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Hallo Thorsten,

 

das scheint nur für den Privatgebrauch zu gelten

Hier ein Link über Vergleichbares beim Handy Simlock:

 

Handys entsperren (Sim-Lock)

 

Privatgebrauch heißt natürlich, dass du das Gerät eigentlich auch

nicht mehr weiter verkaufen darfst. Bei Kameras scheint es die

Hersteller aber nicht zu jucken..Umsatz und Lizenzen an Dritte sparen??

 

Gruß

Bernhard

bearbeitet von Berlin
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Hallo Thorsten

 

wir sind ja beide keine Juristen ;), vielleicht kann ja noch einma ein juristisch geschulter Forist sich äußern.

 

Dieser Teil deiner Äußerungen deckt sich mit meinem laienhaften Rechtsverständnis:

(...)

Der Hersteller bietet eine Leistung, bestehend aus Hardware und damit verbundener Software (Firmware) an, die er entwickelt hat. Diese Kombination kaufe ich und kann damit machen was ich will. Denn mit dem Kaufpreis geht beides in meinen Besitz über; da die Hardware ohne die Firmware überhaupt nicht zu benutzen ist, wird diese rechtlich wie ein Stück Hardware behandelt.

 

wenn ich für meine Zwecke die Hardware auseinandernehme und analysiere oder modifiziere, so mache ich nichts anderes als wenn ich die Firmware modifiziere. Der Hersteller hat überhaupt keine Handhabe und auch keinen Anspruch darauf zu erfahren, was ich mit der gekauften Sache anstelle. Dabei lassen wir Gewährleistung und Garantie mal außer Acht.

 

Hier kann ich Dir bis auf den von mir hervorgehobenen Satz folgen:

Der Hersteller hat aber beispielsweise Patente auf die Hardware und das Urheberrecht auf die Firmware-Routinen. Ich darf nicht die Patentlösungen nachproduzieren und ich darf nicht die Firmware-Routinen jemandem verfügbar machen, der diese nicht zur Benutzung vom Hersteller gekauft hat.

Da bei einem Hack aber jeder Nutzer sowieso schon alles vom Hersteller erworben hat, darf eine geänderte Firmware (ein Hack!) durchaus auch als eigene Leistung an diese Nutzer verkauft werden.

Illegal wäre nur, die vom Hersteller entwickelten Routinen (Urheberrecht) einem Nutzer zur Verfügung zu stellen, die jener NICHT bei dem Hersteller erworben hat.

Das deckt sich weder mit meinem Rechtsverständnis, noch mit meinem "Gefühl" für das, was richtig ist. Ich glaube (als juristischer Laie), das folgendes erlaubt ist:

- Ich darf von Scratch eine neue Firmware für eine Kamera entwickeln und verkaufen (hier bin ich mir ganz sicher).

- Ich darf eine Applikation schreiben und dabei Schnittstellen verwenden, die mir das Betriebssystem zur Verfügung stellt und verkaufen (auch wenn die Schnittstellen vielleicht gar nicht dokumentiert sind und ich sie erst durch "reverse engineering" entdecken musste.) Auch hier bin ich mir ziemlich sicher.

 

Was ich nicht darf (außer meine Lizenz lässt das zu), ist: eine Firmware de-kompilieren, eigenen Code schreiben, mit fremdem Code verlinken und das ganze verkaufen. Das wäre nach meinem Verständnis eine Urheberrechts-Verletzung. Warum? Die neu entwickelten Routinen des "Hackers" sind nicht von den Routinen des Firmware-Herstellers abzugrenzen. Im Extrem-Fall habe ich vielleicht nur einen einzigen Paramter geändert, z.B. die Begrenzung der Video Aufnahmedauer aufgehoben. In diesem Punkt bin ich mir allerdings sehr unsicher.

 

Ab hier stimme ich Dir wieder zu:

Wenn ein Hersteller zwei identische Kameras ausliefert, bei dem höherpreisigen Modell durch eine Konfigurationseinstellung erweiterte Funktionialitäten zur Verfügung stellt, so darf ich diese Konfigurationseinstellungen cracken und die Funktionalitäten auch bei der kleinpreisigen Kamera nutzen.

