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Hallo

Dies ist mein erster Beitrag und ich hoffe das dies so in Ordnung ist das ich einen neuen Tread aufmache.

Ich habe mir eine neue ,gebrauchte G1 gekauft die nur einige wenige hundert Auslösungen haben soll. Sie kommt sicher noch diese Woche.

1) Natürlich möchte ich kontrollieren ob dies stimmt. Irgendwo hab ich gelesen wie man das rauskriegt (Tastenkomb.), find es aber nicht mehr.

Kann mir jemand helfen?.

2) Ich erbitte einen Ratschlag zwecks sehr guter und schneller Speicherkarte

und 3) Was für einen Ersatzakku sollte ich nehmen ,Noname oder Pana.

 

Danke für die Hilfe

Gruß Gerhard

ps Es kommen bestimmt bald noch ein paar Fragen oder Fotos

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Hallo Gerhard,

der letzte Beitrag in diesem Forum behandelt deine erste Frage :-)

 

zu 1) siehe hier

 

zu 2) du kannst imho fast jede vernünftige Karte nehmen, ich selber nutze sehr preiswerte extrememory 8 GB Class 6 oder so

 

zu 3) es gibt wohl mittlerweile einen Fremdakku der unterstützt wird (bzw. sich nicht vom Original unterscheidet), die neueren Firmware lassen keinen Betrieb mit Fremdakkus zu, was sehr ärgerlich ist (scroll mal im Zubehör-Forum)

 

ach ja: herzlich willkommen!

Gruß Thorsten

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Hi Rader,

ebenfalls von mir willkommen an Board :)

 

SDHC unterscheiden sich von SD-Karten allein in der Speicherkapazität. HC heißt High Capacity. Ich glaube bis 2 GB sind es SD-, darüber SDHC-Karten. Die Abmessungen und Kontakte sind gleich, nicht aber die Logik der Datenübertragung.

 

Die G1 geht mit SD und SDHC um. Allerdings können speziell ältere PCs und Kartenleser/schreiber mit SDHC nichts anfangen. Mein super billig Auslaufkartenleser Hama 30 in 1 packt auch SDHC-Karten.

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Hallo und willkommen auch von mir!

 

Die Original-Akkus bekommt man inzwischen für ca. 61,-€ (statt der anfänglichen 99,-). Ob sich da der Kauf eines Fremdakkus für vielleicht 35,-€ lohnt, muss man selbst entscheiden. Letzterer wird vielleicht mit der nächsten firmware von der Nutzung ausgeschlossen.

 

Ich nutze schnelle Panasonic SDHC-Karten, 4 und 6 GB. Nimm irgendwelche Marken-Karten und achte auf die Geschwindigkeit, das macht sich auch bei Serienaufnahmen etc. bezahlt.

Und ich habe mir (siehe Vorredner) einen neuen Cardreader für den PC gekauft. Ansonsten geht die Übertragung aber auch problemlos mit dem beigefügten Kabel der G1, ist nur etwas unkomfortabler.

 

Viel Spaß mit dem netten Ding!

 

Gruß

s.c.

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Das mit den Originalakkus für um die 60,00 EUR lese ich immer mal, finde die aber nirgends. Nicht im Internet und schon garnicht bei uns in Frankfurt a.M. Ich habe die 1.4 -Firmwareversion drauf, die nur kurzzeitig auf der Panasonicseite zum Download stand und Fremdakkus zuläßt. Jetzt hab' ich mir einen Hama-Akku zugelegt (45,00), der funktioniert damit.

Gruß, leicanik

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Hallo

gerade ist endlich meine neue gebrauchte Cam. gekommen. Sieht optisch sehr gut aus aber.!!

Ich habe weil wie neu, gutes Geld dafür bezahlt. Kein Schnäppchen aber Ok

Avisiert mit Rechnung :fehlt

Deutsches Handbuch : fehlt (Ital.Holl,franc. ist dabei)

Gekauft mit ca 300 Auslösungen

Display sagt mir::

Ver. 1.00

No .las ich mal weg

PWRCNT: 418

SHTCNT: 2375

STBCN5: 172

Was sagt ihr dazu?.

Was sagen die beiden letzten Pos. 2375 und 172 aus ?

Wieviel Auslösungen hat sie nun wirklich?

Ich will mich noch nicht freuen über die neue den im Moment bin ich unsicher ob sie für den deutschen Markt ist, und ohne Rechnung ist der Kaufpreis zuviel und die Anzahl der Auslösungen versteh ich auch noch nicht.

Gruß Gerhard

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Also die Rechnung ist durchaus wichtig, darauf würde ich bestehen! Die Zahl der Auflösungen ist nicht soo wichtig, wenn der Vorbenutzer praktisch dreihundert Bilder noch in seinem Album stehen hat ist das schon gar keine schlechte Quote.

