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Das ist schon richtig. Man darf max. Wahren im Wert von 400 EUR Zollfrei in Deutschland einführen. Das Objektiv kostet 499 USD, also umgerechnet 382.39 EUR. Also Zollfrei. Und die ca. 50 EUR Frachtgebühr spart man sich auch noch.

 

Oder habe ich nen Denkfehler?

 

Vielleicht ja, oder seit wann haben Deutschland und Schweiz eine Zollunion?

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  • 2 months later...

Beim testen meines neuen 17/1.8 habe ich auch mal das 25/1.4 getestet.

Sollte man einfach nicht machen. Habe links oben bei Blende 1.4 eine fette Dezentrierung entdeckt. Keine Ahnung wieso mir die bisher nicht aufgefallen ist.

Ist natürlich ein gebrauchtes Objektiv und der Vorbesitzer hat mir eine falsche Rechnung mitgeschickt und trotz mehrmaliger Aufforderung keine richtige geschickt.

Lange Rede kurzer Sinn, weiß jemand mit was für Kosten man für eine Zentrierung ungefähr rechnen muss?

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Die wissen schon warum. ;)

Bin echt mächtig entsetzt was für eine Gurke mir da im blauen Forum angedreht wurde und ägere mich über meine Naivität, dass ein PanLeica gut sein muss und es man nicht testen braucht.

 

Ich wundere mich nur warum mir das nicht früher aufgefallen ist, habe wohl nicht allzuoft bei Blende 1.4 geknipst..... Ob ich die Linse dann überhaupt brauche?....

 

Sachdienliche Hinweise was so ein Zentrierung kosten könnte hat keiner?

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Das Objektiv hat ein OIS?

Oder meintest Du IBIS der Cam?

Bilder habe ich auf Stativ, IS aus, Zeitauslöser und Antishock gemacht.

Werde noch mal eine Blendenreihe. Ich meine aber bei 2.2 wars auch nicht viel besser und bei 4 oder so auch noch sichtbar.

bearbeitet von Daiyama
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Warum sollte der Stabi so eine lokale Unschärfe produzieren? Das ist ganz klar eine Dezentrierung der üblen Sorte. Oder sogar schlimmeres...was wir mal nicht hoffen wollen. Auch wenn du das in einem Forum von Privat gekauft hast, kannst du das meiner Meinung nach wandeln. Das Teil ist definitiv kaputt und wenn du es nicht als Bastelware gekauft hast, bzw. der Verkäufer nicht auf diesen Defekt hingewiesen hat...oder man versucht das über die Transportversicherung abzuwickeln. Wobei ich nicht weiß, wie man das beweisen kann und muss, dass ein Transportschaden vorliegt und es nicht vorher schon defekt war. Eventuell reicht es ja, wenn der Verkäufer schriftlich versichert, dass es okay war?

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Warum sollte der Stabi so eine lokale Unschärfe produzieren? Das ist ganz klar eine Dezentrierung der üblen Sorte. Oder sogar schlimmeres...was wir mal nicht hoffen wollen. Auch wenn du das in einem Forum von Privat gekauft hast, kannst du das meiner Meinung nach wandeln. Das Teil ist definitiv kaputt und wenn du es nicht als Bastelware gekauft hast, bzw. der Verkäufer nicht auf diesen Defekt hingewiesen hat...oder man versucht das über die Transportversicherung abzuwickeln. Wobei ich nicht weiß, wie man das beweisen kann und muss, dass ein Transportschaden vorliegt und es nicht vorher schon defekt war. Eventuell reicht es ja, wenn der Verkäufer schriftlich versichert, dass es okay war?

 

Gekauft habe ich es schon letztes Jahr, wegen der Rechnung (Käufer hatte eine flasche Rechnung mit geschickt) hatte ich schon einige Mails hin und her und kam letztendlich nichts raus. Habe es dann auch nicht weiter verfolgt; bei so einem Premiumprodukt wird schon nichts dran sein.....

Da brauche ich also nichts weiter zu versuchen.

 

Das komische ist aber, dass mir das nie Aufgefallen ist. Ich gebe zu ich habe die Linse nicht sooo oft verwendet, aber das hätte doch aufffallen müssen. Ich muss mal meine Bilder durchschauen. Bei mir ist das Objektiv auf alle Fälle nicht runtergefallen.

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Normalerweise macht man doch eher einen Kirchturmtest um die Dezentrierung zu testen, vor allem bei kleinen Blenden hat man es sonst schwer genau die Schärfeebene auf kurzen Distanzen zu erwischen.

Das würde ich zumindest mal gegentesten, auch wenns auf dem Bild schon ziemlich stark dezentriert aus sieht.

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In D heißt die Garantie Gewährleistung und dafür ist der Händler zuständig.

Auch für Zweitbesitzer.

 

Das ist so nicht richtig:

1. Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und betrifft den Händler.

 

2. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die dieser frei gestalten kann.

Panasonic gewährt die zweijährige Garantie nur dem Erstbesitzer. Sie ist also nicht übertragbar. Nachzulesen in den Garantiebedingungen von Panasonic.

Eine Rechnung mit Namen des Erstkäufers ist für den Zweitbesitzer also wertlos.

Eine Quittung ohne Namensangabe (z.B. vom Blödmarkt) wäre natürlich ok.

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Normalerweise macht man doch eher einen Kirchturmtest um die Dezentrierung zu testen, vor allem bei kleinen Blenden hat man es sonst schwer genau die Schärfeebene auf kurzen Distanzen zu erwischen.

Das würde ich zumindest mal gegentesten, auch wenns auf dem Bild schon ziemlich stark dezentriert aus sieht.

 

Das macht man im Telebereich.

