justsamuraj Geschrieben 12. April 2016 Share #1 Geschrieben 12. April 2016 Werbung (verschwindet nach Registrierung) Hallo, ich habe mal eine Frage zum Bildrecht. Eher mehrere Fragen, aber nur zu einem konkreten Bild. Es handelt sich um ein Bild von einem Mann, der mit ausgestrecktem Arm Tauben füttert. Grundsätzlich kenne ich den Mann nicht, habe aber direkt auf Ihn fokussiert. Demnach habe ich ja nicht das (schriftliche) Einverständnis des Mannes. Allerdings war der Mann an einem öffentlichen Ort (Domplatz vor dem Mailänder Dom) und hat dort ziemlich zentral Tauben gefüttert. Er schaut auch in meine Kamera und lächelt, was zeigt, dass er wusste, dass er fotografiert wird und offensichtlich nichts dagegen hat. Um ihn herum hat sich eine Traube von anderen Touristen gebildet, die zahlreiche Fotos von ihm und seiner Familie beim Taubenfüttern gemacht haben. Auch die anderen Personen lächeln abwechselnd in verschiedene Kameras, außer den Kindern, die nur mit den Tauben beschäftigt sind. Jetzt frage ich mich, ob das nicht ausreicht um es als Zustimmung aus zu legen ? Ich hatte beim Fotografieren natürlich keine standard Einverständniserklärung dabei, die ich ihm hätte vorlegen können. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Werbung Geschrieben 12. April 2016 Geschrieben 12. April 2016 Hi justsamuraj, Das könnte für dich interessant sein: Bildrecht . Da findet jeder was…
kirschm Geschrieben 12. April 2016 Share #2 Geschrieben 12. April 2016 (bearbeitet) Reicht sicherlich nicht... selbst wenn Lächeln als Einverständnis gelten würde (was nicht der Fall ist)... ein Anwalt hätte sicherlich kein Problem, darzulegen, dass eine Person genau hinter Dir angelächelt wurde... bearbeitet 12. April 2016 von kirschm Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Berlin Geschrieben 12. April 2016 Share #3 Geschrieben 12. April 2016 Ein professioneller Taubenfütterer, er lächelt in Erwartung eines kleinen Trinkgeldes. Das hätte übrigens genügt als Vertrag. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wasabi65 Geschrieben 12. April 2016 Share #4 Geschrieben 12. April 2016 Ich würde einen italienischen Juristen Fragen, oder ist EU Recht vorhanden? Und es kommt aufs bokeh an, wenn man den Dom erkennt ist eh gut, die Tauben muss man nicht fragen. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
justsamuraj Geschrieben 13. April 2016 Autor Share #5 Geschrieben 13. April 2016 (bearbeitet) hmm nein, kein Dom. Nur Taubenfütterer und Tauben. Ich nehme an eine mündliche Einverständniserklärung würde auch nicht genügen, weil ein Anwalt die anzweifeln könnte ? "Er hat gesagt das ist in Ordnung!" "Er hat sie falsch verstanden." Aber nochmal konkret, ich kann mich stundenlang fotografieren lassen, posieren und lächeln und am Ende sagen "so, jetzt lösch die Bilder bitte." ? bearbeitet 13. April 2016 von justsamuraj Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Berlin Geschrieben 13. April 2016 Share #6 Geschrieben 13. April 2016 Aber nochmal konkret, ich kann mich stundenlang fotografieren lassen, posieren und lächeln und am Ende sagen "so, jetzt lösch die Bilder bitte." ? Nein, aber du kannst sagen 10 Euro bitte, oder/und bitte nicht ins Internet. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kleinkram Geschrieben 13. April 2016 Share #7 Geschrieben 13. April 2016 Werbung (verschwindet nach Registrierung) Du darfst grundsäzlich keine Bilder vom Menschen ohne (schriftliche) Erlaubnis öffentlich zeigen. Ausnahmen sind Veranstaltungen, bei denen der Mensch als Teil agiert, Sportler im Wettkampf z. B. