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Nach dem ich vor zwei Jahren bereits für meine veröffentlichten Blue Port-Fotos abgemahnt wurde und Rechnungen von der Verwertungsgesellschaft des Künstlers Michael Batz bekommen hatte, scheint man sich dieses Jahr endlich und anscheinend nur aufgrund des öffentlichen Drucks, jetzt recht spontan auf eine Regelung für "Hobby-Fotografen" geeinigt zu haben.

Finde die neuen Formulierungen zwar immer noch extrem schwammig, was fällt unter "nicht kommerzielle Verwendung", welche Seiten sind die "Social Medien"  und sind die nicht eigentlich genau das Gegenteil von "nicht kommerziell" und was ist denn jetzt mit Bildern davon auf privaten Homepages?!

Und auch dieses Forum scheint mir zumindest zum Teil durch Anzeigen und Werbung finanziert und damit auch kommerziell zu sein!? 

Aufgrund des Ärgers den ich beim letzten Blue Port mit dem Künstler, seiner Verwertungsgesellschaft und der Stadt Hamburg hatte, die sich auch auf meine damalige Nachfrage absolut nicht zuständig fühlte und das Problem abscheinend auch nicht erkennen wollte und den für mich immer noch nicht eindeutigen neuen  Formulierungen beim jetzigen Blue Port, werde ich die Veranstaltung auch in diesem Jahr wieder boykottieren. <_<

bearbeitet von schokopanscher
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Ach, das erklärt warum es dieses Jahr weniger  „Kommerzielle“ gibt die mit ihren Stativen alles zustellen 😉

Nein, kleiner Scherz, jeder wie er möchte.

Mit der jetzigen Regelung sollte es für rein private Hobbyfotografen die hier Bilder in geringer Auflösung zeigen kein Problem geben.

https://www.hamburg.de/blue-port-hamburg/4349088/blue-port-lichtskulptur-gewinnspiel/

„Der BLUE PORT HAMBURG ist eine temporäre Kunstaktion, für die die Regeln des Urheberrechts gelten. Nach einer Vielzahl von Nachfragen bezüglich der Möglichkeit, Bilder des Lichtkunstwerks BLUE PORT HAMBURG zu veröffentlichen, ist ...eine Lösung gefunden worden, die es erlaubt, dass Hobbyfotografen und -fotografinnen für nicht-kommerzielle Nutzung auch Plattformen der Social Media verwenden können, ohne dass eine Lizenzierung durch die VG Bild-Kunst erforderlich ist. Für kommerzielle Nutzungen ist weiterhin die VG Bild-Kunst anzufragen.“ 

 

 

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vor 39 Minuten schrieb Christian_HH:

Mit der jetzigen Regelung sollte es für rein private Hobbyfotografen die hier Bilder in geringer Auflösung zeigen kein Problem geben.

Für mich ist es immer noch sehr schwammig formuliert und die Veröffentlichung der Bilder auf rein privaten Homepages ist laut aktueller Auskunft der Verwertungsgesellschaft weiterhin kosten- und lizenzpflichtig. Für mich persönlich eine nicht hinnehmbare Einschränkung, denn ich möchte selber entscheiden können, auf welchen nicht-kommerziellen Wegen ich meine Bilder veröffentliche und teile. Und wie gesagt, fast alle Social-Media Plattformen sind kommerziell und auf Gewinn ausgerichtete Unternehmen und auch wenn am Ende kein Gewinn übrig bleiben sollte, bleibt es kommerziell!

Von daher bleibt mein Boykott der Veranstaltung  bis zu einer völligen und bedingungslosen Freigabe der Bilder für die nicht-kommerzielle, rein private Nutzung bestehen! Man muss auch mal konsequent sein! -_-    

 

 

bearbeitet von schokopanscher
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Natürlich völlig ok. 

Also ich bin auch konsequent, ich werde fotografieren, überwiegend natürlich für mich privat. 

Aufgrund der Diskussion breche ich hier aber erstmal ab, vielleicht später noch mal.

Facebook- und Instagram Nutzer ohne kommerziellen Hintergrund abzumahnen ist schon eine Hausnummer...

https://www.mopo.de/hamburg/instagram-zoff-um--blue-port--jetzt-greift-der-lichtkuenstler-durch-33152554

https://www.abendblatt.de/hamburg/hamburg-mitte/article227055125/Cruise-Days-Blue-Port-Fotos-Selfies-Facebook-Instagram-Gebuehr-Hamburg-Hafen-Michel-Batz-Urheberrecht-VG-Bild-Kunst.html

bearbeitet von Christian_HH
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Einen Link bei Heise zu dem Thema gibt es auch hier:

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Hamburger-Blue-Port-Hobby-Fotografin-sollte-fuer-Instagram-Bild-zahlen-4521284.html

Überdenkenswert finde ich die Formulierung:

Zitat

da solche Bilder von temporären Kunstaktionen streng genommen nicht unter die Panoramafreiheit fallen

demnach könnte jede Kunst/Beleuchtungsaktion dafür sorgen, dass man bei Veröffentlichung von Bildern Post von der VG bekommt.

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