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Julia Reda, Mitglied des Europäischen Parlaments und Berichterstatterin für die Evaluation der Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie von 2001 schreibt von Fortschritten, aber auch von Niederlagen in der derzeitigen Urheberrechtsdabatte in der EU:

Reda-Bericht angenommen: Ein Wendepunkt in der Urheberrechtsdebatte

Ich zitiere daraus:
Bezüglich der Panoramafreiheit wurde ein besorgniserregenderÄnderungsantrag mit Unterstützung von EPP und S&D angenommen. Er besagt, dass kommerzielle Verwendungen von Reproduktionen von Werken im öffentlichen Raum stets einer Erlaubnis der Rechteinhaber bedürfen. Das würde Rechte einschränken, die in vielen Mitgliedsstaaten heute gelten und neue Rechtsunsicherheit schaffen, u.A. für viele Fotos die Nutzer*innen auf (kommerziellen) Foto-Sharing-Diensten veröffentlichen. Dokumentarfilmproduktionen müssten den Urheberrechtsstatus jedes Gebäudes, jeder Statue oder sogar jedes Graffitis recherchieren, die in ihren Filmen abgebildet sind, und die Erlaubnis der jeweiligen Rechteinhaber einholen. Das ist schlicht absurd.

 

Weiß jemand mehr?

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Interessant, wie wenig Beachtung Dein Beitrag in einem wenn auch eher technischen Kameraforum findet :(

Ich wurde in einem anderen Thread, nachdem ich auf das Thema hingewiesen hatte, als berufspessimist bezeichnet :D

 

Die meisten Leute vergessen, dass sie z.B. beim Posten ihrer Bilder auf Facebook, instagram und vielen anderen Platformen in den AGBs der Plattform einer kommerziellen Nutzung der hochgeladenen Bilder u.a. zu Werbezwecken für die Plattform zugestimmt haben und deshalb garantieren, dass sie alle Rechte an den von ihnen hochgeladenen Bildern besitzen, was im Fall von Property Rechten dann jedoch jedoch meist gar nicht der Fall ist. Man muss also wenn das Recht auf Panoramafreiheit nicht wie von der Antragstellerin gewünscht auf die ganze EU erweitert wird, sondern es wie vom Gegenvorschlag gefordert, in der ganzen EU und damit auch bei uns keine oder nur nicht-kommerzielle Nutzung erlaubt ist, jedes Bild genau untersuchen, ob nicht vielleicht ein geschütztes Gebäude oder Kunstwerk darauf zu sehen ist ehe man es postet. Tut man das nicht, kann man für ein facebook Foto aus dem Urlaub mit Abmahnungen im 4-5-stelligen Bereich rechnen.

 

Anbei noch ein paar Links zum Thema:

 

Folgen für Wikipedia

https://en.m.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Wikipedia_Signpost/2015-06-17/In_focus

 

Golem:

http://www.golem.de/news/eu-urheberrecht-wikipedia-fuerchtet-abschaffung-der-panoramafreiheit-1506-114753.html

 

Fotomagazin:

http://www.fotomagazin.de/praxis/fotorecht/fokus-fotorecht-eu-will-panoramafreiheit-einschraenken

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Das ist doch keine kommerzielle Nutzung von Dir, wenn Du ein Foto auf facebook hochlädst.

Ich musste facebook aber das Recht einräumen, die von mir hochgeladenen Bilder z.B. für Berichte über facebook und Werbung für facebook zu verwenden und das ist dann kommerziell. Gilt übrigens auch für Flickr, Instagram und viele andere Fotoplattformen und Foren und selbst wenn einer ein Bild von Dir klaut und kommerziell verwendet, bist Du dran und musst beweisen, dass das Bild geklaut wurde.

