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Kaufen in England...Garantie?


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Hallo Leute,

 

ich hoffe dieses Thema darf hier stehenbleiben...habe nach einem passenderen Bereich gesucht, aber leider nichts gefunden.

 

Ich habe nur eine kurze Frage. Und ich weiß dass dieses Thema immer wieder behandelt wird...deswegen nur kurz. ;) Ich würde mir gerne eine GH2 aus England liefern lassen (günstiger) und das ist normalerweise garantietechnisch kein Problem (EU-weite Garantie).

ABER: Wenn ich mir Panasonics Garantiebedingungen durchlese hört es sich für mich so an als ob gerade bei Käufen im europäischen Ausland der Händler diese PAN-EUROPEAN WARRANTY CARD ausfüllen und abstempeln muß damit ich dann später die Garantie auch in Anspruch nehmen kann.

Kann mir das jemand so bestätigen? Oder hab ich mich da verlesen? Weil ich mir irgendwie nicht vorstellen kann das ein Händler die Packung aufreisst und mir dieses Kärtchen ausfüllt)...zumindest nicht wenn ich nicht daneben stehe und die aufgerissene Packung dann gleich in Empfang nehme. Oder auch Händler wie Amazon...machen die sowas?

 

Insgeheim hoffe ich natürlich dass ich mir eh umsonst Gedanken mache und das Gerät zB anhand Seriennummer eindeutig zugewiesen werden kann.

 

Schon mal Danke für die Mühen. Ist echt ein tolles Forum hier...befinde mich gerade noch beim Einstieg in die MFT Materie, da hilft einem dieses Forum sehr. :)

 

viele Grüsse,

Markus

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Hallo Markus,

 

herzlich willkommen im Forum.

Nun, das ist die altbekannte Geschichte.

Wenn dir der Preisvorteil aus UK das wert ist, dann mußt du auch ein beschränktes Risiko tragen - außerdem:

warum wendest du dich nicht ganz einfach an Panasonic Deutschland, und erfragst die Bedingungen?

Meiner Meinung nach genügt ein gültiges Kaufdokument immer, denn auch in Deutschland füllt so gut wie niemand mehr die Garantiebelege aus ...

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Hallo Wolfgang,

 

 

ja, die Anfrage an Panasonic ist natürlich schon raus, ich wollte an dieser Stelle nur mal erkunden ob schon jemand etwas über die Regelungen weiß.

Gerade in puncto Garantielänge (meines Wissens in UK nur ein Jahr, während in D und A zwei Jahre).

Des Weiteren habe ich irgendwo gelesen dass die Garantie zwar europaweit gewährt wird, man aber eventuell auf den Arbeitskosten der Reparatur sitzen bleibt, sollte man Ware im Ausland gekauft haben (wobei ich gerade nicht mehr weiß ob es in diesem speziellen Fall nicht vielleicht um Produkte aus der Schweiz ging, welche dann hier in Garantie gegeben wurden).

 

viele Grüsse,

Markus

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meines Wissens in UK nur ein Jahr, während in D und A zwei Jahre).

 

Der Verkäufer meines 45-200 in UK hatte mich aufgeklärt, dass im Garantiefall das Objektiv an ihn zurückgeht und er die Abwicklung macht. Natürlich nur innerhalb eines Jahres.

War mir egal, weil extrem günstig.

 

Bei einer GH2 hätte ich da Bedenken. 2 Jahre Garantie sind mir schon lieber.

 

Frag doch mal die Servicedienstleister von Panasonic ob die eventuell Zusatzkosten berechnen. Z.B. Geschäftsleitung - PSC-Rendsburg - B&W Service GmbH

 

Bombensaison wünsche ich den Knochen. :)

 

akso... Karton aus UK war Original verschlossen und nix Garantiekarte abgestempelt.

B&W Rendsburg hat auch immer den Originalkaufbeleg bei einem Garantiefall mit angefordert.

Also die Herkunft sehen sie ja dann auch. Bestimmt gibt es auch noch eine Seriennr. Datenbank.

bearbeitet von Johnboy
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Also, um es kurz weiterzuführen....

 

Ich bekam heute nachmittag relativ gleichzeitig Antwort von Panasonic und einem englischen Händler. So weit, so gut, leider waren es nur zwei versch. Antworten.

