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Garantie und Gewährleistung, wie vertrete ich meine Interessen


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Hier meine kurze Geschichte zum Kauf eines HP-Druckers:

 

Vor etwa einem Jahr hat mein alter Drucker den Geist aufgegeben und ich habe mir bei einem großen Elektrogeschäft eine HP Fotodrucker gegönnt Kaufdatum: 17.09.2010). Soweit war ich auch zufrieden, bis ich vor einigen Tagen wieder gedruckt habe. Nach dem Druck wollte ich den Papierauffang wieder schließen - ging nicht. Das Ding hat einfach nicht mehr gehalten und sit mir ständig runtergedonnert.

 

Ich also schnell Drucker eingepackt, Rechnung rausgesucht und ab zum Händler. Das ernüchternde Ergebnis: HP gibt auf seine Produkte nur 1 Jahr Garantie, Kulanzzeitraum gerade mal 1 Woche!

 

Etwas säuerlich bin ich dann abgezogen. Ich hab das Problem jetzt mit Klettband gelöst. Hält zwar auch, ist aber nicht Sinn, dass ich bei einem teuren Markenprodukt bereits nach einem Jahr zu solchen Tricks greifen muss.

bearbeitet von donalfredo
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Also mit Warnungen dieser Art und negativer Namensnennung wäre ich sehr, sehr vorsichtig.

Dazu gibt es mehrere Gründe:

 

Garantie ist in Deutschland eine freiwillige Leistung.

HP gewährt dir immerhin ein Jahr, während du beispielsweise von BMW überhaupt keine bekommst.

Lediglich die Gewährleistung ist dir auf einen Zeitraum von 24 Monaten sicher, diese hat dein Vertragspartner, sofern er ein deutscher Händler ist, zu leisten.

Die üblichen Nachteile wie Beweislastumkehr nach 6 Monaten brauchen wir hier nicht durchzukauen.

Warum du aber ihn nicht in die Pflicht nimmst, bleibt dein Geheimnis ...

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wieso hat sich eigentlich die Sitte eingebürgert, immer gleich zum Hersteller zu laufen?

 

Reklamiert doch erstmal beim Vertragspartner! Mit dem habt Ihr den Vertrag und der muss für die Gewährleistung geradestehen.

 

(Ja, ich weiss, dass die Kistenschieber sich gerne mit dem Hinweis auf den Hersteller aus der Affaire ziehen ... ein Grund für mich nur noch beim vertrauenswürdigen (intenet oder sonstigen) Händler zu kaufen)

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Ein Bekannter hatte gestern ähnlich freundliches über HP zu sagen, nachdem er das halbe Wochenende damit beschäftigt war, geplatzte Kondensatoren auszulöten und zu ersetzen.

 

Bei den Preisen für die Hardware wundern mich solche Effekte aber auch nicht.

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Ich also schnell Drucker eingepackt, Rechnung rausgesucht und ab zum Händler.

 

wieso hat sich eigentlich die Sitte eingebürgert, immer gleich zum Hersteller zu laufen?

Hat hier doch offenbar niemand getan. Anscheinend hat der Kistenschieber es aber geschafft, den Don mit der Garantie abzuwimmeln und die eigene gesetzliche Sachmängelhaftung unter den Tisch fallen zu lassen.

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Also mit Warnungen dieser Art und negativer Namensnennung wäre ich sehr, sehr vorsichtig.

Dazu gibt es mehrere Gründe:

 

Garantie ist in Deutschland eine freiwillige Leistung.

HP gewährt dir immerhin ein Jahr, während du beispielsweise von BMW überhaupt keine bekommst.

 

Sicherlich, mein Anliegen war es hier lediglich die Nutzer dieses Forums darauf hinzuweisen, dass besagter Hersteller nach 12 Monaten eine LMAA-Strategie verfolgt und der Endkunde der Depp ist. Sollte jemand einen Neukauf in Sachen Drucker anstreben, wird ihn dieser Sachverhalt sicherlich interessieren.

 

Warum du aber ihn nicht in die Pflicht nimmst, bleibt dein Geheimnis ...

Wen meinst du jetzt genau? Beim Händler hab ich ja vorgesprochen, aber der kann leider auch nicht hexen.

 

Anscheinend hat der Kistenschieber es aber geschafft, den Don mit der Garantie abzuwimmeln und die eigene gesetzliche Sachmängelhaftung unter den Tisch fallen zu lassen.

