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Dringend: Frage zu Datum in Fotos


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Sorry, passt vielleicht nicht. Aber weiß nicht wer mir helfen könnte.
War eben als Zeuge vor Gericht.
Es ging um einen Verkehrsunfall. Die Gegenseite behauptet nun auf einmal das es eine ganz andere Uhrzeit gewesen ist.
Ich habe mit dem Smartphone direkt nach dem Unfall Fotos gemacht. Da ist ja auch Datum und Uhrzeit drauf.
Die Gegenseite sagte, dieses kann man ja auch einfach manipulieren.

Ich hab es eben probiert, es geht tatsächlich. Datum und Uhrzeit kann man ja einfach ändern nachträglich.

Gibt es eine Software, bzw könnte ein Fachmann trotzdem nachträglich feststellen wann ein Bild aufgenommen wurde?

Vielen vielen Dank

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vor 2 Stunden schrieb codyallen:

Gibt es eine Software, bzw könnte ein Fachmann trotzdem nachträglich feststellen wann ein Bild aufgenommen wurde?

Das weiß ich leider auch nicht. Aber ein Gedanke dazu: Könnte man eventuell aus anderen Hinweisen auf die Uhrzeit schließen? Tageslicht zum Beispiel, Sonnenstand, Frequentierung der Straße, sowas in der Art.

Schwierig wäre das dann allerdings immer noch, wenn die andere Seite auch noch das Datum in Frage stellten sollte.

Ansonsten mein Mitgefühl, das ist schon eine ganz schöne Sauerei, sich so zu verhalten. Man lernt immer noch dazu. Vermutlich sollte man sich vornehmen, bei solchen Aufnahmen direkt den Unfallgegner mit zu porträtieren und ihn zu bitten, seine Hand mit der Armbanduhr ins Bild zu halten :( ... Oder einfacher: Man könnte die Bilder direkt in eine Cloud laden, dann ist ja auch nachvollziehbar, wann das geschah. Das hilft dir jetzt auch nicht mehr weiter, aber gibt eventuell Anregungen, dass anderen nicht das Gleiche passiert.

Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Glück, und vielleicht weiß ja hier noch jemand mehr über die Auswertung digitaler Bilder. Ich drücke die Daumen.

bearbeitet von leicanik
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vor 2 Stunden schrieb codyallen:

Gibt es eine Software, bzw könnte ein Fachmann trotzdem nachträglich feststellen wann ein Bild aufgenommen wurde?

Nee. Kann man alles manipulieren.

Früher wurde die Zeit ins Bild eingeblendet. Auch das kann man manipulieren. Ist aber je nach Bild schwieriger und kann Spuren hinterlassen.

bearbeitet von wasabi65
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Hi
Das Datum in den Exifs kann man ja wie schon bereits geschrieben ändern, aber wie sieht es mit dem Erstellungsdatum/Uhrzeit der Datei (z.B. der *.jpg) aus?
Dieses Erstellungsdatum müsste doch die reale Uhrzeit der Aufnahme sein, oder?
Also als Beispiel: Erstellungsdatum/Uhrzeit der Datei 11.11.2022 12:00 Uhr, dann kann die Uhrzeit in der Exif nicht 13:53 Uhr sein. Das wäre m.M.n. ein Zeichen für Manipulation.
Und wie leicanik erwähnt hat, könnte auch das Uploaddatum/Uhrzeit in eine evtl. Cloud (z.B. in Google Photos / Apple ???) ein Indiz für die echte Uhrzeit sein.
Aber müsste nicht das Gericht dafür Gutachter haben?

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vor 23 Minuten schrieb NIRO:

Erstellungsdatum/Uhrzeit der Datei 11.11.2022 12:00 Uhr, dann kann die Uhrzeit in der Exif nicht 13:53 Uhr sein.

Man kann sehr einfach auch das Erstellungsdatum eines Files ändern. Ebenso wie alle anderen Attribute. Wenn das Datum natürlich nicht plausibel ist, dann ist es klar, dass man ziemlich dumm an die Manipulation herangegangen ist. Oder ziemlich dumm bei der Behauptung, dass das Dtaum nicht stimmen kann. Würde es aber auch den Experten überlassen.

bearbeitet von wasabi65
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vor 3 Stunden schrieb codyallen:

Gibt es eine Software, bzw könnte ein Fachmann trotzdem nachträglich feststellen wann ein Bild aufgenommen wurde?

