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Street Photography Rechte am Bild


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Da sind Fotografien im Internet schon etwas Besonderes. Die sind nicht nur kurzfristig verfügbar, die stehen längere Zeit dort. Sind notfalls weltweit verfügbar und auch oft mehrfach gespeichert.

 

Die Chance, sich ungewollt auf einem Bild wiederzuerkennen, ist ungleich größer und der Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte wegen der Dauer der Bilddarstellung auch schwerwiegender.

 

Sehr richtig.

 

Und in diesem Zusammenhang: Wer bei Google+ Bilder einstellt, läuft Gefahr, dass Fremde dort Personen in diesen Bildern "taggen", d.h. die Namen feststellen. Die "getaggten" Personen werden von Google dann auch gleich benachrichtigt. Diese Funktion abzustellen, ist nur indirekt möglich und mit Einschränkungen verbunden.

Das ist sehr schade, denn Google+ wäre ein ziemlich ideales Forum für Fotografen, und viele sind dort auch bereits. Man kann unbegrenzte Mengen von Bildern hochladen, solange man eine Breite von 2048 Pixel akzeptiert.

 

Und ganz frisch von heute:

www.digitalkamera.de: Personen fotografieren Teil 1: Persönlichkeitsrecht

Ob die Autoren hier mitlesen?

 

Schönen Gruß,

das Südlicht

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Das ist schon mal gut zu hören, dass die Meinungen hier auch auseinander gehen, bzgl Recht etc.

Habt ihr da immer einen Vordruck dabei, in dem die fotografierte Person sich einträgt?

Bist du wirklich so weltfremd? Ich bin mir sicher, dass kaum jemand den Vordruck eines fremden Fotografen unterschreiben würde - schon gar nicht ohne Honorar.

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Vielen Dank und sehr interessant! Ich zitiere mal kurz den entscheidenden Abschnitt aus dem von Dir verlinkten Artikel:

Als Ergebnis für die Praxis gilt somit, dass im Zweifel bereits die Herstellung eines Fotos ohne Einwilligung des Betroffenen rechtswidrig ist. (...)

 

Diese Einwilligung kann allerdings auch stillschweigend erfolgen, indem die Person den Fotografen bemerkt und die Anfertigung des Fotos duldet. Denn: Nach einem Urteil des BGH vom 20.02.1968 (VI ZR 200/66) liegt konkludentes Verhalten dann vor, wenn die fotografierte Person eine Aufnahme wissentlich und in Kenntnis ihres Zwecks duldet.

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NB. In der BRD machen Galerien Ausstellungen auch mit nahmhaften Street-Fotografie-Künstler, die ohne die erforderliche Einwilling der Hauptdarstellenden ihre Bilder an die Wand hängen lassen! Oder doch nicht?

bearbeitet von max gandhi
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@Suedlicht:

 

Diesen Hinweis auf das Produkt sendet Tapatalk leider selbständig mit.

 

Hi,

 

Das hier ist auch mit Tapatalk geschrieben, ohne den Hinweis. Das ist die Standard Signatur, die man einfach unter den Einstellungen abschalten oder löschen kann.

 

Gruß

 

Thilo

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Ich versuche nur Bilder online zu stellen, die unbedenklich sind. Auf Veranstaltungen frage ich die Leute normalerweise ob ich sie fotografieren darf und biete Bilder an, wenn sie mir eine emailadresse geben (oder über den Veranstalter)

 

Strassenkünstler zB haben sich selbst zur Schau gestellt und deshalb nur ein sehr eingeschränktes Recht, da sie zur relativen Person der Zeitgeschichte geworden sind.

 

Das trifft nach meinem Kenntnisstand auf alle Arten von "öffentlichen Darstellern" zu - also sowohl Strassenkünstlern als auch Musikern, die im öffentlichen Raum (z. B. auf Strassenfesten oder direkt auf der Strasse) auftreten.

Hier besteht offenbar stillschweigend die Erlaubnis, dass Aufnahmen ähnlich der Panoramafreiheit gestattet werden und diese auch veröffentlicht werden dürfen.

 

Das trifft natürlich nicht auf kommerzielle Veranstaltungen zu, da hier der Veranstalter (typisch für jede Art von Konzerten bzw. Veranstaltungen mit Eintrittspreis) zunächst alle Rechte hat.

