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Fällt ein Stadtpark etwa nicht mehr unter die Panoramafreiheit?!


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Hallo,

 

vor kurzem war ich in einem Berliner Park und habe dort Portraits von zwei Freunden aufgenommen.

Es war m. E. offensichtlich, dass das ganze eine Privatveranstaltung war - wir waren zu dritt, hatten eine Kamera mit und zwei Rucksäcke mit Privatkram; kein Stativ, kein Blitz, keine Kabel, kein Assistent, und es war Wochenende.

Ein Mann platzte hinein und fragte, wofür wir Fotos machten. Er akzeptierte unsere Aussage, es sei rein privat, bedrängte uns aber, dass, sollten wir je Fotos veröffentlichen - auch auf Instagram, was m.E. keine Öffentlichkeit ist, sondern ein privates Fotoalbum für Freunde?! -, wir eine Genehmigung der "Grün Berlin GmbH" bräuchten. In einem öffentlich zugänglichen Park?! (Es waren keine temporären Kunstwerke o.ä. aufgestellt, die wir fotografiert hätten.)

Ich hatte, im Flow, keine Lust, mit dem Menschen zu streiten, zumal er sichtlich auf Anweisung und nicht aus Verständnis der Materie heraus handelte. Dass aber eine GmbH sich anmaßt, solche Behauptungen aufzustellen, samt Handzettel, der uns aufgedrängt wurde? Ich finde das höchst ekelhaft und vor allem m. E. dem geltenden Recht widersprechend. Oder irre ich mich da vollkommen? Unter Panoramafreiheit auf Wikipedia nachlesend, fand ich jedenfalls nur Bestätigung meiner Sicht, oder irre ich auch hier?

Der Begriff der „öffentlichen“ Wege, Straßen und Plätze ist nicht öffentlichkeitsrechtlich zu verstehen, sondern zielt auf den tatsächlichen Zugang für die Allgemeinheit. Die allgemeine Literaturmeinung fordert dazu eine Widmung zum Gemeingebrauch, die auch dann vorliegen kann, wenn die Straße oder der Platz im Privateigentum steht.[68] Die erforderliche Widmung liegt nach der wohl herrschenden Meinung nicht vor, wenn Privatgelände durch Kontrollen[69]oder gar die Erhebung von Eintrittsgeld vor dem ungehinderten Zutritt geschützt wird. Dass die Straße oder der Platz zeitweilig, insbesondere über Nacht geschlossen wird, steht ihrer Widmung zum Gemeingebrauch und insoweit der Anwendbarkeit von § 59 UrhG nach allgemeiner Meinung jedoch noch nicht entgegen.[70] Illustrativ verweist die Literatur hierfür regelmäßig auf das Beispiel eines Friedhofs, dessen Tore in den Abendstunden verschlossen werden.[71]
Strittig ist die Bewertung von Aufnahmen in Örtlichkeiten wie Bahnhofs- oder Flughafenhallen und U-Bahn-Haltestellen; diejenigen Kommentatoren, die diese von der Panoramafreiheit ausschließen wollen, stellen im Wesentlichen darauf ab, dass solche Örtlichkeiten nicht in gleicher Art der Öffentlichkeit gewidmet seien.[75] Gleichfalls umstritten ist die Anwendung von § 59 UrhG auf öffentlich zugängliche Atrien und Passagen.[76] 
 
 
Es geht mir nun weder darum, diese Bilder doch zu veröffentlichen, noch darum, hier meinen Unmut über ein unschönes Erlebnis zu teilen. 

Ich wüsste nur gerne, ob ich im Recht bin und die GmbH durch - rechtswidrige oder mindestens substanzlose - Einschüchterung versucht, hier von Unwissenden oder Verschüchterten ein paar Kröten für "Motivmiete" zu erpressen?

Meinungen? 