Ich darf aber nicht einen Hack nutzen, bei dem ich die Routinen vom höherpreisigen Modell "kopiere", die der Hersteller mir nie ausgeliefert hat.

 

Werden erweiterte Funktionalitäten durch eigene Software-Entwicklung (urheberrechtlich Schöpfung) des Hackers bereitgestellt, so darf der mir die sogar ganz legal verkaufen. Dagegen kann ein Hersteller nichts unternehmen, solange er nicht ausdrücklich einen Vertrag mit dem Nutzer abgeschlossen hat - bei einer Sache die für einen Preis X über den Ladentisch wandert, ist das aber ausgeschlossen .. oder schlichtweg nicht passiert.

 

Kolja

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Handys entsperren...

Da würde ich mir erst einmal den Vertrag mit dem Provider durchlesen. Der "Subventioniert" mir ein Handy, das eigentlich eigentlich mit Gebühren erst später finanziell bezahlt wird. Vergleichbar mit einem Ratenkauf. Ab wann gehört das Handy wirklich mir? Was habe ich unterschrieben, bzw. auf andere Weise vertraglich vereinbart ?

Wird doch keiner glauben, daß es so leicht Geschenke von Firmen gibt.

Gruß Hanns

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Hallo Hanns,

hast du meinen Beitrag und den Link dazu überhaupt gelesen?

Gruß

Bernhard

Hallo Bernhard,

Der angesprochene Artikel ist teilweise schon überholt, tut aber dem Thema keinen Abbruch, nur scheint mir dieser nicht ganz plausibel. Auch als teilinformierter Laie bezweifle ich, daß das Entsperren etwas mit Markenrecht zu tun hat (steht so dort). Vielleicht kann das Jemand, der sich wirklich auskennt, erklären.

Es stimmt, daß es in Österreich viele Entsperrdienste gibt, auf legaler Basis werden Handys aber erst nach entsprechender Laufzeit entsperrt. Auch die Provider selbst bieten diesen Dienst an, wesentlich teurer, und nach entsprechender Zeit.

Die Situation ist aber bei Handys eine gänzlich andere als im Bereich der Kameras, geht es doch bei Ersterem um zu leistende Zahlungsentgelte an den Provider um die man sich drücken möchte, was bei Lezterem völlig wegfällt. Ich glaube das Handyentsperren ist ein schlechter Vergleich und paßt hier überhaupt nicht herein.

Bedenken möchte ich noch, daß ein Vertrag auch bei der Registrierung des Handys, oder beim Bezug einer Softwareerweiterung zustande kommen kann, aber auch dies Einschränkungen unterworfen ist. (Beim Kauf habe ich nichts unterschrieben, aber bei Download/Registrierung habe ich eine Zustimmung gegeben.)

Gruß Hanns

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Hallo Hanns,

sehe ich genauso: das mit einem Vertrag ausgelieferte Handy gehört mir erst dann vollständig, wenn ich ALLE meine Leistungen (Zahlungen) gegenüber dem Lieferanten auch erfüllt habe. Sehe die Fragestellung deshalb auch nur sehr bedingt zum Kamerakauf vergleichbar. Die von kolja abgesprochene Problematik mit veränderter Firmware (zum Kauf anzubieten) kann ich nachvollziehen - im Streitfall und vor Gericht würde ich auf meine Aussagen keinen Pfifferling geben.

 

Es gibt allerdings einen rechtlich ganz bedeutenden Unterschied zwischen einer Nutzungslizenz (eigener Überlassungsvertrag) und einem Kauf (der Nutzer hat mit dem Kaufpreis alle Leistungen ohne weitere Ansprüche des Anbieters erbracht). Da die Hardware (Kamera) nur mit einer Firmware (in diesem Sinne ist die keine lizensierte Software) zweckbestimmt genutzt werden kann, wird letztere juristisch als Eigentum des Nutzers betrachtet - jedenfalls in Verbindung mit der Hardware.

