jase Posted October 8, 2012 Share #1 Posted October 8, 2012 Werbung (verschwindet nach Registrierung) Hallo, Ich würde mir gerne ein gebrauchtes Panasonic Objektiv kaufen, welches sich noch innerhalb der Garantie befindet. Nun ist die Rechnung ja auf den Vorbesitzer ausgestellt - kann ich dann dennoch die Garantie in Anspruch nehmen im Falle des Falles? Mfg, jase Link to post Share on other sites More sharing options...
Blende 8 Posted October 8, 2012 Share #2 Posted October 8, 2012 Ja, die Garantie gilt ja für das Produkt, nicht für den Käufer. Link to post Share on other sites More sharing options...
skask Posted October 8, 2012 Share #3 Posted October 8, 2012 Angeblich soll Panasonic da aber etwas kleinkariert sein und die Herstellergewährleistung auf den Erstkäufer beschränken. Der Zweitbesitzer hat ja keinen Kaufvertrag mit Panasonic, sondern mit dem Erstbesitzer. Dieser kann, als Privatverkäufer, die Gewährleistung ausschliessen. Besser vorher email an Panasonic und nachfragen. Link to post Share on other sites More sharing options...
pep. Posted October 8, 2012 Share #4 Posted October 8, 2012 Auch der Erstkäufer hat keinen Vertrag mit Panasonic. Link to post Share on other sites More sharing options...
tom313 Posted October 8, 2012 Share #5 Posted October 8, 2012 Der Kaufbeleg reicht. Die Garantiekarte usw. Ist nicht erforderlich. Link to post Share on other sites More sharing options...
skask Posted October 9, 2012 Share #6 Posted October 9, 2012 Auch der Erstkäufer hat keinen Vertrag mit Panasonic. Stimmt. Im blauen Forum gabs da mal Probleme, weil Panasonic die gesetzlich vorgeschriebenen 2 Jahre nur dem Erstkäufer zugestanden hat. Die obigen Posts scheinen jedoch andere Erfahrungen gemacht zu haben. Auf der Panasonic-Homepage habe ich auch keine Einschränkung gefunden. Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest Posted October 9, 2012 Share #7 Posted October 9, 2012 Werbung (verschwindet nach Registrierung) Angeblich soll Panasonic da aber etwas kleinkariert sein und die Herstellergewährleistung auf den Erstkäufer beschränken. Der Zweitbesitzer hat ja keinen Kaufvertrag mit Panasonic, sondern mit dem Erstbesitzer. Dieser kann, als Privatverkäufer, die Gewährleistung ausschliessen. Besser vorher email an Panasonic und nachfragen. Nicht "Gewährleistung" mit "Garantie" verwechseln! Gewährleistung ist vom Gesetz her geregelt (BGB). Jedes gekaufte Produkt in Deutschland besitzt damit 2 Jahre ab Kaufdatum gewisse Rechtsfolgen, wenn sich Mängel in dem Zeitraum erkennbar machen. Anlaufstelle ist dabei der Händler, wo es gekauft wurde. Der Kassenbon reicht aus. Garantie kann ein Hersteller zusätzlich geben. Die Bedingungen dafür kann er im Garantieschein selber festlegen und somit auch gewisse Dinge aus- oder einschließen. Das mal als kurze Erläuterung. Wie es Panasonic macht, weiss ich nicht. Link to post Share on other sites More sharing options...
skask Posted October 9, 2012 Share #8 Posted October 9, 2012 Anlaufstelle ist dabei der Händler, wo es gekauft wurde. Wenn ich das Objektiv gebraucht kaufe, dann habe ich es aber nicht beim Händler gekauft, sondern beim Vorbesitzer. Dann wars ja ein Gebrauchtkauf und mein Ansprechpartner ist dann wer? - der Händler, ders nicht an mich (sondern den Vorbesitzer) verkauft hat, oder - der Erstkäufer, ders an mich weiterverkauft hat? Link to post Share on other sites More sharing options...
