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Wichtige Information wegen Garantie


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Werbung (verschwindet nach Registrierung)

Achtung Garantieänderungen!

ich weiß nicht ob die Händler (Fotogeschäfte) von Sony nicht oder unzureichend informiert werden, zwei meiner Händler wussten es jedenfalls nicht.

Garantieansprüche /Leistungen von Sony Geräten sind prinzipiell nur ein Jahr. Wenn jedoch die Ware bei Sony mit Käufer Name registriert wurde (vom Händler oder Käufer), dann kommt ein weiteres Jahr dazu, also total zwei Jahre. Die Information habe ich direkt von Sony. Nur finde ich, sollte es Teil des Services sein vom Händler die Ware zu registrieren.

 

Gut Licht, rolhex7

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Meine Händlerin hat beim Kauf meiner NEX 5n die der Kamera beiliegende "SONY-Registrierungsurkunde" ausgefüllt, und mir das Duplikat mitgegeben.

Das ist wie mit allem, man muß nur wollen.

Das ist übrigens nicht neu - der Kamerakauf liegt schon über 8 Monate zurück ...

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Ich hatte keinen Garantieschein gesehen, wie wir die Kamera beim Händler geöffnet hatten.

Auf die Frage wegen Garantie meinte er (und er hat es mir in einem offenbar alten Ordner gezeigt), das die Garantie 3 Jahre ist und Sony mir ein Schreiben bzw. Urkunde zukommen lässt.

Natürlich war die Info wie ich jetzt weiss nicht korrekt, sonst hätte ich bei Sony auch nicht nachgefragt.

Gruß und gut Licht rolhex7

Ps. Bei mir war keine Folie in oder auf der Packung

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so sieht es bei mir aus. im internet registriert und gleich ne mail mit der bestätigung der 2 jahresgarantie bekommen. übrigens bei tamron 5 und sigma 3 jahre. man muss nur beachten, das dies nur gilt, wenn man eu-ware von autorisierten fachhändlern kauft.

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Ja es ist direkt die reden von 2 Jahren. Registrierungsmail habe ich zusätzlich auch erhalten. Mal ein wenig warten, dauert vllt ein wenig. Bei mir kam die Mail allerdings sofort. Auch mal den Spam Ordner checken ;-)

 

Gesendet von meinem ST18i mit Tapatalk 2

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Hallo,

 

ich habe meine Nex auch schon registriert. Da steht dann die Seriennummer Kaufdatum und-ort usw. Dann steht da nur noch Garantie: und nichts dahinter. Wenn ich nun nochmal bei der Garantieverlängerung anklicke, und das Fenster zum anmelden kommt, wird mein Passwort nicht akzeptiert. Mit diesem Passwort kann ich mich aber in mein Sony-Konto einloggen. Ist schon komisch.

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Hallo,

 

ich habe den Fehler gefunden. Die Sony-Seite hat nichts mit der Garantieverlängerung zu tun, von dort aus wird man nur weitergeleitet und muß sich neu anmelden. Ist aber auch etwas verwirrend, da man seine Geräte bei der Sony-Seite auch registrieren kann. Wer da denkt die Garantieverlängerung zu haben wird im Schadensfall ganz schön enttäucht sein.

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Also wie das so ist, werden von den div. Firmen die Spielregeln immer wieder neu erfunden. So lese ich:

Quote

Was Partner können, können nur Partner

Bei Händlern zu kaufen, die nicht am Sony Europe Retail Partner Programm teilnehmen, bedeutet auf viele Vorteile zu verzichten: So kann Sony seit dem 1. April 2012 bei Nicht-Partner-Käufen nur die allgemein gültige Garantie, keine erweiterte Produktgarantie und nur einen Basis-Service bieten.

Unquote

Und noch Einiges mehr, sowie eine Telefonnummer für Klärungsfälle.

D.h., man muß wissen, was man gegebenenfalls VOR dem 1.4.2012 gemacht hat, was dort gestanden hat, etc.

Referenz:

für A: Registrieren Sie jetzt Ihr Produkt : Sony

für D: Registrieren Sie jetzt Ihr Produkt : Sony

für die Schweiz .ch -› Wahl Deutsch/Franz.

mit der jew. Telefonnummer, nur für D kostenpflichtig.