 

Ein Anbieter könnte ja beispielsweise für Fremdobjektive eine Verschlechterung seiner Algorithmen einbauen, um seine eigenen Produkte als Erweiterung für sein System zu empfehlen. Zwar kann ihm das keiner verbieten, aber der Nutzer kann die Firmware/Kamera (hier zählt die Gesamtsache als ein Ding) beliebig modifizieren und mit anderen Produkten kombinieren. Wenn der Hersteller beispielsweise einen Passus in seinen AGB verankern würde, dass seine Kamera nicht mit Fremdobjektiven genutzt werden dürften, so ist dieser Passus unwirksam. Der wäre rechtlich nur bindend, wenn der Nutzer die Sache nicht kauft sondern beispielsweise mietet ..

Gruß Thorsten

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Gibt es eine Möglichkeit das Ausgangssignal der HDMI-Buchse für die ein Display von etwa 9" nutzen? Immerhin gibt es für einige Kameramodelle solche Kontrollmonitore, allerdings immer nur speziell für ein Modell.

Mein Technikverständnis reicht nicht, um Versuche zu starten. Wenn jedoch der HDMI-Anschluss für Monitor und auch PC gebräuchlich ist, so sollte es doch möglich sein auch das Signal der Kamera auf einem Monitor sichtbar zu machen.

Natürlich gibt es die Lösung mit Panasonic-Kameras den Viera-Anschluss zu nutzen, sofern auch der Fernseher der Marke vorhanden ist.

Mir schwebt allerdings vor, dass die Kamera in Bodennähe gehalten wird, um die Froschperspektive zu nutzen. Dazu nutze ich meinen Gehstock von Leki, standardmäßig bereits mit Fotogewinde 3/8" unter dem Knauf. Ein Kugelkopf auf einer Flachstange ergänzt die "Krücke".

So weit so gut, aber nun ist die Distanz Auge-Klappdisplay zu groß, um das Ergebnis zu beurteilen. Da wäre halt ein HDMI-Kabel mit Monitor sehr hilfreich.

Gibt es vielleicht entsprechende Spezialisten, die die Firmware entsprechend erweitern können? So wie etwa Vitaliy Kiselev die Videoeigenschaften "aufbohren" kann.

Lohnt es sich darauf zu hoffen, wenn man das dritte Viertel eines Jahrhunderts überschritten hat?

 

Ach, macht mir Mut.

 

Henri

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Das ist doch eher die Frage, ob die Kamera überhaupt das Livebild über HDMI ausgibt, macht leider nicht jede. Die GH2 macht das, soweit ich weiss, und die neueren Nikons mit Liveview bei uns im Studio auch.

 

Die Displays für spezielle Kamera-Modelle erlauben dann eben auch das steuern der Kamera, also z.B. Auslöser betätigen. Das könnte man aber über einen Fernauslöser hinbekommen.

 

Es gibt sogar HDMI-Recoder mit Display, mit denen man dann Video (quasi verlustfrei) aufzeichnen kann. Bei der GH2 hat aber Panasonic da ein paar künstliche Bildfehler eingebaut, um die Kamera eben für die professionelle Benutzung uninteressant zu machen. Der Hack kann das Problem wohl nicht lösen. Man kann jedoch mit ein wenig Software und Tüfteln diese Bildfehler wieder rückgängig machen. Laut Einiger Leute ist die Videoausgabe der GH2 sogar 4:2:2 und wäre damit durchaus Studiotauglich, aber da sind sich die "Hacker" noch uneins.

 

Panny GH2 + HDMI + Recorder = BINGO! « Marvelsfilm’s Blog

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Es gibt sogar HDMI-Recoder mit Display, mit denen man dann Video (quasi verlustfrei) aufzeichnen kann.

 

Danke, das ist doch schon mal ein Ausgangspunkt, um mit der Suche zu beginnen. Das macht zuversichtlicher.

