Jump to content

Dronen Fotografie


Gast User73706

Empfohlene Beiträge

Danke, dass das endlich mal einer sagt, ich glaub das hatten wir hier noch nicht. :mellow:

Drohnen sind bei sicherer Anwendung über abgesperrtem oder menschenleerem Gebiet und unter Führung von Personen mit einer ausreichenden Ausbildung ungefährlich und eine gute Sache für die Fotografie. Man sollte Drohnen deswegen nicht schlecht reden

;)

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Gast Südtiroler

Was ist der juristische Unterschied zwischen einem Schloß und einem Bauernhaus?

 

 

Hallo,

 

im ersten Beitrag ist es erklärt. Muss aber dazu sagen, dass momentan im Bezug auf Drohnenflüge eine große Rechtsunsicherheit herrscht und es viele verschiedene Meinungen gibt, dieser Punkt sollte aber so stimmen.      

http://www.drohnen-forum.de/index.php/Thread/193-Luftaufnahmen-rechtliches-Urheberrecht-und-Privatsph%C3%A4re/

 

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

... im ersten Beitrag ist es erklärt.

 

Du hast aber schon gesehen, dass der Beitrag 3 Jahre alt ist, hier wäre der aktuelle Stand interessant,

auch wenn ich heute und morgen nicht vorhabe mir so ein Teil zu kaufen.

 

Mann kann nur hoffen, dass hier so schnell wie möglich eine klare Linie vorgegeben wird,

denn der Markt dafür wächst, nicht dass das die nächste lukrative Einnahmequelle für die Anwälte wird.

 

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Werbung (verschwindet nach Registrierung)

Was ist der juristische Unterschied zwischen einem Schloß und einem Bauernhaus?

 

 

Es gibt beim Fotografieren haufenweise Regeln und Gesetze, die man kennen sollte. Sehr große Unterschiede gibt es zwischen Fotos, die man für sich selber macht und Fotos, die man veröffentlicht. Wo man sich befindet ist ebenfalls wichtig. In öffentlich zugänglichem Raum gelten andere Regeln als auf Privatgrundstücken.

 

Das mit dem Schloss hat mit der Panoramafreiheit und dem Aufnahmeort zu tun.

 

Wenn man in einem öffentlich zugänglichem Raum befindet, z.B. auf der Straße, darf man alles fotografieren und die Bilder veröffentlichen wenn keine Persönlichkeitsrechte betroffen sind und das Urheberrecht nicht verletzt wird. Die meisten Gebäude sind nichts besonderes und der Architekt hat keinen Anspruch auf ein Urheberrecht. Bei besonderen Gebäuden und Kunstwerken gibt es aber diesen Schutz.

 

Die Panoramafreiheit sagt jetzt aber, dass man vom öffentlich zugänglichen Raum Gebäude und permanent, fest installierte Kunstwerke fotografieren und die Fotos davon veröffentlichen darf. Man darf also ein Schloss genau wie jedes andere Gebäude oder z.B. Gärten von der Straße aus fotografieren und die Fotos veröffentlichen wenn man sich an einer für jeden Passanten normal zugänglichen Stelle befindet. Was als normal zugänglicher öffentlicher Raum gilt ist aber umstritten. Es ist z.B. nie geklärt worden ob der Video-Mast auf den Google-Autos einen normal zugänglichen Blickwinkel zeigt oder nicht.

 

Sobald man sich aber auf einem privatem Grundstück oder in einem Gebäude befindet, sind die Regeln komplett anders. Von hier aus darf man z.B. nicht das Haus den Nachbarn oder den Garten fotografieren und die Bilder veröffentlichen. Wichtig ist hier auch das Hausrecht des Besitzers. Wenn man sich also auf dem Gelände des Schlossbesitzers befindet, darf man nur noch fotografieren und veröffentlichen was der Besitzer erlaubt. Genau das ist der Knackpunkt. Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten hat z.B. die Veröffentlichung von Bilder, die auf ihrem Gelände aufgenommen wurden, verboten. Das ist rechtlich zulässig, aber umstritten.

 

Beim Eiffelturm ist es ähnlich. Fotos vom Turm dürfen veröffentlicht werden. Am Turm gibt es aber eine Lichtinstallation. Abends wird die eingeschaltet. Deshalb gilt sie als nicht permanentes Kunstwerk und da dürfen Fotos nicht ohne Genehmigung veröffentlicht werden.

