sich Adobe ein solches Recht als Folge einer Nutzeraktion einräumen lassen. Klingt nicht nach willkürlichem Löschen seitens Adobe. Adobe weist auch darauf hin, dass vom Nutzer bereits gelöschte Bilder in Datensicherungsbeständen noch existieren können.

 

Ich halte das für relativ transparent.

 

bearbeitet von tgutgu
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Bei FB, Flickr etc lädt man ja nicht die vollständigen, fetten RAW's hoch sondern idR stark verkleinerte (max 2048px oder so) jpeg's, deren Gebrauch eh stark eingeschränkt ist

 

Das ist richtig. Allerdings ändert das nichts daran, dass Adobe gewisse Rechte benötigt, um die Cloud zu betreiben. Dazu ist es unerheblich, ob es sich um RAW Originale, JPEGs oder SmartPreviews handelt.

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