So sieht das Gerödel bisher aus: >

 

Grüße vom Maschsee

 

Henri

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HDMI Ausgang NEX-5 bei Ausgabe Live View ist für Europa 1080i50 und stellt ein hochgerechnetes Bild von VGA Auflösung oder schlechter dar. Bild ist ident mit dem am LCD Panel. Die nötigen 1080i50 werden so ziemlich von allen Tvs und Monitore der letzten Jahre mit HDMI Eingang akzeptiert.

Ein Versuch am heimischen Fernseher bringt Klarheit, benötigt wird ein Kabel Mini HDMI zu HDMI, oder ein Adapter HDMI zu Mini HDMI. Ein A/V Ausgang wäre dafür sinnvoller, auch von der Kostenseite, gibt es aber nicht.

Für die Auslösung ist eine IR Fernsteuerung nötig, Bildfolge max. ein Bild pro Sekunde, HDR und Reihenaufnahmen sind damit unterbunden. Als Butter auf deren Brot bietet Sony auch einen kleinen Monitor an, Thetering (Fernsteuerung) ist damit nicht möglich.

Wär' doch ein Kanditat für "Happy Hacking !"

Gruß Hanns

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Ein Versuch am heimischen Fernseher bringt Klarheit, benötigt wird ein Kabel Mini HDMI zu HDMI, oder ein Adapter HDMI zu Mini HDMI. Ein A/V Ausgang wäre dafür sinnvoller, auch von der Kostenseite, gibt es aber nicht.

 

Erfreuliche Aussichten! Das Kabel HDMI > miniHDMI ist inzwischen bestellt. Mein Nachbar hat einen entsprechenden Panasonic-Monitor.

Nun gibt es allerdings von Panasonic für die Kameras ein Kabel vom mini USB mit einem A/V Ausgang mit gelbem und weißem Koax-Stecker. Wäre das eine Lösung?

Kann es nach Fehlversuchen evtl. nach Ampère riechen?

 

Im der TV-Werbung sagt man ja wohl "Wir machen es einfach", sinngemäß.

 

Ich werde es probieren, denn aus Schaden wird man ja klug.

 

Danke für die Infos und

 

Grüße vom Maschsee

 

Henri

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Erfreuliche Aussichten! Das Kabel HDMI > miniHDMI ist inzwischen bestellt. Mein Nachbar hat einen entsprechenden Panasonic-Monitor.

 

Dazu braucht man keinen Panasonic Monitor, jeder Bildschirm mit HDMI sollte reichen. Es geht sogar ein Computerbildschirm mit Adapter von DVI auf HDMI.

 

Viera Link ist nur Panasonics Bezeichnung für den HDMI-CEC Standard, der es erlaubt ein Gerät über ein anderes Gerät zu steuern. Meine G3 kann ich z.B. mit aktivierten Viera-Link angeschlossen an meinen Samsung TV mit der Fernbedienung des Samsung TV steuern. Also z.B. Diashow, Vor- und Zurückblättern, Videos starten und stoppen usw. Auf dem Bildschirm muss nicht Panasonic stehen, damit das geht.

 

Nun gibt es allerdings von Panasonic für die Kameras ein Kabel vom mini USB mit einem A/V Ausgang mit gelbem und weißem Koax-Stecker. Wäre das eine Lösung?

Kann es nach Fehlversuchen evtl. nach Ampère riechen?

 

Keine Angst, was soll schon passieren? Das mitgelieferte AV-Kabel ist ja dazu da, es an einen Fernseher/Bildschirm mit analogen Eingang anzuschliessen.

 

Allerdings muss ich dich jetzt ganz herb enttäuschen, wie ich sehe hast du die G3, bei der ist der AV-Ausgang und der HDMI-Ausgang nur zum abspielen da. Man kann damit seine Bilder/Videos auf einen (grossem) Bildschirm anschauen.

