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Aktuelle Kamera ohne USB-C


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Denkt man dann, mit USB-C wäre alles vereinheitlicht, um mit jeder Strippe mit richtigem Stecker Strom in eine Gerät zu bekommen, darf man sich damit nicht zu sicher sein.

Die EOS R7 in unserer Familie hat zwar USB-C, wird aber nicht über USB geladen, bis man ein PD-fähiges Netzteil und reine USB-C-Verkabelung benutzt. Via USB-C zzu USB-A auf einfachen USB-Ladesteckern oder am Rechner wird nichts geladen.

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Panasonic fordert in den neuen Kameras PD 9V 3A damit die Kamera gleichzeitig die Batterie laden und aufnehmen kann. Ich habe eine Powerbank und ein Netzteil, dass das kann und die GH6 damit auch schon einige Stunden für Zeitrafferaufnahmen am Laufen gehalten.

Bei Netzteilen, die weniger Power liefern, kann nur entweder die Batterie geladen werden oder die Kamera läuft und zieht Strom über USB und ergänzt das aus der Batterie, die dabei aber im Laufe der zeit leer läuft. Wie lange das gut geht, hängt von den Umständen ab.

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vor 3 Minuten schrieb beerwish:

Bei Netzteilen, die weniger Power liefern, kann nur entweder die Batterie geladen werden oder die Kamera läuft und zieht Strom über USB und ergänzt das aus der Batterie

Damit kann man leben, aber die abgeschaltete R7 lädt via USB-C ohne PD gar nicht.

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vor 17 Minuten schrieb Beaker & Bunsen:

USB-C halte ich trotzdem für den richtigen Weg.

Ich auch.

Habe in der Zwischenzeit bei Reichelt ein Netzteil gesehen, das für ca. € 110 mehrere 100 W USB-C Ausgänge bereit stellt. Passende Ladekabel liegen bei ca. €15. Wie sagen die Franzosen: Bonjour le prix!

bearbeitet von RoDo
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vor 56 Minuten schrieb outofsightdd:

Damit kann man leben, aber die abgeschaltete R7 lädt via USB-C ohne PD gar nicht.

Ist bspw. bei der Nikon Zf genauso und ich wette bei einigen anderen Kameras ebenfalls. Ich würde mich generell für eine PD-taugliche Zukunft einrichten (mal abgesehen vom Vorteil des erheblich schnelleren Ladens).

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vor 28 Minuten schrieb outofsightdd:

Damit kann man leben, aber die abgeschaltete R7 lädt via USB-C ohne PD gar nicht.

Ich denke die Hersteller haben zur Zeit heftig mit den Hardwarekomponenten zu kämpfen, die sie da verbauen können oder schon verbaut haben.

Bei Panasonic gibt es bei USB mehrere unterschiedliche Moden zwischen denen man sich entscheiden muss und etliches geht nicht gleichzeitig:

  • Am Rechner wird die Batterie nur geladen wenn die Kamera ausgeschaltet ist. Eingeschaltet hat man die Wahl zwischen Datenaustauch und Tether-Betrieb wobei vermutlich ein Teil des Stroms über USB kommen kann. Man kann konfigurieren ob die Kamera immer fragt was man will oder eine Option automatisch vorwählen. Ich habe Datenaustausch vorgewählt weil ich Tether nicht brauche.
  • An einer PD 9V 3A Stromquelle wird die Batterie geladen und die Kamera läuft auf externem Strom. Das wird auch auf dem Display angezeigt.
  • Mit einer SSD kann man in den SSD-Betrieb wechseln und dann ist die das einzige Speichermedium. Gleichzeitig kann nicht auf andere Speicherkarten zugegriffen werden.

Man kann keinen USB-Hub verwenden um mehrere Funktionen gleichzeitig zu nutzen.

Ich denke das dieser aktuelle Stand auf Dauer nicht so bleiben kann weil sich schon jetzt abzeichnet, dass SSD-Speicherung attraktiv ist und wenn CFExpress-Karten nicht massiv im Preis sinken, wird SSD eine immer wichtigeres Speichermedium. Da die SSDs aber aus der Kamera mit Strom versorgt werden reduziert das die Betriebsdauer und speziell bei Video will man dann entweder externe Stromversorgung oder deutlich größere Batterien. Da Nikon bereits eine Lösung mit zwei USB-C anbietet, denke ich das kommt auch in Spitzenmodelle anderer Hersteller. Man kann dann eine SSD betreiben und gleichzeitig die externe Stromversorgung nutzen. Für die SSD kann ich mit vorstellen, dass man dafür einen Einschub im zusätzlichen Batteriegriff einbaut. Die SSD (Pro-blade) könnte da ohne externes Kabel direkt an einen USB-Port angeschlossen werden. Da fühlen sich die Filmleute garantiert wohler als mit einem externen USB-Kabel, das jederzeit raus rutschen kann. Eine Kamera, die mit Batteriegriff sowohl die schnellste Speicheroption, als auch eine lange Lebensdauer und alles zusammen als spritzwassergeschütztes, robustes Paket anbietet wäre auch für Fotografen in Sport und Wildlife interessant.