 

Im Prinzip (mal die kommerziellen OpenAir-Veranstaltungen unberücksichtigt gelassen) kann man zumeist davon ausgehen, dass bei Indoor-Veranstaltungen die vorgenannte "stillschweigende Grunderlaubnis" nicht gegeben ist.

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Was ich mich bei solchen Diskussionen immer Frage ist, wie berühmte street Fotografen ihre Bilder vermarkten können, ohne ordentlich zur Kasse gebeten zu werden. Oft leben diese Bilder ja gerade davon, dass sie Personen unvorteilhaft oder lächerlich abbilden.

 

Zum Beispiel die "vollgefutterten Briten" von Martin Parr oder die skurrilen Strandbilder von Gilden. Wo Geld zu holen ist, findet sich immer jemand, der es abholt. Der Gilden holt sich jedenfalls vor und nach den Fotos garantiert keine Unterschriften ab. Vielleicht hat der eine teure Spezialversicherung abgeschlossen. Oder seine Bilder gelten als Kunstwerke und sind vor dem Zugriff geschützt?

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Das Recht kennt tatsächlich Ausnahmen, dann wird gestritten und ausgelegt. Deshalb ist es ja mitunter so zwicklich, nicht eindeutig ...

 

Was hineinragt, wir reden von der deutschen Rechtssprechung. Was unsere Nachbarn in Dänemark oder Österreich oder ... machen, ist mitunter ganz anders. Eine Panoramafreiheit wie hierzulande ist im Ausland weniger bekannt bzw. wird anders verfahren. Oder div. Rechte wie diese Firma, die die Beleuchtung des Eiffelturms sponsert und im Netz danach sucht, wer Aufnahmen mit ebendieser Illumination zeigt-> Abmahnung. Oder Belgien, das Atomium ...

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Das trifft nach meinem Kenntnisstand auf alle Arten von "öffentlichen Darstellern" zu - also sowohl Strassenkünstlern als auch Musikern, die im öffentlichen Raum (z. B. auf Strassenfesten oder direkt auf der Strasse) auftreten.

Hier besteht offenbar stillschweigend die Erlaubnis, dass Aufnahmen ähnlich der Panoramafreiheit gestattet werden und diese auch veröffentlicht werden dürfen.

Auch wieder so eine Sache.

Bei uns im Foto Forum hat jemand eine Straßenkünstlerin fotografiert, stellte die Aufnahme online und bekam prompt Schwierigkeiten weil selbige eine Internetseite hatte und auch kommerzielle Auftritte machte.

 

Richtig oder falsch ist eigentlich nicht die Frage, sondern ob man sich das antun will.

Ich habe mal am Südbahnhof in Linz bei einem ganz normalen Tag während des Marktes nur so die Stimmung aufnehmen wollen.

Nachdem ich das x-te mal schwach angeredet wurde, respektive sich Standbetreiber bemüßigt fühlten mir das zu verbieten habe ich das Interesse verloren.

 

Erlaubt oder nicht erlaubt.

Da mag es Gesetze geben die mir vielleicht sogar recht geben würden.

Und was habe ich davon ? Muß ich es erzwingen ? Nein.

 

In meinen Augen ist Streetfotografie wie sie früher mal möglich war mittlerweile durch prozessgeile Rechtsanwälte, durch Gesetze und durch "Prozesshanseln" schlicht und ergreifend uninteressant geworden.

 

Und das Online stellen von Bildern ist vielleicht auch etwas anderes als das Aufhängen von Bildern in einer Galerie.

 

Abgesehen davon versuche ich den Menschen ihre Privatsphäre zu lassen. Und ob das bei einem online gestellten Bild der Fall ist wage ich zu bezweifeln.

Also lasse ich es einfach. Recht hin oder her.

 

Gruß, Cristina

bearbeitet von Lithographin
Korrektur
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Was ich mich bei solchen Diskussionen immer Frage ist, wie berühmte street Fotografen ihre Bilder vermarkten können, ohne ordentlich zur Kasse gebeten zu werden. Oft leben diese Bilder ja gerade davon, dass sie Personen unvorteilhaft oder lächerlich abbilden.