Das Livebild wird leider nicht angezeigt, es wird noch nicht einmal das gerade geschossene Bild kurz angezeigt. Das ist dann wohl nur den GH Modellen vorenthalten und lässt sich wohl laut Vitaliy Kiselev bei der G3 auch nicht aktivieren.

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Allerdings muss ich dich jetzt ganz herb enttäuschen, wie ich sehe hast du die G3, bei der ist der AV-Ausgang und der HDMI-Ausgang nur zum abspielen da. Man kann damit seine Bilder/Videos auf einen (grossem) Bildschirm anschauen.

Das Livebild wird leider nicht angezeigt, es wird noch nicht einmal das gerade geschossene Bild kurz angezeigt. Das ist dann wohl nur den GH Modellen vorenthalten und lässt sich wohl laut Vitaliy Kiselev bei der G3 auch nicht aktivieren.

 

Wie gut, dass die Technik nicht so ganz alleine Fortschritte macht, die Moral versucht Schritt zu halten - - - es gab Zeiten, da hat man die Boten unerwünschter Nachrichten um eine Kopflänge gekürzt - - -

Bei der Suche nach Möglichkeiten hat sich das slashCAM Forum als Quelle zum Stöbern und Hoffnungsträger aufgetan. So weit die Träume tragen . . . .

 

Rein logisch betrachtet muss der Prozessor doch eine Schnittstelle haben, die das Signal für das Display liefert. Aber ob es sich auf dem Weg zum Display auslesen und umleiten lässt, und ob das jemand beherrscht, das ist so ungewiss.

 

Du siehst, die Hoffnung bleibt so lang der Motor läuft.

 

Danke, und Grüße vom Maschsee

 

Henri

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Steuerrecht:

Interessante Frage, ob die Einfuhr einer Software die zu Veränderungen führt, die aus dem Ursprungszustand einen steuerrechtlich anderen macht zu einem steuerrechtlichen Schaden führt, der jemals verfolgt wird.

 

 

Ist Steuerrechtlich egal. Stell dir es so vor du führst dir einen Baumstamm ein (Kamera), dann fallen für diesen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer in Höhe für Baumstämme an. Jetzt führst du eine Säge ein (Software) für diese fallen dann wieder Zoll und Umsatzsteuer in Höhe einer Säge an. Wenn du dir jetzt aus dem Baumstamm mit der Säge einen schicken Tisch baust, hast du keine Steuerhinterziehung begangen, weil du ja keinen Tisch verzollt hast. Es kommt auf den Zustand bei Grenzübertitt an.

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habe das hier jetzt nur überflogen.....

die genauen juristischen Fragen interessieren mich nur nebenbei..

Tatsache scheint zu sein, daß GH-2 oder auch GH-1 oft gehackt werden - und dann ihren Dienst sehr gut verrichten;

 

Ich frage mich in diesem Zusammenhang: warum verkaufen die Kamera-Hersteller denn die entsprechende Software nicht selbst.... ganz legal?

Ich denke, jeder anspruchsvolle Fotograf+ Filmer, der sich überhaupt eine teurere Kamera leistet und sie nutzt wäre bereit, dafür (meinetwegen als ergänzendes update) auch etwas zu bezahlen.....

und dann müßte man keine Angst vor ungewollten Überraschungen haben, weil Garantie weiter besteht...

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...

 

Ich frage mich in diesem Zusammenhang: warum verkaufen die Kamera-Hersteller denn die entsprechende Software nicht selbst.... ganz legal?

Ich denke, jeder anspruchsvolle Fotograf+ Filmer, der sich überhaupt eine teurere Kamera leistet und sie nutzt wäre bereit, dafür (meinetwegen als ergänzendes update) auch etwas zu bezahlen.....

und dann müßte man keine Angst vor ungewollten Überraschungen haben, weil Garantie weiter besteht...

 

Einer der Gründe dürfte sein, dass die dann anspruchsvollere Firmware auch in die Hände von Usern gelangen würde, die nicht wissen, was sie tun. Der Aufwand für den dann einsetzenden Run auf den Service oder die Hotline wäre vermutlich nicht zu leisten.

