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Berlin Harley Days in Farbe


Gast S-Mount

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Auf Nachfrage von Pferdefoto jetzt auch gerne in Farbe:

 

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Hallo

 

OT in einem Fotoforum, aber ihr scheint ja auf dem Gebiet eine Menge zu wissen. Also, mein Töchterlein (44) hat neuerdings ihre Liebe zu schweren Maschinen entdeckt. Als Pappa ist man natürlich in Sorge und so habe ich darauf bestanden, daß sie sich einen zertifizierten Helm mit 199 Prüfsiegeln zulegt.

 

Jetzt sehe ich immer wieder, daß viele mit offenen Kinnriemen oder abenteuerlichen Kopfbedeckungen fahren. Meine Frage: Was passiert, wenn man mit so einem Ding in eine Verkehrskontrolle gerät oder schlimmer, einen Unfall mit schweren Schädelverletzungen erleidet?

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Hallo Diethard,

 

die Harley-Fahrer haben wohl einen Schutzengel.

 

Ich würde mich mit Bobby-Helm, oder was man ja häufiger sieht, mit Stahlhelm nicht auf mein Motorrad wagen.

 

Du hast natürlich völlig recht, was das Prüfsiegel angeht.

199 sind vielleicht etwas übertrieben.;)

 

Aber gerade auf dem Motorrad geht Sicherheit vor allem.

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Danke!

 

Ich finde Farbe auch ganz schön.

Insbesondere das Jever-Grün und die goldenen Bobby-Helme sieht man ja erst in Farbe.

Und ein "Red Horse" sollte schon rot sein. Oder?

 

Deshalb hatte ich das "Jever-Grün" und das "Red Horse" bei den SW-Bildern auch weggelassen. :D

 

 

... Jetzt sehe ich immer wieder, daß viele mit offenen Kinnriemen oder abenteuerlichen Kopfbedeckungen fahren. Meine Frage: Was passiert, wenn man mit so einem Ding in eine Verkehrskontrolle gerät oder schlimmer, einen Unfall mit schweren Schädelverletzungen erleidet?

 

Speziell Harley-Fahrer sehe ich oft mit so genannten Braincaps herumfahren. Das sind zwar keine ECE-geprüften Schutzhelme, aber auf Grund von

Wischiwaschi-Formulierungen in den Zulassungsbestimmungen auch nicht richtig verboten. Das habe ich zu dem Thema im Netz gefunden:

 

 

"Gem. § 21 a StVO dürfen nur amtlich genehmigte Schutzhelme verwendet werden. Es gibt zwar noch eine Übergangsregelung durch die

2. AusnahmeVO zur StVO, aber auch die schreibt zumindest Helme mit ausreichender Schutzwirkung vor.

 

Verwaltungsvorschrift zu § 21 a Abs. 2 StVO:

 

Amtlich genehmigt sind Schutzhelme, die entsprechend der ECE- Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984 II S. 746, mit weiteren Änderungen) gebaut,

geprüft, genehmigt und mit dem nach der ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind.

 

Bis auf weiteres dürfen auch Schutzhelme verwendet werden, die nicht amtlich genehmigt sind. Dabei muß es sich aber jedenfalls um Kraftrad-

Schutzhelme mit ausreichender Schutzwirkung handeln. Es gilt die 2. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 19. März 1990 (BGBl. I S. 550)

geändert durch die Verordnung vom 22. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2481)."

 

 

 

Es besteht zumindest die Gefahr, daß diese Typen auf Grund grober Fahrlässigkeit teilweise den Versicherungsschutz verlieren, aber wenn die nach

dem Crash mit so einer "Scheitelabdeckung" sabbernd im Rollstuhl landen, ist das auch schon fast egal. :o

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Bohhh ey! Was für'n Hinterreifen. ;)

 

Da kann man sich den Seitenständer sparen, denn mit der Walze steht die Mühle von alleine! :D

 

Bloß um die Ecke fahren klappt damit nicht mehr wirklich gut. :o

 

 

Gruß Norbert

bearbeitet von S-Mount
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