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Seite 64!

 

Der Vorteil einer PDF-Anleitung ist die Suchfunktion ... bei Panasonic unverzichtbar. :rolleyes:

 

Bei aller berechtigten Kritk an der GH2 Bedienungsanleitung, aber der Hinweis, dass Digitalzoom und EX-Tele bei RAW nicht funktionieren, steht nun wirklich da, wo er hingehört: im richtigen Kontext/Kapitel unter den im ganzen Handbuch üblichen Hinweisen auf Seite 66 (und nicht auf Seite 64 :P).

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der Hinweis, dass Digitalzoom und EX-Tele bei RAW nicht funktionieren, steht nun wirklich da, wo er hingehört: im richtigen Kontext/Kapitel unter den im ganzen Handbuch üblichen Hinweisen auf Seite 66 (und nicht auf Seite 64 :P).

 

Boah, bist Du pingelig!

 

Bei Ameisen kann man durchaus davon ausgehen, dass sie mal eine Seite umblättern, wenn sie sich informieren ... :P

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Boah, bist Du pingelig!

 

Bei Ameisen kann man durchaus davon ausgehen, dass sie mal eine Seite umblättern, wenn sie sich informieren ... :P

 

Nö, pingelig bin ich eigentlich nicht. Aber da das Handbuch sehr kritisiert wird, wollte ich darauf hinweisen, dass dies an dieser Stelle nicht gerechtfertigt ist, und auch die "Kritisierer" manchmal ungenau sein können.

 

Ich finde - abgesehen von der Sprache - das Handbuch gar nicht so schlecht, komme jedenfalls damit gut zurecht. Es ist ausführlich und deckt alles ab.

 

Man sollte es Panasonic danken, dass es für die GH2 überhaupt noch ein gedrucktes Handbuch in einem handlichen Format (!) beigelegt hat. Das ist absolut nicht mehr selbstverständlich und bei der G3, soviel ich weiß, nicht mehr der Fall. Ich habe jedenfall kein A5-Papier parat und Lust ein PDF auszudrucken (dann auf handliches A4) und irgendwo spiralbinden zu lassen.

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Nein Thomas,

 

das ist nicht richtig.

Bei der G 3 ist ein alles beschreibendes Heftchen dabei.

 

 

Das Thema ist sowieso brisant:

bei uns gilt (immer noch) deutsches Recht.

In dem steht, daß der Käufer einer Ware (in Deutschland erworben) Anspruch auf eine verständliche und vor allem in Deutsch abgefasste Gebrauchsanweisung hat.

Darunter fällt für mich keine irgendwie geartete CD, DVD oder was auch immer.

Ich kann vom Käufer einer Kamera nicht zwangsläufig erwarten, daß er einen Computer besitzt.

Was macht jetzt Opa mit 84, wenn er eine Digitalcamera kauft, aber weder einen Computer noch einen Enkel besitzt?

Wenn er Geld hat, geht er vor Gericht, und verklagt endlich mal die gesammelten Hersteller auf Erstellung einer brauchbaren Anleitung,

und ein weitsichtiger Richter fällt ein Urteil, das die Manager der Weltkonzerne um ihren Schlaf bringt - wenn es sein muß, vor dem europäischen Gerichtshof ...

 

 

OT

So ist es übrigens mir ergangen mit der eierlegenden Wollmilchsau von Pioneer, die in meinem Wohnmobil verbaut wurde.

Diese Sau kann:

Musik spielen, CDs sowieso, MPwasweißichs lesen, den Ton meines Fernsehers verstärken sowie Filme abspielen, mich mit meinem Handy vernetzen, navigieren, dient meiner Rückfahrkamera als Bildschirm und Filme und Bilder von der SD-Card kann ich auch betrachten.

Beiliegend war eine CD, die ja zum Lesen dieser umfassenden Anleitung sehr praktisch ist.

