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Also ,ich habe jahrzente Küchenmöbel verkauft und war verpflichtet Garantie zu leisten.

Daraus resultiert meine Meinung. Und zwar musste ich die Forderung des Kunden annehmen und erledigen. Konnte aber meines Wissens den Hersteller ein Jahr zum Ersatz bewegen. Das dies rein freiwillig seitens des Herstellers wahr ,davon weiss ich nichts.

Wahr übrigens sehr einfach für den Hersteller ,neuer Schrank fertig.

Der Rattenschwanz der auf mich zukam war dagegen gewaltig. Fahren, Löhne,einbauen usw usw.

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Neben den rein rechtlichen Fragen und Verpflichtungen von Händlern und Herstellern gibt es die Praxis, und die ist für den Käufer relevant.

 

Der Händler hat die gesetzliche Gewährleistung zu erbringen, und zwar ohne Murren innerhalb der ersten 6 Monate. Danach kann ein Verbraucher (Kunde) in die Lage kommen "glaubhaft" zu machen, daß der Mangel schon von Anfang an da war; für diese Leistungen des Händlers möchte jener natürlich einen Kaufnachweis, in der Regel Kassenzettel oder Rechnung. Hier wird normalerweise auch nicht nach dem Ausweis des Kunden gefragt ;)

 

Panasonic bietet die Pan Europe Garantie, die sich rechtlich auf den Erstkäufer von einem authorisierten Händler beschränkt. Panasonic verkauft dem Händler nämlich das Paket mit dieser Kunden-Garantie, was in anderen Ländern anders sein kann (und oft ist). Deshalb ist es wichtig, den entsprechenden Kaufbeleg zu haben, um die Garantie auch einfordern zu können. Das wird regelmäßig schwierig, wenn im Ausland gekauft wurde, weil dann unter Umständen die Garantie in der jeweiligen Landesniederlassung anzufordern ist. Die Praxis zeigt aber, daß auch diese Garantie anstandlos erfüllt wird, wenn der Kunde eine Kaufnachweis aus dem authorisierten Händlerpool beilegen kann; mir ist jetzt kein Fall bekannt, wo Panasonic bei Vorlage des Kaufbelegs eine Garantieleistung verweigert hat, weil der zusendende Kunde einen anderen Namen hat wie der ursprüngliche Käufer - allerdings könnte Panasonic die Leistung theoretisch verweigern. Dann würde ich aber immer noch den Weg sehen, daß man die Garantie FÜR und im Auftrag des Erstkäufer geltend macht, der einfach verhindert ist.

 

Schwierig wird es tatsächlich, wenn man ein außereuropäisches Teil (siehe Modellnummer) gebraucht kauft oder ein europäisches Teil nach Asien oder Südamerika ausführt (auch im Rahmen eines Umzugs); denn die Garantie hat man gegenüber der Landesvertretung erworben, wo der Händler eingekauft hat ..

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Hallo

Ich fand die Beiträge bisher hochint. und danke euch dafür.

Wenn ich das jetzt auf meinen aktuellen Fall beziehe .

475€ Kaufpreis

Keine Rechnung obwohl beim Kauf avisiert

Kein Handbuch ,aber drei fremdsprachige

statt 300 Auslös. rund 2400

Ich denke Rücksendung ist der bessere Weg und Neukauf beim deutschen Händler.

Obwohl natürlich immer noch Unschuld und Irrtum möglich ist.

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...also bin ich bei einem Gebrauchtkauf nicht Käufer sondern wurde vom Erstkäufer beschenkt und schon habe ich Garantie.!? Es gilt für eine Garantie immer der Erstkaufbeleg und nicht der eventl. ausgestellte Beleg des Erstkäufers.

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Hallo achim,

derjenige, der im Besitz des Kaufbelegs ist, wird als der (Erst-)Käufer angesehen!

 

Panasonic verhindert mit der Regelung (zu Recht), daß gewerbliche Aufkäufer von Restwaren dann auch noch massenhaft Garantieansprüche einfordern (oder gar verkaufen). Deshalb bekommt auch der Händler nicht diese Garantie, sondern der Erstkäufer. Der kann aber SEINEN berechtigten Anspruch natürlich einem anderen WEITERGEWÄHREN .. in der Praxis mit Kaufbeleg von einem authorisierten Händler entstehen keine Probleme.

Gruß Thorsten

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Hallo Thorsten,

Der Anspruch auf kostenlose Fehlerbeseitigung durch die

Panasonic Deutschland bezieht sich lediglich auf den Erstkäufer und ist nicht übertragbar.

So steht es wörtlich in den Garantiebedingungen von Panasonic. Eigene Wunschvorstellungen und Auslegungen helfen da nicht weiter.

Wenn Du mir nicht glaubst, so empfehle ich, selbst bei Panasonic nachzufragen.

Gruß

hobbypc

bearbeitet von hobbypc
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Hallo hobbypc,

ich kenne diesen Passus UND habe auch oben ganz klar gesagt, daß Panasonic den Garantieanspruch abweisen kann. Ich habe aber auch gesagt, daß Panasonic i.d.R. nicht überprüfen wird, ob der Garantieantrag von demjenigen kommt, der das Geld über den Ladentresen geschoben hat. Wenn der Kaufbeleg bar bezahlt worden ist, geht man sowieso von einem Endbenutzer aus - und demgegenüber gewährt der Hersteller die Garantie.

 

Wenn du beim Fachhändler reklamierst, kann der auch für dich die Garantie einfordern; er selber hat aber tatsächlich keine Garantie, weil er als gewerblicher Abnehmer kein Käufer im Sinne der Garantie ist.

Gruß Thorsten

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....

475€ Kaufpreis ...

Ich denke Rücksendung ist der bessere Weg und Neukauf beim deutschen Händler.

 

War das ein Doppelzoom-Kit?

 

Wenn nein (also wenn neben dem Body nur das 14-45 er dabei war), kommst Du angesichts der manchmal sehr günstigen Preise bei einem Neukauf ohne Risiko und daher besser weg.

 

Gruß Olybold

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Normal wird gebraucht rund 50€ geringer gehandelt

 

Da bin ich aber überrascht. Ich hätte den Abschlag für gebraucht gegenüber neu für deutlich höher eingeschätzt. Hier im Forum ist neulich eine für 390,- verkauft worden

 

http://www.forum-fourthirds.de/pinnwand/3514-lumix-g1-14-45-mm.html

 

Gruß Olybold

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