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Blende 8 Posted October 9, 2012 Share #9 Posted October 9, 2012 Privatpersonen leisten in der Regel keine Garantie oder Gewährleistung, das macht der Händler. Also erst mal an den Händler wenden. Wenn der sich irgendwie querstellen sollte, würde ich mich einfach an den Erstkäufer wenden und ihn bitten -notfalls in seinem Namen- mir bei der Sache behilflich zu sein. Und dem Händler würde ich mal was erzählen , das wäre dann garantiert mein letzter Kauf an dieser Adresse gewesen. Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest Posted October 9, 2012 Share #10 Posted October 9, 2012 (edited) Wenn ich das Objektiv gebraucht kaufe, dann habe ich es aber nicht beim Händler gekauft, sondern beim Vorbesitzer. Dann wars ja ein Gebrauchtkauf und mein Ansprechpartner ist dann wer? - der Händler, ders nicht an mich (sondern den Vorbesitzer) verkauft hat, oder - der Erstkäufer, ders an mich weiterverkauft hat? Der Händler, der auf dem Kassenzettel steht. Ist egal, wer das Dingen gekauft hat und wer der aktuelle Besitzer ist. Der Zettel muss natürlich vom Vorbesitzer weiter gereicht und bei der Reklamation vorgelegt werden. Probleme könnte es nur geben, wenn es im Großhandel, etwa bei der Metro, auf einer Personen-/Firmenbezogenen Einkaufskarte erworben wurde, da diese bei der Reklamation vorgelegt werden muss. Wenn es sich um einen Elektroriesen wie Media Markt oder ähnlichen Einzelhändler handelt, dann ist es egal. Edited October 9, 2012 by Guest Link to post Share on other sites More sharing options...
Minkel Posted October 9, 2012 Share #11 Posted October 9, 2012 Wenn ich das Objektiv gebraucht kaufe, dann habe ich es aber nicht beim Händler gekauft, sondern beim Vorbesitzer. Dann wars ja ein Gebrauchtkauf und mein Ansprechpartner ist dann wer? - der Händler, ders nicht an mich (sondern den Vorbesitzer) verkauft hat, oder - der Erstkäufer, ders an mich weiterverkauft hat? Der Händler wäre der Ansprechpartner. Vergisst aber auch nicht die zusätzlichen Unterschiede (zu denen von lubo beschriebenen) zwischen Garantie und Gewährleistung: Gewährleistung: Trifft zu, wenn der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden ist. Beweislast liegt innerhalb der ersten 6 Monate beim Händler, d.h. er muss beweisen, dass die Sache mangelfrei übergeben wurde; Nach den ersten 6 Monaten hat der Kunde zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war (versucht das mal...) Garantie: Deckt meist alle Mängel ab, die im Laufe der freiwillig gegebenen Garantiezeit auftreten (unabhängig vom Zustand der Übergabe). Im blauen Forum wurde das "Problem" auch schon diskutiert: DSLR-Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Panasonic: Service und Garantie (Sammelthread) Panasonic scheint seine Herstellergarantie auf den Erstkäufer zu beschränken, d.h. im Falle eines Defektes kann man ein gebraucht gekauftes Objektiv nicht direkt an Pansonic senden und einen Garantiefall deklarieren. Jedoch könnte man es innerhalb der gesetzlichen 2-Jahres-Frist an den Händler schicken, bei dem der Erstkäufer das Objektiv erworben hat (wobei hier wieder die Beweislast zu beachten ist). Meine Erfahrung ist, dass die wenigsten Leute den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung verstehen. Und darunter zählen auch leider Händler, wobei das für den Kunden manchmal positiv sein kann (v.a. wenn die Beweislastumkehr nicht in Anspruch genommen wird) Exkurs: Bei Olympus ist es kein Problem, die Garantie wird auch an einen 2. Besitzer gewährt. Hab ich selber ausprobiert Nachtrag: In Panasonics Garantieerklärung (http://www.panasonic.de/file?elid=8294720&filelink=/get/params_W0_MThtml_Dattachment/8294720) steht bei Punkt 7, dass die Garantie nur dem Erstkäufer gewährt wird. Die Garantie ist ausdrücklich nicht übertragbar. Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest Posted October 9, 2012 Share #12 Posted October 9, 2012 Du kannst natürlich um ganz sicher zu sein, einen Kaufvertrag mit dem Vorbesitzer abschließen, wo Namen, Adressen und Objektivnummer enthalten sind. Dann ist es "richtig" offiziell und kann nachvollzogen werden. Hier findest Du ein Muster und Infos dazu: http://www.markt.de/contentId,AllgemeinerKaufvertrag/inhalt.htm Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest Posted October 9, 2012 Share #13 Posted October 9, 2012 Nach den ersten 6 Monaten hat der Kunde zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war (versucht das mal...) Hier fängt leider die Haarspalterei an. Und die Frage, was an dem Objektiv defekt ist. Einen Kratzer oder fehlenden Deckel kann man sicherlich nicht mehr Reklamieren. Wenn sich aber auf Grund eines Konstruktionsfehlers eine Fehlfunktion nach sagen wir mal einem Jahr ergibt, wird das kein Hersteller in Frage stellen, sondern sachlich überprüfen und zum Kundenwohl entscheiden. Händler dagegen wehren gerne solche Dinge ab, weil Reklamationen für sie unnötige Arbeit bedeuten (Ware entgegen nehmen, zum Hersteller schicken etc). Aber wie gesagt, ab hier beginnt der "Hätte, Könnte, Aber" Bereich und den kann man endlos ausweiten. Die Grundfrage ist warum sollte das Objektiv überhaupt kaputt gehen? Und wenn Bedenken bestehen, einfach einen Kaufvertrag abschließen, Kassenzettel beim Kauf entgegen nehmen und abwarten, ob wirklich etwas defekt geht. Nicht immer sofort schwarz malen. Das ganze Altglas leistet teilweise schon 30 Jahre erfolgreiche Dienste, da muss das Neue nicht sofort in die Brüche gehen Link to post Share on other sites More sharing options...
Minkel Posted October 9, 2012 Share #14 Posted October 9, 2012 (...)Nicht immer sofort schwarz malen. Das ganze Altglas leistet teilweise schon 30 Jahre erfolgreiche Dienste, da muss das Neue nicht sofort in die Brüche gehen Ja stimmt schon Aber bei banaleren Dingen, wie Staub im Objektiv entfernen lassen, kann das ganze schon relevant werden (was Olympus bei mir problemlos auf Garantie gemacht hat). Link to post Share on other sites More sharing options...
jase Posted October 9, 2012 Author Share #15 Posted October 9, 2012 Danke für die rege Beteiligung. Ich gehe auch nicht davon aus, dass etwas kaputt geht nur möchte ich gerne auf der sicheren Seite sein, gerade wenn es um Beträge wie 400-500 Euro geht... Demnach werde ich wohl etwas mehr ausgeben und es mir neu kaufen. Link to post Share on other sites More sharing options...
ChristianFuerst Posted April 25, 2016 Share #16 Posted April 25, 2016 (edited) Hallo Leute, Panasonic beschränkt seine Garantie ausschließlich auf Erstkunden, was ich für ziemlich absurd halte. Ich habe das dem Verein eben auch geschrieben. Denn ein Verkauf eines Geräts ist doch kein Qualitätsrisiko. Olympus ist das sehr viel kulanter. Letztlich kann man Interessenten sich auf Basis dieser Kleinlichkeit empfehlen, sich den Kauf solcher Pprodukte drei Mal zu überlegen. AUSSERDEM: Sollte man Verkäufern von gebrauchten Geräten EMPFEHLEN, offen mit dem Verhalten von Panasonic umzugehen. Ich habe beim Kamerawechsel 3 OBjektive gekauft, die alle noch 1 Jahr Garantie hatten. Nun sollte ich beim Überprüfen eines der Zooms den Kostenvoranschlag bezahlen, weil die Garantie abgelehnt wurde... Ich bat um sofortige Rücksendung!!! Im Übrigen finde ich, dass Panasonic solche Regeln nicht einfach irgendwo hinschreiben dürfte (Garantiekarte, sagen sie) und sie einem juristischen verfahren nicht standhalten würde. Abgesehen von der äußerst schlechten bis miserablen PR, die solch ein kleinliches verhalten mit sich bringt!!! LG Christian PS übrigens habe ich noch nie bei einem Unternehmen derart viele schlechte Zensuren gelesen, wie bei der Firma in Reutlingen. Edited April 25, 2016 by ChristianFuerst Link to post Share on other sites More sharing options...
