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Stadtansichten von öffentlich zugänglichen Aussichtspunkten


Gerd123

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Gibt es inzwischen irgendwelche Einschränkungen Stadtansichten von öffentlich zugänglichen Aussichtspunkten zu veröffentlichen?

In diesem konkreten Fall, Blick auf den Kölner Dom und umliegende Gebäude vom Triangel. 

Die Bilder sollen in die öffentlich zugängliche Galerie unseres Fotoclubs eingestellt werden.

Weiß da jemand etwas?

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Soweit ich weiß, nicht. Alles, was Du von öffentlichem Grund aus photographieren kannst, fällt unter Panoramafreiheit (hier das Fachbuch für Juristen) Dabei muß man allerdings das "Panroma" von "Panoramafreiheit" relativ ernst nehmen: Personen ohne ihre Einwilligung auf dem Bürgersteig zu porträtieren - das ist sicher kein Panorama, und im Schaufenster der Kunstgalerie ein Kunstwerk - und sei es "Künstlersch... in Dosen" - abzulichten, auch nicht. Persönlichkeits- und Urheberrechte werden von der "Panoramafreiheit" nicht ausgehebelt - ein bißchen "Panorama" muß schon sein, zumindest in dem Sinne, daß das Bild sich nicht auf einen einzelnen Gegenstand/Person konzentriert.

Zusätzliche Streitpunkte können entstehen, wenn Bilder kommerziell verwertet werden. Durch die Stadt zu streifen und alle Gebäude eines bestimmten Architekten oder einer Stilrichtung, auch mit mehreren Aufnahmen, zu photographieren und anschließend auszustellen, dürfte unproblematisch sein. Daraus ein Buch zu machen und es zu verkaufen, könnte - zumindest wenn es nur um einen noch lebenden/geschützten Architekten geht - Probleme machen.

Googla hat bei seinen Google-Street-Aufnahmen die Einwände von Hausbesitzern (gibt es praktisch nur in Deutschland) berücksichtigt und Gebäude verpixelt, weil sie nicht "einfach so" photographiert haben, sondern von einem über-mannshohen Mast auf ihren Spezialfahrzeugen. Es wurde bestritten, daß das noch unter "Panoramafreiheit" falle - hmm, hmm. Außerdem hat man ihnen kommerzielle Nutzung unterstellt - schon etwas plausibler, aber auch nur etwas.  Da sie keine Lust hatten (und es vielleicht auch als unklug ansahen) die Sache juristisch auszufechten, haben sie nachgegeben.

Soviel aus der photographischen  Praxis eines Nicht-Juristen.

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Das Urheberrecht ist ein Minenfeld.

(disclaimer) Ich bin kein Jurist und erkläre hier, wie ich es verstanden habe.

In Deutschland darf man "fast" alles auch kommerziell veröffentlichen, wenn es von öffentlichem Boden (der Straße) aus aufgenommen wurde solange einzelne Personen nicht Hauptbestandteil des Bildes sind. Dabei muss man aber aus einer Position fotografieren, aus der normale Passanten die Szenerie auch sehen können. Wenn Hilfsmittel wie Leitern oder ähnliches genutzt werden, ist alles wieder anders. Stadtansichten sind also normalerweise ziemlich unkritisch. Nicht zulässig ist es Fotos von temporären Kunstwerken ohne Genehmigung zu veröffentlichen. Der verhüllte Reichstag und die nächtliche Lichtinstallation am Eiffelturm sind da Beispiele für. In Deutschland gilt Architektur zwar unter Umständen als Kunst und ist dann urheberrechtlich geschützt, die Panoramafreiheit erlaubt es aber trotzdem Bilder kommerziell zu nutzen. In Frankreich ist das z.B. anders. Da sind neuere Gebäude teilweise geschützt.