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Erstmal ist hier wohl der Vertrag / die Verträge zwischen der Stadt Berlin und der Grün Berlin GmbH entscheidend. Ohne Kenntnis des Inhalt dieses Vertrages kann man doch kaum etwas zur Sache sagen. Falls Du mit dem Vertrag oder dessen Auslegung nicht einverstanden sein solltest, kannst Du  1. zähneknirschend resignieren    2. den Vertrag vor Gericht anfechten    3. Stadt Berlin und/oder Senat Berlin zu einer Änderung des Vertrages überzeugen usw

bearbeitet von Jumbolino67
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Das ist ein sehr umstrittenes Thema, und es kann einem in etlichen "öffentlichen" Parks passieren. Ich bin kein Jurist und weiß nicht ob das ganz sicher und endgültig entschieden ist. Eine öffentliche Straße ist ein Bereich wo niemand Hausrecht hat die Panoramafreiheit erlaubt einem vieles aber nicht alles zu fotografieren was man von da aus sehen kann. Von der Straße aus darf man deshalb auch in den Park hinein fotografieren, egal wer der Besitzer ist. In vielen quasi genau so öffentlich zugänglichen Bereichen, also z.B. offenen Privatgrundstücken oder Parks im öffentlichen Besitz gibt es aber einen Besitzer (z.B. die Parkverwaltung) und die hat da Hausrecht. Das bedeutet, man darf nur fotografieren wenn die das erlauben. Aus welchen Gründen auch immer, verbieten die häufig, dass man Fotos macht um sie zu veröffentlichen. Nach aktuellem Stand kommen die damit auch durch, selbst wenn es sich um Parks im öffentlichen Besitz handelt.

 

Bekannt sind z.B. die Prozesse um Fotos in den Parks die von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten verwaltet werden. Die Stiftung verwaltet über 150 historische Bauten in Berlin und Brandenburg, unter anderem auch das Schloss Sanssouci oder das Schloss Charlottenburg.

 

https://www.photoscala.de/2010/12/17/bgh-panoramafreiheit-gilt-eigentumsrecht-aber-auch/

 

Meiner Ansicht nach ist das etwas, was geändert werden sollte. Es wäre für die Bundesregierung natürlich ein leichtes, eine Regelung einzuführen, die besagt, dass man in allen Parks, die in öffentlichen Besitz sind, fotografieren und die Fotos dann auch veröffentlichen darf. Die Verwendung von Stativen oder Blitzlicht kann man je nach Situation natürlich beschränken weil das ja die anderen Besucher beeinträchtigen kann aber ein generelles Verbot müsste man abschaffen. Aktuell scheint es aber so juristisch korrekt zu sein.

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Gast Südtiroler

Bei kommerzieller Nutzung gehe ich davon aus, dass er Recht hat. In Südtirol müsste man in der Stadt, bei öffentlichen Gebäuden, auch immer den Bürgermeister fragen, interessiert aber niemanden.

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Ein 4 Jahre alter Artikel dazu:

https://www.morgenpost.de/berlin/article128937418/Profi-Fotografen-muessen-auf-dem-Tempelhofer-Feld-zahlen.html

Interessant ist halt der letzte Absatz. Eventuellhat sich im Laufe der Zeit ja etwas im Bezug zu sozialen Netzwerken verschärft.

bearbeitet von grillec
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Das Stichwort in dem von beerwish verlinkten Artikel steht gleich zu Anfang "Gewerbliche Fotoaufnahmen". Daß die Parkbetreiber - Grün Berlin ist so eine typische berliner Konstruktion, bei der öffentliche Dienstleistungen an privatrechtlich organisierte Gesellschaften in städtischem Besitz outgesourct werden - kontrollieren und mitverdienen wollen, wenn ihre Einrichtungen als "Studio" genutzt werden, kann man nachvollziehen. Anscheinend habt Ihr da einen zu professionellen Eindruck gemacht ;). In so einem Fall würde ich mir von dem Parkwächter die Telefonnummer eines Zuständigen geben lassen und versuchen, das Mißverständnis an Ort und Stelle auszuräumen.