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Ich frage mich in diesem Zusammenhang: warum verkaufen die Kamera-Hersteller denn die entsprechende Software nicht selbst.... ganz legal?

Ich denke, jeder anspruchsvolle Fotograf+ Filmer, der sich überhaupt eine teurere Kamera leistet und sie nutzt wäre bereit, dafür (meinetwegen als ergänzendes update) auch etwas zu bezahlen.....

und dann müßte man keine Angst vor ungewollten Überraschungen haben, weil Garantie weiter besteht...

 

Die Frage ist, wieviele von denen die so einen Hack benutzen wirklich bereit wären etwas bzw. wieviel zu bezahlen. Der anspruchsvolle Filmer wird keinen Hack bzw. eine andere Firmware für eine GH-2 oder was auch immer bezahlen, sondern eher gleich eine "richtige" Videokamera benutzen.

 

Wenn der Hersteller nun ein Firmwareupdate für einen sehr begrenzten Kundenkreis rausbringt, muss er zuvor diese neue Firmware intern in einem nicht zu unterschätzendem Aufwand validieren. Es reicht nicht, einfach mal ein paar Zeilen Code zu hacken, einmal kurz testen und Release erstellen. Internetforen sind gnadenlos, wenn in einer Firmware dann Fehler entdeckt werden sollten ;)

 

Lange Rede, kurzer Sinn: für den Hersteller lohnt sich das aus meiner Sicht einfach nicht, der Aufwand im Verhältnis zum Nutzen ist zu hoch.

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Da würde ich mir erst einmal den Vertrag mit dem Provider durchlesen. Der "Subventioniert" mir ein Handy, das eigentlich eigentlich mit Gebühren erst später finanziell bezahlt wird. Vergleichbar mit einem Ratenkauf. Ab wann gehört das Handy wirklich mir? Was habe ich unterschrieben, bzw. auf andere Weise vertraglich vereinbart ?

Wird doch keiner glauben, daß es so leicht Geschenke von Firmen gibt.

Gruß Hanns

 

Na ja, das stimmt nicht ganz.

Laut fettgedruckter Werbung hat mir der Provider ein Smartphone für 1,- verkauft.

Es weiss natürlich jeder, dass das kein seriöses Angebot ist, dass es sittenwidriger Schwindel ist, weil das ja garnicht möglich ist, und im Kleingedruckten steht dann natürlich was ganz anderes als großgedruckt in der Werbung.

In Wirklichkeit hat mir der Anbieter kein Handy, sondern einen langfristigen, Kosten verursachenden Vertrag verkauft.

 

Meiner Ansicht nach, ist diese Art der Werbung, aus der man weder die Natur des Angebots, noch die resultierenden Kosten ohne grosse Recherche erkennen kann, grob sittenwidrig und widerspricht allen traditionellen kaufmännischen Gepflogenheiten, und der Gesetzgeber müsste dringend etwas dagegen unternehmen, bevor diese Form der völlig offensichtlichen Schwindelwerbung zu einem Gewohnheitsrecht wird.

Die verkaufte Sache muss in der Werbung eindeutig und klar in den Vordergrund gestellt werden. Man darf nicht Handies oder Sex anpreisen und dann Verträge oder Autos verkaufen.

Die Grenze zwischen Spass und Schwindel ist hier eindeutig überschritten.

Im Grossen und Ganzen müssen das Fettgedruckte und das Kleingedruckte in der Hauptsache übereinstimmen, und wenn nicht, dann ist es Schwindel oder Betrugsversuch, meiner Ansicht nach, solange nicht eindeutig ein irrwitziger Spass erkennbar ist ;-)

 

Mit den Kameras ist das ganz anders: Würde es einem Hacker gelingen, die lästige 30min Grenze bei Videos zu knacken, dann würden die Kamerahersteller sich wahrscheinlich freuen, denn sie ärgern sich selber darüber ;-)

Das spielt für mich übrigens keine Rolle, ein Video von 10 Minuten ist bei mir ein extrem langes Video ;.-)

Aber auch die Kamerahersteller müssen sich überlegen, ob Sie Kameras oder Softwarelizensen verkaufen (wollen) und müssen dies eindeutig klarstellen.