Bei einer Brennweite von 25mm hat man bei 3 m schon einen scharfen Bereich von 61 cm.

So schepp kann ich die Kamera gar nicht ausrichten. ;)

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Das ist so nicht richtig:

1. Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und betrifft den Händler.

 

2. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die dieser frei gestalten kann.

Panasonic gewährt die zweijährige Garantie nur dem Erstbesitzer. Sie ist also nicht übertragbar. Nachzulesen in den Garantiebedingungen von Panasonic.

Eine Rechnung mit Namen des Erstkäufers ist für den Zweitbesitzer also wertlos.

Eine Quittung ohne Namensangabe (z.B. vom Blödmarkt) wäre natürlich ok.

Oder mit Namen von Amazon usw. usw:

Gewährleistung in Eu 2 Jahre

Weiterhin kann ich in den Garantiebedingungen von Pana nichts von einer Beschränkung auf den Erstkunden finden!

bearbeitet von Berlin
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@Berlin

hier die Bedingungen von Panasonic Deutschland. Die wichtigen Punkte habe ich farblich markiert.

 

DEUTSCHLAND:

Kostenlose Fehlerbeseitigung

1. Wird das Gerät in den ersten 24 Monaten ab Kaufdatum beim Händler aufgrund von

nachgewiesenen Fabrikations- oder Materialfehlern schadhaft, so behebt die Panasonic Deutschland diesen Fehler ohne Berechnung gemäß den nachfolgenden Bedingungen.

2. Die Beseitigung des Fehlers erfolgt nach Wahl der Panasonic Deutschland durch Reparatur oder

Austausch. Ausgetauschte Teile und Geräte gehen in das Eigentum der Panasonic Deutschland über. Weitere Ansprüche gegen die Panasonic Deutschland, insbesondere auf Rückgabe der Ware gegen Kaufpreiserstattung, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz werden hierdurch nicht begründet.

3. Falls das Gerät zum Zwecke der Fehlerbeseitigung transportiert wird, geschieht dies auf Gefahr des

Absenders. Die Kosten für unaufgeforderte Einsendungen an die Panasonic Deutschland oder Panasonic Service-Center trägt der Absender. Aufwendungen gleich welcher Art werden nicht erstattet.

4. Ausgenommen von der kostenlosen Fehlerbeseitigung sind:

a) Schäden und Verluste, die durch das Gerät oder seinen Gebrauch entstehen, sowie Schäden, die auf lokale Verhältnisse, wie Fehler in der Installation, Brand, Blitzschlag, äußere

Gewalteinwirkung, Flüssigkeit, Tabakrauch, Ablagen bildende Gase (z.B. Kunstnebel, Insektenspray) etc. zurückzuführen sind.

B) Schäden durch Eingriffe von Personen, die von uns hierzu nicht ermächtigt sind.

c) Geräte, bei denen die Fabrikationsnummer entfernt oder zerstört worden ist.

d) Schäden durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, z.B. Anschluss an eine falsche Netzspannung oder Stromart, Schäden durch fahrlässige Behandlung oder Missbrauch, Einbrennschäden (permanente Nachbilder).

e) Batterien und Akkumulatoren, einschließlich Folgeschäden durch den Gebrauch von überalterten oder defekten Batterien bzw. Akkumulatoren.

f) Verschleißteile und Verbrauchsmaterial

g) Projektor-Lampen; hier erfolgt kostenloser Ersatz lediglich innerhalb der ersten 90 Tage oder - falls dies eher eintritt - 200 Betriebsstunden ab erster Inbetriebnahme laut Betriebsstundenzähler im Gerät; der Austausch hat durch einen von uns autorisierten Servicepartner zu erfolgen.

h) Geräte, die gewerblich genutzt werden.

5. Tritt ein Fehler auf, wenden Sie sich bitte innerhalb der Frist von 24 Monaten ab Kaufdatum beim

Händler an

- unsere Service-Hotline 0180 50 15 147

- Ihr örtliches Panasonic Service-Center

6. Um die kostenlose Fehlerbeseitigung in Anspruch nehmen zu können, muss der vollständig vom Händler

ausgefüllte Geräteschein und/oder der Kaufbeleg vorgelegt werden.

 

7. Die kostenlose Fehlerbeseitigung durch die Panasonic Deutschland bedeutet weder eine Verlängerung

noch einen Neubeginn der 24-Monats-Frist. Der Anspruch auf kostenlose Fehlerbeseitigung durch die Panasonic Deutschland bezieht sich lediglich auf den Erstkäufer und ist nicht übertragbar.

8. Selbstverständlich können Sie diese Leistungen auch in Anspruch nehmen, wenn Sie das Gerät in andere

Länder der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums, die Schweiz oder die Türkei verbringen. Bitte wenden Sie sich dort an die nationale Vertriebsgesellschaft. (siehe Garantiekarte)

Diese Leistungen bestehen zusätzlich zu der gesetzlichen Sachmängelhaftung des Händlers aus dem Kaufvertrag und beeinträchtigen in keiner Weise Ihre Rechte als Endgebraucher.

Panasonic Deutschland

eine Division der Panasonic Marketing Europe GmbH

Winsbergring 15 22525 Hamburg

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Das macht man im Telebereich.

Bei einer Brennweite von 25mm hat man bei 3 m schon einen scharfen Bereich von 61 cm.

So schepp kann ich die Kamera gar nicht ausrichten. ;)

 

Nicht ganz, für Pixelschärfe sind es bei 3 m Abstand nur +/- 8 cm. Dazu kommt noch die Bildfeldwölbung. Was man auf dem Beispielbild sieht ist aber trotzdem viel zuviel.

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