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vor 55 Minuten schrieb mariban:

Das gilt doch bestimmt für die 20GB Version? Bei solchen Codes müsste sich das doch wie bei Gutscheinen Verhalten, deren Verfall nach dem BGB geregelt ist: 3 Jahre plus der Rest des Jahres, in dem sie erworben wurden?

Ich weiß es nicht mehr wo, aber ich meine irgendwo in einer Info von Adobe gelesen zu haben, dass die seit Januar 2025 nicht mehr erhältlichen Einlösecodes in bälde nicht mehr zur Verlängerung im Adobe-Abo eingetragen werden könnten. Daher habe ich die im November 2024 (Black Friday) gekauften Codes dann schnell eingetragen und das wurde am 13. Juli noch klaglos akzeptiert. Wie lange das in Zukunft noch so sein wird, kann und mag ich nicht sagen. Ich weiß auch nicht, ob das als "Gutschein nach BGB" zählt oder ob so ein Code nicht etwas anderes ist. Fragt doch bitte Adobe direkt, vielleicht versprechen die euch etwas Gutes.

Ansonsten würde ich das zur Sicherheit jetzt alles einlösen, denn nach meinem Verständnis könnten die jederzeit sagen, das 20GB-Abo gibt es nicht mehr zu kaufen und wird nicht mehr mit Codes verlängert und aus damit - vielleicht gibt es dann noch Geld zurück oder was anderes fürs BGB, aber das ist ja sicher nicht das, was man will. Lieber jetzt alle Codes einlösen und dann jahrelang weiter arbeiten, ohne Adobe noch mal etwas bezahlen zu müssen - dann sehen die auch einmal, was sie davon haben, uns das nicht mehr zu verkaufen: Ein paar Jahre weniger Umsatz als 2024.  

Beim 1TB-Abo sehe ich so ein Problem noch nicht - erst wenn wir einst alle zu einem noch teureren 10TB Abo wechseln sollen, könnte da wieder so was drohen.

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vor 5 Minuten schrieb jens_ac:

Ich weiß es nicht mehr wo, aber ich meine irgendwo in einer Info von Adobe gelesen zu haben, dass die seit Januar 2025 nicht mehr erhältlichen Einlösecodes in bälde nicht mehr zur Verlängerung im Adobe-Abo eingetragen werden könnten.

Das hast du im Eingangspost dieser Diskussion gelesen ;)

Am 10.7.2025 um 13:42 schrieb SKF Admin:

Tipp: Wenn ihr Gutschein Codes für das „alte“ Abo mit 20GB bei Amazon & Co. gekauft habt, die ihr noch nicht eingelöst habt, solltet ihr das so bald wie möglich machen. Im Gespräch mit dem Adobe Support war sich der Ansprechpartner nicht sicher, wie lange das noch möglich sein wird.

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Wobei es bezüglich des Einlösens von Codes fürs alte 20 GB Abo bei Adobe offiziell heißt:

»Bereits gekaufte, aber bisher nicht eingelöste Prepaid-Codes/-Karten können auch in Zukunft jederzeit auf dein aktives Konto angewendet werden.«

bzw. im englischen Original:

»Prepaid codes/cards that have been purchased and not yet redeemed, can still be applied to your active account at any point in the future.«

Damit scheint bei noch aktivem 20 GB Abo keine unmittelbare (oder jemals existente?) Eile geboten. Wobei andererseits ein Rauszögern des Einlösens auch nicht wirklich sinnvoll wäre, außer man stösst an die Grenze der zulässigen maximalen Anzahl eingelöster und noch aktiver Codes. Glaub diese liegt bei 8 Stück bzw. eben max. 8 Jahren Verlängerung im voraus. Erreicht man diese, muss man abwarten bis der älteste Code abgelaufen ist und kann dann wieder auf 8 Jahre aufstocken.