 

Anders denn als Mißverständnis kann ich mir das nämlich nicht erklären. Ich photographiere seit Jahren viel und gut sichtbar in den von Grün Berlin unterhaltenen Anlagen und bin noch nie angesprochen worden. Sollte man jedoch in den letzten Wochen, in denen ich wegen der Dürre auf Parkbesuche verzichtet habe, eine Neuregelung getroffen haben, werde ich meine Jahreskarte mit entsprechendem Begleitschreiben kündigen.

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Das Stichwort in dem von beerwish verlinkten Artikel steht gleich zu Anfang "Gewerbliche Fotoaufnahmen". Daß die Parkbetreiber - Grün Berlin ist so eine typische berliner Konstruktion, bei der öffentliche Dienstleistungen an privatrechtlich organisierte Gesellschaften in städtischem Besitz outgesourct werden - kontrollieren und mitverdienen wollen, wenn ihre Einrichtungen als "Studio" genutzt werden, kann man nachvollziehen. Anscheinend habt Ihr da einen zu professionellen Eindruck gemacht ;). In so einem Fall würde ich mir von dem Parkwächter die Telefonnummer eines Zuständigen geben lassen und versuchen, das Mißverständnis an Ort und Stelle auszuräumen.

 

Anders denn als Mißverständnis kann ich mir das nämlich nicht erklären. Ich photographiere seit Jahren viel und gut sichtbar in den von Grün Berlin unterhaltenen Anlagen und bin noch nie angesprochen worden. Sollte man jedoch in den letzten Wochen, in denen ich wegen der Dürre auf Parkbesuche verzichtet habe, eine Neuregelung getroffen haben, werde ich meine Jahreskarte mit entsprechendem Begleitschreiben kündigen.

 

Kathala hat ja geschrieben, dass der Aufpasser auch die Veröffentlichung auf Instagram untersagt hat und er hatte einen Handzettel dabei auf dem das offenbar auch drauf stand. Das scheint also die offizielle Politik der "Grün Berlin GmbH" zu sein. Im Grunde gilt also schon so eine Veröffentlichung als kommerziell weil Instagram damit ja Geld verdient.

 

Insgesamt ist die Fotografie in letzter Zeit immer mehr zum Minenfeld geworden.

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Insgesamt ist die Fotografie in letzter Zeit immer mehr zum Minenfeld geworden.

Beruflich war sie es "schon immer", es geht nur heute nicht mehr so häufig nach dem Prinzip "Augen zu und durch" gut. Privat hingegen hat sich so viel gar nicht verändert, auch wenn das häufiger und meist übertrieben panisch anders dargestellt wird (da ist eher der Geltungswahn zur Seuche geworden). Ob die Zahl der Leute größer geworden ist, die sich auf irgendwelches falsches Wissen berufen um andere zu schikanieren? Mag sein, gegeben hat es aber auch die schon immer.

 

Ich würde mir bei dem eingangs beschriebenen Szenario nicht zu viele Gedanken machen; das Thema "private" Aufnahmen wurde ja schon vor Ort geklärt, und ob die Präsentation in irgendwelchen Netzwerken oder auf der eigenen Webseite nun öffentlich ist oder nicht (wenn es keine Zugangsbeschränkung gibt, dann kann man von "öffentlich" ausgehen) spielt keine Rolle, weil es auf den Punkt gar nicht ankommt. Egal was der nette Herr da behauptet. ;)

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  • 4 years later...