 

Zum Beispiel die "vollgefutterten Briten" von Martin Parr oder die skurrilen Strandbilder von Gilden. Wo Geld zu holen ist, findet sich immer jemand, der es abholt. Der Gilden holt sich jedenfalls vor und nach den Fotos garantiert keine Unterschriften ab. Vielleicht hat der eine teure Spezialversicherung abgeschlossen. Oder seine Bilder gelten als Kunstwerke und sind vor dem Zugriff geschützt?

 

Wie schon von anderen gesagt ist es in der Reportagefotografie, Streetphotography etc. ja praktisch unmöglich, jedesmal ein Modelrelease unterschreiben zu lassen. Nach dem Gesetz dürfte man das dann alles nicht veröffentlichen, trotzdem werden diese Dinge in Zeitschriften und Büchern gedruckt sowie in Ausstellungen gezeigt. Ich habe mich auch immer gefragt, wie diese Profis das machen, gehen die einfach das Risiko ein?

 

Martin Parr, Bruce Gilden und viele andere Fotografen, die solche Art von Fotos machen, gehören zur Agentur Magnum. Wenn man sich die Terms and Conditions auf der Magnum Seite anschaut, dann schreiben die explizit, dass für die Mehrzahl der von Magnum zum Verkauf angebotenen Bilder kein Modelrelease vorhanden ist. Dann verlagern sie das Risiko daraus auf den Lizenznehmer, der das Foto für eine bestimmte Nutzung erwirbt und stellen sich und den Fotografen davon frei. Terms & Conditions | Magnum In Motion

 

Ich finde es bemerkenswert, dass Magnum so etwas am Markt durchsetzen kann. Vermutlich wäre aber anders diese Art von Fotografie gar nicht mehr zu veröffentlichen. Die Zeitschriften, Verlage etc. die diese Bilder veröffentlichen, müssen das Risiko für Schadensersatzforderungen wohl doch als gering einschätzen, sonst würden sie sich nicht darauf einlassen.

 

Gruß

Wolfgang

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Ich habe mich auch immer gefragt, wie diese Profis das machen, gehen die einfach das Risiko ein?

 

Ja genau dies ist ja die Frage die ich mir stelle. Weil ein Modelrelease ist den wenisten Fällen vorhanden. Leider kenn ich keine Profis die Street Photography machen um sich da mal zu informieren. Ich würde ja gerne meine gemachten Bilder veröffentlichen nur traue ich mich da nicht, weil ich keine Lust habe, einen Brief von einem Anwalt im Briefkasten zu haben, der mich verklagt und ich horente Summen zahlen muss, nur weil ich ein Bild gemacht habe, was künstlerisch vllt wertvoll ist, aber keinen Modelrelease habe..

 

Durch diese Gesetzeslage ist es doch gar nicht mehr möglich interessante Bilder zu gestalten, ohne verklagt zu werden..

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Das mit dem Verklagen ist auch so eine Sache, über die ich gerne mal mehr fachkundige, sachliche Informationen hätte. Es ist ja die Frage, was man als mit der Veröffentlichung nicht einverstandener Abgelichteter denn eigentlich da "einklagen" kann.

 

Klar, sicher kann man erreichen, daß das Foto z.B. aus einer Ausstellung abgehängt werden oder von einem Server gelöscht werden muß. Aber wenn kein wirklich nachweisbarer Schaden entstanden ist - kann man dann überhaupt so einfach mit Schadenersatzforderungen kommen? Und was ist ein Schaden? Doch eigentlich nicht, wenn es mir nur nicht passt, dort gezeigt zu werden. Wenn ich dagegen mit meiner heimlichen Geliebten zu sehen war, und nun meine schwerreiche Ehefrau sich von mir trennt, ja dann ist das schon einleuchtender. Und wenn ich irgendwie lächerlich gemacht wurde, kann ich sicher Schmerzensgeld einklagen (aber solche Bilder würde ich sowieso aus moralischen Gründen höchstens im Einverständnis mit dem Betroffenen zeigen).

 

Zumindest zeigt mir das auch wieder auf, daß eine Veröffentlichung im Internet ungleich riskanter ist, weil da Schadensbegrenzung viel schwerer ist. während eine Ausstellung doch eine sehr überschaubare Sache bleibt.

 

Gruß, Reinhard

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Schaden ist wohl immer relativ. je nachdem was in den AGBs der einzelnen Firmen (z.B. Fotografen, Stockfotoagenturen usw.) steht.

