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Hallo zusammen,

 

auf verschiedenen Foto-News-Seiten tauchen in letzter Zeit Berichte über das Projekt JPEGmini auf.

Ist wohl ein neuer JPG-Algorithmus, der wesentlich kleiner Daten bei gleichbleibender Qualität bringen soll.

 

Ich hab ein paar Bilder ausprobiert, die Größenreduzierung ist schon enorm, allerdings lassen sich schon ein paar Artefakte finden bei voller Auflösung.

Auf Web-Größe allerdings finde ich keinen Unterschied. Also eigentlich eine feine Sache für die Homepage, um Platz zu sparen und Ladezeiten zu beschleunigen.

 

Was mich gewundert hat war das fehlen eines entsprechenden Photoshop-Plugins oder zumindest eines Programms für den privaten Rechner. Die Umwandlung geht nur über die Homepage.

 

Ein Blick in die AGB brachte die Lösung, die sammeln sich da ein schönes Bildarchiv an:

 

You hereby grant ICVT and our designees a worldwide, non-exclusive, sublicenseable (through multiple tiers), assignable, royalty-free, fully paid-up, perpetual, irrevocable right to use, host, store, index, reproduce, distribute, create derivative works of, and display and perform your Content on the web and on mobile devices, solely in connection with our provision of the Service

 

Mein Business-Englisch ist nicht das Allerbeste, aber wenn ich es richtig verstehe, dürfen die mit den Bildern machen was sie wollen, wenn auch nicht exklusiv.

 

Schade eigentlich. Und blöd, dass das auf den ganzen Fotoseiten, die quasi Werbung dafür machen, nicht erwähnt wird.

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Das ist ja wirklich unverschämt. Nicht in den FAQ, nicht unter "Privacy" - nur in den "Terms of Use" nach ca. 2 Bildschirmseiten Text wird das erwähnt.

Abgesehen davon dürfen die diese AGB jederzeit ohne Nachricht ändern - allein das wäre nach deutschem Recht absolut unzulässig.

 

Womöglich "bearbeiten" ja andere Bilder damit, die sie gar nicht veröffentlichen dürfen?

 

Schön, dass du das aufgedeckt hast.

 

Schönen Gruß,

das Südlicht

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Bei irgendwelchen Onlinediensten, wo man Texte oder Bilder hochladen kann, muss man sich IMMER zuvor durch die Nutzungsbedingungen kämpfen. Sonst erlebt man, wie hier, die böse Überraschung, dass man seine Arbeit quasi verschenkt. Danke Roland, dass Du hier darauf aufmerksam gemacht hast.

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Das könnte man auch gutwillig interpretieren.

 

Ich würde auch sagen, dass das nur bedeutet, dass sie die Bilder für eigene Marketing- und Werbezwecke für ihre Webseite benutzen können. So wie man bei Fotowettbewerben ja auch die Rechte im Rahmen des Wettbewerbs an den Veranstalter abgibt. Und bei Markenwettbewerben meist sogar über den Wettbewerb hinaus an den Kamerahersteller, der das Ganze aufzieht.

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Welche Bilder ahnungloser Kunden wurden denn bisher konkret veröffentlicht, und wo genau und in welchem Umfang? In AGBs seht oft sehr viel zur Absicherung, in Wirklichkeit werden einige Bilder vermutlich nur bei Präsentationen (etwa für Investoren oder Werbekunden) als gelungene Beispiele präsentiert, wenn überhaupt.

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Derartige Terms & Conditions haben eigentlich alle Anbieter derartiger Online-Dienste. Das Problem ist, dass je nach Rechtsordnung jede technisch bedingte Zwischenspeicherung im RAM, in temporären Dateien usw. als "Vervielfältigung", "Bearbeitung" usw. im urheberrechtlichen Sinn gilt; daher lässt man sich vorsichtshalber alle erdenklichen Rechte einräumen, die tangiert sein könnten (und zwar so weitgehend, dass die AGB auch nicht neu formuliert werden müssen, wenn die Softwarearchitektur umgebaut wird).

 

[...] solely in connection with our provision of the Service

"nur im Zusammenhang mit unserer Bereitstellung der Dienstleistung"

ist wahrscheinlich im obigen Sinn gemeint, aber eher unglücklich formuliert.

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Jetzt mal ganz dumm gefragt: Warum machen die das?

 

Eine derartige Webseite kostet doch viel Geld, wo ist der Nutzen für den Betreiber?

Um die Technologie bekannt zu machen und Nachfrage zu schaffen.

Das Ziel ist natürlich, den Herstellern von Bildbearbeitungssoftware Lizenzen für den Encoder zu verkaufen. Deshalb wird auch kein Programm zum Download angeboten.

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