Aus aktuellem Anlass ziehe ich diesen Thread wieder raus. Es gibt gute und schlechte Nachrichten. Zumindest ist es für mich aktuell, weil ich das bislang nicht wusste (sorry wenn das wo anders bereits durchgekaut wurde und ich habe es nicht mitbekommen):

1. Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg hatte ab 1998 das Veröffentlichen von Fotos und Videos ohne spezielle Genehmigung verboten. Das hat immer wieder zu heftigen Diskussionen geführt und viele Leute verärgert. Das hat sich schon im Sommer 2021 geändert. Es ist jetzt in einem gut definierten Umfang zulässig. Dazu gehört auch das Veröffentlichen zu kommerziellen Zwecken z.B. in Blocks und Videos in Sozialen Medien.

Das betrifft das Schloss Sanssouci, Schloss Charlottenburg und mehr als 30 weitere Museumsschlösser und Parkanlagen in Potsdam, Berlin und im Land Brandenburg.

https://www.spsg.de/forschung-sammlungen/bibliothek-fotothek-archive/fotothek/informationen-zur-bildnutzung-und-zur-kommerziellen-erstellung-von-bildmaterial/richtlinien-ueber-foto-film-und-fernsehaufnahmen/

2. In den Nationalparks in den USA ist seit Oktober 2022 dagegen genau das Gegenteil eingetreten. Nach Prozessen, die 2021 erst alles für zulässig erklärt haben gab es ein weiteres Urteil dass nun erlaubt, dass die Parks alles verbieten. Die aktuelle Situation ist, dass man quasi in jedem Park eine spezielle Erlaubnis braucht wenn man Aufnahmen machen will. Wenn man kleines Geld mit YouTube oder einer anderen Plattform verdient, ist man dabei. In der Regel muss die Erlaubnis längere Zeit (10-30 Tage) vorher beantragt werden. Die Regeln sind in jedem Park anders und teilweise ziemlich restriktiv. Manchmal ist sogar ein Beobachter des Parks vorgeschrieben oder die Drehorte und Zeiten müssen vorher genau definiert werden. Das ist alles sehr kompliziert und kann dann auch sehr teuer werden. Hier ist ein Video wo das erklärt wird:

 

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Wenn man solche Dinge liest, verliert man schon fast die Lust am Fotografieren. Streetfotografie mache ich in Deutschland z.B. praktisch gar nicht mehr, weil ich mich nicht rechtfertigen will, was ich da tue oder gar angepöbelt werde. Ich habe mittlerweile sogar eine gewisse Scheu entwickelt, Menschen, die ich nicht kenne, überhaupt zu fotografieren, weil mir permanent eingeredet wird, dass man praktisch für alles explizite Vereinbarungen haben muss. Dass dies mittlerweile auch auf Gebäude und andere öffentliche Einrichtungen ausgedehnt wird, macht die Sache noch schlimmer. Im Grunde wird Fotografie dadurch zu einem großen Teil tot, weil man sich ständig damit beschäftigen muss, ob ein Bild bzw.. dessen Zeigen oder Veröffentlichung zulässig ist oder nicht.

Der Einwand, das beziehe sich vor allem auf Veröffentlichungen, macht es nicht besser, ich fotografiere ja, um anderen Bilder zu zeigen, eben auch in Online Gallerien. Auf Kleingruppenreisen gibt es inzwischen praktisch fast immer einen Teilnehmer, der nicht fotografiert werden will und sich beschwert, wenn er doch mal im Bild ist. Zumindest kommt am Ende der Reise die Anmerkung, dass man nicht in privaten Online Fotogalerien für die Gruppe erscheinen möchte, was bzgl. Gruppenbilder schon schwierig wird. Ich mache es dann so, dass ich trotzdem darauf keine Rücksicht nehme, aber an diesen Teilnehmer den Link einfach nicht verschicke. Aber man sieht schon, es ist wirklich teilweise nicht erfreulich, sich mit so etwas herumzuschlagen.

Auf Reisen im Ausland fotografiere ich schon Menschen, da es unwahrscheinlich ist, dass sie mitbekommen, wo ich die Bilder zeige. Es gibt auch Länder, in denen die Menschen sogar immer noch fotografiert werden *wollen* und man darüber sogar in ein Gespräch kommt (z.B. Usbekistan). Aber auch hier schwingt immer noch Scheu und Unsicherheit mit.