 

Der Händler meinte das ich mich im ersten Jahr nach dem Kauf bei Problemen einfach an Ihn (den Händler) wenden solle....er würde sich dann um alles weitere kümmern.

 

Panasonic schrieb mir dass die Garantieleistungen sich immer an den beiliegenden Garantiekarten orientieren würde. Liegt dem Gerät eine "PAN-European-Guarantee"-Karte bei (was bei europäischen Produkten der Fall sein sollte) dann besteht Anspruch auf 24 Monate Garantie in Deutschland (wenn gleichzeitig die Modellbezeichnung auf der Rechnung eindeutig der erworbenen Ware zugeordnet werden kann). ALTERNATIV sollte die Karte vom Händler abgestempelt sein (was aber wohl kaum noch Händler machen..sage ich, nicht Panasonic ^_^).

Und jetzt kommts...bei einem Garantiefall eines Produktes in einem anderen europäischen Land als dem Erwerbsland (also meiner Meinung nach genau der Fall um den es hier geht) ist dies (also die abgestempelte Garantiekarte) NOTWENDIG.

 

Das alles sagen sie natürlich ohne Gewähr....

 

Aber unterm Strich sieht es momentan so aus als ob ein Garantiefall kompliziert werden KÖNNTE.

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Aber unterm Strich sieht es momentan so aus als ob ein Garantiefall kompliziert werden KÖNNTE.

 

Alles Gründe im Hochpreissegment in D zu kaufen.

 

Wenns Geld kneift würde ich dann lieber auf eine 0% Finanzierung warten.

Vorher natürlich den Preis noch runterhandeln. MM lässt sich da meist nicht lange bitten. 3x die Stirn runzeln können schon 100 Euro bedeuten.

Der echte Fachhandel ist auch meist sehr zugänglich wenn es für beide Seiten fair bleibt.

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...und einen hab ich noch. :)

 

Hab gerade mit einer sehr netten Dame im Panasonic Service-Center Reutlingen telefoniert (die sind wohl für den Service an Lumix-Kameras zuständig).

Herausbekommen hab ich folgendes: Eine komplett ausgefüllte und abgestempelte Garantiekarte sei nicht zwingend erforderlich (sie wußte um die Problematik dass die Händler gerade im Bereich des Online-Kaufes diese Karten meist nicht mehr ausfüllen). Laut Ihrer Angabe ist das alles mittels Seriennummer einwandfrei belegbar.

Natürlich ist es wichtig eine Rechnung mit kompletter Anschrift des Händlers zu haben. Im Idealfall sollte der Posten auf der Rechnung dann natürlich auch (mittels Seriennummer) einwandfrei dem Gerät zuordbar sein.

 

Des Weiteren muss das Gerät das CE Siegel haben (ok, davon bin ich ausgegangen aber hier dreht es sich dann eher um die Grauimporte, denke ich).

 

 

Das hört sich also alles schon gleich ein wenig entspannter an. Allerdings muß gerade im Fall UK darauf hingewiesen werden dass es scheinbar wirklich nur ein Jahr Garantie gewährt wird und nicht zwei, wie es in D der Fall ist.

 

 

 

So...ich weiß nun Bescheid und muß nun abwägen was mir wichtiger ist....beim Kauf Geld sparen und mit 1 Jahr Garantie leben können oder in D einkaufen und dementsprechend mehr bezahlen.....hmm...keine einfache Entscheidung.

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@Johnboy: Du hast natürlich Recht. Um auf Nummer sicher zu gehen müsste man hier in D kaufen (wobei natürlich auch dort theoretisch eine Woche nach Ablauf der Garantie was passieren kann und dann steht man auch erst mal da und hat "Pech gehabt"...und hofft auf Kulanz).

 

Und wenns nur um 100 Euro Preisdifferenz gehen würde dann wärs mir ehrlich gesagt auch egal und den Aufwand wahrscheinlich nicht wert. Aber die Unterschiede bewegen sich da schon eher im 300 bzw 400€ Bereich...da überlege ich dann schon ein wenig. ;)

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eher im 300 bzw 400€ Bereich...da überlege ich dann schon ein wenig. ;)

Bei der Preisspanne scheint es ja das Kit mit 14-140 zu sein oder?

Das ist ja dann schon heftig.

Also noch mehr Werte mit 1 Jahr Garantie :(

 

Allerdings ist das Vertrauen in diese Plastikdinger im laufe der Nutzung stark gewachsen. Aber irgendwas kann ja immer mal sein.

