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Pünktlich zum Sony-Cashback erhöhen Händler die Preise...


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Die Cashback Aktion wird von Mal zu Mal umständlicher. Letztes Mal musste man den EAN Karton von der OVP ausschneiden und abfotografieren. Klar hat das damit zu tun, dass die Leute kaufen, kassieren den CB und schicken dann zurück, aber das geht auch eleganter. Bspw. müssten sie sich ein System ausdenken, nach dem man den CB direkt abgezogen bekommt und man kann die Kamera nur da zurückgeben, wo man sie gekauft hat (eh' klar). Und dann wird bei der Rückerstattung der bereits berücksichtige CB abgezogen, so dass der Händler (und Sony) ohne Verlust aus den Nummer rausgehen. Ich frage mich was daran so schwer sein soll. Kaufe ich was beim Online Händler der von sich aus ein Angebot hat, sagen wir mal für 1300 Euro, dann bekomme ich beim Umtausch ja auch 1300 zurück. Das ist künstlich verumständlicht und wahrscheinlich möchte man damit nur die Leute beschäftigen und dazu 'nötigen' die Sony Seite zu besuchen und zu bemühen. 

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vor 2 Stunden schrieb big_kruemel:

Ok es ist nicht so krass wie bei anderen Internetriesen, aber warum muss eine Rabattaktionen so umständlich sein?

Die geringe Stabilität und schlechte Erreichbarkeit der Cashback-Seite beim letzten Mal hat die Umstände nicht verringert. Ein Schelm wer...

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vor 2 Minuten schrieb PFM:

Aha, sie machen das also um Daten zu sammeln, machen die Eingabe dieser Daten aber absichtlich schlecht erreichbar..  macht Sinn.. 🙈

Macht Sinn, da jeder nicht zugestellte Antrag der Firma die Zahlung erspart. Bitte nachdenken, bevor du einem anderen einen dummer-Affe-Smilie schickst.

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vor 17 Minuten schrieb roger@skf:

Macht Sinn, da jeder nicht zugestellte Antrag der Firma die Zahlung erspart. Bitte nachdenken, bevor du einem anderen einen dummer-Affe-Smilie schickst.

Außerdem stammt die Datensammeltheorie von big_kruemel und die aus Beitrag 101 von roger@skf, also von zwei verschiedenen Leuten. Und du schmeißt das mit deinem Affen-Icon-Kommentar so zusammen, als hätte beides eine einzige Person gesagt.

Ich füge noch einen dritten Aspekt hinzu: Man kann die Cash-Back-Beantragung auch ganz einfach "verschlafen". Irgendwann ist es nämlich knallhart "zu spät". Dann "kann" Sony "leider" nicht mehr den Cash-Back auszahlen. Bedenke mal: für einen Cash-Back hat man gnädigerweise so ein bis zwei Monate Zeit (kenne nicht die genauen Fristen), während aber ein oller 20-, 100- oder auch 200-Euro-Einkaufsgutschein für ein Bekleidungsgeschäft  sehr lange gilt - ich glaube mindestens 1 Jahr - und das sogar per Gesetz, wenn ich mich nicht irre.

PS: Gerade lese ich online, dass für Einkaufsgutscheine eine Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt, und dass wenn ein Laden den Gutschein auf 1 Jahr befristet, eben dies unwirksam ist.

bearbeitet von cosmovisione
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vor 21 Minuten schrieb wasabi65:

Einkaufsgutscheine sind nicht das selbe wie ein Rabatt (Cashback oder wie auch immer)...

"Na und"?... Es geht darum, dass es angesichts des Parallelbeispiels mit den Gutscheinen naheliegt, dass es doch wohl nicht etwa so ist, dass eine Firma leider irgendwie dazu "gezwungen" ist, nach ein oder zwei Monaten nicht mehr den Rabatt auszahlen zu dürfen... Warum dann so knallhart kurze Fristen?

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Gutscheine geben dir das Recht bei der gleichen Firma einen Nachlass zu holen, wenn diese lange Fristen haben erscheinen sie in den Büchern der Firma. In kleinen Mengen/Beträgen kein Problem das in die nächsten Jahre rüberzunehmen. Bei Rabattaktionen wie hier die in der Menge doch signifikanter sind, willst du die nicht noch jahrelang in deinen Büchern drin haben...könnte ich mir vorstellen...

Ist ja auch bei jeden Kleiderladen so, dass Aktionen zeitlich kurz begrenzt sind. Gutscheine jedoch nicht.

bearbeitet von wasabi65
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