Sind hier die Rechte nicht geklärt, wird sich normalerweise so ein Bild nicht verkaufen lassen. (Bilddarstellung z.B. Web und digitale Medien weltweit kann dann richtig teuer werden.)

Das Problem ist nicht unbekannt: Agenturen suchen sich oft nette Bilder aus den Stockarchiven dieser Welt für schmissige Layouts, soll das Bild später nach deren Entwürfen kommerziell genutzt werden , z.B. für eine Werbekampagne, ist ohne Modellrelease eine Verwendung sehr grenzwertig. Und das kann dann bei einer illegalen Verwendung schnell im 6-Stelligen Betrag als Nachforderung enden. Also werden die Einkäufer dieser Bilddaten auch immer mehr sensibilisiert auf die Rechtssituation zu achten.

Streetfotografie ist davon nicht ausgenommen. Keine Rechte, keine kommerzielle Nutzung. Und die ist schon gegeben wenn ein Berufsfotograf die Bilder z.B. in einem Forum zeigt.(Eigenwerbung)

Schaden kann z.B. aus bestehenden Urteilen abgeleitet werden. Es gibt ja dazu spezialisierte Rechtsanwälte.

Für Fotografen gibt es z.B. Gebührentabellen für deren Dienstleistungen, ebenso gibt es bei Fotos Preislisten für deren Verwendung.

Das wird üblicherweise mit allen Auflagen, Pflichten und Rechten in deren AGBs gelistet. Wird nun ein Bild veröffentlicht (kommerziell) kann eine vergleichbare Nutzung zu Grunde gelegt werden. Und damit kann sich eine "Schadenshöhe" ergeben, die auch eingeklagt werden kann. Tritt so ein Fall mal ein, endet das aber meist im Vergleich. Ärgerlich ist es aber trotzdem.

bearbeitet von tom313
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Schaden ist wohl immer relativ. je nachdem was in den AGBs der einzelnen Firmen (z.B. Fotografen, Stockfotoagenturen usw.) steht.

Gemeint war wohl der Schaden des Abgelichteten, nicht der der Agentur.

 

EDIT:

Die Argenturen kaufen die Nutzungsrechte. Wenn diese schon eigentlich nicht veräusserlich sind, ist immer der Verkäufer haftbar zu machen.

Die Agenturen sind aus dem Schneider, da ein rechtsgültiger Vertrag mit dem Verkäufer besteht.

bearbeitet von panoptikum
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Danke schon mal für die ausführliche Antwort. Daß im Zusammenhang mit gewerblicher Nutzung schnell ein Schaden (evtl. auch ein fiktiver Schaden im Sinne eines entgangenen Profits) entstehen kann, ist mir laienhaft schon einleuchtend. Ich meinte es aber etwas anders und viel einfacher:

 

Angenommen, ich zeige als Amateur ohne jedes kommerzielle Interesse meine Bilder in einer Ausstellung (oder einige in einem Forum), habe aber nicht von jedem, der auf den Bildern zu sehen ist, eine schriftliche Einverständniserklärung. Ich verkaufe die Bilder nicht und nehme auch keinen Eintritt. Auf keinem der Bilder wird jemand in verunglimpfender Weise gezeigt. Kann dann jemand, der sich auf einem Foto wiederfindet, mehr verlangen als nur das Abhängen (löschen) des Bildes?

 

Spezialfälle sind natürlich immer konstruierbar: Jemand war eigentlich krank geschrieben und wird nun von seinem Arbeitgeber auf meinem Bild beim fröhlichen Kurzurlaub in Venedig entdeckt. Daraufhin flattert ihm eine Kündigung ins Haus ... Aber jetzt mal abgesehen von solchen Spezialitäten ?

 

Gruß, Reinhard

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Für Fotografen gibt es z.B. Gebührentabellen für deren Dienstleistungen, ebenso gibt es bei Fotos Preislisten für deren Verwendung.

Das wird üblicherweise mit allen Auflagen, Pflichten und Rechten in deren AGBs gelistet. Wird nun ein Bild veröffentlicht (kommerziell) kann eine vergleichbare Nutzung zu Grunde gelegt werden.

Was du da schreibst, betrifft Verstöße gegen das Urheberrecht, aber um dieses Thema geht es hier überhaupt nicht.