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vor einer Stunde schrieb beerwish:

kann weil sich schon jetzt abzeichnet, dass SSD-Speicherung attraktiv ist

Kabelgebundene externe SSD Speicherung dürfte eher ein Auslaufmodell / Übergangslösung sein bzw. ist eine relativ unpraktische Krücke.

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vor 16 Minuten schrieb RoDo:

Wieso wieder? War bisher doch ein interessanter Fakten- und Meinungsaustausch.

Klar, nettes Fachsimpeln, nur nicht zu dem Thema, das ich erstellt habe. Dieses Feedback wollte ich geben.

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vor 2 Stunden schrieb Isar:

Ich habe seinerzeit das Thema extra erstellt, um es aus allgemeinen Diskussionen zu USB rauszuhalten.

Welche relevante Systemkamera mit Micro- oder proprietärem USB wurde denn auf den Seiten 1 & 2 noch nicht genannt?

Nachkommen wird ja nun nichts mehr. 

bearbeitet von outofsightdd
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Am 11.12.2023 um 17:26 schrieb Isar:

(Anregung aus dem Panasonic-Thread)

Ab Dezember 2024 müssen alle neuen Kameras Laden mit USB-C unterstützen. Lasst uns mal die aktuellen Modelle sammeln, bei denen das noch nicht geht.

Sony APS-C: 

a6100, a6400, a6600.

 

vor 18 Stunden schrieb Isar:

Ich habe seinerzeit das Thema extra erstellt, um es aus allgemeinen Diskussionen zu USB rauszuhalten. Schade, dass der Thread sich nun wieder so entwickelt.

 

Bitte nicht falsch verstehen, aber was ist denn Dein Ziel der vorgeschlagenen Aufstellung? Das geht nicht aus Deinem ersten Post hervor 😉 

 

 

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Am 12.12.2023 um 06:22 schrieb pizzastein:

Für teuer Geld, wenn man originale haben möchte. Netter Nebenverdienst der Hersteller.

Das ist eben die neue Masche zur Gewinnmaximierung. Aber 2 Kameras als Ladegerät zu nutzen, heißt ja wertvolles Werkzeug liegt brach.
Da schlucke ich lieber die Kröte und bestücke mich mit ausreichend Akkus und Ladeschalen.

Edit: Jedenfalls ist eine Steckverbindung kein Auswahlkriterium für meine Lieblingskamera.

bearbeitet von Johnboy
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Am 12.12.2023 um 09:02 schrieb Tomsk:

Sorry Leute, aber ihr liegt völlig falsch. Ich kenne einen Maulwurf mit Nähe zum Wirtschaftsministerium. Die kommenden Modelle werden alle durch Solarzellen geladen, die unsichtbar in den Body integriert sind. 😎

 

Da steckt die Taschenlobby hinter, die durchsichtige Fototaschen verkaufen will! 😄

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  • 2 months later...
Am 3.1.2024 um 19:02 schrieb outofsightdd:

Welche relevante Systemkamera mit Micro- oder proprietärem USB wurde denn auf den Seiten 1 & 2 noch nicht genannt?

Die Nikon Z50, momentan einzige spiegellose Nikon mit Sucher & Kitobjektiv unter 1000€, wird mit Micro-USB auch ihr EOL erleben. Die Z30 hätte schon USB-C, aber Systemkameras ohne Sucher werden auch immer seltener.

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Am 12.12.2023 um 07:12 schrieb sklave_gottes:

Nein, die Übergabezeit ist ab 12/2024 endgültig vorbei. Ab dann darf keine Kamera mehr mit Ladefunktion und ohne USB-C verkauft werden. Auch keine Modelle die schon länger auf dem Markt sind. Das ist auch schon mindestens 3 Jahre bekannt, dass das Gesetz kommt. Traurig das erst dieses Gesetz verhindert das OMDS noch Kameras mit USB-A Stecker verkauft. Selbst billigste 20€ Artikel (z. B. Akku Nachtleuchte) auf Amazon haben schon USB-C.