Wichtig ist die genaue Modellbezeichnung und die Rechnung, weil daran hängt die Garantie: in Europa solltest du eine DMC-G1KEG-K (steht seitlich auf dem Karton) haben, nur dann gilt die Pan-Europe Garantie des Herstellers (mit Rechnungsbeleg).

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hallo Andreas

Natürlich auch wegen der Garantie, auch weil ich wenn ich sie mal abgebe mit vorhandener Rechnug besser loswerde, aber auch wegen Ehrlichkeit.

Wenn in der Artikelbeschreibung steht ,300 Ausl. stört es mich wenn es rund 2500 wirklich sind.

Und das Handbuch ist bei einem neuen Produkt schon wichtig.Auch weil ich befürchte das die Cam. nicht aus D. stammt weil ja drei fremdsprachige dabei sind.

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ich weiß leider zur Zeit nicht den Unterschied zwischen "K" und "A", aber aus der EU ist sie jedenfalls; ich würde mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen, wenigstens die Rechnung einfordern und wegen der Auslösungen einen kleinen Nachlaß versuchen (?) das Handbuch kannst du online ziehen, ich habe vielleicht ebenfalls kein deutsches dabei (?), weil ich meines am PC gelesen habe

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Das mit dem "A" werde ich schon irgendwie rauskriegen. Mit kleinem Nachlass ,na ja ob das reicht. Ich habe mal eben geschaut was ein Buch G1 kostet. Sind rund 39€. Und mir ist ein Handbuch schon wichtig zum richtigen kennenlernen.

Was bedeutet PWRCNT, SHTCNT und STBCN5

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Natürlich auch wegen der Garantie...

Ist denn eine Garantiekarte dabei? Aus der muß doch eigentlich hervorgehen, für welche Region eine Garantie gegeben wird.

 

Weiteres Problem: Ist denn die Garantie bei Panasonic überhaupt übertragbar? Die Garantie ist ja eine freiwillige Leistung des Herstellers, da kann er die Bedingungen gestalten wie er mag. Nikon gibt auch dem Zweitkäufer die Garantie (wenn die Unterlagen vorliegen), Sigma laut Garantiebedingungen nicht (es gibt aber positive Erfahrungen). Weiß jemand was Panasonic da vorsieht?

 

Die Gewährleistung des Händlers kann man eigentlich auch nur einfordern, wenn der Kaufbeleg nicht personalisiert ist. Ansonsten wäre die Übertragung der Gewährleistung eher schwierig.

 

Grüße

Andreas

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Ich habe ein vielseitiges Heftchen dabei. Gilt wohl für die ganze Produktpalette von Panas.

Bemerkenswert ist der Satz "Ohne Kaufbeleg ist die Karte ungültig".

Ich denke ,ohne Rechtsgrundlage, das die gesetzliche Garantie in jedem Fall gilt, egal ob ich erst oder 4 Käufer bin..

Gruß Gerhard

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...ohne Rechtsgrundlage, das die gesetzliche Garantie in jedem Fall gilt...

Es gibt keine gesetzliche Garantie.

 

Es gibt eine gesetzliche Gewährleistung des Händlers (nicht des Herstellers) von zwei Jahren, von denen aber - grob vereinfacht - nur die ersten 6 Monate vernünftig einzufordern sind, weil man danach beweisen müßte dass ein Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden war.

 

Du meinst die Herstellergarantie. Die hat mit der Gewährleistung des Händlers überhaupt nichts zu tun, und für die gilt was auch immer auf der Garantiekarte steht.

 

Grüße

Andreas

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Hallo Andreas,

ich habe vor etwa 1/2 Jahr wegen der Übertragung der Herstellergarantie mit Panasonic Kontakt aufgenommen.

Die Antwort lautete:

Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung und gilt nur für den Erstkäufer. Sie ist nicht übertragbar. :mad:

Das sollte man wissen, wenn man Panasonic Geräte als Zweitkäufer erwirbt.

Es sei denn, der 1. Kaufbeleg ist ohne Namen des Käufers.

Freundliche Grüße

hobbypc

bearbeitet von hobbypc
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Hallo

Erstmal dank für die Antworten.

Hier nochmal meine Meinung zur Garantie. Natürlich nur wiedergegeben wie ich glaube das gelesen zu haben.

Jeder Hersteller ist verpflichtet ein Jahr Garantie auf sein Produkt zu geben ,unabhängig ob 1 oder 2 usw Besitzer.

Das zweite Jahr ist eine mehr oder weniger freiwillige und auch eingeschränkte Garantie.

Geltend machen muss man die Garantie gegen den Händler.

Daher ist die Rechnung des Händlers auch so wichtig

Wenn ich als Laie mit meiner Aussage mich irre bitte ich um Aufklärung

Gruß Gerhard

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Hallo Gerhard,

die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und der kann seine Garantiebestimmungen selbst festlegen. Und bei Panasonic geht diese freiwillige Garantie bei einem Weiterverkauf verloren.