 

Die Frage war, welchen Schaden jemand geltend machen kann, dessen Bild gegen seinen Willen irgendwo veröffentlicht wird. Vermutlich kommt es da eher auf die Popularität des "Opfers" an und auf den Zusammenhang, in dem die Veröffentlichung stattfindet. Da gibt es sicher schon einige Urteile, vor allem aber angestregt von Prominenten - aber auch darum geht es hier ja weniger.

 

Schönen Gruß,

das Südlicht

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Spezialfälle sind natürlich immer konstruierbar: Jemand war eigentlich krank geschrieben und wird nun von seinem Arbeitgeber auf meinem Bild beim fröhlichen Kurzurlaub in Venedig entdeckt. Daraufhin flattert ihm eine Kündigung ins Haus ...

 

Das kann ihm aber auch mit einer Veröffentlichung passieren, gegen die er gar nichts machen könnte. Wenn er z.B. als Beiwerk mit vielen anderen vor dem Markusdom steht.

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Das kann ihm aber auch mit einer Veröffentlichung passieren, gegen die er gar nichts machen könnte. Wenn er z.B. als Beiwerk mit vielen anderen vor dem Markusdom steht.
Ja stimmt. Für mich bleibt trotzdem die Frage, ob er dennoch auf mich mit Schadenersatzforderungen zukommen könnte.

Allerdings geht's mir eigentlich mehr um die nicht so speziellen Fälle, bei denen ich zumindest mit meinem laienhaften Menschenverstand eigentlich keinen materiellen Schaden erkennen kann und bei denen ich dementsprechend eigentlich erwarten würde, daß schlimmstenfalls ich das Bild nicht mehr zeigen darf.

 

Gruß, Reinhard

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Sagen wir mal so: Wenn durch ein Foto eine Straftat oder ein Betrug aufgedeckt wird, wird der Übeltäter wohl kaum Schadenersatz geltend machen können. Ich glaube, das Beispiel war nicht ideal.
Ja vielleicht war's nicht ideal - obwohl ich mir da nicht so sicher wäre wie du, es geht um zivilrechtliche Fragen, nicht um strafrechtliche. Aber egal, ich wolte ja auch nur irgendwas konstruieren, wo dem "Opfer" ein tatsächlicher materieller Schaden durch mein Foto entstehen könnte, ohne daß das etwas mit einer kommerziellen Nutzung des Fotos zu tun hat. Wichtiger sind mir die "Normalfälle" : Ohne materiellen Schaden, aber jemand will einfach nicht veröffentlicht werden. Was kann dann schlimmstenfalls folgen?
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Ich denke mal das sich früher die Leute da nicht so die Frage stellten. Wo konnten ihre Bilder vor dem WWW denn schon groß auftauchen.

Zeitung - Ein Buch, vielleicht in einer Galerie - und dann ?

 

Und jetzt geht so ein Bild in wenigen Sekunden um die Welt, ist überall von jedermann verfügbar und niemand hat eine Kontrolle was damit passiert.

 

Ach ja, da wären dann noch die Millionen Facebook Street Fotografen mit ihren Handys die jeden Tag tausende von Bildern online prügeln, kaum das sie gemacht wurden.

 

Ich bin auch nicht immer begeistert, und würde auch mal gerne das eine oder andere Bild online stellen.

Und dann frage ich mich, in WWW Zeiten wie diesen, wo denn nun die Grenze ist, die ja immer latenter wird.

 

Aber Personen im Vordergrund, gut erkennbar als kompositorischer Teil meines Bildes stelle ich grundsätzlich nicht online.

Und wenn es noch so toll ist.

 

 

Gruß, Cristina

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Womit auch immer sich Geld machen läßt, damit wird auch Geld gemacht.

 

Abmahnungen (Ihr Impressum ist nicht vollständig), Markenschutz, Gebrauchsmusterschutz, Schutz von Persönlichkeitsrechten und so weiter.

 

Und an widerstreitenden Rechten - Recht auf eigene Persönlichkeitsentfaltung (Fotografie) und dem Recht, nicht in der Offentlichkeit dargestellt zu werden (auf einem Bild veröffentlicht zu werden) - lassen sich lange und damit teure Rechtsstreite ausfechten. Und da (Zivilrecht) gewinnt natürlich, wer den besseren Anwalt hat. Der materielle Schaden muß nur etwas höher, als "unerheblich" sein - teuer sind die Folgekosten.

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