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Karneval der Kulturen - Streiflichter ...


spotlight

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Für diejenigen, die nicht dabei sein konnten, eine kleine Nachlese zum Karneval der Kulturen am Pfingstwochenende in Berlin. Allen Unkenrufen zum Trotze war das Wetter am Umzugstag in Berlin-Kreuzberg fast bilderbuchmäßig und die Stimmung sowieso auf absolutem Hoch ;) Die "Karnevalisten" bildeten doch eine bunt gemischte illustre Runde. Ich hoffe, das kommt ein wenig rüber. Vielleicht bekommt ja der eine oder die andere Lust, im nächsten Jahr zu Pfingsten dabei zu sein. Wäre doch mal ein Anlass für ein Forentreffen ...

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bearbeitet von spotlight
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Die Bilder gefallen mir auch.

Allerdings gerät man bei sochen Sachen leicht in eine Gratwanderung im Urheberrecht.

Du darfst bei Massenveranstaltungen fotografieren und die Bilder auch in Medien zeigen.

ABER Vorsicht:

Einzelportraits - etwa von Publikum... zeigen nicht unbedingt diese Massenveranstaltung, sondern sind sehr persönliche... eben Portrait...Bilder

Theoretisch könnten die Abgebildeten damit nicht einverstanden sein und was gegen tun.

Bei den Darstellern (Kostümierten) ist das nicht so gefährlich,, die müssen ja damit rechnen oder wollen sogar fotografiert werden

Aber vielleicht hast Du Dich abgesichert.

Und: Wo kein Kläger, da kein Richter...

bearbeitet von ricart
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Ich danke euch beiden für eure Meinung. Freut mich, dass ich ein wenig Karnevalsstimmung herüber bringen konnte :)

 

@ricart: Es ist gut, dass du immer wieder mal auf das UrhG hinweist. Ich habe mich bei der Veröffentlichung auf §23 KunstUrhG gestützt.

Zitat:

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;

2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;

3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

 

Quelle:

§22 KunstUrhG - Einzelnorm

§23 KunstUrhG - Einzelnorm

 

Falls ich falsch liege, kleine Info an mich oder noch besser hier in den Thread. Das ist ja doch von allgemeinem Interesse.

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Mit den beiden Paragrafen liegst Du ja grundsätzlich richtig...

Das Problem stellen wie oben schon gesagt Bildnisse von "Unbeteiligten" dar...

da wird das Ganze zur "Gratwanderung"

Beispiel:

Ich weiss nicht, ob das kleine Mädel (Profilbild mit schöbem Bokeh) beteiligt war, oder Zuschauer...

es ist ein SCHÖNES Portrait

hat aber als Einzelbild kaum was mit der Veranstaltung zu tun

insofern könnten die Eltern sagen: Der Fotograf darf das nicht, (Geld mit dem Bildnis unsrer Tochter,verdienen, sie im Internet öffentlich zur Schau stellen.)

Oder der Typ mit dem Stinkefinger... der könnte sich in seinem Recht am eigenen Bild verletzt sehen...

 

Das ist jetzt nicht meine Meinung...

aber die mancher Gerichte

 

In der letzten FotoHits war ein Artikel von einem MedienrechtAnwalt zu diesem Thema...

der hatte vor solchen Konstellationen gewarnt!

bearbeitet von ricart
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Hallo ricart,

 

auf allen Bildern sind ausschliesslich Teilnehmer bzw. Akteure des Umzugs abgebildet. Das kleine Mädchen saß zusammen mit seiner (Schausteller-)Familie auf einem Umzugswagen. Der "Stinkefinger" war ein DJ. In's Publikum habe ich die Kamera nicht gehalten. Somit sollte alles klar sein ;)

bearbeitet von spotlight
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Wie ist das mit Straßenmusikanten, die am Rande einer öffentlichen Veranstaltung auftreten?

Habe leider versäumt zu fragen, aber nach den Fotos Geld in den Topf geworfen.

Darf man die Fotos zeigen?

 

Hallo Rainer,

 

ich würde in solchen Fragen mehr Vorsicht walten lassen als nötig. Veröffentlichen würde ich nur die tatsächlichen Akteure. Menschen am Rande der Veranstaltung, egal ob Zuschauer o.a. würde ich nicht ohne deren schriftliches Einverständnis ablichten und schon gar nicht veröffentlichen. Das kann sehr teuer werden. Ausnahme sind natürlich Zuschauermassen, in denen keine Person besonders herausgestellt wird.