 

Kontaktiere mal den B&W Vertragsservice in Rendsburg wie das händeln.

Ich hatte da schon 1 Body (G1) und 2x das Objektiv mit Pillepalle, also nichts was das Fotografieren verhindert hätte, sondern Unannehmlichkeiten die man dem Hersteller nicht durchgehen lassen kann.

Die Reparaturzeiten waren im Bericht so kurz, das sie keinen arm machen könnten, wenn man eventuell nur Teilegarantie hat, aber Arbeitsstunden selbst tragen muss.

bearbeitet von Johnboy
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Oh Betrag #7 ist mir entgangen. Das ist ja dann schon mal geklärt.

 

Für deine Risikoanalyse.

Der ganze Mist an der G1, Schalterkontakte, Objektivkontakte, Bajonettwackeln, Beschriftung abschubbern ist schon an der G2 nicht mehr aufgetreten. Die war perfekt.

Ebenso jetzt die GH2.

Ab Reparatur G1 und serienmäßig G2 und GH2 habe ich an den Kameras nichts zu bemängeln, ich befürchte nicht mal etwas, was zu einem Ausfall führen könnte. :)

Jetzt hast du genug zum Grübeln. :D

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Oh Betrag #7 ist mir entgangen. Das ist ja dann schon mal geklärt.

 

Für deine Risikoanalyse.

Der ganze Mist an der G1, Schalterkontakte, Objektivkontakte, Bajonettwackeln, Beschriftung abschubbern ist schon an der G2 nicht mehr aufgetreten. Die war perfekt.

Ebenso jetzt die GH2.

Ab Reparatur G1 und serienmäßig G2 und GH2 habe ich an den Kameras nichts zu bemängeln, ich befürchte nicht mal etwas, was zu einem Ausfall führen könnte. :)

Jetzt hast du genug zum Grübeln. :D

 

Oha - das könnte aber auch die erste Serie gwesen sein.

Meine G 1 (rund ein Jahr nach Markteinführung gekauft) ist so problemlos wie die GH 2 ...

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Markus, du wirfst da gesetzliche Sachmängelhaftung (hieß früher Gewährleistung) und freiwillige Herstellergarantie in einen Topf. Letzteres wird von Panasonic gewährt und die Bedingungen sind von Panasonic frei gestaltbar. Die Geschichte mit den Garantiekarten, europaweite Garantie, etc. fallen unter diese Rubrik. Nach einer ausgefüllten Garantiekarte bin ich schon seit mindestens einem Jahrzehnt nicht mehr gefragt worden.

 

Die zwei Jahre Sachmängelhaftung in Deutschland wird immer über den Verkäufer abgewickelt. Anscheinend ist das in GB auch so. Vermutlich fährst du mit der einjährigen Frist gar nicht so schlecht, weil in Deutschland nach sechs Monaten die Beweislast, dass ein Sachmangel vorliegt, auf den Käufer fällt.

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@Annette: Hallo und Danke für Deinen Hinweis. Die erwähnte Seite tauchte bei mir anfänglich auch noch bei den besten Preisen auf, mittlerweile scheint es sie jedoch nicht mehr zu geben.

 

Mein "Wunschhändler" in UK war eigentlich Amazon selbst (denen "vertraue" ich noch am ehesten) und dann vielleicht noch Warehouse Express (wobei es hier nur ein Bauchgefühl ist).

 

@fax: Also ich hab es nur so wiedergegeben wie es mir am Telefon und per Mail mitgeteilt wurde. :) Und es ist verwirrend, ja. :)

Die freiwillige Herstellergarantie ist, laut Panasonic Website und Nachfrage beim Servicecenter, in D zwei Jahre und in England ein Jahr.

 

Dazu kommt jetzt noch die "Gewährleistung"...die ist hier in D auch zwei Jahre? Und ist sie in England 1 Jahr? Das weiß ich bisher leider noch nicht weil die Info des Händlers aus England auch recht pauschal formuliert war (und ich nicht genau herauslesen kann ob er nun von seiner eigenen Gewährleistung oder von der Panasonic Garantie redet wenn er schreibt dass ich im ersten Jahr das Teil einfach zu ihm schicken solle).