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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beerwish Geschrieben 13. April 2016 Share #8 Geschrieben 13. April 2016 hmm nein, kein Dom. Nur Taubenfütterer und Tauben. Ich nehme an eine mündliche Einverständniserklärung würde auch nicht genügen, weil ein Anwalt die anzweifeln könnte ? "Er hat gesagt das ist in Ordnung!" "Er hat sie falsch verstanden." Aber nochmal konkret, ich kann mich stundenlang fotografieren lassen, posieren und lächeln und am Ende sagen "so, jetzt lösch die Bilder bitte." ? Diese rechtlichen Fragen sind ein Minenfeld. Länderübergreifend kann es noch komplizierter sein, weil ja die Regeln in Italien anders sein können als in Deutschland. Bilder, die im öffentlichen Raum aufgenommen werden müssen eigentlich nie gelöscht werden. Das Fotografieren im öffentlichen Raum ist grundsätzlich erlaubt wenn man die Leute nicht dabei belästigt. Wenn Leute meinen man hätte sie fotografiert, haben sie eigentlich nie ein Recht auf das Bild oder ein Recht dass das Bild gelöscht wird. Sie haben eventuell Anspruch auf Schadenersatz, wenn man das Bild veröffentlicht. Fotos von öffentlichen Aufführungen, Demonstrationen, Aufmärschen und ähnlichen Situationen darf man auch veröffentlichen ohne die Leute zu fragen. Wenn sich also jemand auf so einem Platz hinstellt und eine Schau abzieht, kann man das als öffentliche Zurschaustellung interpretieren. Bei Leuten, die sich da beruflich hinstellen um fotografiert zu werden und dafür Geld bekommen, kann man davon ausgehen, dass man die Bilder dann auch veröffentlichen darf. Zumindest machen das extrem viele Leute, die sich zusammen mit diesen allgegenwärtigen lebenden Statuen fotografieren. Da nachträglich nicht geklärt werden kann wer bezahlt hat und wer nicht, gilt das also auch wenn man nicht bezahlt hat, wäre aber unfair. Vor dem Dom in Mailand ist es ein beliebtes Spiel Tauben so zu füttern, dass sie sich auf einen drauf setzen und davon Fotos zu machen. Da gibt es auch Leute, die das Futter dabei haben und Geld damit verdienen. Das gehört also zur Kultur und je nach Foto kann man auch sagen es geht im Foto um die Taubenfütterung und die Person ist Beiwerk. Am Ende entscheiden im Ernstfall aber Gerichte und vieles ist dann Interpretationssache und wie schon gesagt, ein Minenfeld. Man stelle sich vor, die ganzen lebenden Statuen fangen plötzlich an Bilder von sich im Netz zu suchen und fordern Schadenersatz, weil sie einer Veröffentlichung ja nie zugestimmt haben, ... Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
leicanik Geschrieben 13. April 2016 Share #9 Geschrieben 13. April 2016 Muss ich eigentlich, um Schadenersatz fordern zu können, nicht nachweisen, dass und welcher Schaden überhaupt entstanden ist? Ansonsten wäre doch schon der Begriff absurd ... Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
acahaya Geschrieben 13. April 2016 Share #10 Geschrieben 13. April 2016 Genau für derartige Fälle gibt es diese praktischen Model Release (und Property Release) Apps fürs handy. Das hat man ja i.a. auch im Urlaub griffbereit. Wenn man also jemanden fotografiert, der damit ganz offensichtlich einverstanden ist, kann man ja danach auch hingehen, und fragen, ob er ein model Release " unterschreiben" würde, in dem er seine E-Mail-Adresse verrät, an die man dann praktischer Weise auch das Bild mailen kann. Wenn kein Einverständnis kommt, sollte man so ein Bild auch lieber nicht veröffentlichen. Machen kann man es natürlich trotzdem und ins private Fotobuch darf es auch. hella hat darauf reagiert 1 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kirschm Geschrieben 13. April 2016 Share #11 Geschrieben 13. April 2016 ...und ins private Fotobuch darf es auch. Aha, danke, acahaya, ich darf also weiterhin heimlich Leute fotografieren und diese Fotos auch privat besitzen? Darf nur ich diese Fotos sehen oder auch Bekannte? Und wann wird das ganze öffentlich? Dann, wenn ich die Bekannten gar nicht so gut kenne und ihnen die Fotos gar auf einem öffentlichen Platz zeige? Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
acahaya Geschrieben 13. April 2016 Share #12 Geschrieben 13. April 2016 Kirschi da musst Du den Atur fragen. Ich fotografiere Menschen (außer als "Beiwerk") nur dann, wenn sie einverstanden sind und ich einen MR bekomme. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
floauso Geschrieben 13. April 2016 Share #13 Geschrieben 13. April 2016 Bezogen auf andere Länder (selbst innerhalb der EU) ist das echt schwierig etwas zu zu sagen. In Deutschland wäre es wie folgt im KunstUrhG geregelt: § 22Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten. § 23 (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient. (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