In der orig. Aufnahme steht das Kamera-Aufnahmedatum (muss nicht mit der Uhrzeit am Aufnahmeort übereinstimmen) in der Regel in Klarschrift und Könnte jederzeit mit einem Texteditor geöffnet und geändert werden.

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Wenn man zusätzlich die GPS-Daten im Bild eingebettet hat ist Fälschen schwieriger. Eventuell gibt es beim Smartphone auch Positionsdaten bei Google die dort registriert werden, wenn man das nicht abgeschaltet hat. Vor Gericht steht dann Aussage gegen Aussage und wenn man Bilddaten zur Untermauerung seiner Aussage hat müssen die anderem einem böswillige Fälschung vorwerfen und selber aussagen dass es anders war. Das kann am Ende teurer werden als der Unfall. Wenn die Uhrzeit entscheidet, könnte man auch die Smartphones der Gegenseite heranziehen oder deren Aussage in Zweifel ziehen wenn sie sich weigern.

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vor 11 Minuten schrieb wasabi65:

Wieso? Auch die kann man beliebig ändern.

Je mehr Daten genau zusammenpassen müssen, desto einfacher ist es Fälschungen nachzuweisen. Im Filesystem hinterlässt jede Operation Spuren die forensisch nachweisbar ist. In so einem Fall wird man da aber kaum so genau hinschauen. Da steht Aussage gegen Aussage und dann wird das Gericht die Glaubwürdigkeit einschätzen und dazu möglichst alle Aussagen und verfügbare Beweise hinzuziehen.

In wichtigeren Fällen kann z.B. eine geänderte Uhrzeit im File oft schon dadurch festgestellt werden, dass die Datei dafür geöffnet und bei Änderung von Werten in den EXIF-Daten neu gespeichert wird. Die alte Version der Datei kann dann noch als gelöschte Version in den freigegebenen Blöcken des Filesystems herumliegen. Wenn man auf dem Smartphone alle Spuren verwischen will und auch die Reste in den gelöschten Daten überschreibt ist das auch nur sehr schwer machbar ohne noch mehr Spuren zu hinterlassen. Für einen Verkehrsunfall wird man aber kaum so einen Aufwand treiben das Smartphone derartig zu analysieren.

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vor 1 Stunde schrieb beerwish:

Im Filesystem hinterlässt jede Operation Spuren die forensisch nachweisbar ist.

Das würde nur gehen, wenn du weisst auf welchem Rechner die Daten des Files geändert wurden (und du darauf Zugriff hast). Und selbst da, wäre es ein leichtes das zu verschleiern, wenn man weiss was man macht.

bearbeitet von wasabi65
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Ich frage mich zusehends welche Rolle die Uhrzeit des Verkehrsunfalles hinsichtlich der Klärung der Schuldfrage spielt. Auffahrunfall in ein geparktes Fahrzeug, welches an dieser Stelle nur bis zu einer bestimmten Uhrzeit hätte stehen dürfen? 🤔

Noch interessanter finde ich, dass ein Zeuge zum Zweck der Glaubwürdigkeit seiner Aussage eben diese mittels eines fälschungssicheren technischen Hilfsmittels beweisen muss. Widersprechen sich in diesem Fall mehrere Zeugenaussagen?

Hilft dir nun aber natürlich alles nichts weiter bei deiner Frage. ;)

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vor 10 Stunden schrieb wasabi65:

Früher wurde die Zeit ins Bild eingeblendet. Auch das kann man manipulieren.

Nicht dass es in diesem Zusammenhang von Bedeutung wäre, aber in der Zeit, welche ich unter "früher" verstanden habe, war das so gut wie gar nicht manipulierbar. Da hat das nämlich die Datenrückwand in den Film eingeblendet und den konnte man nicht auf die gleiche Filmsorte duplizieren. Da steilte der Kontrast so stark auf, dass man den Fake mit freiem Auge erkennen konnte. Und spezielle Duplikatfilme waren natürlich an der Randbeschriftung erkennbar. Heute könnte es gehen, über Scannen und elektronische Vorbereitung der Kopie.