 

Peter

bearbeitet von Peter Heckert
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Neuerdings ist es - in der Werbesprache - ja so, dass sogar Banken "Produkte" verkaufen, obwohl sie nachweislich nichts produzieren können, sondern nur Dienstleistungen erbringen können, diese Art der irreführenden Werbung und Begriffsverwirrung ist mir innerlich zutiefst zuwider.

 

Peter

bearbeitet von Peter Heckert
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Das spielt für mich übrigens keine Rolle, ein Video von 10 Minuten ist bei mir ein extrem langes Video ;.-)

 

Die 30-Minuten-Grenze wird nur ganz selten relevant werden. Klar habe ich den Konfirmationsgottesdienst meiner Tochter vollständig gefilmt. Dazu habe ich einen Camcorder auf ein Stativ gestellt und durchlaufen lassen. Da ich das Dingen mit P2-Karten bestücken kann, stellte das auch kein Problem dar. Mit einem zweiten Camcorder habe ich dann einige Szenen aus einer anderen Perspektive gefilmt. Hier wäre eine 30-Minuten-Grenze völlig irrelevant gewesen, da es sich immer nur um relativ kurze Szenen gehandelt hat. Und zu Hause hatte ich mehr als genügend Material zum Schneiden.

 

Ich bin kein Urheberrechtsexperte. Trotzdem denke ich, dass ein Hack der Firmware möglicherweise Urheberrecht verletzt, wenn ich den Hack in Umlauf bringe. Für den Nutzer der gehackten Firmware ist dieses so lange unproblematisch, wie er die Kamera selber nutzt. Eine Veräußerung könnte da allerdings problematisch sein. Interessante Frage.

 

Viele Grüße

Thobie

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Die 30-Minuten-Grenze wird nur ganz selten relevant werden. Klar habe ich den Konfirmationsgottesdienst meiner Tochter vollständig gefilmt. Dazu habe ich einen Camcorder auf ein Stativ gestellt und durchlaufen lassen. Da ich das Dingen mit P2-Karten bestücken kann' date=' stellte das auch kein Problem dar. Mit einem zweiten Camcorder habe ich dann einige Szenen aus einer anderen Perspektive gefilmt. Hier wäre eine 30-Minuten-Grenze völlig irrelevant gewesen, da es sich immer nur um relativ kurze Szenen gehandelt hat. Und zu Hause hatte ich mehr als genügend Material zum Schneiden.

 

Ich bin kein Urheberrechtsexperte. Trotzdem denke ich, dass ein Hack der Firmware möglicherweise Urheberrecht verletzt, wenn ich den Hack in Umlauf bringe. Für den Nutzer der gehackten Firmware ist dieses so lange unproblematisch, wie er die Kamera selber nutzt. Eine Veräußerung könnte da allerdings problematisch sein. Interessante Frage.

 

Viele Grüße

Thobie[/quote']

 

Der Hacker nimmt sich eine software vor, die ein anderer teuer entwickelt hat, modifiziert diese an kleinen Stellen und bringt das ganze unter die Leute.

Seine Änderungen für sich alleine sind schon technisch gesehen nicht isoliert verteilbar und nutzbar.

Und dann nimmt der Hacker evtl. 'Spenden - donations' dafür entgegen.

 

Ganz einwandfrei ist das vielleicht doch nicht.

 

Nehmen wir mal an, ein freiberuflicher software Entwickler entwickelt eine Software, um sie zu verkaufen. Er lebt davon.

Dann kommt jemand anderes daher, nimmt einige kleine Änderungen an der software vor und verkauft das so entstandene als ganzes Werk weiter.

 

Es würde niemand in Frage stellen, dass die Interessen der ursprünglichen SW Entwickler juristisch geschützt werden müssen.

