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Empfohlene Beiträge

vor einer Stunde schrieb Hornhauer1994:

Habe mein Geld von E-Infin heute bereits wiederbekommen! :) Service ist 1A

das ist sehr gut! sowohl für Dich, als auch für alle anderen. Da kann man offenbar ohne großes Risiko kaufen.

danke für die Info

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Jup, kann man wirklich ohne Bedenken. Von der Bestellung bis heute sind keine 2 Wochen vergangen.

18.5. - Objektiv bestellt.
20.5. - Bestellung bearbeitet (mit Bild von meinem Paket)
22.5. - Bestellung wurde versendet
25.5. - Paket kam bei mir an
27.5. - Paket Retoure geschickt
29.5. - Paket kam wieder in England an
31.5. - Habe mein Geld zurück erhalten :)

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  • 2 weeks later...

Ich kann für e-infinity auch eine Lanze brechen. Hab mir dort vor 2 Jahren ein Teleobjektiv gekauft und erst nach 4 Wochen (im Intensivtest) fiel mir auf, dass der Auszug nicht voll ausfuhr. Ich hab reklamiert und das Objektiv nach UK geschickt, da HongKong unbezahlbares Porto hatte bzw. das Rücksendeetikett von inifinity nicht griff. Nach 6 Wochen kam das Objektiv repariert und mit exaktem  Fokus zurück mit tracking (und schnellen Antworten beim Nachfragen). Bis heute funktioniert das Objektiv tipp topp.
Nur das Porto nach UK bekam ich nicht erstattet (rd. 30EUR). Das war's mir aber wert, da ich ursprünglich fast 400 Euro gespart hatte.

Lachen musste ich beim Aufrufen des good bang shop. Was es nicht alles gibt. 😃

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Ich kann den Shop auch nach wie vor empfehlen. Habe durch mehrere ObjektivKäufe inzwischen knapp über 1000€ gespart im Vergleich mit den konventionellen Marktpreisen. Das gesparte Geld werde ich wohl demnächst in eine bessere Kamera stecken 😀 Zudem habe ich die meisten Objektive teilweise weit unter dem gängigen Gebrauchtpreis auf EbayKleinanzeigen bekommen. Sollte ich diese irgendwann verkaufen, bin ich sehr gespannt, ob ich sogar Gewinn beim Gebrauchtverkauf machen werde 😂

bearbeitet von Rob123
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  • 1 month later...

Werbung (verschwindet nach Registrierung)

Hallo,

 

ich habe mal eine Frage bzgl. des E-infinity Shops.
Ich habe dort mal wegen Body´s geschaut, die waren Preislich deutlich unter den normalen Preisen in D. 
Beim Zubehört, z.B. dem NP-Z100 ist der Shop teuerer als das günstigste Preis bei Idealo.

Ist euch das auch schon aufgefallen? Hat der Shop noch Ableger bei ebay wo die Zubehör Artikel günstiger sind? 

 

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  • 2 weeks later...
  • 3 weeks later...
vor 24 Minuten schrieb Incoe:

Jetzt muss ich mich nur für eines entscheiden 😂

Schau dir einfach mal die Größe und das Gewicht der Objektive an und entscheide dann.

Wenn dir die 400mm vom 100-400 nicht ausreichen, dann kannst du auch gleich den 1,4er TK einrechnen. Der kostet aber noch mal einen "kleinen" Batzen extra..

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  • 1 year later...
vor 8 Stunden schrieb big_kruemel:

wenn ich das hier richtig interpretiere bleibt es so wie es vor dem Abkommen war.

Das kann man da nicht herauslesen. Da steht nur, dass es keine Zölle geben wird, und das war in diesem Zusammenhang ohnehin kein Thema. Das Problem wird die Umsatzsteuer sein. Mit dem Austritt gilt das Vereinigte Königreich nicht mehr als Gemeinschaftsgebiet und es kommen grundsätzlich die Umsatzsteuerbestimmungen für Drittländer zur Anwendung (Quelle: Bundesministerium für Finanzen). Das heißt es wird voraussichtlich so sein wie bei einem Direktimport beispielsweise aus den USA oder aus Fernost. Die Ware bleibt zunächst auf dem Zollamt liegen und wird nur gegen Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer freigegeben.