 

Alles in Allem bin ich sehr verwirrt weil sich auch irgendwie immer wieder neue Fragen auftun. Gerade die Gewährleistung des Verkäufers bezieht sich ja eigentlich nur auf die Warenübergabe, oder? Und nicht darauf dass nach einem Jahr etwas kaputt geht. Sobald das Teil ausgepackt ist und benutzt wird ist der Händler doch aus der Sache draußen (es gibt dann noch eine Verjährungsfrist bzgl der Anmahnung von Mängeln die beim Erhalt schon vorlagen, aber das lasse ich jetzt mal bewusst weg).

 

Wichtig ist mir die Garantie des Herstellers dass das erworbene Gerät eine bestimmte Zeit einwandfrei funktioniert (bei entsprechender Handhabung).

 

 

Aber da ich ja diesbzgl von der Dame im Service-Center ("ein Jahr für Waren aus England weil Panasonic UK nur ein Jahr Garantie gewährt") und vom Kamera Support der Panasonic Website ("zwei Jahre für alle Geräte mit PAN-European-Warranty-Card"... also eigentlich doch alle europäischen Varianten, oder?!?) zwei unterschiedliche Angaben bekommen hab bin ich natürlich in meiner Frage nicht wirklich weitergekommen.

Und langsam wirds mir auch schon wenig zu kompliziert...... ;)

 

 

Aber ich freu mich natürlich trotzdem über den regen Austausch hier...ich denke eh dass schon so einige Leute hier über die günstigeren Preise im Ausland gestolpert sind und dann vor derselben Entscheidung standen.

 

 

viele Grüsse,

Markus

 

 

EDIT: ....mir fällt auf, ich schreibe zu viel. ;);)

bearbeitet von BonesMC
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Man sollte, um die Sache nicht über Gebühr zu komplizieren, folgendes festhalten:

 

2 Jahre Gewährleistung - gut und schön.

Zwar kann man sich an seinen Händler, also den Vertragspartner halten, aber nur, wenn der greifbar ist oder überhaupt noch existiert.

Ganz anders sieht die Sache aus, wenn ein Hersteller eine (freiwillige) Garantie einräumt.

Die kann überall (mindestens in Europa) eingefordert werden, denn die Wahrscheinlichkeit, daß ein Panasonic den Abgang macht, ist ungleich geringer als bei einem mehr oder weniger seriösen (Internet)Händler ...

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Jetzt wollte ich schon ablästern über die typische deutsche Bedenkenträgermentalität und Existenzängste, aber nee, dann lieber ein Tipp:

 

Wenn ich mir bei 300-400€ Ersparnis ernsthaft noch Gedanken um 1 oder 2 Jahre Garantieansprüche mache, dann hab' ich es gar nicht verdient, solch ein Angebot wahrzunehmen!

 

Auch wenn eifrige "Foristen" das sicher anders sehen, die Wahrscheinlichkeit eines Garantiefalls ist eh schon gering genug, bei der angegebenen Ersparnis kann man schon mal selbst für eine Reparatur aufkommen, ohne immens draufzulegen. Aber Eigenverantwortung und eigenes Risiko liegen uns ja nicht...

Also immer schön brav beim Fachhändler um die Ecke kaufen, der geht nie Pleite, wird sich immer kompetent und zügig um das Anliegen seiner Kunden kümmern und auch noch nach der Garantie für Kulanzregelungen einstehen:o

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wenn er schreibt dass ich im ersten Jahr das Teil einfach zu ihm schicken solle). ;);)

 

Das hat mir der Verkäufer Digigood bei meinem Objektiv 45-200 auch gemailt.

Da du mich ja jetzt neugierig gemacht hat habe ich mal das eingeschweißte Papierpack aufgerissen.

Garantie 1 Jahr für Kanada, Nordamerika und Puerto Rico.

Keine Stempelkarte drin :confused:

Objektiv hat aber CE Kennzeichnung:confused:

Was ist das denn nu? Import Export Re re re Import? Egal. funzt.

 

Pass nur auf, dass die Auslieferung über UK erfolgt.

Nix kaufen in UK, Auslieferung über Hongkong!

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Wenn ich mir bei 300-400€ Ersparnis ernsthaft noch Gedanken um 1 oder 2 Jahre Garantieansprüche mache, dann hab' ich es gar nicht verdient, solch ein Angebot wahrzunehmen!