Schwierig wird es, wenn der öffentlich zugängliche Grund keine Straße, sondern z.B. ein Park ist, der von einer Organisation verwaltet wird. Die haben da Hausrecht und entscheiden was erlaubt ist. Die "Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg" (u.a. Schloss Sanssouci) verbietet z.B. in aller Regel die Veröffentlichung von Fotos, die von ihrem Boden aus aufgenommen wurden. Bilder, die aus Häusern oder von Türmen aufgenommen wurden sind deshalb problematisch. Wenn man von da z.B. gut in Privatgrundstücke hineinsehen kann, ist die Veröffentlichen vermutlich nicht zulässig. Andererseits sind Luftbilder wiederum zulässig, wenn man keine Details auf Privatgrundstücken fotografiert. Die Luftbildfreigabe, die vor vielen Jahren nötig war, gibt es nicht mehr. Das Urheberrecht ist da in vielen Bereichen schwammig formuliert und im Zweifelsfall müssen dann Gerichte entscheiden ob man das durfte oder nicht. Bei Stadtansichten sollte allerdings auch der gesunde Menschenverstand helfen um zu klären ob das Bild für irgend jemanden ein Problem darstellen könnte oder ob es unkritisch ist.

bearbeitet von beerwish
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vor 27 Minuten schrieb beerwish:

Schwierig wird es, wenn der öffentlich zugängliche Grund keine Straße, sondern z.B. ein Park ist, der von einer Organisation verwaltet wird. Die haben da Hausrecht und entscheiden was erlaubt ist. Die "Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg" (u.a. Schloss Sanssouci) verbietet z.B. in aller Regel die Veröffentlichung von Fotos, die von ihrem Boden aus aufgenommen wurden.

Ich glaube, hier ist eine kleine Ergänzung sinnvoll: Es geht um "kommerzielle" Photographie. Urlauber oder normaler Besucher können (zumindest in Berlin und Umgebung) mit ihren Handys oder meinetwegen auch Sony A9 machen, was sie wollen - auch nachher hier oder z.B. auf Flickr veröffentlichen. Eine Grauzone entsteht a) wenn Bilder auf Flickr dann zur kommerziellen Verwendung verkauft werden oder b) wenn es von Anfang an kommerziell zugeht. - etwa bei Bildagenturen, Postkartenverlagen usw. An bestimmten Tagen sind Parks in Berlin überlaufen mit Hochzeitsgesellschaften, die an immer den gleichen Stellen Erinnerungsphotos schießen. Natürlich ist der Photograph immer der Onkel - da gibt es inzwischen eine Menge Streit. 

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vor 4 Minuten schrieb micharl:

Urlauber oder normaler Besucher können (zumindest in Berlin und Umgebung) mit ihren Handys oder meinetwegen auch Sony A9 machen, was sie wollen - auch nachher hier oder z.B. auf Flickr veröffentlichen.

Hier ist ein Artikel den ich über die Problematik gefunden habe:

https://www.22places.de/panoramafreiheit-fotografie/

Dort steht, sie haben keine Erlaubnis bekommen die Bilder zu veröffentlichen. Als Gründe wurden genannt, dass auf 22places Werbebanner zu sehen sind und dass die Möglichkeit geben ist, Inhalte auf Facebook zu teilen.

Damit ist nahezu jede Internetnutzung ausgeschlossen.

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Mit Verlaub gesagt: Ich halte die für Wichtigtuer. Ich nehme an, sie haben eine kommerzielle Nutzung in der Grauzone versucht und sich dabei ungeschickt angestellt. Oder sie haben sich mit der Pressestelle über die Frage einer "redaktionellen Nutzung" gestritten. Kann man machen - muß man aber nicht.

Nun will ich niemanden nahelegen, an Orten zu photographieren, an denen ihn eine nachfolgende umstritten-kommerzielle Veröffentlichung teuer zu stehen kommen könnte.  Muß jeder selbst überlegen und ggf. fragen, was geht. Wenn fragen, dann nicht irgendwen irgendwo, sondern genau da, wo eventuell Ärger herkommen könnte. Leute wie Berlin-Knipser-oder ich photographieren in Berlin und Umfeld, die Parks der Stiftung PSG eingeschlossen, rauf und runter, veröffentlichen auf Flickr, hier und auch mal sonst wo, die Bilder sind mit jeder Googelei auffindbar - nix Beschwerden, in den vergangenen 20 Jahren wenigstens.