ChristianFuerst Posted April 25, 2016 Share #17 Posted April 25, 2016 Ach so, nochwas: Hieß es nicht weiter oben, Pana verlngere seine Garantie auf 5 Jahre??? Da kann ich natürlich nur lachen, denn gerade bei den kurzen Halbwertszeiten von technischen Geräten steht bei vielen Käufern nach 2,3 Jahren ein Verkauf an. CF Link to post Share on other sites More sharing options...
NEX-5togo Posted April 25, 2016 Share #18 Posted April 25, 2016 Etwas angestaubt der Thread, aber egal.. Panasonic beschränkt seine Garantie ausschließlich auf Erstkunden, was ich für ziemlich absurd halte Christian.. Warum? Da "Garantie" eine freiwillige Leistung ist, können sie das machen wie sie wollen. Bei Sigma und Tamron ist es übrigens genauso!Ach so, nochwas: Hieß es nicht weiter oben, Pana verlngere seine Garantie auf 5 Jahre??? Da kann ich natürlich nur lachen, denn gerade bei den kurzen Halbwertszeiten von technischen Geräten steht bei vielen Käufern nach 2,3 Jahren ein Verkauf an.Da kann jetzt echt keiner was dafür wenn das bei Dir so ist, die Hersteller freuen sich. Also bei mir darf auch gerne mal eine Kamera oder vor allem objektive 5 Jahre oder länger bleiben.. Link to post Share on other sites More sharing options...
ChristianFuerst Posted April 25, 2016 Share #19 Posted April 25, 2016 (edited) Etwas angestaubt der Thread, aber egal.. Warum? Da "Garantie" eine freiwillige Leistung ist, können sie das machen wie sie wollen. Bei Sigma und Tamron ist es übrigens genauso! Da kann jetzt echt keiner was dafür wenn das bei Dir so ist, die Hersteller freuen sich. Also bei mir darf auch gerne mal eine Kamera oder vor allem objektive 5 Jahre oder länger bleiben.. Es gibt eine gesetzlich vorgeschriebe Gewährleistung, wenn ich nicht irre. Und ich stelle einfach in Frage, ob es rechtlich haltbar ist, eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung an die Person zu binden. "Freiwillige" Garantieleistungen, na klar. Im Übrigen: ich behalte meine Sachen, vor allem die Objektive, so lange sie qualitativ meinen Ansprüchen genügen Und das kann im Einzefall zehn Jahre und länger halten. Das Innteressante dabei: Meine Kunststoffobjektive aus dem Jahr 1988 von Canon gehen heute noch ohne Einschränkung, wärhend ganz massive Klötze etwa der oben genannten Firma mit S... nach 5 Jahren hin waren und nicht mehr repariert werden konnten. Ich MUSSTE sie also ersetzen. Wenn Sigma eine Garantieleistung über das gesetzliche Maß hinaus leisten, können sie das ebenfalls nicht absolut willkürlich tun. Sonst könnt man ja sagen "Garantie gilt nur für Weiße" ... oder so (NICHT GANZ ERNST GEMEINT) Übrigens erhielt ich heute einen Anruf vom Panasonic-Service, und man wolle das auf Kulanz überprüfen!! LG CF Edited April 25, 2016 by ChristianFuerst Link to post Share on other sites More sharing options...