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vor einer Stunde schrieb flyingrooster:

Wobei es bezüglich des Einlösens von Codes fürs alte 20 GB Abo bei Adobe offiziell heißt:

»Bereits gekaufte, aber bisher nicht eingelöste Prepaid-Codes/-Karten können auch in Zukunft jederzeit auf dein aktives Konto angewendet werden.«

bzw. im englischen Original:

»Prepaid codes/cards that have been purchased and not yet redeemed, can still be applied to your active account at any point in the future.«

Damit scheint bei noch aktivem 20 GB Abo keine unmittelbare (oder jemals existente?) Eile geboten. Wobei andererseits ein Rauszögern des Einlösens auch nicht wirklich sinnvoll wäre, außer man stösst an die Grenze der zulässigen maximalen Anzahl eingelöster und noch aktiver Codes. Glaub diese liegt bei 8 Stück bzw. eben max. 8 Jahren Verlängerung im voraus. Erreicht man diese, muss man abwarten bis der älteste Code abgelaufen ist und kann dann wieder auf 8 Jahre aufstocken.

Was ist ein Prepaid Code?

Im Kontext von Gutscheinen und Gutscheinsystemen bezieht sich Prepaid auf ein Zahlungsmodell, bei dem der Kunde im Voraus für eine bestimmte Dienstleistung oder ein Produkt bezahlt.

Bei einem Gutschein handelt es sich um ein sogenanntes kleines Inhaberpapier nach § 807 BGB.

Der Gutschein gibt ganz grundsätzlich dem Gutscheinbesitzer – also demjenigen, der den Gutschein in Händen hält – einen Anspruch auf die auf dem Gutschein genannte Dienstleistung oder den dort genannten Betrag. Die Gutscheinverpflichtung muss dabei schriftlich erfolgen und den Austeller erkennen lassen. Darüber hinaus muss der Wert oder die Dienstleistung genannt werden und es sollte ein Ausstellungsdatum vorhanden sein.

Auch wenn auf einem Gutschein keine Befristung vermerkt ist, können Sie ihn nicht unbegrenzt einlösen. Allgemein gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Anschließend muss der Anbieter weder den Gutschein einlösen noch den darauf vermerkten Geldwert – abzüglich seines entgangenen Gewinns – erstatten.

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vor 42 Minuten schrieb joachimeh:

Auch wenn auf einem Gutschein keine Befristung vermerkt ist, können Sie ihn nicht unbegrenzt einlösen.

Nun, dies müsste man dann Adobe mitteilen, da diese Aussage unbegrenzter Einlösbarkeit von Adobe stammt und von mir lediglich zitiert worden ist. 😉

vor 44 Minuten schrieb joachimeh:

Allgemein gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Anschließend muss der Anbieter weder den Gutschein einlösen noch den darauf vermerkten Geldwert – abzüglich seines entgangenen Gewinns – erstatten.

Herzig, das BGB. Bspw. gilt in Österreich eine grundsätzlich 30-jährige Gültigkeit von Gutscheinen und kürzere Befristungen erfordern individuelle Begründungen, welche spätestens beim Punkt nicht zumutbarer Erstattung vor Gericht für den Gutscheinanbieter regelmäßig krachend scheitern.

Dass Adobe nun tatsächlich aus Eigeninitiative auf Basis einer Vielzahl nationaler Regelungen, mehr oder weniger exakter Natur, agiert (also bspw. die Codes in DE 3 Jahre gelten und in AT 30 Jahre) oder nicht viel wahrscheinlicher zwecks Aufwandminimierung eine allgemeine Schiene gefahren und weiters nur auf Einhaltung sämtlicher relevanter Gesetze geachtet wird, halte ich eher für zweifelhaft, da Aufwand & Risiko wohl in keinem Verhältnis zum Gewinn stünden. Aber natürlich nicht für unmöglich. Die zitierte und entsprechend nachweisbare Aussage Adobes über weitere Gültigkeit weiters nichtmal berücksichtigt.

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