 

Problem: Die gesetzliche Sachmängelhaftung erfasst nur Fehler, die bei Übergabe bereits vorhanden waren. Was in meinem Fall nicht zutrifft, denn ich habe damals ein einwandfreies Produkt erworben.

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Wenn ein Teil beim normalen Gebrauch abbricht, ist das ein Sachmangel, wofür der Händler Gewähr leisten muss - innerhalb von zwei Jahren. Wie er das mit dem Hersteller regelt, kann dir völlig egal sein.

Das Problem ist nur, dass der Käufer nach einem halben*) Jahr die Beweislast trägt...

 

Schönen Gruß,

das Südlicht

 

Nachtrag:

Danke an donalfredo für die Korrektur!

Und der Titel dieses Threads ist völlig daneben, denn der Händler ist hier der, der nicht will.

bearbeitet von Suedlicht
Korrektur
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Wenn ein Teil beim normalen Gebrauch abbricht, ist das ein Sachmangel, wofür der Händler Gewähr leisten muss - innerhalb von zwei Jahren. Wie er das mit dem Hersteller regelt, kann dir völlig egal sein.

Das Problem ist nur, dass der Käufer nach einem Jahr die Beweislast trägt...

 

Schönen Gruß,

das Südlicht

 

Sorry, aber es sind nur sechs Monate ...

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Und der Titel dieses Threads ist völlig daneben, denn der Händler ist hier der, der nicht will.

 

In diesem Fall bitte ich einen Mod den Titel ggf. abzuändern. Meine Absicht war nicht, HP hier anzuschwärzen, sondern nur eine Information weiterzugeben, die ich nicht hatte und die beim Kauf relevant sein könnte.

 

Falls ich mit diesem Thread falsch lag bzw. mich im Ton vergriffen haben sollte tut mir das leid. War nicht beabsichtigt.

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Wenn ein Teil beim normalen Gebrauch abbricht, ist das ein Sachmangel, wofür der Händler Gewähr leisten muss - innerhalb von zwei Jahren. Wie er das mit dem Hersteller regelt, kann dir völlig egal sein.

 

Dem ist nicht so.

 

Gewährleistung bedeutet, dass der Händler gewährleistet, dass der Drucker funktioniert, also kein Sachmangel vorliegt.

Dies hat der Händler getan.

 

Kurz nach Ablauf der Garantie brach ein Stück der Hardware ab.

Also kein gesetzlicher Garantienaspruch, sondern höchstens auf Kulanz.

 

Der Händler muss nicht auf Gewährleistung instand setzen, da zum Zeitpunkt des Kaufes kein Defekt(Sachmangel) vorhanden war.

Auch funktioniert die Beweislastumkehr nicht, da der Käufer den Drucker über ein Jahr benutzt hat und jetzt rückwirkend beweisen müsste, dass das "jetzt abgebrochene Teil" damals schon defekt war.

 

In diesem Fall beruft der Händler sich auf die Garantie, da der entstandene Mangel durch unsachgemäßen Gebrauch auch entstanden sein könnte.

 

 

 

Ergo,

 

ein weiteres Opfer der geplanten Obsoleszenz

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...Der Händler muss nicht auf Gewährleistung instand setzen, da zum Zeitpunkt des Kaufes kein Defekt(Sachmangel) vorhanden war...
Mal abgesehen von der Schwierigkeit, hier irgend etwas zu beweisen - aber könnte man nicht argumentieren, wenn schon nach einem Jahr eine solche Materialermüdung eintritt, daß dann ein Materialfehler von Anfang an vorlag?

Gruß, Reinhard

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Mal abgesehen von der Schwierigkeit, hier irgend etwas zu beweisen - aber könnte man nicht argumentieren, wenn schon nach einem Jahr eine solche Materialermüdung eintritt, daß dann ein Materialfehler von Anfang an vorlag?

Gruß, Reinhard

 

Deiner Feststellung und der Aussage von Dontuttifrutti wäre eigentlich nur hinzuzufügen - er hätte nicht vor HP sondern vor seinem Vertragspartner warnen sollen.

Daß man das aber aus rechtlichen Gründen idealerweise nicht im Forum an die Glocke hängt, muß hier nicht betont werden.

Ich würde jedenfalls meinen Händler wissen lassen, daß er mich künftig nicht mehr zu seinen Kunden zählen muß ...

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