hella Geschrieben 13. April 2016 Share #14 Geschrieben 13. April 2016 Genau für derartige Fälle gibt es diese praktischen Model Release (und Property Release) Apps fürs handy. Welche App verwendest/empfiehlst Du für den Zweck? Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
beerwish Geschrieben 13. April 2016 Share #15 Geschrieben 13. April 2016 Aha, danke, acahaya, ich darf also weiterhin heimlich Leute fotografieren und diese Fotos auch privat besitzen? Darf nur ich diese Fotos sehen oder auch Bekannte? Und wann wird das ganze öffentlich? Dann, wenn ich die Bekannten gar nicht so gut kenne und ihnen die Fotos gar auf einem öffentlichen Platz zeige? Solange man im privaten Kreis Bilder zeigt oder weitergibt, ist es OK. Veröffentlicht man die Bilder oder zeigt man sie in einer Art, dass jeder theoretisch Zugang hat ist es nicht mehr OK. Das ist so ähnlich wie mit GEMA-Gebühren. Was noch privat ist muss im Zweifel wieder ein Richter entscheiden. Aktuell bedeutet das, dass man bei seinen Alben im Netz genau aufpassen muss ob die jeder finden kann oder ob die nur Freunden und Bekannten zugänglich sind. Auf Seiten wie Facebook ändern sich die Regeln und Einstellungen manchmal. Da muss man besonders aufpassen weil es sonst sein kann, dass Jahre altes Zeug plötzlich frei gefunden werden kann. Manchmal sind auf solchen Seite auch ungenügende Absicherungen und Inhalte sind nur schwach geschützt. Irgendjemand findet dann die Bilder und wenn du Pech hast verbreiten sich dann Links auf Bilder von deinem besoffenen Chef auf dem Betriebsausflug viral im Netz. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
leicanik Geschrieben 13. April 2016 Share #16 Geschrieben 13. April 2016 Genau für derartige Fälle gibt es diese praktischen Model Release (und Property Release) Apps fürs handy. ... Klingt ziemlich praktisch. Irgendwann muss ich mir wohl oder übel doch noch ein Smartphone zulegen ... Es gibt aber doch bestimmt Leute, die gerade darum skeptisch werden, weil sie nun auch noch ihre Mailadresse hergeben sollen. Das Foto könnte dann ja auch nur ein Trick sein. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
warmduscher Geschrieben 13. April 2016 Share #17 Geschrieben 13. April 2016 Zusammengefasst, darf man Bilder mit Personen, die mehr als Beiwerk sind, ohne Model Release nicht veröffentlichen. Und wieviele Personen halten sich an diese Regel? Ich habe noch nie ein Model Release ausgefüllt und fotografiere zwischendurch auch Personen. Ich habe auch noch nie damit Geld verdient. Ich habe für mich keine Bedenken meine besten Bilder zu veröffentlichen. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
micharl Geschrieben 13. April 2016 Share #18 Geschrieben 13. April 2016 (bearbeitet) Ich habe noch nie ein Model Release ausgefüllt und fotografiere zwischendurch auch Personen. Ich habe auch noch nie damit Geld verdient.Das spielt keine Rolle. Ich habe für mich keine Bedenken meine besten Bilder zu veröffentlichen.Das kann ins Auge gehen. Aufnehmen kannst Du alles, was man Dich aufnehmen läßt - aber zeigen darfst du fremde Köppe nur im privaten Rahmen. Und Internet ist, wie auch schon ausgeführt, im Zweifelsfall nicht privat. Im Übrigen gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. bearbeitet 13. April 2016 von micharl Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
justsamuraj Geschrieben 13. April 2016 Autor Share #19 Geschrieben 13. April 2016 Erstmal danke für die Antworten. Ich wollte das Foto in einem Fotowettbewerb nutzen, daher die Frage ob das "posieren" als theoretische Einwilligung reicht. Das mit der APP finde ich auch komisch, da ich ja auch einfach so nach der Mail fragen kann und dann eine Einverständnisserklärung Mailen kann. Im Konkreten Fall war die Person ein Chinese in Italien und ich hab erst nach der Bearbeitung gesehen wie genial das Foto ist. Shit happens... Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
