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Hi,

 

etwas "genaues" kann ich nicht dazu beisteuern, aber weil sich sonst niemand meldet gebe ich einmal bekannt was man mir mitgeteilt hat.

 

Ein Fotohändler, bei dem ich die GH1 kaufen wollte,

erklärte mir, ich müsse dazu einen Vertrag unterschreiben, in dem ich mich verpflichte von einigen Dingen Abstand zu nehmen.

Näheres habe ich nicht mehr gefragt, das war mir zu seltsam ... nicht seriös irgendwie.

Es klang so wie, das ist eine Bedingung ... und es scheint sich um so etwas wie du gefragt hattest zu handeln.

Scheinbar ist die Software nur für "private" Nutzung, also die interne Software der Kamera für die Video Funktion ...

 

Vielleicht kann mal einer der GH1 Besitzer dazu etwas aussagen ?

 

Die meisten anderen Händler hatten dazu nichts gesagt, wissen aber nicht wann die eine Kamera bekommen könnten.

Manche werden erst dann wach, das sie sich damit auch einmal befassen müßten ... es ist irgendwo auch ein wenig lustig.

Ich werde mich einmal nächste Woche intensiver darum bemühen,

eine solche Kamera zu erwerben.

 

Frank

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Hallo,

 

zuerst, ich bin kein Jurist und kenne mich in dem Bereich auch nicht wirklich aus, jedoch denke ich, daß eine solche Regelung nach deutschem Recht auf tönernen Füßen steht, wenn das nicht (deutlich) außen auf der Verpackung vermerkt ist. Innenliegende Verträge, die einem erst nach dem Kauf offenbar werden, sind hierzulande nicht zwingend gültig. Dies leite ich zumindest aus diversen Artikeln aus der c't bzw. Heise-Online her :), dort geht es um EULAs, die einem erst bei der Installation präsentiert werden und damit nicht bindend sind.

 

Gruß, Carl

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