Echt jetzt? Ja nee, is klar, da liebt man doch das Risiko und wer sich berechtigte Gedanken über die Abwicklung eines noch so unwahrscheinlichen Reklamationsfalls macht, ist doch ein Warmduscher.:confused:

 

Da wünsche ich schon mal viel Vergnügen im Fall der Fälle mit einem ausländischen Verkäufer zu diskutieren, ob der festgestellte Mangel überhaupt einer ist oder anfänglich beim Kaufgegenstand vorlag. Und das hin und her schicken von Waren ist bestimmt auch ganz unterhaltsam und gibt dem modernen Käufer den richtigen Kick. Wer's mag, soll's machen. Dämlich sind eigentlich Bedenkenträger, die für 300-400€ Ersparnis nicht sofort alle anderen Aspekte außer dem Preis vernachlässigen. Dass der Fachhändler um die Ecke, dem man die Ohren vollquatscht und bei dem man nur die Ware befummelt aber nicht kauft, irgendwann mal weg ist, kein Problem. Dann wird endlich die schöne neue Welt des globalen freien Marktes im Internet ihre gesamte Pracht und Leistungsfähigkeit zugunsten der verwöhnten Kundschaft ausspielen können.:D

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Dazu kommt jetzt noch die "Gewährleistung"...die ist hier in D auch zwei Jahre? Und ist sie in England 1 Jahr? Das weiß ich bisher leider noch nicht weil die Info des Händlers aus England auch recht pauschal formuliert war (und ich nicht genau herauslesen kann ob er nun von seiner eigenen Gewährleistung oder von der Panasonic Garantie redet wenn er schreibt dass ich im ersten Jahr das Teil einfach zu ihm schicken solle).

Ach so, keine Ahnung wie die Gesetzeslage in GB ist. Da habe ich zuviel in deine Schilderung hineininterpretiert.

 

Alles in Allem bin ich sehr verwirrt weil sich auch irgendwie immer wieder neue Fragen auftun. Gerade die Gewährleistung des Verkäufers bezieht sich ja eigentlich nur auf die Warenübergabe, oder? Und nicht darauf dass nach einem Jahr etwas kaputt geht. Sobald das Teil ausgepackt ist und benutzt wird ist der Händler doch aus der Sache draußen (es gibt dann noch eine Verjährungsfrist bzgl der Anmahnung von Mängeln die beim Erhalt schon vorlagen, aber das lasse ich jetzt mal bewusst weg).

Doch, das ist ja der Witz an der Sachmängelhaftung, jedenfalls in den ersten 6 Monaten. Wenn der Händler den Sachmangel bestreitet, muss er nachweisen, dass der Fehler nicht schon von Anfang an in der Kamera angelegt war. Nach 6 Monaten liegt die Beweislast dann bei dir.

 

Wichtig ist mir die Garantie des Herstellers dass das erworbene Gerät eine bestimmte Zeit einwandfrei funktioniert (bei entsprechender Handhabung).

Wie andere schon schrieben, die Herstellergarantie ist viel interessanter als die gesetzlichen Mindestleistungen, weil man da einfach in Deutschland die Kamera einschicken kann.

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Grantiefälle sind ja gar nicht so selten. Und wenn die Kamera mal ganz defekt ankommt und man will sein Geld zurück, dann geht oft der Ärger richtig los.

Ich würde nur dort im Internet relativ teure Geräte kaufen, wo ich auch hinfahren und nachverhandeln kann.

Ausserdem gibt ein Händler vor Ort oft Sonderrabatte oder legt Zubehör drauf.

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Was heisst Listenpreise? Es sind Marktpreise in Euro. Nur von welchem Markt?

Vom Markt der Fantasien. Fahr mal nach Beijing und geh in eine Fotogeschäft. Du wirst feststellen, dass die Preise auf unserem Niveau sind.

 

Beispiel: Canon EOS 5D2 (Gehäuse) bei uns 1800 Euro.

Marktpreis laut dieses Versandhauses 1050 Euro und im Angebot 750 Euro.

 

Na, dann schlag schnell zu, bevor das "Angebot" vorbei ist...:D

 

Retinette

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Schau doch mal da nach. Es scheint kein zeitlich beschränktes Angebot zu sein. Es heisst, dies ist unser Preis.

Man muss unsere 19% MwSt einrechnen, die Transportkosten usw.

Man muss sich weiter die gesetzliche Gewährleistung abschminken.

Und wie ist es mit der Garantie? Und was geschieht mit den Daten der Kreditkarte?

Jan

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