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Warnung: offenbar neue Masche von zwielichtigen ebay-Käufern!


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Etwas für die Rubrik "Es soll mir keiner später nachsagen, ich hätte ihn/sie nicht gewarnt":

Ein paar paar ganz "Clevere" haben sich bei ebay was Neues einfallen lassen um auch von Privat gekaufte Ware zurückgeben zu können: die Ware wird mutwillig zerstört und behauptet, es läge ein Transportschaden vor. Auf diese Weise können sie dann auch Privat-Verkäufer zwingen die Ware zurückzunehmen.

Ist mir jetzt 2 x passiert. Die Ware war idiotensicher verpackt. Sie konnte eigentlich gar nicht kaputt gehen. Zum Beispiel ein altes, analoges Nikon-Gehäuse. Wer alte Nikon.Kameras kennt: um das Blechgehäuse über dem Prisma dieser alten Schätzchen einzudellen, muss schon ein Panzer drüberfahren. ODER: die Kamera wird mit Kraft irgendwo draufgehauen. Dass bei einer in Luftpolsterfolie verpackten Kamera das Gehäuse beim Transport verdellt wird, ist jedenfalls so gut wie unmöglich. Trotzdem hat der Käufer  ein Foto geschickt, auf dem der Spiegelkasten eingedellt war. 😞

Natürlich wird sich kaum ein Mensch wegen 200 oder 300 Euro auf einen leidigen Rechtsstreit einlassen. Ich denke, das wissen die Typen und kommen mit der Masche deshalb wohl meist ungeschoren davon ... 😞

Ich verkaufe jetzt seit 15/20 Jahren bei ebay. Sowas ist mir bisher nie passiert. Jetzt schon 2 x. Seid also gewarnt!

 

bearbeitet von Pius III.
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Das Versandrisiko liegt beim Empfänger. Für Transportschäden und Verlust lassen sich Pakete, auf Wunsch des Käufers versichern. Damit ein Transportschaden anerkannt wird muss der Empfänger den vermeintlich sichtbaren äußeren Schaden am ungeöffneten Paket dokumentieren. Eine mutwillige Zerstörung und anschließende Rückforderung von Geld ist schwer durchsetzbar und würde ich als Verkäufer nicht akzeptieren.

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Stimmt, das hatte ich vergessen: ich hatte meine Verpackung natürlich(!) nicht dokumentiert, sprich fotografiert. Einfach deshalb, weil ich noch NIE meine Verpackung dokumentiert habe. Wenn der Käufer nun behauptet die Ware sei nicht ordnungsgemäß verpackt worden, habe ich dem nichts entgegenzusetzen. Zumindest bis jetzt. Ab sofort werde ich meine Verpackung natürlich ausführlichst dokumentieren. Statt der blöden Auspack-Filme, die es auf youtube ja zuhauf zu sehen gibt, mach ich jetzt Einpack-Filme. 🙂 Oder doch eher: 😞

bearbeitet von Pius III.
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vor einer Stunde schrieb Pius III.:

... die Ware wird mutwillig zerstört und behauptet, es läge ein Transportschaden vor. Auf diese Weise können sie dann auch Privat-Verkäufer zwingen die Ware zurückzunehmen.

Ist mir jetzt 2 x passiert. Die Ware war idiotensicher verpackt. Sie konnte eigentlich gar nicht kaputt gehen. Zum Beispiel ein altes, analoges Nikon-Gehäuse. ...

Hattest du die s/n deiner Artikel vorher dokumentiert und hinterher mit dem Schadensartikel verglichen?

Diese Masche erinnert mich daran, dass sie prinzipiell nicht wirklich neu ist. Da wurden Artikel zielgerichtet gekauft und identische aber beschädigte Artikel aus dem Besitz des "Käufers" über den Umweg "schadhafte Ware erhalten" 1:1 gegen unbeschädigt vom Verkäufer ausgetauscht und hinterher das Geld zurückgefordert... Bei Kauf beim Händler funzt sowas nicht unbedingt auf Anhieb, weil der die s/n und andere Daten dokumentiert...

bearbeitet von rostafrei
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vor 1 Stunde schrieb Aaron:

Das Versandrisiko liegt beim Empfänger. Für Transportschäden und Verlust lassen sich Pakete, auf Wunsch des Käufers versichern.