Hat diese Aussage überhaupt schonmal jemand hier überprüft?

Die ist nämlich falsch. Es gibt keine Nachrüstpflicht für Altgeräte.

Aus dem (inzwischen verabschiedeten) Gesetzentwurf des dt. Bundesttags (Drucksache 20/9873 20.12.2023): "...Durch den Übergangszeitraum bis zur verpflichtenden Anwendung dieser Vorschrift ab 28.12.2024 bleibt den Herstellern ausreichend Zeit, das Produktdesign der von ihnen hergestellten Geräte anzupassen, da diese Vorschrift ausschließlich für ab diesem Datum erstmalig in Verkehr gebrachte Geräte anzuwenden ist und somit sich bereits in den Lieferketten befindende Geräte von der Umstellung nicht betroffen sind und auch wei-terhin von den jeweiligen Wirtschaftsakteuren verkauft werden können."

 

Das entspricht auch den Vorgaben der schon länger existierenden Richtlinie (EU) 2022/2380.

Es wird in letzterer übrigens auch geregelt, daß bei Geräten mit mehr als 15W Kompatibilität zu USB Power Delivery gegeben ist.

bearbeitet von schopi68
Falschaussage rausgestrichen
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vor 10 Minuten schrieb schopi68:

da diese Vorschrift ausschließlich für ab diesem Datum erstmalig in Verkehr gebrachte Geräte anzuwenden ist

Ich verstehe den Satz so, dass er sich auf einzelne Geräte bezieht, die in den Verkehr gebracht werden, nicht auf Gerätetypen. Man kann also eine Kamera, die vom Hersteller vor dem Termin zum Händler geliefert wurden auch danach noch im Laden verkaufen. Der Hersteller kann danach aber die alten Modelle nicht mehr herstellen oder in Verkehr bringen.

Ich kann mich aber auch irren. Ich bin kein Jurist.

Ich denke aber dass

 der Satz

vor 15 Minuten schrieb schopi68:

Durch den Übergangszeitraum bis zur verpflichtenden Anwendung dieser Vorschrift ab 28.12.2024 bleibt den Herstellern ausreichend Zeit, das Produktdesign der von ihnen hergestellten Geräte anzupassen

völlig sinnlos wäre, wenn man auch danach noch alte Modelle weiterproduzieren dürfte. Dann hätte man ja beliebig viel Zeit sein Produktdesign anzupassen. Ich vermute es ist wichtig, dass in den Sätzen von Gräten und nicht von Produkten geredet wird. Ich habe allerdings keinen Beleg für meine Theorie gefunden.

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vor 17 Minuten schrieb beerwish:

Ich verstehe den Satz so, dass er sich auf einzelne Geräte bezieht, die in den Verkehr gebracht werden, nicht auf Gerätetypen. Man kann also eine Kamera, die vom Hersteller vor dem Termin zum Händler geliefert wurden auch danach noch im Laden verkaufen. Der Hersteller kann danach aber die alten Modelle nicht mehr herstellen oder in Verkehr bringen.

Ich kann mich aber auch irren. Ich bin kein Jurist.

Ich denke aber dass

 der Satz

völlig sinnlos wäre, wenn man auch danach noch alte Modelle weiterproduzieren dürfte. Dann hätte man ja beliebig viel Zeit sein Produktdesign anzupassen. Ich vermute es ist wichtig, dass in den Sätzen von Gräten und nicht von Produkten geredet wird. Ich habe allerdings keinen Beleg für meine Theorie gefunden.

 

Hmmm da könntest Du recht haben, es ergibt Sinn was Du da sagst.

Ich nehme nach kurzer weiterer Recherche alles zurück, was ich gesagt habe (ich hatte mich da von anderen Artikeln im Internet beeinflussen lassen, die klar gesagt haben, daß alte Produkte nicht geändert werden müssen - zeigt mal wieder, daß man nichts im Internet glauben sollte, selbst wenn es redaktionell aufbereitet ist) - inzwischen habe ich was im Amtsblatt der Europäischen Union (2016/C 272/01) "Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU 2016 („Blue Guide“)" gefunden und dort steht u.a. unter 2.3 "Inverkehrbringen":

"...Was die „Bereitstellung“ angeht, so bezieht sich das Inverkehrbringen nicht auf eine Produktart, sondern auf jedes einzelne Produkt, unabhängig davon, ob es als Einzelstück oder in Serie hergestellt wurde. Daher muss jedes einzelne Produkt eines Produktmodells oder einer Produktart, das nach dem Inkrafttreten neuer Anforderungen in Verkehr gebracht wird, diese erfüllen, auch wenn die Bereitstellung des Produktmodells oder der Produktart vor dem Inkrafttreten neuer Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union mit neuen obligatorischen Anforderungen erfolgte."