warmduscher Geschrieben 13. April 2016 Share #20 Geschrieben 13. April 2016 Wenn es um Geld oder Fotowettbewerbe geht, würde ich nur "saubere" Fotos mit Model Release verwenden. Wenn man irgendwo ein gutes Foto postet, dass die Person(en) gut aussehen lässt, sehen es meistens nur wenige Personen. Das die fotografierten Personen ihr Bild sehen ist selten. Noch seltener ist, dass sie vor Gericht rennen. Es kann aber vorkommen. Die Welt, auch Deutschland besteht nicht nur aus unterbeschäftigten Medienanwälten, die einem Abmahnen wollen. Zugegeben, wenn ich ein super Bild mit einer Person ohne Model Release "hätte". Würde ich es nicht in einem deutschen Forum veröffentlichen. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wasabi65 Geschrieben 13. April 2016 Share #21 Geschrieben 13. April 2016 (bearbeitet) Du darfst grundsäzlich keine Bilder vom Menschen ohne (schriftliche) Erlaubnis öffentlich zeigen. Ausnahmen sind Veranstaltungen, bei denen der Mensch als Teil agiert, Sportler im Wettkampf z. B. Abgesehen von ethischen Bedenken. Es würde mich schon sehr erstaunen, wenn andere Länder nicht andere Sitten hätten. So weit ich glaube gelesen zu haben, hat D in Europa bei weitem das restriktivste Recht, der Rest der Welt ist wie auch bei Gurken und Bananen etwas liberaler. Ein Punkt ist ja auch der Unterschied "öffentlich" zeigen und kommerzielle Nutzung. Aber ohne meinen Anwalt lege ich mich nicht fest. bearbeitet 13. April 2016 von wasabi65 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kleinkram Geschrieben 13. April 2016 Share #22 Geschrieben 13. April 2016 Grundsätzlich hat das Recht des Menschen, selbst zu bestimmen, ob ein Bild von/mit ihm veröffentlicht wird, nichts mit kommerziell zu tun. Es gibt einige Institutionen, z. B. Museen, die zwischen privat und kommerziell unterscheiden. Aber selbst wenn der Fotograf durch Bezahlung das Recht erhält, im Museum zu fotografieren, muss er die Erlaubnis der Besucher zur Veröffentlichung ihrer Fotos einholen. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
acahaya Geschrieben 13. April 2016 Share #23 Geschrieben 13. April 2016 Welche App verwendest/empfiehlst Du für den Zweck? Ich hab seit Jahren Easy Release auf dem Eifon aber es gibt mittlerweile sicheer eine ganze Menge ähnlicher Apps die mindestens genauso gut funktionieren. hella hat darauf reagiert 1 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wasabi65 Geschrieben 13. April 2016 Share #24 Geschrieben 13. April 2016 (bearbeitet) Falsch gepostet bearbeitet 13. April 2016 von wasabi65 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rainer Dynszis Geschrieben 15. April 2016 Share #25 Geschrieben 15. April 2016 (bearbeitet) Bilder, die im öffentlichen Raum aufgenommen werden müssen eigentlich nie gelöscht werden. Das hängt in erster Linie von der Gewaltbereitschaft des Fotografierten ab. Für manche Menschen ist Gewalttätigkeit fester Bestandteil der Berufsausübung (Türsteher, Polizisten, Soldaten, etc.), so dass die Hemmschwelle dort naturgemäß niedrig ist. Es empfiehlt sich, diese Menschen nur dann ohne deren Einverständnis zu fotografieren, wenn sie davon nichts bemerken. Das Fotografieren im öffentlichen Raum ist grundsätzlich erlaubt wenn man die Leute nicht dabei belästigt. Wenn Leute meinen man hätte sie fotografiert, haben sie eigentlich nie ein Recht auf das Bild oder ein Recht dass das Bild gelöscht wird. Mir ist so, als hätte ich so etwas über die USA gehört. Für Deutschland wäre es meiner Ansicht nach nicht zutreffend. Wenn kein Einverständnis kommt, sollte man so ein Bild auch lieber nicht veröffentlichen. Machen kann man es natürlich trotzdem und ins private Fotobuch darf es auch. Dieses Gerücht ist nicht totzukriegen, was vermutlich daran liegt, dass die §§ 22, 23 KunstUrhG sich scheinbar nicht mit der bloßen Anfertigung von Bildnissen befassen. Allerdings hat das OLG Hamburg mit Beschluß vom 05.04.2012 geurteilt, dass ein Bild gar nicht erst angefertigt werden darf, wenn es nicht auch nach §§ 22, 23 KunstUrhG verbreitet werden dürfte. Es ist nicht auszuschließen, dass andere Gerichte diese Rechtsauffassung teilen würden. bearbeitet 15. April 2016 von Rainer Dynszis Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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