Zumindest der private Versand. Nur kaum einer ist sich darüber im klaren.  Geschäftlich sieht es anders aus.
Versandwünsche eines Käufers sind mir Wurscht. Ich entscheide ab welcher Summe ich nur versichert versende. Das steht schon immer klipp und klar im Angebot. Wenn dann keiner kaufen oder bieten will, soll er es eben lassen.
Bei Pillepalle Summen für Kleinteile weiche ich wenn möglich auf Hermes mit der 50€ Versicherung aus oder wäge das Risiko ab. Dann wird der Käufer aber noch mal auf die Rechtslage aufmerksam gemacht. Soll er doch ja oder nein sagen.

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vor einer Stunde schrieb Pius III.:

Krass! Auf die Idee, dass die auf den Fotos gezeigten, beschädigten Waren gar nicht meine sind, bin ich noch gar nicht gekommen ... Wie auch immer: ab sofort wird alles peinlichst genau dokumentiert oder besser noch: per Kleinanzeigen nur gegen Abholung verkauft.

Immer ein Foto mit Seriennummer dabei machen. Gebrauchtartikel ohne Seriennummer haben meist auch ein spezifisches Merkmal, das man ablichten könnte. Oder man setzt mit einen Filzer ein eigenes Merkmal.

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vor 1 Stunde schrieb Pius III.:

Auf die Idee, dass die auf den Fotos gezeigten, beschädigten Waren gar nicht meine sind, bin ich noch gar nicht gekommen

Deine erste Überlegung hätte sein müssen "Was will der Typ damit bezwecken?". Etwas zu beschädigen, was vorher in Ordnung war, mag vielleicht für ganz verryckte Tüpen befriedigend sein, aber echten Gewinn wirft es nicht ab. Etwas defektes gegen etwas intaktes zu tauschen hingegen schon.

Was die diversen Vorsichtsmaßnahmen betrifft: Nimm dir die Zeit und überlege, wie man das böswillig aushebeln könnte. Ein "altes, analoges Nikon-Gehäuse" habe ich schon einmal zerlegt, als es noch ein neues Nikon Gehäuse war. Zweck der Übung war der Einbau einer helleren Mattscheibe in eine Nikon FM, bei welcher ein Wechsel der Mattscheibe gar nicht vorgesehen war. Das hätte nicht einmal der Nikon Service gemacht, weil ich die neue Mattscheibe erst passend feilen musste. Im Zuge dieses Zerlegens und wieder Zusammenbauens hätte ich locker den Gehäuseteil mit der Seriennummer gegen den entsprechenden Part einer baugleichen Kamera tauschen können. Bei einer Kamera für Film wäre auch das Risiko weg gefallen, dass die Seriennummer auch in der Elektronik gespeichert ist und in die EXIF Daten geschrieben wird. Das machen nämlich die meisten digitalen Kameras.

Alles was du an Beweisaufnahmen vorlegen kannst, kann der Gegner in Zweifel ziehen. Er könnte behaupten, dass deine Beweisfotos gar nicht von dem Produkt stammen, welches du ihm gesendet hast, sondern von einem anderen, einwandfreien Gerät. Er könnte behaupten, dass die Fotos nachbearbeitet wurden, um einen bestehenden Schaden zu vertuschen. In einer Zeit, in welcher lebende Dinosaurier ganz selbstverständlich über die Kinoleinwand trotten, hat der Foto- und Videobeweis einiges an Aussagekraft verloren. Selbst wenn du jetzt an einer geheimen Stelle eine Markierung anbringst, um deine Kamera im Nachhinein einwandfrei zu identifizieren, müsstest du sie anschließend unter notarieller Aufsicht verpacken und zur Post bringen. Und das wohlgemerkt nicht bei dem einen Gauner, sondern bei allen Kunden, denn du weißt ja im Vorfeld nicht, welcher möglicherweise versuchen wird, dich übers Ohr zu hauen.

