jmschuh Geschrieben 18. Februar 2010 Share #1 Geschrieben 18. Februar 2010 Werbung (verschwindet nach Registrierung) OLG Brandenburg stärkt Panoramafreiheit Der rechtliche Hintergrund der „Panoramafreiheit“ und deren Reichweite Da wir nicht nur in den eigenen vier Wänden und auf hoher See fotografieren wollen: Fotografieren erlaubt: OLG Brandenburg stärkt Panoramafreiheit Gruß, Jens Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ricart Geschrieben 18. Februar 2010 Share #2 Geschrieben 18. Februar 2010 das finde ich bemerkenswert positiv... ich hoffe, dass da kein Einspruch Recht bekommt... weil das wohl auch für brandenburgferne locations Bedeutung hat. Gruß Frank Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Diethard Geschrieben 18. Februar 2010 Share #3 Geschrieben 18. Februar 2010 Hallo Ich finde schon das Recht am eigenen Abbild im öffentlichen Raum gelinde gesagt für überzogen. Wenn ich nicht möchte, daß von mir ein Bild in einer herabwürdigenden Situation veröffentlicht wird, muß ich mich halt entsprechend benehmen. Ich habe nix dagegen aus allen Himmelsrichtungen von Jedermann fotografiert zu werden. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kan Geschrieben 18. Februar 2010 Share #4 Geschrieben 18. Februar 2010 (bearbeitet) Es ist ein Unterschied, ob ich Panoramafotos schiesse und veröffentliche oder Personen ohne öffentliches Interesse (überwiegendes Allgemeininteresse). Letzteres ist verboten, wenn der- oder diejenige dieses verbietet. Gott sei Dank - informationelle Freiheit und Selbstbestimmung; wichtiger denn je. Ich bin sehr froh darüber, dass das OLG so entschieden hat. bearbeitet 18. Februar 2010 von Kan Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
partylogger Geschrieben 19. Februar 2010 Share #5 Geschrieben 19. Februar 2010 Ich stehe dieser ganzen Rechtsdreherei auch sehr ambivalent gegenüber. Auf der einen Seite hat es Jahrzehnte keinen gejuckt, was und wie fotografiert wurde (ausgenommen militärische Anlagen). Aber seit dem Internet und der Möglichkeit seine Aufnahmen nicht nur im kleinen privaten Umfeld zu zeigen, sondern diese einer großen Öffentlichkeit preiszugeben, ist es nachvollziehbar, dass die Persönlichkeitsrechte gewahrt werden müssen. Die bestehenden Regelungen sind m.E. gut und bedürfen keiner Lockerung aber auch keiner weiteren Einschränkung. Was diesen Fall hier angeht, kommen wir aber schon zur Perversion. Dies gehört für mich auch in die Kategorie der skurrilen Patentschafts-/Urheberrechtsklagen wo Menschen/Institutionen versuchen alltägliches rechtlich zu schützen. So wie Mehdorn es wohl geschafft hat, dass es nicht erlaubt ist, Fotografien des ICE zu verbreiten, die nicht von der Bahn beauftragter Agenturen gefertigt wurden. Oder Microsoft den Begriff Explorer rechtlich schützen lassen wollte. Oder irgendwelche Anwälte das Recht haben, vermeintliche Urheberrechtsverletzungen direkt unter Anrechnung von hohen Kosten abzumahnen. Hier ist die Justiz und das System noch nicht auf dem Stand der Auseinandersetzung, die zeitgemäß wäre. Ich hoffe, dass wenn es zu einer Revision des Urteils kommt, dieses Urteil nicht wieder revidiert wird. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
duckrider Geschrieben 19. Februar 2010 Share #6 Geschrieben 19. Februar 2010 Hallo Ich finde schon das Recht am eigenen Abbild im öffentlichen Raum gelinde gesagt für überzogen. ... Ich habe nix dagegen aus allen Himmelsrichtungen von Jedermann fotografiert zu werden. @partylogger: Ich gebe Dir vollkommen recht, Bildrechte an öffentlichen Gebäuden oder Gegenständen dürfen keinesfalls eingeschränkt werden. @Diethard: Da stimme ich nur bedingt zu: Mittlerweile veröffentlichen manche Kneipen Fotos ihrer gutgelaunten Gäste (z.B. von Karnevalsfeieren) im Netz. Wenn sich dort jemand wiederfindet, dann ist das schon ein wesentlicher Eingriff ins Recht am eigenen Bild. z.B. kann der/ Lebensgefährte/in schon etwas irritiert sein, wenn statt eines normalen Arbeitsplatzbesuches der Tag in der Kneipe mit Küsschen & evtl. mehr mit anderen im Netz