 

P.S Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Ich bin weder Anwalt noch sonst juristisch tätig. Das Geschriebene spiegelt nur meine persönliche Meinung wider. So sollte man meine Beiträge auch bewerten ;)

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Danke für Deinen Tipp.

Ich wollte auch keine Rechstberatung.

Dann wäre ich zu einem Anwalt gegangen.

 

Ich wollte auch nicht mehr, als einen Tipp.

 

Die Straßenmusikanten, es war eine Drei-Mann Jazzkapelle, sind ja eigentlich auch öffentlich aufgetreten.

Sie haben für Ihren Auftritt auch von den Anwesenden Geld bekommen.

Auch habe ich sie nicht heimlich fotografiert, sondern mich ganz offen vor sie hingekniet und ein paar schöne Aufnahmen bekommen.

 

Wenn ich aber vorsichtig sein sollte, dann will ich das beherzigen.

Im Übrigen bin ich das auch, sonst hätte ich nicht vorher nachgefragt.

 

Nochmals Danke.

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Hi,

 

das Post Scriptum war nicht auf dich bezogen, ich renne grundsätzlich nicht mit erhobenem Zeigefinger durch die Gegend.

Deutsches Recht wird immer mehr zum Abmahnrecht degradiert und ich möchte mich gegen Abmahnungen und Klagen wegen falscher oder unerlaubter Rechtsberatung schützen. Da gab's mal so einen Fall, wenn ich mich richtig erinnere :(:(

Da du meinen persönlichen Tipp als solchen aber erkannt hast, sollte alles geklärt sein und wir wenden uns wieder unserem schönen Hobby zu :)

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Hallo spotlight,

 

Keiner aus der Öffentlichkeit kann diese Bilder sehen, nur Menschen die hier im Forum angemeldet sind und das ist ein privater Personenkreis also nicht Öffentlich, halt gleichgesinnte Personen das ist wie eine private Veranstaltung also greift hier das UrhG garnicht.

 

Was ich noch sagen wollte "Tolle Bilder"

 

Mfg. Frank

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Hallo spotlight,

 

Keiner aus der Öffentlichkeit kann diese Bilder sehen, nur Menschen die hier im Forum angemeldet sind und das ist ein privater Personenkreis also nicht Öffentlich, halt gleichgesinnte Personen das ist wie eine private Veranstaltung also greift hier das UrhG garnicht.

 

Was ich noch sagen wollte "Tolle Bilder"

 

Mfg. Frank

 

Hallo Frank,

 

das ist ein interessanter Gedanke!!!

 

Ich als Nicht-Jurist würde Dir zustimmen.

 

Was sagen die anderen?

Was sagt der Admin?

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  • 2 weeks later...

Hallo,

 

ich bin anderweitig auf ein Interview mit einem Rechtsanwalt zum Thema UrhG gestoßen.

Wen es interessiert:

“Darf ich, darf ich nicht?” - Ein Interview mit Rechtsanwalt Philipp Dorowski zum Fotografieren auf der Strasse | Digitale Fotografie Lernen - KWERFELDEIN - Martin Gommel

 

Gerade habe ich im Radio einen Beitrag zur Praktik von Google gehört, die mit einem Auto mit aufmontierter Rundumkamera durch die Gegend fahren und alles fotografieren und ins Netz stellen. Also nicht nur Personen, sondern auch Autos mit erkennbarer Autonummer und Häuser mit Straßennamen und Hausnummer. Vielleicht muss man mal Fragen beantworten, was man denn zu dieser Zeit in dieser Straße zu suchen hatte.

Google hat sich verpflichtet, bei einem Einspruch von Betroffenen innerhalb von 2 Monaten das Foto aus dem Netz zu nehmen.

Hier wird also einfach das Persönlichkeitsrecht umgedreht. Alles ist erlaubt, wenn nicht ein Einspruch erfolgt. Ansprüche gegen Google sind wohl kaum durchsetzbar.

Und wir machen uns (zu Recht) Gedanken wegen eines Fotos.

Verdrehte Welt!

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