Grossbritannien hat letztes Jahr versucht, die Bildrechte so abzuändern, dass man sein eigenes Copyright aufgibt und alle veröffentlichten Bilder beliebig nutzbar macht, wenn nicht ganz klar und eindeutig ein Copyright-Hinweis drauf ist. Das ging Gott sei Dank erst mal nicht durch. Diese Gesetztesänderung wäre für Bildhoster wie Flickr, die ja kostenlosen Speicherplatz bereitstellen, damit Du Deine Bilder in voller Auflösung hochlädst recht praktisch. Du hast auch dort in den AGBs erklärt, dass Du für jedes hochgeladene Bild alle Rechte besitzt und wenn Du kein Copyright mitten ins Bild gesetzt hast, könnte flickr dann Deine Bikder kommerziell nutzen, d.h. wie eine Bildagentur verkaufen und wenn doch eine Bildrechteverletzung abgemahnt würde, wärst Du dran, denn Du hast ja gesagt, dass Du alle Rechte besitzt.

Ein anderes Beispiel ist Stern View, jedes mal wenn eines Deiner Bilder in Stern View oder dem Stern geduckt wird, ist das kommerzielle Nutzung, auch wenn Du daran nichts verdienst.

 

Das mit der Panoramafreiheit würde bei Änderung des EU-Rechts übrigens vermutlich auch rückwirkend gelten, d.h. Du könntest auch für früher veröffentlichte Fotos abgemahnt werden und richtig teuer würde es für Bilder, die Du bei einer Bildagentur hast und die bereits in Büchern und Magazinen gedruckt wurden. Oder halt in einer früheren Auflage von Stern View.

 

Was kann man tun: An den eigenen Abgeordneten im EU Parlament schreiben und rechtzeitig vor der Abstimmung (Anfang Juli) die Problematik und die Konsequenzen beschreiben und darum bitten, sich für die Einführung der Panoramafreiheit in der EU oder zumindest für deren Erhalt in Deutschland einzusetzen.

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Dann schreib einfach unter das jeweilige Bild, dass Du einer kommerziellen Nutzung des Bildes nicht zustimmst.

Das hilft mir nichts, weil ich dieser ja schon bei de Anmeldung auf facebook, instagram, flickr, dem Oly Forum, view, dpreview, .... pauschal zustimmen musste. Steht immer im Kleingedruckten.

 

Vielleicht mag Andreas sich auch zum Thema äußern, da es für ihn als Forenbetreiber in dem Bilder mit u.U. fraglichen Bildrechten gepostet wurden und werden ja auch interessant ist. Er wäre im Fall einer Bildrechteverletzung vermutlich der erste, der abgemahnt würde.

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Stimmt nicht, Du erreichst mindestens ein patt. Wenn facebook das nicht passt, können Sie Dein Foto ja löschen. Werden sie aber nicht, weil es den Aufwand nicht wert ist. Und damit dulden sie Deine jüngste Willenserklärung.

 

Aber der Bürgermeister von Paris hat sowieso nichts dagegen, wenn er seinen schönen Eifelturm hundertausend mal auf facebook sieht. ;-)

bearbeitet von monsieur charming
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Aber der Bürgermeister von Paris hat sowieso nichts dagegen, wenn er seinen schönen Eifelturm hundertausend mal auf facebook sieht.

 

Das ist den Abmahnanwälten und dem Paragraphen sowas von egal, wie sehr sich der Bürgermeister darüber freut.

 

 

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Das ist den Abmahnanwälten und dem Paragraphen sowas von egal, wie sehr sich der Bürgermeister darüber freut.

Hast Du in der jüngeren Vergangenheit von einem konkreten Abmahnfall gelesen, der der hier diskutierten Situation entspricht?

- Hobbyfotograf stellt ein Urlaubsfoto vom Eifelturm auf sein facebook Profil

- er schreibt drunter, dass er einer kommerziellen Verwertung durch Dritte nicht zustimmt

- er wird dafür von einem Abmahnanwalt erfolgreich verklagt und muss die von acahaya unterstellten vier oder fünfstelligen Strafen zahlen.

 

Ich nicht. Im Kontext von nichtkommerziell agierenden Fotografen auf grossen social media Plattformen halte ich solche Diskussionen für unbegründete Panikmache, die den Hobbyfotografen den Spass am Fotografieren und Herzeigen der Bilder nehmen soll.

 

Im Kontext kommerziell agierender Fotografen, sollen diese sich halt professionell mit den relevanten Fragestellungen auseinandersetzen.

 

Nur meine Meinung zu der Thematik, darf natürlich jeder gerne anders sehen.