NEX-5togo Posted April 25, 2016 Share #20 Posted April 25, 2016 Es gibt eine gesetzlich vorgeschriebe Gewährleistung, wenn ich nicht irre. Richtig, die besteht ja auch beim verkauf weiterhin. Wobei hier die beweisumkehr nach 6 Monaten meist zum Knackpunkt wird. Gestrichen wird nur die: "Freiwillige" Garantieleistungen Link to post Share on other sites More sharing options...
ChristianFuerst Posted April 25, 2016 Share #21 Posted April 25, 2016 (edited) Der folgende Link http://www.n-tv.de/ratgeber/Gibt-es-eine-Rest-Garantie-article13695921.html klärt die Sache, glaub ich, so eindeutig, wie das bei diesem schwachsinnigen Gesetz nur möglich ist. Unglaublich, wie ein Gesetzgeber solchen Unsinn verzapfen kann, meine ich. Man kann also im Grunde nur vor solchen Produkten warnen, bei denen der Hersteller sich so verkniffen anstellt, wie Panasonic. Würden sie haltbarere Produkte anbieten, bräuchten sie nicht zu slchen Tricks greifen! Fair wäre es aber auch, wenn die Verkäufer bei ihren Annoncen gleich darauf hinweisen würden. Bei Olympus wiederum gibts das Problem nicht. Edited April 25, 2016 by ChristianFuerst Link to post Share on other sites More sharing options...
Johnboy Posted April 26, 2016 Share #22 Posted April 26, 2016 Fair wäre es aber auch, wenn die Verkäufer bei ihren Annoncen gleich darauf hinweisen würden. Die Meisten wissen es wohl garnicht oder wollen es verschweigen. Mailt man die an und stellt die Frage ob ein einfacher NICHT personalisierter Kaufbeleg dabei ist, bebommt man meist keine Antwort. Pana-Artikel, bei denen ich mir nicht sicher bin ob ich die länger als 2 Jahre behalte, kaufe ich immer im örtlichen Handel und verlange einen neutralen Kaufbeleg, auch wenn ich schon im Rechner des Verkäufers eingespeichert bin. So kann ich dann eventuell fair verkaufen. Link to post Share on other sites More sharing options...
nightstalker Posted April 26, 2016 Share #23 Posted April 26, 2016 (edited) Bislang ist mir noch kein Panasonicgerät kaputtgegangen .. und ich fotografiere seit der G1 mit Lumixkameras. Vielleicht wird das ja auch ein bisschen überdramatisiert in den Foren? Edited April 26, 2016 by nightstalker NEX-5togo 1 Link to post Share on other sites More sharing options...
Kleinkram Posted April 26, 2016 Share #24 Posted April 26, 2016 Bislang ist mir noch kein Panasonicgerät kaputtgegangen .. und ich fotografiere seit der G1 mit Lumixkameras. Vielleicht wird das ja auch ein bisschen überdramatisiert in den Foren? Mir ist auch noch kein Panagerät kaputt...doch halt, der Gummi des 14-140 hat sich gelöst. Aber unabhängig davon ist das Thema interessant. Forum als Lebenshilfe. Link to post Share on other sites More sharing options...
grapher Posted April 27, 2016 Share #25 Posted April 27, 2016 Leider hatte ich schon 2 x den Umstand, Panasonic-Kameras einschicken zu müssen. Nach ca. 5000 Bildern hatte eine G3 Verschlußversagen, und bei einer GM5 hatte sich der Sensor gelöst. Beide Reparaturen (neuer Verschluß für die G3 und Sensor befestigt bei der GM5) gingen in weniger als einer Woche umsonst über die Bühne. Ob es jetzt Gewährleistung oder Garantie war? Jedenfalls war ich der Erstkäufer, nach der Garantiekarte wurde nicht gefragt. Link to post Share on other sites More sharing options...
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