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Mit der GH2 im Cinema 24p Mode aufgenommene Sequenzen wollte ich aneinanderreihen, mit kleinen Übergangen z.B. Überblendung. Dabei sollte die Qualität der AVCHD Aufnahme erhalten bleiben. Dafür bietet Videostudio pro die Funktion MPEG2 optimiert zu speichern. Vorteil: Bildqualität bleibt erhalten und das Rendern geht sehr schnell. Nachteil: der PC stürzt beim rendern der Übergänge ab.

 

Ich habe vor 8 Werktagen eine Mail an den Support gesandt. Der Support verspricht eine Antwort innerhalb von 2 Werktagen, außer in Spitzenzeiten könnte es auch einmal etwas länger dauern. Ich habe dem Support die Windows dump Datei gesandt mit der entsprechenden Frage. Schließlich behauptet Corel von dem Programm dass es AVCHD bearbeiten kann. Das war auch der Grund für den (Fehl?) Kauf.

 

FAZIT: wer die hohe Qualität von AVCHD Files aus der Panasonic GH2 erhalten möchte, sollte lieber kein Corel Videostudio pro X kaufen.

 

Gruß

Martin

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Vorteil: Bildqualität bleibt erhalten und das Rendern geht sehr schnell. Nachteil: der PC stürzt beim rendern der Übergänge ab.

Wetten dass meine Software das noch schneller kann, wenn sie danach abstürzen darf? ;)

 

Hast du schon versucht, das Geld für die Software zurückzubekommen?

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Wetten dass meine Software das noch schneller kann, wenn sie danach abstürzen darf? ;)

 

Hast du schon versucht, das Geld für die Software zurückzubekommen?

 

Geld zurück? Für geöffnete Software?? Ich glaube das wird schwierig. Schließlich funktioniert die Software ja, sofern man die Videofiles der GH2 'herunterrendert' und in schlechterer Qualität abspeichert.

 

Dieses Posting ist nur als Warnung für andere potenzielle Käufer mit einer GH2 zu verstehen. Kauf nur nach(!) eingehendem Test, ansonsten: Finger weg.

 

Gruß

Martin

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Geld zurück? Für geöffnete Software?? Ich glaube das wird schwierig. Schließlich funktioniert die Software ja, sofern man die Videofiles der GH2 'herunterrendert' und in schlechterer Qualität abspeichert.

Ja, naja, Sachmangel ist Sachmangel. Wenn Nachbesserung nicht möglich ist, kann man wenigstens einen Nachlass vom Verkäufer verlangen.

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