Gruß Hanns

(und das ohne Tapatalk 3)

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Hallo,

 

für die SONY-Produkte gilt zunächst nur eine Werksgarantie von 1 Jahr. Das ändert aber nichts an der lt. BGB gesetzlich garantierten Gewährleistungsfrist von 2 Jahren.

 

Die Verlängerung der Werksgarantie um ein weiteres Jahr kann sowohl der Händler als auch der einzelne Käufer anmelden. Die Händler haben in der Regel bereits einen Account, der SONY-Neukunde muß sich zuerst einmal registrieren. Das hat NICHTS mit der Produkt-Registrierung zu tun.

 

Registrierung für die Garantie-Verlängerung unter:

 

www.markenmehrwert.com/sony

Nach der Registrierung sind die genauen Daten zum Produkt sowie die Seriennummer einzugeben, außerdem der Name des Händlers. Da hier die genaue Schreibweise erforderlich ist, am besten die automatische Suche nach PLZ nutzen. Nach erfolgter Registrierung kann man sich dann die Bestätigung als .pdf-File downloaden und ausdrucken. Markenmehrwert macht u.a. auch die Garantie-Registrierung für SAMSUNG.

 

Falls der Händler diese Garantie-Verlängerung für den Kunden registriert, druckt dieser die Bestätigung aus und übergibt sie dem Kunden.

 

Die Garantie-Registrierung muß spätestens 2 Monate nach Kauf erfolgen!

 

Bei meinen Händlern (Kauf des Kamera-Kits plus Makro-Objektiv Foto Gewers in Vreden, Kauf des 55-210-mm-Zoom Foto Köster in Münster) wurde die Registrierung automatisch von den Händlern vorgenommen. Bei Foto Köster bekommt man - bei Kauf im Ladengeschäft - noch ein weiteres Jahr Garantie (also insgesamt 3 Jahre). Das dritte Jahr leistet aber nicht SONY, sondern Foto Köster. Außerdem gibt's im "Vorteilsheft" noch zahlreiche weitere Vergünstigungen im ersten Jahr nach dem Kauf, so z.B. kostenloses Leihgerät bei Garantie-Schäden, Datenrettung von der Speicherkarte, Kamera- oder Objektiv-Reinigung (keine Sensor-Reinigung), Gutscheine für Fotoarbeiten, Fotobuch, Seminare etc.). Dieses "Vorteilsheft" gibt es NICHT beim Online-Kauf, allerdings gelten dort bei zahlreichen Artikeln günstigere Preise, in der Regel mit kostenlosem Versand.

 

Warum SONY solch einen Umstand mit der Garantie macht, ist mir auch ein Rätsel. Ein Hersteller, der von der Qualität seiner Produkte überzeugt ist, sollte von sich aus grundsätzlich die übliche Garantiezeit von 2 Jahren übernehmen.

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Hallo Gerd,

Drei Jahre Garantie ist ja super, da könnte man ja glatt auf das derzeitige Angebot für die Sony NEX-5N Kit mit 18-55mm um 500 Euro beim Blödmann in A verzichten. Des Rätsels Lösung, warum soviel Trara mit der Garantie - damit auch mehr verlangt werden kann.

In A nennt sich das Konsumentenschutzgesetz, ausgehend von der EU, für (versteckte) Mängel, die bereits bei der Übergabe der Ware bestanden haben. Meistens problemlos geht das nur die ersten sechs Monate, wo der Händler beweisen müßte, daß der Mangel zum Übergabezeitpunkt nicht bestanden hat, das kehrt sich nach sechs Monaten um, der Konsument (Verbraucher) hat die Beweislast. De Fakto läuft dies in den meisten Fällen darauf hin, daß man nach sechs Monaten auf Kulanz angewiesen ist, sowie für die Dauer der Gewährleistung auf die noch bestehende Existenz des Händlers. Da trifft sich gut eine Herstellergarantie, die keinem Gesetz unterworfen ist, freiwillig ist, der Hersteller bestimmt was wann wo und überhaupt unter Garantie von ihm geleistet wird. Was man nicht schriftlich hat, ist das Papier nicht wert auf dem es nicht steht.

Die von Dir angegebene Adresse www.markenmehrwert.com/sony würde ich nicht benutzen, da kommst Du wie ein Blinder zur Farbe. Besser wie oben für D: Registrieren Sie jetzt Ihr Produkt : Sony angegeben, kommst letztlich haargenau auch dort hin, nur hast Du erklärenden Text als Vorspann, der Dir ansonsten vorenthalten wird.

