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Als Privatperson ohne Gewerbe Rechnung ausstellen.


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Hallo verehrte Foristen,

kann ich als Privatperson jemandem, für den ich Fotoarbeiten leiste, eine Rechnung ausstellen, ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben?

Hin und wieder erstelle ich auch Fotos für meine Firma, was ich dann als zusätzliche Leistung über mein Gehaltskonto versteuert bekomme. Wie aber sieht es aus, wenn ich für eine Person mit Gewerbe Fotoarbeiten erledige und diese eine Rechnung wünscht, welche sie in ihrer Steuererklärung angeben möchte? Da meine Leistungen diesbezüglich in einem relativ geringem Aufkommen jährlich erfolgen, möchte ich kein Gewerbe anmelden.

Wie verfahrt ihr als private Fotografen hier in diesem Forum in so einem Fall ?!

Danke für eure Antworten!

bearbeitet von manifredo
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Hallo,

wenn es sich Rahmen der Liebhaberei abspielt, wirst du durch die Rechnung ertragsteuerlich nicht zum Unternehmer. Liebhaberei ist es, wenn die Einnahmen kleiner sind als die dazugehörigen Ausgaben. Das ist jetzt schwierig zu ermitteln, Fahrtkosten, Kosten für Drucke, Speichermedien etc. sind noch einfach aufzulisten, aber wie die Abschreibung ansetzen, weil Du die Gerätschaften ja auch für die privaten Zwecke benutzts. Man könnte das tagweise aufteilen, (also an 20 Tagen Aufträge fotografiert und an  80 Tagen privat -> 20%  , als Finanzamt setzt als Nutzungsdauer für Digitalkameras 7 Jahre an, was bei Profis im Studios passen könnte. Bei uns Hobbyisten eher nicht. Wenn jetzt deine Kamera 2000 € kostet und man nur 5 Jahre ansetzt, dann sind das 400 € im Jahr * 20% = 80 € für die Kamera. Dazu dasselbe Spiel für die Objektive… es läppert sich und  ich würde meine Einnahmen und  Ausgaben dokumentieren. Wenn dann bei Deiner  Abschätzung herauskommt, dass die Ausgaben wesentlich über den Einnahmen liegen und das Finanzamt nachfragt würde ich antworten, dass Liebhaberei vorliegt und die Abschätzung vorlegen. Wenn Du unsicher bist, einen Steuerberater bemühen (wir sind da aber nicht sehr erfreut, das ist kein lukrativer Auftrag). Ich kenne ein paar Leute, die eine Gewerbe angemeldet hatten, weil sie in den Profiservice von Canon aufgenommen werden wollten. Da haben wir das so gehandhabt.  

Umsatzsteuerlich ist es so wenn Du nicht anderweitig bereits Umsätze erzielst, bist Du bis 22.000 €m im Jahr Kleinunternehmer, d.h. wenn Du nicht zur Regelbesteuerung optierst, dass kannst keine Vorsteuer aus deinen Kosten holen und darfst auch keine Umsatzsteuer auf deinen geschriebenen Rechnungen ausweisen. Da schreibst Du dann „Kein Umsatzsteuerausweis aufgrund Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG.“  oder ähnlich drauf. 

Gewebesteuerlich passiert bei einer Einzelperson bis zu einem Gewinn von 24.500 € sowieso nichts, auch wenn man ein Gewerbe anmelden müsste (kostet je nach Gemeinde 30-60 € , Stadt Stuttgart verlangt 57,50 € ). Theoretisch könnte die Gemeinde ein Bußgeld bei unterlassener Gewerbeanmeldung verhängen, habe ich aber noch nie erlebt oder gehört. Die habe ja nur Arbeit damit und bei solchen Kleingewerben keine Einnahmen. 

Hans

 

P.S.:
Wird alles eh nur dem Finanzamt bekannt werden, wenn bei einem deiner Kunden eine Steuerprüfung stattfindet und eine Kontrollmitteilung an dein Finanzamt erfolgt. Wenn Du ganz sicher gehen willst sendest du deine Abschätzung mit der Bemerkung "Meines Erachtens liegt keine Gewinnerzielungsabsicht, sondern Liebhaberei vor. Es wurden deshalb keine Einkünfte daraus erklärt" an dein Finanzamt. 

bearbeitet von haru
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vor 4 Stunden schrieb manifredo:

einem relativ geringem Aufkommen jährlich erfolgen, möchte ich kein Gewerbe anmelden.

Das würde ich mir überlegen...melde ein Kleingewerbe an. Dann kannst du auch Rechnungen ausstellen, aber keine Mwst. absetzen. In der Steuerklärung machst du dann eine Einahme-Überschussrechnung auf (wenn du unter den 6K€ bleibst reicht eine Excel Tabelle / Wiso Sparbuch). Ausgaben sind dann alles was du für das Gewerbe so brauchst. Gerätschaften wie Fotoapparate kannst du prozentual zur beruflichen Anwendung absetzen. Am Ende kommt dann meist die schwarze Null raus und es hat keinen Einfluß auf deine Steuerhöhe (es sei denn du schreibst Verluste/Gewinne).

Nebenbei kannst du mit dem Gewerbeschein im entsprechenden Handel verbilligt einkaufen.

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