Dabei ist die gelieferte Ware natürlich frei von Umsatzsteuer des Ursprungslandes. Nur besteht ja der dringende Verdacht, dass die besagten Angebote aus England hauptsächlich deshalb so günstig waren, weil das alles an der Umsatzsteuer vorbei ging, die Preise auch keine britische Umsatzsteuer enthielten. Wegen der Steuerunion erfolgte der Versand z.B. nach Deutschland ungeprüft. Das funktioniert jetzt natürlich so nicht mehr.

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Nun, da ich bei e-infiin schon länger und öfter bestelle, hatte ich die noch im Dezember gefragt wie es aussieht eben nach dem 01.01.2021. Die Antwort war ganz klar und einfach - für den Kunden ändert sich nichts. Über Details wird man nur dann informieren, wenn irgendwo der Kunde etwas "anders" machen muss, wovon man aber nicht ausgeht.

 

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Ob sich für den Kunden etwas ändert, das wird leider nicht im Einflussbereich von e-infin liegen. Ich halte sie auch nicht für eine geeignete Auskunftsquelle zu den aktuellen Änderungen im Warenverkehr zwischen Großbritannien und der EU. Die Websites der Steuerbehörden und die Informationsseiten der verschiedenen Steuerberater sagen da etwas Anderes.

Es wird sich in naher Zukunft zeigen. Ich habe dort selbst oft und gern eingekauft, und es würde mich sehr freuen, wenn es eine solche Gelegenheit weiterhin gäbe. Leider sehe ich da schwarz.

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Quelle: zoll.de

Brexit

"Informationen zu den Auswirkungen des Austritts von Großbritannien und Nordirland aus der EU (Brexit)

Am 24. Dezember 2020 haben sich die EU und GBR auf ein Abkommen geeinigt, das voraussichtlich ab 1. Januar 2021 vorläufig anwendbar sein wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch bei Anwendung dieses Freihandelsabkommens die Waren zollrechtlich abgefertigt werden müssen. Auch ist die Einfuhrumsatzsteuer von dem Abkommen nicht umfasst und somit zu erheben."

Brexit und Zoll

weitere Informationen dazu

 

bearbeitet von ImmergutLicht
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vor 17 Minuten schrieb DSLRUser:

Natürlich liegt es in deren Einflussbereich, denn niemand sonst weiß wie sie etwas ab diesem Jahr versschicken.

Nein, es liegt im Einflussbereich der Steuerbehörden und deren Organen. Und wenn e-infin etwas in die EU verschickt wie bisher, dann landet es bei der Zollbehörde.

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Quelle: zoll.de

Allgemeines

Die Einfuhrumsatzsteuer wird neben den Zöllen und den besonderen Verbrauchsteuern bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern durch die deutsche Zollverwaltung erhoben. Ihr Aufkommen betrug im Jahr 2015 ca. 50,9 Milliarden Euro.

Die Einfuhrumsatzsteuer entspricht weitgehend der Umsatzsteuer (auch als Mehrwertsteuer bezeichnet), die beim Verbrauch oder Verkauf von Waren und bei der Erbringung von Dienstleistungen im Inland bzw. bei Lieferungen innerhalb der Europäischen Union anfällt.

Auch die Einfuhr von Waren aus einem umsatzsteuerrechtlichen Drittlandsgebiet in die Bundesrepublik Deutschland unterliegt der Umsatzsteuer, jetzt allerdings bezeichnet als Einfuhrumsatzsteuer. Im Gegensatz zur Umsatzsteuer handelt es sich hierbei um eine Verbrauchsteuer und um eine Einfuhrabgabe im Sinne der zollrechtlichen Vorschriften.

Die von der Umsatzsteuer des Ausfuhrlandes entlastete Ware wird im Gegenzug mit der Einfuhrumsatzsteuer des Einfuhrlandes belastet. Durch diese Einfuhrbesteuerung wird verhindert, dass die eingeführten Waren ohne Umsatzsteuer an den Endverbraucher gelangen.

Dadurch, dass sie bei der Einfuhr entsteht, wird sie im Gegensatz zur Umsatzsteuer von der Zollverwaltung erhoben. Hierbei ist es unerheblich, ob die Einfuhr durch ein Unternehmen oder durch eine Privatperson erfolgt.

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Im Prinzip müsste diese Einfuhren nun gleich behandelt werden, wie Einfuhren aus Schweiz nach Deutschland. Aber wer weiss was der Boris mit der EU in letzter Minute noch ausgehandelt hat.

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