Heißt im Klartext: Wenn du bei hochpreisigen Geschäften gegen jedwede Paranoia gewappnet sein möchtest, dann schreibst du in die Verkaufsbedingungen: "Verkauf an Selbstabholer oder innerhalb von 100km um <Wohnort>. Die Ware wird dann zu üblichen DHL Tarifen von mir persönlich zugestellt".

Disclaimer:
Die skizzierten Szenaria gehen davon aus, dass ein böswilliger Käufer behauptet, ER wäre betrogen worden, indem man ihm defekte Ware (in diesem Fall in der unbeschädigten Verpackung) geliefert hätte. Wird mit einer zerfleischten Verpackung ein "Transportschaden" inszeniert, dann fällt das unter Versicherungsbetrug, soferne ein Versicherungsschutz vorliegt.

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vor einer Stunde schrieb tengris:

müsstest du sie anschließend unter notarieller Aufsicht verpacken und zur Post bringen.

Bist du sicher? Ich war bisher auf dem Infomationsstand, dass es genügt, eine/n Zeugin/en zu haben. Das dürfen sogar Ehepartner sein. Sicherer ist vielleicht ein Bekannter / Freund.

bearbeitet von leicanik
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Das Internet ist voll von solchen Fällen.

Grundsätzlich: erst mal beim möglichen Vertragspartner nachschauen wie es so mit seiner Reputation bestellt ist. Gibt es da irgendwelche Klagen bei den Bewertungen? Dann Finger weg. Ebenso ist Vorsicht bei neuen Accounts geboten.

Ab einem gewissen Warenwert versende ich nichts ohne versicherten Versand.

Artikel bei ebay mit aussagekräftigen Fotos eingestellt (Beweis des einwandfreinen Zustands beim Versand)? Seriennummer notiert?

Hoffentlich hast du versichterten Versand gewählt. Offensichtlicher Transportschaden (und der müsste ja bei dem geschilderten Schaden auch beim ungeöffneten Paket deutlich sichtbar gewesen sein) sollte beim Transportunternehmnen unverzüglich reklamiert werden (oder gleich die Annahme mit Verweis auf möglichen Schaden verweigern; beim Paketboten, Schaden gleich dokumentieren und quittieren lassen) - wenn nicht, kann man getrost von einem Betugsversuch ausgehen.

Hat der Käufer das Paket mit der defekten Ware mittels einer Schadensanzeige beim Transportunternehmen zwecks Schadensregulierung zurückgegeben oder nur eine windiges Foto als "Beweis" eingereicht?

https://www.advocado.de/ratgeber/vertragsrecht/vertrag/dhl-transportschaden.html (siehe 3.2)

 

vor 7 Stunden schrieb Pius III.:

Wenn der Käufer nun behauptet die Ware sei nicht ordnungsgemäß verpackt worden, habe ich dem nichts entgegenzusetzen.

Doch doch, denn wenn du privat verkauft hast bist du nicht für den Transportweg verantwortlich. Dann muss der Empfänger erst mal dokumentieren, das die Ware nicht ordnungsgemäß verpackt/versandt worden ist. Ein Foto eines (mutwillig) beschädigten Artikels reicht nicht aus, denn das sagt nichts über den Zustand der Versandverpackung aus. Teil dem Käufer mit das du die Seriennummer notiert hast und du das beauftragte Unternehmen vom einwandfreien Versand deinerseits und einem möglichen Betrugsversuch unterrichten wirst. Kein Geld überweisen wenn du von einem Betrugsversuch ausgehst - dann lieber Anzeige erstatten.

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Diese Typen behaupten, das Paket war äußerlich unbeschädigt, deshalb haben sie die Ware angenommen und nicht reklamiert. Erst Stunden danach kamen sie dazu das Paket zu öffnen und haben dann festgestellt, dass die Ware angeblich nicht sorgsam gepolstert wurde und deshalb beschädigt wurde. Dann machen sie Fotos von der angeblich nicht sorgfältigen Verpackung und der angeblich beschädigten Ware.