Ob es besser ist, meinen vorigen Post zu löschen/korrigieren, auch wenn schon darauf geantwortet wurde? Ich lasse Mist ungerne stehen.

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Am 3.1.2024 um 16:05 schrieb tgutgu:

Kabelgebundene externe SSD Speicherung dürfte eher ein Auslaufmodell / Übergangslösung sein bzw. ist eine relativ unpraktische Krücke.

Ich hoffe darauf, dass Kamerahersteller es irgendwann ermöglichen kleine M2 SSDs in der Kamera zu nutzen. Für um die 100€ gibt es da welche mit Baugröße 2230 (die kleinsten) und 1TB Speicher. Bis zu 5GByte/s Transfer. Dafür müsste die Kamera intern PCI Express können, wie realistisch das ist kann ich technisch nicht einschätzen aber es wäre eine günstige und sehr schnelle Speicherlösung.

CF-Express ist ungleich teurer und lange nicht so schnell.

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vor 23 Stunden schrieb schopi68:

Ob es besser ist, meinen vorigen Post zu löschen/korrigieren, auch wenn schon darauf geantwortet wurde? Ich lasse Mist ungerne stehen.

Jeder kann sich mal irren und dazu sind diese Unterhaltungen ja da, dass idealerweise am Ende durch den Austausch alle Wissen hinzugewonnen haben. Mit dem Streichen ist der Verlauf noch nachvollziehbar, das passt. 

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Am 18.3.2024 um 19:09 schrieb schopi68:

Daher muss jedes einzelne Produkt eines Produktmodells oder einer Produktart, das nach dem Inkrafttreten neuer Anforderungen in Verkehr gebracht wird, diese erfüllen,

Das kann ein Hersteller doch leicht durch ein Beilegen eines Adapters USB C auf seinen Anschluss (Micro-USB, ...) herstellen.

Halte die Kremien der EU zwar für reichlich weltfremd, aber so extrem wirds nicht sein.

Der Hersteller wird nur kein Netzteil mehr beilegen, wie bei meinem im November gekauften Smartphone, bei dem nur noch ein USB-A auf USB-C Kabel beilag.

bearbeitet von RoDo
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vor 14 Minuten schrieb outofsightdd:

Wohl kaum.

Zitat von https://www.it-recht-kanzlei.de/inverkehrbringen-definition.html :

Elektronikprodukte

Im Rahmen der energieeffizienten Gestaltung von Elektronikprodukten hat sich die EU im Rahmen ihrer Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) auf eine einheitliche Definition des „Inverkehrbringens“ energieverbauchsrelevanter Waren geeinigt. Demnach werden diese dann in den Verkehr gebracht, wenn sie erstmalige entgeltlich oder unentgeltlich auf dem Gemeinschaftsmarkt zur Verteilung oder zur Verwendung in der Gemeinschaft bereitgestellt werden, wobei die Vertriebsmethode ohne Belang ist.

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Am 11.12.2023 um 21:24 schrieb RoDo:

Ich verstehe das so, dass Kameras, die ein Akkuladen über die Kamera erlauben, einen USB-C Anschluss haben sollen.

Meine Kameras konnten das noch nie und haben deshalb getrennte und eigenständige Ladegeräte. Gut so! Ich empfinde das als Vorteil. Das erspart auch in den Kameras platzraubende Schaltnetzteile, die die 5 V des USB auf 8 V zum Laden umsetzen müssen.