Vor dem Ausdruck mußte ich also ein Fachgeschäft besuchen, um ein 500 Blatt starkes Päckchen Papier zu kaufen, und jetzt schleppe ich eine gefühlt zwei Tonnen schwere, 228 Din A4 Blatt starke Anleitung mit mir, mit der ich im Notfall jeden Einbrecher erschlagen kann ...

bearbeitet von donalfredo
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Nein Thomas,

 

das ist nicht richtig.

Bei der G 3 ist ein alles beschreibendes Heftchen dabei.

 

 

Das Thema ist sowieso brisant:

bei uns gilt (immer noch) deutsches Recht.

In dem steht, daß der Käufer einer Ware (in Deutschland erworben) Anspruch auf eine verständliche und vor allem in Deutsch abgefasste Gebrauchsanweisung hat.

Darunter fällt für mich keine irgendwie geartete CD, DVD oder was auch immer.

Ich kann vom Käufer einer Kamera nicht zwangsläufig erwarten, daß er einen Computer besitzt.

Was macht jetzt Opa mit 84, wenn er eine Digitalcamera kauft, aber weder einen Computer noch einen Enkel besitzt?

Wenn er Geld hat, geht er vor Gericht, und verklagt endlich mal die gesammelten Hersteller auf Erstellung einer brauchbaren Anleitung,

und ein weitsichtiger Richter fällt ein Urteil, das die Manager der Weltkonzerne um ihren Schlaf bringt - wenn es sein muß, vor dem europäischen Gerichtshof ...

 

 

OT

So ist es übrigens mir ergangen mit der eierlegenden Wollmilchsau von Pioneer, die in meinem Wohnmobil verbaut wurde.

Diese Sau kann:

Musik spielen, CDs sowieso, MPwasweißichs lesen, den Ton meines Fernsehers verstärken sowie Filme abspielen, mich mit meinem Handy vernetzen, navigieren, dient meiner Rückfahrkamera als Bildschirm und Filme und Bilder von der SD-Card kann ich auch betrachten.

Beiliegend war eine CD, die ja zum Lesen dieser umfassenden Anleitung sehr praktisch ist.

Vor dem Ausdruck mußte ich also ein Fachgeschäft besuchen, um ein 500 Blatt starkes Päckchen Papier zu kaufen, und jetzt schleppe ich eine gefühlt zwei Tonnen schwere, 228 Din A4 Blatt starke Anleitung mit mir, mit der ich im Notfall jeden Einbrecher erschlagen kann ...

 

Da bin ich ja beruhigt. Irgendwo hat jemand mal beschrieben, dass der G3 kein Handbuch mehr beiliegt.

 

Ob die deutsche Rechtsprechung wirklich hergibt, dass ein Handbuch, das die Produktfunktionen vollständig beschreibt, beiligen muss, bezweifele ich. Wahrscheinlch reicht der übliche Quickstart-Guide um den Anforderungen des Rechts zu genügen. Bin da aber kein Experte, wir wissen aber um den allgemeinen Trend, der dann noch mit reduziertem Papierverbrauch scheinheilig begründet wird.

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.....und jetzt schleppe ich eine gefühlt zwei Tonnen schwere, 228 Din A4 Blatt starke Anleitung mit mir, mit der ich im Notfall jeden Einbrecher erschlagen kann ...

 

na dann ist es doch zu was gut....:D

 

der Papierverbrauch hat seit Einführung der PC's kontinuierlich zugenommen...:cool:

 

und der 90-jährige Opa, der digital fotografiert - aber keinerlei Rechner zur Verfügung hat ist wohl doch eher selten;

dennoch finde ich auch, es sollte eine gedruckte, lesbare, übersichtliche Gebrauchsanleitung geben in der mehr steht als "Achtung, nicht mit in die Badewanne nehmen, nicht an Kleinkinder verfüttern, nicht als Waffe verwenden" o.ä....

was vor allem fehlt ist ein vernünftiges Stichwortverzeichnis!