Ursache für diese bedauerlichen Entwicklungen sind mMn. die Social Media Plattformen, wo wahllos viel Dummes veröffentlicht wird, z.T. eben auch rücksichtslos gegenüber den abgebildeten Menschen. Dies lässt sich nicht mehr zurückdrehen und deswegen sehe ich für Streetfotografie nur wenig Chancen - Ausnahmen bestätigen die Regel.

Mit dem Smartphone wird nach wie vor alles mögliche fotografiert, das kann man nicht verhindern, weil es alle machen. Besondere Aversion gibt es eher bei Fotografierenden, welche mit guter Fotoausrüstung unterwegs sind, obwohl gerade diese Geräte i.d.R. nicht geeignet sind, die Bildergebnisse sofort auf Social Media zu teilen und Fotografen meist mehr Verantwortungsgefühl haben, als Smartphone Nutzer, die keine Scham haben, wirklich unmögliche  Situationen zu veröffentlichen.

bearbeitet von tgutgu
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Ich finde die Restriktionen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg in Bezug auf Fotografieren unmöglich. Diese Stiftung ist in Landesbesitz und wird aktuell wie folgt finanziert:

 

Auf der Seite des Landes Brandenburg steht (vom 20.12.2022):
Das Kabinett hat heute dem von Kulturministerin Manja Schüle vorgelegten Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) zugestimmt. Die Stiftung erhält von 2023 bis 2026 jährlich mindestens 47,9 Millionen Euro für ihre Arbeit. Das Land Brandenburg übernimmt davon mindestens 16,9 Millionen Euro. Weitere rund 20 Millionen Euro kommen vom Bund sowie etwa 11 Millionen Euro vom Land Berlin. Das neue Finanzierungsabkommen soll zum 01. Januar 2023 in Kraft treten.

Wir bezahlen mit unseren Steuern diese Stiftung und dürfen als Finanzier des Vereins nichts. In meinen Augen ist diese Regelung ein Schlag ins Gesicht jedes deutschen Steuerzahlers.

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Weiter unten im Text:

Die Länder Brandenburg und Berlin sowie der Bund finanzieren die SPSG gemeinsam. Im Rahmen des auslaufenden Finanzierungsabkommens waren der Stiftung von 2018 bis 2022 jährlich 39,33 Millionen Euro zugesichert worden. Weitere Mittel in Höhe von 400 Millionen Euro bis 2030 erhält die SPSG über das Sonderinvestitionsprogramm 2 der drei Partner.

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vor 49 Minuten schrieb Pentel:

Ich finde die Restriktionen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg in Bezug auf Fotografieren unmöglich.

Wo siehst du denn bei den oben verlinkten Regeln noch Probleme? Ich verstehe das jetzt nicht.

Man darf jetzt ohne Anmeldung fotografieren und filmen. Man darf die Aufnahmen kommerziell nutzen. Im Außenbereich ist sogar die Benutzung eines Stativs oder Blitzlichts erlaubt.

bearbeitet von beerwish
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vor einer Stunde schrieb beerwish:

Wo siehst du denn bei den oben verlinkten Regeln noch Probleme? Ich verstehe das jetzt nicht.

Man darf jetzt ohne Anmeldung fotografieren und filmen. Man darf die Aufnahmen kommerziell nutzen. Im Außenbereich ist sogar die Benutzung eines Stativs oder Blitzlichts erlaubt.

Oha, da bin ich zu schnell über den Text geflogen und habe nicht gelesen, dass die Stiftung das Fotografierverbot 2021 aufgeoben hat.
Mir war immer noch ein Beitrag im Fernsehen im Gedächtnis (vielleicht 3 Jahre her), in dem ein Vertreter der Stiftung vehement das Fotografierverbot, auch in den Parkanlagen, verteidigt hat.

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