Das ist die offizielle Stellungnahme des Herstellers. Übrigens auch nachzulesen in den Garantiebestimmungen bei Panasonic.

freundlichen Gruß hobbypc

 

Hier die offiziellen Garantiebedingungen von Panasonic Eutschland:

Kostenlose Fehlerbeseitigung

Nachstehende Regelungen gelten für folgende Produkte der Marke Panasonic:

Camcorder Color TV/Plasma/LCD–TV HiFi-Produkte DVD-Videorecorder/-Player

Videorecorder Portable Audio Digital Cameras Set-Top Boxen /AVHDD

DECT Telefone Haushalts-Mikrowellen Brotbackautomaten Personal Care

Car Media Rückprojektions TV LCD- Projektoren (Consumer) Sub- Notebooks

 

1. Wird das Gerät in den ersten 24 Monaten ab Kaufdatum beim Händler aufgrund von nachgewiesenen

Fabrikations- oder Materialfehlern schadhaft, so behebt die Panasonic Deutschland diesen Fehler ohne

Berechnung gemäß den nachfolgenden Bedingungen.

2. Die Beseitigung des Fehlers erfolgt nach Wahl der Panasonic Deutschland durch Reparatur oder

Austausch. Ausgetauschte Teile und Geräte gehen in das Eigentum der Panasonic Deutschland über.

Weitere Ansprüche gegen die Panasonic Deutschland, insbesondere auf Rückgabe der Ware gegen

Kaufpreiserstattung, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz werden hierdurch nicht begründet.

3. Falls das Gerät zum Zwecke der Fehlerbeseitigung transportiert wird, geschieht dies auf Gefahr des

Absenders. Die Kosten für unaufgeforderte Einsendungen an die Panasonic Deutschland oder Panasonic

Service-Center trägt der Absender. Aufwendungen gleich welcher Art werden nicht erstattet.

4. Ausgenommen von der kostenlosen Fehlerbeseitigung sind:

a) Schäden und Verluste, die durch das Gerät oder seinen Gebrauch entstehen, sowie Schäden, die

auf lokale Verhältnisse, wie Fehler in der Installation, Brand, Blitzschlag, äußere Gewalteinwirkung,

Flüssigkeit, Tabakrauch, Ablagen bildende Gase (z.B. Kunstnebel, Insektenspray) etc.

zurückzuführen sind.

B) Schäden durch Eingriffe von Personen, die von uns hierzu nicht ermächtigt sind.

c) Geräte, bei denen die Fabrikationsnummer entfernt oder zerstört worden ist.

d) Schäden durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, z.B. Anschluß an eine falsche

Netzspannung oder Stromart, Schäden durch fahrlässige Behandlung oder Missbrauch,

Einbrennschäden (permanente Nachbilder).

e) Batterien und Akkumulatoren, einschließlich Folgeschäden durch den Gebrauch von überalterten

oder defekten Batterien bzw. Akkumulatoren.

f) Verschleißteile und Verbrauchsmaterial

g) Projektor-Lampen; hier erfolgt kostenloser Ersatz lediglich innerhalb der ersten 90 Tage oder - falls

dies eher eintritt - 200 Betriebsstunden ab erster Inbetriebnahme laut Betriebsstundenzähler im

Gerät; der Austausch hat durch einen von uns autorisierten Servicepartner zu erfolgen.

h) Geräte, die gewerblich genutzt werden.

5. Tritt ein Fehler auf, wenden Sie sich bitte innerhalb der Frist von 24 Monaten ab Kaufdatum beim

Händler an

- unsere Service-Hotline 0180 50 15 147

- Ihr örtliches Panasonic Service-Center

6. Um die kostenlose Fehlerbeseitigung in Anspruch nehmen zu können, muss der vollständig vom Händler

ausgefüllte Geräteschein und/oder der Kaufbeleg vorgelegt werden.

7. Die kostenlose Fehlerbeseitigung durch die Panasonic Deutschland bedeutet weder eine Verlängerung

noch einen Neubeginn der 24-Monats-Frist. Der Anspruch auf kostenlose Fehlerbeseitigung durch die

Panasonic Deutschland bezieht sich lediglich auf den Erstkäufer und ist nicht übertragbar.

8. Selbstverständlich können Sie diese Leistungen auch in Anspruch nehmen, wenn Sie das Gerät in andere

Länder der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums, die Schweiz oder die Türkei

verbringen. Bitte wenden Sie sich dort an die nationale Vertriebsgesellschaft (s. Anlage).

Diese Leistungen bestehen zusätzlich zu der gesetzlichen Sachmängelhaftung des Händlers aus dem

Kaufvertrag und beeinträchtigen in keiner Weise Ihre Rechte als Endgebraucher.

Panasonic Deutschland

eine Division der Panasonic Marketing Europe GmbH

Winsbergring 15

22525 Hamburg

bearbeitet von hobbypc
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