 

da ich inzwischen die 5. Lumix besitze (eine habe ich wieder verkauft) war ich eigentlich ganz froh, diese dämlich grinsenden Mädchen bei der GF2 nicht mehr auf Papier vorzufinden... (die GF2 ist gebraucht gekauft - und wohl ursprünglich nicht in D erworben)

Wie mühsam es aber für mich bei der ersten Lumix war, die keiner sich mir erschließenden Logik folgenden Anleitungen zu kapieren, kann ich noch ganz gut erinnern...:cool:

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Ich habe tatsächlich nur das PDF auf deutsch, da meine GH2 aus UK stammt und natürlich mit englischem Heftchen geliefert wurde.

Wie bereits erwähnt, ist die Suchfunktion da eine große Hilfe. Anfangs hatte ich mir wichtige Seiten ausgedruckt aber ich habe die Datei "zugriffbereit" auf PC und Laptop liegen.

 

Vorher schaue ich allerdings in das Buch von Frank Späth, was für den Neuling in Sachen digitaler Fotografie jenseits der Kompaktknipsen eine große Hilfe darstellt.

 

Nicht zu vergessen dieses Forum, das mir schon Antworten auf ganz viele Fragen geliefert hat!!

 

Ich bin allerdings auch der Meinung, dass wenigstens eine "verständliche!" Kurzanleitung in gedruckter Form zu jedem Produkt gehört.

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Es gehört hier ja eigentlich nicht hin, aber ich habe kein Handbuch zu meiner G3 bekommen, sondern nur eine "Kurz-Bedienungsanleitung" (vielleicht ist das das "Heftchen", das Donalfredo meint):(

 

Ich habe mal eben nachgeschaut - du hast vollkommen recht, so heißt das "Ding".

Immerhin, ist doch schon was, mir hat es jedenfalls ausgereicht, um Plymchen ablichten zu können.

 

Wie umfangreich, lieber Thomas, eine Bedienungsanleitung zu sein hat, haben unsere Oberschlaule in Berlin in weißer Voraussicht natürlich nicht festgelegt.

Daß man aber als Käufer eines LCD-Fernsehers einer niederländischen Weltfirma nur noch eine CD bekommt, und dies mit der Begründung rechtfertigt, daß man diesen ja als PC-Monitor verwenden könne, und damit den zum Lesen der Anleitung benötigten Computer bereits habe, ist schon dreist.

Wie lese ich auf dem Bildschirm, wenn ich nicht weiß, wie er am PC zu installieren ist, zumal keinerlei Kabel beilagen? ...

(Das Ganze fand übrigens noch zu Plug & Pray-Zeiten statt, also vor rund 10 Jahren)

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und der 90-jährige Opa, der digital fotografiert - aber keinerlei Rechner zur Verfügung hat ist wohl doch eher selten;

 

Sag das nicht!

Meine Tante hat sich mit 86 noch eine neue (ihre zweite!) Digitalkamera gekauft, nachdem sie vergessen hatte, wie die alte funktioniert ... :rolleyes:

Ich habe Tesafilm auf alle Knöpfe geklebt, die sie nicht drücken darf und mit Lackstiften die entscheidenden Knöpfe markiert.

Sie findet es toll, im Fotoladen am Monitor ihre Bilder zum Ausdruck auswählen zu können. Sie lässt sich auch diese "silbernen Scheiben" brennen und sammelt sie unbeschriftet in einer Schublade "falls man mal was nachmachen lassen möchte" :D

Zum 87. Geburtstag habe ich ihr einen digitalen Bilderrahmen geschenkt. "Ist das etwa was Technisches?" "Ja, aber du kannst es!"

Und sie kann es und hat Freude daran (bis sie vergisst, wie er funktioniert ...)

Sorry fürs OT! :o

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Ich habe eine ganze Reihe von Verwandten, die keinen Rechner besitzen aber eine Digitalkamera.

Die sind alle mit Kindern und Enkeln versorgt, die helfen können, aber wenn nicht?

Daher fände ich eine gesetzliche Regelung für eine leserliche und verständliche Anleitung sehr sinnvoll ...

(Hätte Frau Aigner mal was sinnvolles zu tun)

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