Zum Thema an sich:

Heute kann niemand mal schnell in den Supermarkt fahren, ohne von Verkehrs- und sonstigen Überwachungskameras aufgenommen zu werden. Das Mobiltelefon zieht eine permanente Datenspur nach sich, welche beim Provider aufgezeichnet wird. Applikationen sichern ungefragt in die Cloud oder senden selbst gesammelte Daten nach Hause.

Aber:

Nicht jeder, der Daten sammelt, wird dies auch zugegeben. Nicht jeder, der dies zugibt, wird auch zugeben, dass er die Daten nicht nach angemessener oder festgelegter Frist gelöscht hat und vor allem, niemand wird riskieren, in Folge wegen jedem Pimpel zur Datenherausgabe aufgefordert zu werden. Da muss es sich wirklich um ein Kapitalverbrechen handeln. Und selbst da hat sich z. B. Apple vor einigen Jahren geweigert, mit den Behörden zusammen zu arbeiten, um Zugriff auf das bei einem Terrorverdächtigen beschlagnahmte iPhone zu erlangen. Die wollten einfach nicht haben, dass rauskommt ob sie das können. Also konnten sie es lieber nicht.

vor 13 Stunden schrieb codyallen:

könnte ein Fachmann trotzdem nachträglich feststellen wann ein Bild aufgenommen wurde?

Da müsste der Fachmann sich dazu äußern, was er kann und was nicht. Grundsätzlich kann ein qualifizierter Spezialist mit detailliertem Knowhow, was sich in so einer Speicherkarte abspielt, einerseits geschickt verschleiern und andererseits ungeschickte Verschleierungsversuche aufdecken. Qualifizierte Forensiker leiden auch in Zeiten wie diesen keinen Hunger. Und eine Speicherkarte ist nicht einfach nur ein dummer Speicher. Die Dinger machen sehr viel intern. Etwa um Daten so zu schreiben, dass die Speicherzellen gleichmäßig abgerubbelt werden und nicht die am Anfang tausende Schreibvorgänge haben und die am Ende noch nie beschrieben wurden. Da läuft vieles anders als bei der guten alten Diskette. Allerdings gilt auch hier: Wenn es nicht mindestens um einen Mord geht, wird so ein Gutachten nicht eingeholt werden. Selbst wenn dieser etwas feststellen könnte.

Noch eine Spur komplizierter wird es, wenn die Bilder im Telefonspeicher selbst abgespeichert werden. Da sind die Manipulationsmöglichkeiten sehr gering, weil man dort als Anwender schlicht keinen Zugang hat. Man kann die Bilder raus holen. Das war's dann. Ob und was die Kamera vielleicht sonst noch speichert, weiß der Hersteller des Betriebssystems und der Software.

vor 13 Stunden schrieb codyallen:

Die Gegenseite sagte

"So läuft das hier", wie der Deutsche sagt. Anwälte werden nicht dafür bezahlt, dass sie der Gerechtigkeit zum Siege verhelfen, sondern dass sie ihren Klienten möglichst straffrei raus hauen. Dazu wird auch schon mal zu zweifelhaften oder gar unlauteren Mitteln gegriffen, um den Gegner zu verunsichern oder seine Glaubwürdigkeit in Zweifel zu ziehen, Richter oder - bei Kapitalverbrechen - allfällige Geschworene zu beeinflussen und alles andere, was man sich an Sauereien so ausmalen kann. In solchen Fällen würde ich mich eher darauf verlassen, selbst einen guten Anwalt auf meiner Seite zu haben, als an irgendwelchen Zeitstempeln herum zu grübeln.

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vor 5 Stunden schrieb flyingrooster:

Noch interessanter finde ich, dass ein Zeuge zum Zweck der Glaubwürdigkeit seiner Aussage eben diese mittels eines fälschungssicheren technischen Hilfsmittels beweisen muss.

Naja, da er von der „Gegenseite“ spricht, scheint er ja der Geschädigte zu sein, also kein unbeteiligter Dritter.

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vor 18 Stunden schrieb leicanik:

Naja, da er von der „Gegenseite“ spricht, scheint er ja der Geschädigte zu sein, also kein unbeteiligter Dritter.

Wobei ich unter einem Zeugen einen unbeteiligten Dritten verstehe. Aber vielleicht ist diese Annahme auch falsch, da man als Zeuge natürlich auch keiner Gegenseite gegenübersteht.

bearbeitet von flyingrooster
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