Was kann ich dem entgegenstellen? Nichts! Deshalb hab ich eben schweren Herzens den Schwanz eingezogen und die Kohle zurücküberwiesen. Wie gesagt: es ging hier um 200/300 Euro. Bei den Summen hatte ich keinen Bock mich Stunden/Tage mit juristischem Gedöns rumzuärgern ... Bei höhren Summen hätte ich mich sicher mehr gewehrt.

Egal jetzt. Nochmal: zukünftig alles nur noch über ebay Kleinanzeigen mit Abholung vor Ort oder mit exakt dokumentierter Verpackung (unter Zeugen).

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vor 16 Stunden schrieb wuschler:

Ich hätte den an DHL (oder was auch immer) verwiesen und einen schönen Tag gewünscht.

Das nutzt leider nix.

Auftraggeber und "Vertragspartner" von DHL ist der Verkäufer / Versender, mit dem Empfänger redet DHL nicht mal.
Ist mir leider auch schon vorgekommen.

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vor 22 Minuten schrieb Ridley3:

Auftraggeber und "Vertragspartner" von DHL ist der Verkäufer / Versender, mit dem Empfänger redet DHL nicht mal.
Ist mir leider auch schon vorgekommen.

Stimmt. Das ist ziemlich vetrackt. Man kann als Empfänger auch keinen Nachforschungsantrag stellen. In Kombination mit der Bestimmung "das Versandrisiko trägt der Empfänger" ist das an sich eine Unmöglichkeit.

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vor 3 Stunden schrieb Ridley3:

Das nutzt leider nix.

Doch,  der Vogel ist erst mal beschäftigt ;)

Davon abgesehen ist das ja recht eindeutig...

Wenn der Inhalt Ihrer Sendung beschädigt wurde oder Teile des Inhalts fehlen, gehen Sie am besten wie folgt vor:

  1. Laden Sie sich das Formular für die Schadensanzeige herunter und füllen Sie es vollständig aus.
  2. Drucken Sie das ausgefüllte Formular aus und geben Sie es unterschrieben, zusammen mit der beschädigten Sendung (inklusive aller vorliegenden Sendungsbestandteile), in einer Filiale ab.
  3. Nachdem der Schaden in dem zuständigen Paketzentrum beurteilt wurde, erhalten Sie nach ca. 15 Tagen ab Reklamationseingang in der Filiale Ihre Sendung und das Prüfergebnis.

Hier geht es zum Formular für die Schadensanzeige.

Hinweis: Beschädigungen bzw. Verluste des Inhalts müssen innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung schriftlich in einer Filiale angezeigt werden.

bearbeitet von wuschler
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Hallo!

Mir ist ähnliches passiert.

Ich habe ein unbeschädigtes Objektiv verschickt, es kam dann - angeblich - als Transportschaden beim Empfänger an. Es war eine Linse innen im Objektiv zersplittert: wie das möglich war, ist für mich unverständlich. Das Objektiv war in Luftpolsterfolie gepackt, mit beiden Deckeln versehen, innen am Paket war nur ein kleiner Abdruck des Deckels.

Ist Post hat nicht gezahlt, da das Objektiv angeblich nicht sorgfältig verpackt war.

Ich habe das Objektiv gegen Erstattung zurückgenommen, weil ich keine Lust hatte, zu prozessieren, habe dies fast 30 Jahre beruflich gemacht, das reicht.

Ein Streit ist problematisch, der Käufer kann einfach behaupten, man habe ein defektes Objektiv verschickt. Auch Aufnahmen mit Seriennummern oder ähnlichen Kennzeichnungen nützen bei einem bösartigen Käufer nichts, er kann behaupten, das fotografierte Objektiv sei nicht das verschickte.

Zwar trägt der Empfänger bei einem Privatverkauf das Versandrisiko, der Käufer kann dann wieder behaupten, der Schaden sei wegen unzureichender Verpackung durch den Verkäufer eingetreten, zumal wenn die Post dies auch meint.

Wirklich schützen kann man sich nur bei persönlicher Übergabe, ein bösartiger Käufer wird dann aber wahrscheinlich gar nicht kommen.

