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Hallo Forumfreunde,

ich habe folgendes Problem:

Nachdem ich die Firmware 1.1 für die PEN E-P1 und für das Objektiv 2,8/17mm auf die Kamera überspielt habe, fährt das Objektiv beim Ausschalten der Kamera nicht mehr ein. Wer kann mir helfen bzw. ist es auch schon jemandem passiert?

Ich sage vorab schin einmal DANKE!

 

Gruß Günter (rennkuckuck)

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Funktioniert denn sonst alles richtig?

 

Vielleicht hat Oly das "Einfahren" einfach herausgenommen...?

 

Gibt es nicht vielleicht einen (neuen) Menüpunkt, wo man das aktivieren oder deaktivieren kann.

 

Bei der E-330 heißt das "Obj. Rücks."

 

Zitat:"Dies ermöglicht es Ihnen, die Objektivfokussierung beim Ausschalten der Kamera auf (unendlich) zurückzustellen"

 

Gruß Olybold

bearbeitet von Olybold
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Hallo Lupo, bis auf das Einfahren des Objektis und dadurch natürlich kein Auslösen der Kamera funktioniert sonst alles. Habe mittel Adapter mein Contax D 2,0/45 Objektiv angesetzt. Damit funktioniert die Kamera anstandslos. Ich habe zwischenzeitlich auch eine Mail an den Olympus Service in Hamburg geschickt. Mal sehen, was die sagen.

 

Gruß rennkuckuck

bearbeitet von rennkuckuck
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Ich habe zwischenzeitlich auch eine Mail an den Olympus Service in Hamburg geschickt.

Ich verstehe nicht, wieso alle Welt immer sofort zum Hersteller rennt? Der Verkäufer haftet für Sachmängel in den ersten zwei Jahren, nicht der Hersteller.

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Ich verstehe nicht, wieso alle Welt immer sofort zum Hersteller rennt? Der Verkäufer haftet für Sachmängel in den ersten zwei Jahren, nicht der Hersteller.

Was hat es mit einem durch den Verkäufer zu vertretenden Sachmangel zu tun, wenn nach einem Firmwareupdate ein Fehler auftritt, der zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht da war?

 

Die Garantie des Herstellers deckt mehr ab als die gesetzliche Gewährleistung, außerdem hat der Hersteller im Gegensatz zum Verkäufer technische Kompetenz.

 

Grüße

Andreas

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Hallo Lupo, bis auf das Einfahren des Objektis und dadurch natürlich kein Auslösen der Kamera funktioniert sonst alles...
Also das ganze Objektiv funktioniert nicht mehr? :eek:

 

Das wäre eine gute Info gleich zu beginn gewesen...* :rolleyes:

 

Hast Du mal versucht, den Update-Vorgang zu wiederholen?

...bzw. wird das Objektiv überhaupt noch erkannt, und wenn ja, welche Firmware-Version wird angezeigt?

 

*

"Hallo Chef, beim LKW ist der Spiegel kaputt"

"Dann wechsele den Spiegel aus"

"Geht nicht, der LKW liegt drauf"

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Was hat es mit einem durch den Verkäufer zu vertretenden Sachmangel zu tun, wenn nach einem Firmwareupdate ein Fehler auftritt, der zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht da war?

 

"fax" hatte es zwar etwas harsch formuliert, aber aus rechtlicher Sicht stimmt das. Der Händler muss Gewähr leisten, nicht der Hersteller.

 

Allerdings hätte auch ich in diesem Fall mit der Hotline des Herstellers Kontakt aufgenommen, weil das Update ja nichts mit dem Händler zu tun hat.

 

Schönen Gruß vom

Südlicht

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.... und dadurch natürlich kein Auslösen der Kamera ...

 

Das mit dem Auslösen verstehe ich nicht. Nach dem Ausschalten?

 

Im übrigen kann ich mir nicht vorstellen, dass beim Update etwas schief gelaufen ist. Denn entweder die Software ist neu drauf oder es geht gar nichts mehr. Vielleicht ist es ein Kontaktproblem der Objektivkontakte? Aber die Optik hast Du ja schon mal seitem abgenommen und wieder aufgesetzt? Ich habe die E-P1 nicht, nur die Bedienungsanleitung. Ich muß noch mal schauen, ob es so was wie ein Reset auf die Werkseinstellungen gibt. Vielleicht hilft ja das.

 

Nachtrag: Ja gibt es, Menüanzeige "Kamera 1"

 

Gruß Olybold

bearbeitet von Olybold
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Hallo Olybold,

der support Olympus hat inzwischen folgendes geantwortet:

Versuchen Sie einmal folgendes: Entfernen Sie bitte den Akku für mindestens 24 Stunden aus der Kamera, damit sich die kamerainternen Kondensatoren stabilisieren können und sich die Kamera neu konfiguriert,und versuchen es anschliessend erneut mit voll aufgeladenem Akku.

Testen Sie das Objektiv auf einer anderen E-P 1 Kamera.

 

Ich werde berichten, was es gebracht hat.