 

Ich bin aber kein Anwalt und deshalb finde ich es teilweise schon ziemlich belastend, dass man ständig Dinge sieht und fotografieren will aber nie ganz sicher sein kann was gerade erlaubt ist und ob man mit dem Bild erhebliche finanzielle Risiken eingeht oder gar mit einem Bein im Knast steht.

 

 

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Gast Südtiroler

Du hast aber schon gesehen, dass der Beitrag 3 Jahre alt ist, hier wäre der aktuelle Stand interessant,

auch wenn ich heute und morgen nicht vorhabe mir so ein Teil zu kaufen.

 

Mann kann nur hoffen, dass hier so schnell wie möglich eine klare Linie vorgegeben wird,

denn der Markt dafür wächst, nicht dass das die nächste lukrative Einnahmequelle für die Anwälte wird.

 

Meine Antwort bezog sich auf den Unterscheid zwischen einem Schloß und einem Bauernhof, was sich in den letzten 3 Jahren wohl nicht geändert hat. 

 

Wie geschrieben, es herrscht momentan eine große Rechtsunsicherheit und viele Meinungen, ich kenne jedenfalls keine 100% verlässliche Quelle.

Der velinkte Kommentar ist schon in etwa derzeitiger Stand. 

Ein Gesetz ist in Ausarbeitung, doch wenn es so schnell wie mit der Mauteinführung geht, wird es wohl noch etwas dauern.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Interessanterweise gibt es ja nicht nur das LuftVG und die LuftVO (evenuell auch die LuftVZO, je nach Modell), sondern auch noch ein BGB und auch noch das StGB, so daß man als Drohnenpilot ganz schnell mit dem Rücken an der Wand stehen kann. Man kann sich nicht nur die Gesetze herauspicken, die etwas erlauben, sondern muß auch jene berücksichtigen, die einen einschränken. Dazu noch Urheberrechtsfragen und auch Sachen wie ein BWaldG (Bundeswaldgesetz, ist kein Witz). 50.000€ Strafe für einen nicht genehmigten Start sind möglich, aber momentan wird nichts durchgesetzt, sondern nur an einer weiteren Vorschriftenflut gebastelt.

bearbeitet von grapher
Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ich hatte für das Wochenende meine Drohne mit Schwimmern ausgerüstet und bin auf einem Badesee geflogen. Natürlich mit schriftlicher Genehmigung des Grundeigentümers und schriftlicher Aufstiegsgenehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde. Aber viele Drohnenflieger (wahrscheinlich sogar die allermeisten) scheuen den administrativen und monetären Aufwand und fliegen "wild" und versauen auf lange Sicht damit den "regulären" Fliegern ihren Sport.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Ich hatte für das Wochenende meine Drohne mit Schwimmern ausgerüstet und bin auf einem Badesee geflogen. Natürlich mit schriftlicher Genehmigung des Grundeigentümers und schriftlicher Aufstiegsgenehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde. Aber viele Drohnenflieger (wahrscheinlich sogar die allermeisten) scheuen den administrativen und monetären Aufwand und fliegen "wild" und versauen auf lange Sicht damit den "regulären" Fliegern ihren Sport.

 

Das ist ein grundsätzliches Problem bei solchen Hobbys, denn es reichen nur sehr wenige Idioten aus um die große Masse an vernünftigen Modellfliegern in Ungnade zu bringen und wenn eine ganze Branche erst mal damit zu kämpfen hat, dann kommen diese Verbote auch schnell und meistens auch völlig übertrieben.

 

Deswegen fände ich das ja besser, dass man vor dem Fliegen mit Drohnen die Sachkenntnis erwerben muss, das würde automatisch die Anzahl der Idioten mit Drohnen verringern, einmal weil die Sachkenntnis und auch Strafe bei Nichtbeachtung von Vorschriften abschreckt bzw. zur Vernunft zwingt und einmal weil dann diejenigen, die mit ihren Geräten Unsinn betreiben, von der Bildfläche verschwinden.

 

So viele Regeln braucht das Ganze garnicht - die meisten Regeln gibt es ja schon (Gewicht, Höhe etc.) und Grenzen könnte man auch per Geofencing setzen und/oder im Internet verzeichnen - dann ist es doch relativ einfach und niemand muss sich nerven lassen.