 

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vor 8 Stunden schrieb Willi light:

der Käufer kann einfach behaupten, man habe ein defektes Objektiv verschickt. Auch Aufnahmen mit Seriennummern oder ähnlichen Kennzeichnungen nützen bei einem bösartigen Käufer nichts, er kann behaupten, das fotografierte Objektiv sei nicht das verschickte.

Naja, wenn man einen Zeugen hat, dürfte das doch schwierig werden.

Aber mich würde mal interessieren, was die Post als ausreichende Verpackung ansieht. Ich verpacke allerdings immer doppelt – also Objektiv in Originalschachtel, diese dann mit diversem Polster (z.B. zerknülltes Zeitungspapier) in eine größere Schachtel. Das sollte reichen. Die doppelte Verpackerei habe ich mir angewöhnt, seit ich in jungen Jahren selbst bei der Paketpost gejobbt habe und dabei sah, wie gnadenlos die Pakete unter Zeitdruck herumgeworfen werden.

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Es wurden viele kluge Worte von vielen klugen Leuten geschrieben. Es haben sich auch einige Leute gemeldet, welche ähnliche Erfahrungen machen mussten.

Was jetzt noch fehlt, sind mehr Beiträge von Leuten, welche berichten können. "Ich habe dieses und jenes gemacht und damit genau so einen böswilligen Angriff abwehren können". Nur so für den Praxisbezug.

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Ich frage mich ob man es da nicht einfach drauf an kommen lassen sollte. Ich mein, wenn doch das Versandrisiko liegt beim Empfänger liegt, soll er doch Anzeige erstatten. Würde der Betrüger wirklich tun und sich selber in den Fokus stellen? Bauen die nicht genau darauf, das man selber keine Lust auf diese Nerverei hat? 

Ich für mich, werde wohl erstmal nichts zum Kauf mit Versand anbieten.

Ich habe zuletzt sehr viel im Bereich Gitarren-Equipment verkauft. Da scheint diese Masche zum Glück wohl noch nicht angekommen zu sein. Habe immer alles versichert als DHL Paket verschickt und keine Probleme gehabt. Nach euren Erfahrungen hier werde ich nachdenklich.

bearbeitet von JuRotti
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Am 22.8.2021 um 20:08 schrieb leicanik:

Naja, wenn man einen Zeugen hat, dürfte das doch schwierig werden.

Aber mich würde mal interessieren, was die Post als ausreichende Verpackung ansieht. Ich verpacke allerdings immer doppelt – also Objektiv in Originalschachtel, diese dann mit diversem Polster (z.B. zerknülltes Zeitungspapier) in eine größere Schachtel. Das sollte reichen. Die doppelte Verpackerei habe ich mir angewöhnt, seit ich in jungen Jahren selbst bei der Paketpost gejobbt habe und dabei sah, wie gnadenlos die Pakete unter Zeitdruck herumgeworfen werden.

Hallo!

Der Zeuge müßte dann vom Einpacken bis zur Abgabe beim Versender dabei sein.

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Am 16.8.2021 um 12:35 schrieb rostafrei:

Hattest du die s/n deiner Artikel vorher dokumentiert und hinterher mit dem Schadensartikel verglichen?

Diese Masche erinnert mich daran, dass sie prinzipiell nicht wirklich neu ist. Da wurden Artikel zielgerichtet gekauft und identische aber beschädigte Artikel aus dem Besitz des "Käufers" über den Umweg "schadhafte Ware erhalten" 1:1 gegen unbeschädigt vom Verkäufer ausgetauscht und hinterher das Geld zurückgefordert... Bei Kauf beim Händler funzt sowas nicht unbedingt auf Anhieb, weil der die s/n und andere Daten dokumentiert...

Ja - das kommt vor. Deshalb bin ich dazu über gegangen, bei Verkäufen auch ein Bild mit der Serien-Nummer einzustellen.
Und sein es nur irgendwo im "Hintergrund" - jedoch noch deutlich sichtbar/ lesbar.

bearbeitet von Bambusbaer
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