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Sony (Geissler) erkennt Garantiefall nicht an


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Am 9.6.2019 um 21:27 schrieb octane:

Hier geht die Geschichte weiter: https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=1964505

Kann man jetzt so sehen, dass das SKF für den Schadensfall gut genug ist, aber nicht für eine Kaufempfehlung :)
Bin ja mal gespannt wenn mit einer A7III was wäre. Die ist nämlich schon mal von einem meiner Hunde von der Couch auf den Fliesenboden gekickt worden ( 50cm , aber die "Wucht" war weitaus mehr). Natürlich in der teuersten Kombi (mit dem FE70200GM) die ich habe. Bis jetzt gehen beide noch super, aber wehe sie muss mal zu Geissler. Weiß schon warum ich meiner Frau auch eine A7III gekauft habe ^^

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Es muss ja kein "Sturz"-Schaden sein!

Bei meiner alten NIKON FE2 hatte ich mal einen Schaden, den ich mir selbst nicht erklären konnte. Da war das Rückspulrädchen mit samt Kurbel stark eingedrückt und auch der Rückdeckel war verzogen. Ich muss damit irgendwo hängen geblieben sein oder die Kamera ist bei einer Körperdrehung wie eine Gondel beim Kettenkarussel ausgeschert und irgendwo dagegen geknallt. Da ich mit Video- und Foto-Kamera unterwegs war und die Nikon über der Schulter hing ist alles denkbar, bemerkt hatte ich es damals auch erst später.

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vor 1 Stunde schrieb paracetam0l:

Kann man jetzt so sehen, dass das SKF für den Schadensfall gut genug ist, aber nicht für eine Kaufempfehlung :)

Kann  man so sehen. Aber vermutlich haben ihm meine Fragen nicht gefallen. Na, ja selber schuld wer im blauen Forum fragt. Dort habe ich meine eigene Meinung darüber (habe meinen Account dort löschen lassen).

bearbeitet von Gast
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  • 1 year later...

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vor 19 Minuten schrieb Willi light:

Hallo!

Die Fragestellung ist meiner Meinung nach falsch.

Es geht nicht darum, dass ein Garantiefall nicht anerkannt wird, sondern, dass ein Schaden  nicht als Garantiefall anerkannt wird

Egal - weil verjährt...

Oder geht es dir um Semantik und Grammatik?

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Am 12.6.2020 um 12:48 schrieb wasabi65:

Egal - weil verjährt...

Oder geht es dir um Semantik und Grammatik?

Ganz so lächerlich ist das nicht.

Die Überschrift behauptet, dass  trotz eines Garantiefalles keine Leistung erfolgt. Dies ist aber  falsch und hinterlässt beim Lesen  der Überschrift den Anschein, dass sich die Fa. Geissler vor berechtigten Ansprüchen drückt.

Im übrigen schadet eine präzise Ausdrucksweise nicht.

P.S. Ich bin weder mit der Fa. Geissler noch  Fa. Sony verbandelt.

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Am 12.6.2020 um 12:28 schrieb Willi light:

Die Fragestellung ist meiner Meinung nach falsch.

Also setzen wir Mal pünktchen auf die i‘s...

Eine Fragestellung kann nicht falsch sein, weil sie keine Aussage enthält. Aussagen können falsch sein. Wenn es um Inhalt geht...wenn es um Orthographie geht, können sogar Interjektionen falsch sein...

😃

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