Gruß Hanns

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Confused?

Nein jetzt nicht mehr. Angefangen habe ich das Thema, weil ich verschiedene Aussagen von den Händlern bekommen habe. Die korrekten Angaben, wie schon geschrieben von NexGerd, Hannes und anderen in diesem Forum, sind ein Jahr mit einem weiteren Jahr bei Registrierung.

Jetzt bin ich zufrieden, weil mein Händler (und wieso nicht gleich beim Kauf?) mir eine Registrierungs- und Garantieurkunde für die Objektive von 2 Jahren gab und eine Garantieurkunde für die Kamera von 5 Jahren, also 2 Jahre Sony und 3 Jahre Händler.

Gut Licht, rolhex7

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... Ein Hersteller, der von der Qualität seiner Produkte überzeugt ist, sollte von sich aus grundsätzlich die übliche Garantiezeit von 2 Jahren übernehmen...

 

 

Tut mir leid, das ist sehr falsch.

Üblich ist eine Gewährleistung (Händlerleistung) von zwei Jahren, in Deutschland sogar Gesetz.

Garantie ist stets die freiwillige Leistung eines Herstellers.

Paradebeispiel - BMW.

Diese, von ihren Produkten so überzeugte Firma gewährt keinen Tag Garantie, zumindest nicht in D ...

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Paradebeispiel - BMW. Diese, von ihren Produkten so überzeugte Firma gewährt keinen Tag Garantie, zumindest nicht in D ...

?????

 

Nur zur Klarstellung - Original-Zitat von BMW:

___

 

"Fahrfreude garantiert.

 

Die Gewährleistungen von BMW.

 

 

Wer einen BMW als Neuwagen kauft, bekommt Fahrfreude garantiert. Ihr BMW Service Partner hat ab 2004 (Erstzulassung) die Gewährleistung für die Karosserie auf insgesamt 12 Jahre und für den Lack auf drei Jahre erweitert. Für das gesamte Automobil (mit Ausnahme von Verschleißteilen), sämtliche Original BMW Teile sowie Original BMW Zubehör gelten zwei Jahre Gewährleistung ohne Kilometerbegrenzung. So bleibt Ihnen die Fahrfreude erhalten - garantiert."

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?????

 

Nur zur Klarstellung - Original-Zitat von BMW:

___

 

"Fahrfreude garantiert.

 

Die Gewährleistungen von BMW.

 

 

Wer einen BMW als Neuwagen kauft, bekommt Fahrfreude garantiert. Ihr BMW Service Partner hat ab 2004 (Erstzulassung) die Gewährleistung für die Karosserie auf insgesamt 12 Jahre und für den Lack auf drei Jahre erweitert. Für das gesamte Automobil (mit Ausnahme von Verschleißteilen), sämtliche Original BMW Teile sowie Original BMW Zubehör gelten zwei Jahre Gewährleistung ohne Kilometerbegrenzung. So bleibt Ihnen die Fahrfreude erhalten - garantiert."

 

Ja also, wie donalfredo schon schrieb, BMW gibt nur eine Gewährleistung, keine Garantie.

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Wer einen BMW als Neuwagen kauft, bekommt Fahrfreude garantiert. Ihr BMW Service Partner hat ab 2004 (Erstzulassung) die Gewährleistung für die Karosserie auf insgesamt 12 Jahre und für den Lack auf drei Jahre erweitert. Für das gesamte Automobil (mit Ausnahme von Verschleißteilen), sämtliche Original BMW Teile sowie Original BMW Zubehör gelten zwei Jahre Gewährleistung ohne Kilometerbegrenzung. So bleibt Ihnen die Fahrfreude erhalten - garantiert."

 

Ja, klasse - Gewährleistung.

Mit der altbekannten Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

Danach ist der Kunde der Depp, nämlich der Beweiserbringer - daß der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs bereits vorlag.

Wie beweist du das nach 6 Monaten?

Mit Gutachten und Gerichtsurteilen?

Außerdem wiederhole ich das gerne nochmal - Gewährleistung ist Händlersache.

(Schreibt er auch so in seinem Werbemärchen - ihr BMW Service-Partner)

Händler bezw. Vertragspartner weg = Gewährleistung weg.

 

@ fb68

 

Der Vertragspartner des BMW-Käufers gibt zwei Jahre Gewährleistung - BMW selbst gibt gar nix ...

bearbeitet von donalfredo
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  • 6 months later...

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