 

So viel unterscheidet sich das nicht von Kamera firmware hacks. Der Hauptunterschied ist vielleicht der, dass es dem grossen japanischen Kamerahersteller schwerer fällt, das Mitleid seiner Kunden zu erhaschen, als dem kleinen freiberuflichen SW Entwickler.

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Nehmen wir mal an, ein freiberuflicher software Entwickler entwickelt eine Software, um sie zu verkaufen. ....

Dann kommt jemand anderes daher, nimmt einige kleine Änderungen an der software vor und verkauft das so entstandene als ganzes Werk weiter.

 

...

Gelten diese Erwägungen auch, wenn der Hacker gar keine geänderte Firmware weiter gibt, sondern nur ein Programm, mit dem der einzelne User selbst die von ihm beim Hersteller herunter geladene Originalfirmware seinen Wünschen anpasst und die so erst beim User entstandene neue Firmware auf die Kamera spielt?

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Was ihr alle völlig außer Acht lasst ist die Tatsache, dass wohl die wenigsten aller Kamerakäufer jemals auf die Idee kommen werden ihre Kamera zu hacken und etwas daran zu ändern.

Also ich lese hier heute zum ersten Mal davon, dass dies überhaupt möglich ist. Ich finde das Vorhandensein der Möglichkeit interessant, doch da ich mich mit diesen Techniken überhaupt kein bisschen auskenne, werde ich den Teufel tun und an ner Kameratechnik irgendwas verändern.

 

So kommen vielleicht 10 von 1000 Käufern auf die Idee tatsächlich was an ihren Kameras zu basteln. Und das ist, denke ich , auch der Grund, warum da noch nie eine rechtliche Frage vom Hersteller aus gestellt wurde. Was juckts wenn in China ein Sack Reis umfällt?? Schlimmer wäre es, wenn die gesammt Ernte vernichtet würde.

DIe Mehrheit der Menschen wird wohl eher die teurere Kamera kaufen, wenn ihm die Zusatzfunktionen wichtig sind. Zumindest gehts mir so. Vielleicht bin ich ja demzufolge auch doof, aber ich denke eher nicht :-)

 

LG Verena

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Was ihr alle völlig außer Acht lasst ist die Tatsache, dass wohl die wenigsten aller Kamerakäufer jemals auf die Idee kommen werden ihre Kamera zu hacken und etwas daran zu ändern......

 

So kommen vielleicht 10 von 1000 Käufern auf die Idee tatsächlich was an ihren Kameras zu basteln. Und das ist, denke ich , auch der Grund, warum da noch nie eine rechtliche Frage vom Hersteller aus gestellt wurde. Was juckts wenn in China ein Sack Reis umfällt?? ....

 

Was den normalen Käufer angeht, hast Du vermutlich recht, auch wenn ich die Zahl derer, die eine veränderte Firmware benutzen, noch nicht einmal grob schätzen könnte. Ich denke auch, dass viele Käufer sogar Hemmungen haben, ein ganz normales Firmwareupdate ausführen. Und das ist ja nun kein Zauberwerk.

 

Das Problem für die Kamerahersteller liegt aber m.E. möglicherweise wo anders. Mit der Veränderung der Firmware können Kameras für den beruflichen oder halbberuflichen Einsatz tauglicher gemacht werden. So gehen etwa im Bereich Video durch den Hack der GH1 und erst recht der GH2 vermutlich Kunden für die massiv teureren professionellen Camcorder verloren. Und wer eine "gehackte" GH1 hat, wird möglicherweise die GH2 erst gar nicht gekauft haben. Andererseits sind sicher eine nicht geringe Zahl von GH1 und GH2 nur deshalb gekauft worden, weil man die Videofähigkeiten verändern kann.

 

Als es aufkam, dass man mit dem "Firmwaremanipulationstool" eine Firmware der GH1 und GH2 mit neuen Eigenschaften erzeugen konnte, war das hier im Forum schon ein Thema einiger Threads. Und daher kann es auch diskutiert werden, ob so etwas legal ist.

bearbeitet von Olybold
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