 

Gruß rennkuckuck

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Allerdings hätte auch ich in diesem Fall mit der Hotline des Herstellers Kontakt aufgenommen, weil das Update ja nichts mit dem Händler zu tun hat.

Da wird es rechtlich ziemlich kompliziert und als Laie wage ich keine Aussage dazu. Jedenfalls gibt es auch Händler, die sich mit den Kameras, die sie verkaufen, auskennen. Die kann man auch kurz mal anrufen oder nach Feierabend mit der Kamera vorbeigehen. Außerdem haben die Zugriff auf Herstellerresourcen, die der Normalverbraucher nicht hat.

 

Das einfachste wäre es, die alte Firmware wieder aufzuspielen, um zu sehen, ob das Problem wirklich daran liegt. Kann man die bei Oly nicht runterladen?

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"fax" hatte es zwar etwas harsch formuliert, aber aus rechtlicher Sicht stimmt das. Der Händler muss Gewähr leisten, nicht der Hersteller.

 

Allerdings hätte auch ich in diesem Fall mit der Hotline des Herstellers Kontakt aufgenommen, weil das Update ja nichts mit dem Händler zu tun hat.

 

Schönen Gruß vom

Südlicht

 

Hallo,

 

der Händler muß gewährleisten das der Artikel zum Zeitpunkt der Übergabe keinen Mangel hatte. Ist mehr als ein halbes Jahr vergangen muß der Kunde sogar beweisen das der Mangel bei der Übergabe schon, wenn auch noch nicht sichtbar, vorhanden war. Spielt man ein Firmwareupdate ein und dies ist der Auslöser für eine Fehlfunktion dann ist der Händler hier endgültig aus dem Spiel, auch innerhalb des ersten halben Jahres. Ich würde mich bei so einem Fehler immer an den Hersteller wenden. Geht man über den Händler wird der sich auch nur an den Hersteller wenden und das verzögert das Ganze.

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Ich verstehe nicht, wieso alle Welt immer sofort zum Hersteller rennt? Der Verkäufer haftet für Sachmängel in den ersten zwei Jahren, nicht der Hersteller.

 

Dann solltest Du Dich mal mit den Begriffen Garantie und Gewährleistung beschäftigen. Gewährleistung betrifft im Prinzip Sachmängel die bei der Übergabe des Artikels bereits vorhanden waren. Wikipedia ist hier ganz gut.

 

Gruß

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Hallo,

 

der Händler muß gewährleisten das der Artikel zum Zeitpunkt der Übergabe keinen Mangel hatte. Ist mehr als ein halbes Jahr vergangen muß der Kunde sogar beweisen das der Mangel bei der Übergabe schon, wenn auch noch nicht sichtbar, vorhanden war. Spielt man ein Firmwareupdate ein und dies ist der Auslöser für eine Fehlfunktion dann ist der Händler hier endgültig aus dem Spiel, auch innerhalb des ersten halben Jahres. Ich würde mich bei so einem Fehler immer an den Hersteller wenden. Geht man über den Händler wird der sich auch nur an den Hersteller wenden und das verzögert das Ganze.

 

Rechtlich ist es genau so.

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Ich wäre da nicht so sicher. Zum einen ist es ja gar nicht klar, ob das Update wirklich das Problem verursacht hat. Zum anderen ist ein Produkt, bei dem Updates vorgesehen sind, mangelhaft wenn das Update nicht klappt.

Du verrennst dich jetzt komplett. Bei jedem Updatefile jedes mir bekannten Herstellers steht ein ausführlicher Haftungsauschluß, bei Panasonic natürlich auch (sogar in Großbuchstaben, das sollte doch eigentlich reichen).

 

Wenn es ein ernsthaftes Problem mit einer Kamera gibt, also ein Problem das über einen Bedienungsfehler hinausgeht, dann kann überhaupt nur ein Servicebetrieb des Herstellers helfen. Kein Händler hat Zugriff auf die dafür notwendigen Informationen und Hilfsmittel.

 

Selbst wenn man also - im ersten halben Jahr nach dem Kauf - prinzipiell die Wahl zwischen der Herstellergarantie und der Händlergewährleistung hat, ist es immer noch der schnellere Weg sich direkt an den Hersteller zu wenden. Es ist meistens auch der sicherere Weg, denn nur so hat man die Kommunikation selbst im Griff, und das kann schon mal den Ausschlag geben zwischen Garantieleistung, Kulanz oder selbst zahlen. Stille Post ist einfach keine vernünftige Kommunikationsform, wenn Geld auf dem Spiel steht.

 

In diesem Fall hier handelt es sich aber streng genommen weder um Garantie noch um Gewährleistung, sondern um einen Fehler, der mit hoher Wahrscheinlichkeit durch einen Benutzereingriff aufgetreten ist. Ich gehe mal davon aus dass Panasonic das - wie andere Hersteller auch - problemlos auf Kulanz beheben wird, aber mit Fehlern nach Firmwareupdates bewegt man sich grundsätzlich auf dünnem Eis.

 

Ich drücke also hier mal dem Road Runner kräftig die Daumen. Ich gebe zu, nicht ganz uneigennützig: Ich hoffe es steht bald wieder an der Pinnwand, ich suche dringend eins...