Ist dieser Punkt eigentlich mittlerweile vollkommen eindeutig geklärt? Hier ein Zitat von der EU-Website mit von mir durch "fett" und Unterstreichung gekennzeichnetem Satzteil, der nur auf den ersten Blick "eindeutig" erscheint (s. weiter unten):

"1. Kategorien oder Klassen von tragbaren Funkanlagen, die unter Nummer -1 dieses Anhangs aufgeführt sind, soweit sie über eine kabelgebundene Ladefunktion aufladbar sind,

(a) müssen mit dem USB-Typ-C-Anschluss entsprechend der Norm EN IEC 62680-1-3: 2021, Schnittstellen des Universellen Seriellen Busses für Daten und Energie – Teil 1-3: Gemeinsame Bauteile – Festlegung für USB-Typ-CTM-Kabel und -Steckverbinder ausgestattet sein, der jederzeit zugänglich und betriebsbereit sein muss;

intelligente Uhren, tragbare Tracker und Gesundheitstracker, Körperpflegegeräte, Sport- und Beleuchtungsausrüstung sind von dieser Bestimmung ausgenommen, wenn das Produkt aufgrund seiner geringen Größe nicht mit dem USB-Typ-C-Anschluss ausgestattet werden kann;"

Für die oben markierte Aussage sehe ich zwei Interpretationsmöglichkeiten:

1) Das Gerät erlaubt es GRUNDSÄTZLICH, mit einer kabelgebundenen Aufladefunktion ausgestattet zu werden, "ist" also über Kabel "aufladbar".

2) Das Gerät ist TATSÄCHLICH über Kabel aufladbar, weil der Hersteller es technisch so ausgestattet hat. 

Wenn Nr. 2 die richtige Interpretation ist, dann bedeutet das, dass WENN ein Hersteller das Laden über ein angeschlossenes Kabel erlaubt, die am Gerät hierzu verwendete Buchse eine USB-C-Buchse sein muss. WENN dagegen kein Laden über Kabel am Gerät möglich ist, DANN braucht auch keine USB-C-Buchse vorhanden zu sein.

Wenn Nr. 1 die richtige Interpretation ist, dann müssen ALLE zu den entsprechenden Klassen gehörenden Geräte, die ab dem Datum XY auf den Markt kommen, per USB-C aufladbar sein (in unserem Fall hier also alle Kameras), es sei denn, dies bereitet bestimmte Probleme wie z.B. bei den weiter oben genannten Smart-Watches.

 

 

bearbeitet von cosmovisione
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vor 2 Stunden schrieb cosmovisione:

1) Das Gerät erlaubt es GRUNDSÄTZLICH, mit einer kabelgebundenen Aufladefunktion ausgestattet zu werden, "ist" also über Kabel "aufladbar".

2) Das Gerät ist TATSÄCHLICH über Kabel aufladbar, weil der Hersteller es technisch so ausgestattet hat. 

Ich vermute es ist erlaubt eine Kamera zu bauen die gar keinen USB-Anschluss hat, wo man die Batterie extern laden muss und die Speicherkarte herausnehmen muss.

Wenn die Batterie in der Kamera per Kabel geladen werden kann, dann muss es ab jetzt ein USB-C kabel sein.

Ob es erlaubt ist einen anderen USB-Anschluss zu haben wenn der nicht zum Laden sondern nur zum Auslesen der Bilder genutzt wird, ist unklar. Bei den aktuellen Kameras aber auch nicht besonders relevant.

Spannend ist noch die Frage ob es erlaubt ist die Kamera extern mit Strom über andere Anschlüsse zu versorgen, wenn die nicht zum Laden der Batterie genutzt werden. Ich vermute das ist erlaubt, weil sonst plötzlich Dummy-Batterien verboten wären. Außerdem gehe ich davon aus, dass eine Kamera wie die Panasonic BGH1 weiterhin legal hergestellt werden darf. Die hat USB-C, nutzt den aber nicht zur Stromversorgung. Strom bekommt sie über Batterien, ein externes Netzteil oder auch über spezielle LAN-Kabel. Da das alles im professionellen Umfeld zum Standard gehört, wird das sicherlich nicht plötzlich verboten.

Das Ziel des Gesetzes ist, dass es nicht für jedes Gerät, dass man sich kauft ein neues Netzteil geben muss das speziell für das Gerät oder das Batterieladegerät gebraucht wird. Ich habe, wie vermutlich viele von uns, jede Menge alte Netzteile in einer großen Kiste für unterschiedliche Geräte und Anforderungen, die ich noch nicht weggeworfen habe, weil es schwierig ist zu wissen ob es noch für irgendwas gut ist. In Zukunft braucht man ein gutes Netzteil mit einer Anzahl von USB-Steckplätzen und damit kann man alle möglichen Geräte mit Strom versorgen. Zur Not geht es auch am Rechner oder wenn es kaputt geht kauft man ein neues von dem man dann sicher weiß, dass es passt. Insgesamt wird das viel Elektronik-Schrott vermeiden. Ich sage da mal: "Danke EU". Ohne EU hätte man das am Markt vermutlich nicht erzwingen können.

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