Tip, der freilich Gerd123 nicht helfen dürfte, weil er seine Bilder längst im Kasten hat und sowieso in einer anderen Situation steht: Kamera am Eingang/Kasse immer offen tragen und nicht versuchen, versteckt zu arbeiten. Dann wird man ggf. auf bestehende Photographierverbote hingewiesen und kann sich richten. Ist mir in vielen Jahren genau einmal passiert.

Was anderes sind Hysteriker, die meinen, auf dem mit Menschen überfüllten Alexanderplatz hätte man es aus 30m Entfernung gerade auf sie abgesehen. Die können lästig werden. Scheinen aber seltener zu werden, seitdem immer überall irgendwer mit dem Handy herumknipst.

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vor 11 Minuten schrieb micharl:

...Leute wie Berlin-Knipser-oder ich photographieren in Berlin und Umfeld, die Parks der Stiftung PSG eingeschlossen, rauf und runter, veröffentlichen auf Flickr, hier und auch mal sonst wo, die Bilder sind mit jeder Googelei auffindbar - nix Beschwerden, in den vergangenen 20 Jahren wenigstens...

So ist es und wenn ich anfangen würde darüber nachzudenken, ob möglicherweise irgendjemand etwas dagegen haben könnte, dass ich dies und jenes fotografiere, würde ich mir ein anderes Hobby suchen. Wenn man alles juristisch einwandfrei betreiben würde, wäre beispielsweise die Streetfotografie definitiv tot.

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Vielen Dank an Alle für die ausführlichen Hinweise. Das ist auch so mein Kenntnisstand. Aber hätte ja sein können, dass sich durch die restriktive Gesetzgebung in letzter Zeit etwas geändert hat was ich noch nicht wusste.

Und ja, wir waren 7 Personen. Alle trugen ihre Kameras offen und an der Kasse gab es keinen Hinweis bzgl. Fotografierverbot. Auch sonstige Hinweise habe ich nicht entdeckt.

Auch waren jede Menge von Handyfotografen mit ihren Bilderstöckchen zugange.

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vor einer Stunde schrieb Gerd123:

Auch waren jede Menge von Handyfotografen mit ihren Bilderstöckchen zugange.

Ich nutze seit rund 10 Jahren auch ein "Bilderstöckchen" um einen anderen Blickwinkel auf meine Heimatstadt zu bekommen.

Allerdings komme ich damit locker auf 6m Höhe, gestört hat das noch keinen, aber unauffällig geht leider anders.

Wer mehr erfahren möchte, ich hatte vor längerer Zeit  im Fuji X Forum einen Thread eröffnet.

https://www.fuji-x-forum.de/topic/25180-telekopstange-für-fotos-aus-über-6m-höhe/

Hallo, lieber Besucher! Als Forumsmitglied (kostet nix) würdest du hier ein Bild sehen…

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bearbeitet von Lobra
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vor 2 Stunden schrieb micharl:

Was anderes sind Hysteriker, die meinen, auf dem mit Menschen überfüllten Alexanderplatz hätte man es aus 30m Entfernung gerade auf sie abgesehen. Die können lästig werden. Scheinen aber seltener zu werden, seitdem immer überall irgendwer mit dem Handy herumknipst.

Die Entwicklung der Kameras und der Möglichkeit zur Veröffentlichung geht so schnell voran, dass die Rechtslage da teilweise auch einfach nicht mitkommt. Ich mache auch viele Sachen, vor allem bei Videos, wo klar ist dass da einzelne Frames dabei sind, die ich als Foto nicht veröffentlichen würde. Andererseits habe ich in einem Youtub-Video auch schon jemanden auf Wunsch nachträglich unkenntlich gemacht obwohl ich dazu rechtlich nicht verpflichtet war. Bei Demos und Öffentlichen Veranstaltungen im Straßenraum ist man ja ziemlich auf der sicheren Seite. (Es sei denn, irgendwo ist Musik drauf und man hat einen Copyright claim auf dem Video)

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