 

Grüße

Andreas

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Du verrennst dich jetzt komplett. Bei jedem Updatefile jedes mir bekannten Herstellers steht ein ausführlicher Haftungsauschluß, bei Panasonic natürlich auch (sogar in Großbuchstaben, das sollte doch eigentlich reichen).

Großbuchstaben interessieren niemanden. Es gibt haufenweise Lizenzvereinbarungen und AGB, die keinen Bestand vor Gericht haben.

 

Ich gebe gerne zu, dass in diesem Fall offenbar der Weg über den Hersteller effizienter und schneller war. Ich persönlich hätte trotzdem zuerst mal beim Verkäufer nachgefragt und mich dann an den Hersteller gewandt. Aber offenbar ist der Support von Oly schnell und gut.

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Großbuchstaben interessieren niemanden. Es gibt haufenweise Lizenzvereinbarungen und AGB, die keinen Bestand vor Gericht haben.

Vielleicht gibst du dieser Bemerkung nachträglich noch einen Sinn und erklärst, was denn nun an den Haftungsausschlüssen beim Firmwareupgrade nicht rechtens ist.

 

Grüße

Andreas

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Ich kann das anhand von zufällig gewählten AGB zeigen. Wie schon gesagt, ich bin Laie wie vermutlich die meisten hier und kann mich täuschen. Mit den gesetzlichen Regelungen bei Lizenzverträgen kenne ich mich nicht aus. Ich nehme nur naiverweise an, dass in solchen Verträgen ähnliche Schnitzer sein können, wenn ich schon in den ersten AGB als Laie eine ungültige Regelung finde (soweit ich beurteilen kann). Ich habe mir von Experten schon sagen lassen, dass so etwas manchmal mit Absicht gemacht wird, um unkundige Kunden abzuschrecken.

 

Also hier die AGB des ersten Anbieters, der mir gerade so in den Sinn kam:

Ifolor Fotoservice - Online Fotos bestellen: AGB

 

Abschnitt 3, letzter Satz verstößt m.E. gegen BGB §308 Abschnitt 3.

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Was genau hat das nun damit zu tun dass ein Hersteller eine Garantiereparatur ablehnen kann, nachdem der Besitzer eines Geräts selbst in das Gerät eingegriffen hat? Das wird doch schon seit Ewigkeiten überall so praktiziert.

 

Nochmal, kann es sein dass du dich ein ganz klein wenig verrannt hast?

 

Grüße

Andreas

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Großbuchstaben interessieren niemanden. Es gibt haufenweise Lizenzvereinbarungen und AGB, die keinen Bestand vor Gericht haben.

 

 

Herstellergarantie ist eine rein freiwillige Leistung. Es gibt hierfür keine rechtliche Pflicht. Deshalb kann der Hersteller seine Bedingungen auch festlegen wie er will. Im Prinzip müßte er überhaupt keine Garantie geben. Zumal man als Endkunde zum Hersteller keinerlei vertragliche Beziehung hat, sondern nur zum Händler und der ist eben 'nur' zur Gewährleistung verpflichtet. Ich sehe z.B. bei Ebay immer wieder Auktionen von Canon Kameras in denen behauptet wird die Kamera hätte noch über 1 Jahr Restgarantie, dies kann aber gar nicht sein den Canon gibt nur 1 Jahr Garantie auf seine Kameras.

bearbeitet von ullid
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Was genau hat das nun damit zu tun dass ein Hersteller eine Garantiereparatur ablehnen kann, nachdem der Besitzer eines Geräts selbst in das Gerät eingegriffen hat?

Ich rede von der Sachmängelhaftung des Verkäufers. Von der freiwilligen Garantie des Herstellers ist hier nicht die Rede. Außerdem ist es doch ein Unterschied, ob der Besitzer "in das Gerät eingreift" oder die vom Hersteller vorgesehene Updatefunktion benutzt. Ist es undenkbar, dass eine funktionierende Updatefunktion eine Eigenschaft des Gerätes ist und der Sachmängelhaftung unterliegt?

bearbeitet von fax
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Ist es undenkbar, dass eine funktionierende Updatefunktion eine Eigenschaft des Gerätes ist und der Sachmängelhaftung unterliegt?

 

Undenkbar vermutlich nicht, aber wer kann das hier schon sagen? Zumal noch nicht einmal sicher gesagt werden kann, ob es nicht einfach nur ein Zufall war, daß der Defekt nach dem Aufspielen der Firmware aufgetreten ist und gar nichts damit zu tun hat. Die Firmware wird bestimmt tausendfach ohne irgend ein Problem aufgespielt. Man könnte sich hier bestimmt ausgiebig streiten. Aber das ist doch gar nicht der Punkt! Wenn ich etwas kaufe und es kommt Defekt bei mir an und ich will es zurückgeben oder umtauschen dann wende ich mich an den Verkäufer. Will ich aber etwas reparieren lassen dann gehe ich immer zuerst zum Hersteller. Warum wurde weiter oben ja schon von anderen zur genüge erläutert.

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