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@mc: Ich mag Deine "Ois Easy" Einstellung und hoffe sehr, dass Du sie nicht irgendwann mal bezahlen musst ;)

 

Andererseits bin ich mir nicht sicher, ob Du wirklich verstanden hast, auf was Suedlicht und ich hier hinweisen. Dadurch dass Du den potentiellen Wegfall der Panoramafreiheit als harmlos abtust und mich und Suedlicht als lächerliche Panikmacher hinstellst, änderst Du nichts an der Rechtslage.

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@mc: Ich mag Deine "Ois Easy" Einstellung und hoffe sehr, dass Du sie nicht irgendwann mal bezahlen musst ;)

 

Andererseits bin ich mir nicht sicher, ob Du wirklich verstanden hast, auf was Suedlicht und ich hier hinweisen. Dadurch dass Du den potentiellen Wegfall der Panoramafreiheit als harmlos abtust und mich und Suedlicht als lächerliche Panikmacher hinstellst, änderst Du nichts an der Rechtslage.

Du darfst nicht gleich alles persönlich nehmen. Ich habe nichts von lächerlichen Panikmachern geschrieben.

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Hast Du in der jüngeren Vergangenheit von einem konkreten Abmahnfall gelesen, der der hier diskutierten Situation entspricht?

- Hobbyfotograf stellt ein Urlaubsfoto vom Eifelturm auf sein facebook Profil

- er schreibt drunter, dass er einer kommerziellen Verwertung durch Dritte nicht zustimmt

- er wird dafür von einem Abmahnanwalt erfolgreich verklagt und muss die von acahaya unterstellten vier oder fünfstelligen Strafen zahlen.

 

Ich nicht. Im Kontext von nichtkommerziell agierenden Fotografen auf grossen social media Plattformen halte ich solche Diskussionen für unbegründete Panikmache, die den Hobbyfotografen den Spass am Fotografieren und Herzeigen der Bilder nehmen soll.

 

Im Kontext kommerziell agierender Fotografen, sollen diese sich halt professionell mit den relevanten Fragestellungen auseinandersetzen.

 

Nur meine Meinung zu der Thematik, darf natürlich jeder gerne anders sehen.

 

Und du hast mit dem Bürgermeister von Paris gesprochen?

 

Ich glaube, dass das ein Thema werden wird, wenn Anwälte damit Geld verdienen können. Und das könnten sie, wenn die Panoramafreiheit hier in D auch fällt. Zum Glück gibt es Bestrebungen Abmahnanwälten die Geschäftsgrundlage zu entziehen, aber die sind oft findig genug um trotzdem damit durch zu kommen. Zumindest eine Zeit lang. Und nein, einen konkreten Fall aus der Fotografiewelt habe ich nicht, aber es sollten sich welche finden lassen im Ausland.

 

 

 

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OK, aber lesen alleine reicht nicht... auch verstehen... und da gibt es eigentlich wenig bis keinen Interpretationsspielraum... so, nu ist gut, Friede... ;)

Erzähl mir mal was über Deine juristische Ausbildung. Acahaya darf ihren relevanten Ausbildungshintergrund gerne mit in die Waagschale werfen. ;-)

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Erzähl mir mal was über Deine juristische Ausbildung. Acahaya darf ihren relevanten Ausbildungshintergrund gerne mit in die Waagschale werfen. ;-)

 

Bist du Ingenieur? Wenn nicht, bitte das Fotografieren sein lassen.

 

Sorry, das ist eine ziemlich dünne Argumentation. Findest Du das nicht selber?

 

bearbeitet von cyco
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Erzähl mir mal was über Deine juristische Ausbildung. Acahaya darf ihren relevanten Ausbildungshintergrund gerne mit in die Waagschale werfen. ;-)

 

Denke, wir brauchen keine juristische Ausbildung hier... wenn in den AGBs was steht, dann ist das zunächst solange gültig, bis z.B. ein Gericht sagt, dass es unzulässig ist (oder es einem bestehenden Gesetz widerspricht)... dadurch ist es aber nicht allg. unzulässig, weil bestimmt bald das nächste Gerichtsurteil mit anderer Meinung angesagt ist.... und so verdienen halt die Anwälte an diesem Hick-Hack...

bearbeitet von kirschm
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Denke, wir brauchen keine juristische Ausbildung hier... wenn in den AGBs was steht, dann ist das zunächst solange gültig, bis z.B. ein Gericht sagt, dass es unzulässig ist (oder es einem bestehenden Gesetz widerspricht)... dadurch ist es aber nicht allg. unzulässig, weil bestimmt bald das nächste Gerichtsurteil mit anderer Meinung angesagt ist.... und so verdienen halt die Anwälte an diesem Hick-Hack...