aufgefunden wird. Oder der Chef / Arbeitgeber entdeckt seinen krankgeschriebenen Mitarbeiter bei einem solchen Anlass. Das kann schon mal ziemlich ins Auge gehen.... unbeobachtet grüßt Thomas Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Diethard Geschrieben 19. Februar 2010 Share #7 Geschrieben 19. Februar 2010 Werbung (verschwindet nach Registrierung) Kneipen von innen ist schon kein öffentlicher Raum mehr. Da gilt die Panoramfreiheit ohnehin nicht. Wer sich dagegen trotz Krankschrift auf der Straße, bedudelt und mit der schönen Nachbarin, öffentlich präsentiert, betrügt sowohl Arbeitgeber als auch Krankenkasse. Dann dürfte ich auch keinen Ganoven fotografieren der gerade ein Auto aufhebelt. Bezüglich des Internetrechts treibt das Gesetz schon seltsame Blüten. Nur in Deutschland ist schon die erste Abmahnung kostenpflichtig. Kein Wunder, daß sich darbende Rechtsanwälte da ein lukratives Nebeneinkommen sichern. Denen geht es nicht ums Recht, sondern um leicht verdiente Kohle. Oder die Internetseiten, die voll darauf angelegt sind, kleine Homepagebesitzer zu schröpfen. Siehe "Marions Kochbuch". Die Rechthaberei treibt ohnehin seltsame Blüten. Ich wurde vor kurzem von einem Autofahrer empört angebrüllt: HABEN SIE ETWA MEIN AUTO FOTOGRAFIERT ?! Der muß sogar extra gewendet haben, um mir das vorzuwerfen! Recht haben oder Rechthaberei sind halt nicht das Gleiche. Vor dreissig Jahren konnte ich meine kleine Tochter unbelästigt im Buddelkasten fotografieren. Die anwesenden Muttis der anderen Kinder haben ihre Kleinen sogar extra herausgeputzt "damit die Kleine nett aussieht auf dem Foto". Heute muß ich mit umgehängter Kamera einen Bogen um Kinderspielplätze machen, weil garantiert einer meint, es sind nur Sittenstrolche die Kinder fotografieren. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AndreasH Geschrieben 20. Februar 2010 Share #8 Geschrieben 20. Februar 2010 Ich finde schon das Recht am eigenen Abbild im öffentlichen Raum gelinde gesagt für überzogen. Wenn ich nicht möchte, daß von mir ein Bild in einer herabwürdigenden Situation veröffentlicht wird, muß ich mich halt entsprechend benehmen. Ich habe nix dagegen aus allen Himmelsrichtungen von Jedermann fotografiert zu werden. Ich finde die derzeitigen Regelungen zum Recht am eigenen Bild völlig in Ordnung. Es ist möglich, einen öffentlichen Platz oder irgendeine Veranstaltung zu zu fotografieren, dass Personen als Beiwerk auf dem Bild sind. Wenn die dann dort aus irgendwelchen Gründen nicht sein dürften, dann ist das deren Problem und nicht das des Fotografen. Es ist dagegen nicht erlaubt, Personen ohne deren Einwilligung als Hauptmotiv zu fotografieren. Das finde ich auch völlig richtig. Grüße Andreas Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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Diethard Geschrieben 20. Februar 2010 Share #9 Geschrieben 20. Februar 2010 Hallo Andreas Das Dumme ist nur, daß im Rechtsstreit irgend eine Amtsperson frei nach Gefühl entscheiden kann, was nun ein Porträt ist und was nicht. Sobald jemand auf dem Bild persönlich erkennbar ist, nicht nur vom Gesicht her, sondern auch durch Kleidung, Haltung, Autonummer usw. wird sofort das Recht am eigenen Bild zitiert. Die Rechtsunsicherheit ist dadurch sehr groß. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Joachim3 Geschrieben 21. Februar 2010 Share #10 Geschrieben 21. Februar 2010 Hallo Andreas Das Dumme ist nur, daß im Rechtsstreit irgend eine Amtsperson frei nach Gefühl entscheiden kann, was nun ein Porträt ist und was nicht. Sobald jemand auf dem Bild persönlich erkennbar ist, nicht nur vom Gesicht her, sondern auch durch Kleidung, Haltung, Autonummer usw. wird sofort das Recht am eigenen Bild zitiert. Die Rechtsunsicherheit ist dadurch sehr groß. Schon richtg, aber es gibt keine Regelung (kein Gesetz) ohne Grauzonen. Jedenfalls aber stärkt das vorliegende Urteil die Rechte des Fotografen und das ist gut so. Joachim Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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