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Ich habe heute meine A7 III erhalten. Das Sony-Siegel der Verpackung war schon gebrochen, also wusste ich, dass die Kamera schon mal den Karton verlassen hatte.

 

Habe dann ein Bild gemacht und den Shutter-Count ausgelesen. Mein erstes Bild war Bild Nr. 149.

Ist das normal? Wenn nein, müsste der Verkäufer/Händler nicht angeben, dass es sich dabei nicht um "Neuware" handelt? Oder gilt das noch als Neuware?

bearbeitet von zeitlos
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Nein das ist nicht normal. Bei Sony beginnt der Zähler bei Null. Ausser man benutzt eine Speicherkarte, die schon mal in einer anderen Sony im Einsatz war und nicht komplett gelöscht wurde.

Aber so ist das halt mit dem Rückgaberecht. Die Händler jubeln die Rückläufer einfach dem nächsten Kunden unter.

Ich würde das nicht akzeptieren.

bearbeitet von Gast
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Nur damit das nicht falsch hier stehen bleibt:

 

Rechtlich ist die Kamera nicht neu

Das kann man so schlicht und einfach nicht sagen, denn ob die Kamera rechtlich neu ist oder nicht muss im Zweifel ein Gericht entscheiden - eine festgelegte Definition mit klaren Grenzen gibt es nicht, lediglich Indizen, die Tendenzen vorgeben. Die Tatsache, dass die versiegelte Verpackung geöffnet und mit der Kamera Bilder gemacht wurden macht sie aber rein rechtlich nicht direkt zu Gebrauchtware. Da man aber über den Versandhandel ein Widerrufsrecht hat, kann man ja einfach selbst entscheiden, ob man solche Ware akzeptiert oder nicht - völlig ohne Notwendigkeit einer rechtlichen Bewertung.

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