Du hattest doch in Deinem Post erwartet, das ich Dir einfach so glaube. Das fiele mir leichter, wenn ich wüsste, dass Du Jurist bist. Nur das war der Grund für meine Frage nach Deiner Ausbildung. ;-)

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Auszug aus den Forenregeln des Systemkameraforums:

 

 

Veröffentlichung von Bildern

Fotos sind Beiträge der jeweiligen Forumsmitglieder, die nicht mit dem Betreiber des Forums in Verbindung gebracht werden können.

Mit der Veröffentlichung sichern die Autoren zu, dass sie Urheber der Bilder sind, keine Rechte Dritter verletzen und über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügen. Falls Menschen dargestellt werden, ist speziell das „Recht am eigenen Bild“ zu berücksichtigen. Mehr Informationen: Recht am eigenen Bild - Wikipedia

Veröffentlicht ein Mitglied Bilder im Fotoforum, stellt er sie zur Diskussion und überträgt die Nutzungsrechte für die Darstellung innerhalb des Forums für unbestimmte Zeit. Wenn ein Mitglied Bilder in der Galerie einstellt, hat er jederzeit die Möglichkeit, die Bilder wieder zu löschen.

 

Ähnliche Klauseln findest Du auf jeder!!!!! Plattform, auf der Du Fotos hochladen kannst. Du musst das Nutzungsrecht an Deinen hochgeladenen Bildern übertragen, damit Deine Bilder dort überhaupt gezeigt werden dürfen und damit Du dem Forum das Nutzungsrecht gewähren kannst, solltest Du je nach Bildinhalt erst mal selbst über alle jeweils relevanten Nutzungsrechte verfügen (Perönlichkeitsrecht, Property-Recht, ....).

Das Forum zeigt u.a. auch Werbung und ist damit kommerziell, Du hast also einer kommerziellen Seite das Nutzungsrecht an Deinem Foto übertragen, ergo wird auch Dein Foto kommerziell genutzt.

Im Prinzip besteht schon jetzt ein Problem, wenn Du z.B. ein Foto aus dem Tierpark Hellabrunn hier im Forum zeigst, da dieser kommerzielle Nutzung von im Tierpark aufgenommenen Bildern ohne schriftliche Genehmigung verbietet.

Gleiches gilt für erkennbar abgebildete Personen bei den beliebten "Street" Fotos, wenn von diesen kein "Model Release", sprich eine schriftliche Genehmigung zum Veröffentlichen der Fotos vorliegt.

 

Wir bewegen uns also schon jetzt mit vielen gezeigten Bildern im "kritischen" Bereich.

 

Wird nun auch in Deutschland die Panoramafreiheit aufgegeben, d.h. das Verwenden von Fotografien (und Videos) von Architektur und Kunst, die im öffentlichen Raum entstanden sind, wird ganz verboten oder nur nicht kommerziell erlaubt, dann musst Du bei wirklich jedem Bild, dass Du gemacht hast, überlegen, ob da vielleicht ein Brunnen, eine Statue oder ein Gebäude mit drauf ist, für das Du ein "Abbildungsrecht" bräuchtest. In den meisten Fällen wirst Du das nicht mal mit Hilfe des Internet herausfinden können, was Dich aber nicht vor Abmahnern schützen wird. Und da das ganze i.a. rückwirkend gilt, wirkt es sich auch auf all Deine früher gezeigten Bilder aus.

 

Die Änderung des geltenden EU-Rechts hinsichtlich der Panoramafreiheit ist ein gefundenes Fressen für Abmahnkanzleien, sollte das wirklich so kommen, werdem die das Internet durchforsten und eine Flut von Abmahnungen rausschicken. Und selbst wenn man sich erfolgreich dagegen wehrt, hat man trotzdem erst mal den Ärger am Hals.

bearbeitet von acahaya
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