 

Um nochmal zurückzukommen zur Technik - wenn die Fotografie per Drohne quasi als Stativersatz mal funktionieren sollte und die Teile bei Windstille  z.B. 30sec. präzise auf der Stelle stehen würden und evtl. auch den Stabi zuhilfe nehmen würden, dann hätte ich Bedarf an dieser Technologie, denn oft reicht die Stativhöhe nicht aus um einzelne Motive in einer besonderen Perspektive so abzulichten, wie ich das gerne hätte.

 

:)

 

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Gast Südtiroler

@lumixburschi

Ich kenne kein Motiv aus der Luft wo es Sinn machen würde 30 Sekunden zu belichten, was man nicht anders lösen könnte.

Mit der A7S und Mehrfachbelichtung lässt sich viel fotografieren, gut, auch mit der GX 8.

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

@lumixburschi

Ich kenne kein Motiv aus der Luft wo es Sinn machen würde 30 Sekunden zu belichten, was man nicht anders lösen könnte.

Mit der A7S und Mehrfachbelichtung lässt sich viel fotografieren, gut, auch mit der GX 8.

 

Ich kenne viele Motive :rolleyes:

 

z.B. diese aus hoher Perspektive - Fotos, oft mit mehr als einer Minute - die will ich möglichst rauschfrei (!) aus anderen Perspektiven fotografieren und mit Live Composite besondere Effekte hinzugewinnen - exakt deswegen würde ich mich für diese Drohnen-Technik interessieren, wenn die Dinger tatsächlich so weit sind, dass die statisch fix in der Luft stehen. Nochmal - es geht mir gezielt um die Zeit.

 

23788097589_f7a18846a7.jpg

_0MD0311-1 by Dirk Witten, auf Flickr

 

24155921895_4c999c3935.jpg

_0MD0310-1 by Dirk Witten, auf Flickr

 

15796557172_08dbf76ce1.jpg

_OM40010-1 by Dirk Witten, auf Flickr

 

14009364132_dce70b207f.jpg

_K526919-1 by Dirk Witten, auf Flickr

 

;)

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Gast Südtiroler

@Lumixburschi

A7S, Mehrfachbelichtung und LR 6 und es klappt auch mit solchen Bildern.

Physikalische Gesetze sind halt gottgegeben, die lassen sich nicht so leicht überwinden.

Schon mit einem billigen Stativ und etwas Wind hat man am Boden Probleme, wie soll dann ein bewegliches Teil in der Höhe, wo der Wind meistens stärker als am Boden ist, bzw. eine Drohne erzeugt selbst Wind, eine 30 Sekunden Belichtung perfekt schaffen?

Bei guten Wetterverhältnissen sind teilweise Belichtungen von 2-3 Sekunden drin, alles darüber braucht eigentlich kein Mensch, außer anscheinend du     :D    :D  

 

bearbeitet von Südtiroler
Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

@Lumixburschi

A7S, Mehrfachbelichtung und LR 6 und es klappt auch mit solchen Bildern.

Physikalische Gesetze sind halt gottgegeben, die lassen sich nicht so leicht überwinden.

Schon mit einem billigen Stativ und etwas Wind hat man am Boden Probleme, wie soll dann ein bewegliches Teil in der Höhe, wo der Wind meistens stärker als am Boden ist, bzw. eine Drohne erzeugt selbst Wind, eine 30 Sekunden Belichtung perfekt schaffen?

Bei guten Wetterverhältnissen sind teilweise Belichtungen von 2-3 Sekunden drin, alles darüber braucht eigentlich kein Mensch, außer anscheinend du :D:D

Live Composite mit 30 Sekunden kann keine Mehrfachbelichtung schaffen, lass gut sein, die Praxis erfordert grade nachts gute Kenntnisse der Fotografie. Da hilft es nix wenn (noch) ungeeignete Drohnen mit ungeeigneten Techniken der Fotografie Lichtmalerei umsetzen sollen, das klappt nicht.

 

;)

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Das war wenigstens noch einer aber was haben Raumsonden mit dem Thema Drohnen zu tun,

dann können wir hier auch über Flugzeuge und Hubschrauber diskutieren.

Vielleicht fällt in das Thema auch so ein Ballon mit Kamera, der in die Stratosphäre aufsteigt, dann wäre das Thema Weltall näher gerückt. ;)

Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...