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DSGVO – was sie für das Forum und euch bedeutet


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Andreas, ich fände es gut, die beiden Theman getrennt zu diskutieren, da zur DSGVO teiweise noch Diskussionsbedarf zu geben scheint (Scheiß Panikmache führt zu tatsächlichen Problemen und auch der Herr Solms muss doch selbst wissen, dass er da maßlos übertrieben hat). Das neue EU Urheberrecht ist eine ganz andere Baustelle und in meinen Augen eine einzige Katastrophe.

 

Letzteres wäre für mich tatsächlich ein Grund meine bisherige Pro EU Haltung zu überdenken, denn so ein Upload-Filter wird im Nullkommanichts zum Zensurwerkzeug, halbwegs funktionierende Lösungen werden unbezahlbar sein und das was der Form genügt und wenig oder nichts kostet, wird vermutlich so gut funktionieren wie der Facebook Nipplealarm - sprich gar nicht.

 

Für mich ist das realitäts- und bürgerferne Lobbypolitik und wie gesagt der erste Schritt zur Zensur im Web. Leider habe ich bisher auch keine relativierenden Stimmen zu diesem Thema gefunden

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DSGVO und Fotografen

 

Das OLG Köln hat am 18.6. zur Anwendbarkeit der Bestimmungen des Kunsturhebergesetzes nach der DSGVO entschieden.

Das Interessante an dieser Entscheidung ist die Tatsache, dass das KUG im Zusammenhang mit der DSGVO weiterhin als gültiges deutsches Recht betrachtet wurde.

 

Mehr dazu hier

https://springer-hamburg.de/springer-kollegen/aktuelles-details/items/OLG-Koeln-DSGVO.html

 

und hier

http://go.rechtsuniversum.de/u/https://www.anwaltscontor.de/news/dsgvo-kug-beschluss-olg-koeln

bearbeitet von acahaya
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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht des Landes Brandenburg hat eine Broschüre zum Thema DSGVO und Fotografie online gestellt:

 

https://www.lda.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.599337.de

 

Bitte dabei bedenken, dass es sich dabei nur um eine Auslegung (Meinung) einer der Aufsichtsbehörden handelt. Das OLG Köln sieht die Geltung des KUG definitiv anders (siehe Beitrag davor)

bearbeitet von acahaya
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  • 2 weeks later...

Angestoßen durch den Thread „Miksang - kontemplative Fotografie“ bin ich auf folgender Seite gelandet. Was haltet ihr von den Aussagen? Wenn das so zuträfe, gäbe es wohl demnächst in Deutschland wirklich nur noch menschenleere Fotos. Ist natürlich auch eine Möglichkeit, dem Bevölkerungswachstum zu entfliehen ...

 

https://miksang-fotografie.de/ein-laecheln-reicht-nicht-aus-neuer-datenschutz-beim-fotografieren/

bearbeitet von leicanik
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Angestoßen durch den Thread „Miksang - kontemplative Fotografie“ bin ich auf folgender Seite gelandet. Was haltet ihr von den Aussagen? Wenn das so zuträfe, gäbe es wohl demnächst in Deutschland wirklich nur noch menschenleere Fotos. Ist natürlich auch eine Möglichkeit, dem Bevölkerungswachstum zu entfliehen ...

 

https://miksang-fotografie.de/ein-laecheln-reicht-nicht-aus-neuer-datenschutz-beim-fotografieren/

Ich halte davon gar nichts, weil der Artikel ganz schlecht recherchiert ist und ein Haufen Blödsinn drinnen steht.

1. Die DSGVO gilt nicht wenn man privat fotografiert. Und zwar nicht nur daheim, sondern überall, außer das dortige Hausrecht verbietet Fotografieren. Das hat dann aber nichts mit der DSGVO zu tun.

Das KUG und das darin beschriebene Recht am Bild gilt aber immer noch.

2. Analoge Fotografie ist wie alle anderen nicht-digitalen Medien die geordnet aufgehoben werden, genauso betroffen, d.h. wenn man seine Dias oder Negative halbwegs sortiert aufhebt, was die meisten von uns tun. Auch das Einschicken der Negative an ein Fotolabor entsprricht der Übergabe von personenbezogenen Daten an einen Dritten.

3. Auch als Nicht Presse Fotograf brauche nicht immer eine Einwilligung, denn ich darf z.B. auch fotografieren, wenn ich einen Vertrag erfüllen soll, wenn ich Zeitgeschichte dokumentiere oder wenn mein berechtigtes Interesse zu fotografieren schwerer wiegt als das berechtigte Interesse von jemandem, der auf meinem Bild drauf ist.

4. Die vermeintlich nötige schriftliche Einwilligung ist wirklich die letzte Wahl und man nutzt das nur, wenn es gar nicht anders geht. Die Einwilligung muss zwar gar nicht schriftlich vorliegen, sprich wenn jemand freundlich lächelnd in Deine Kamera winkt, dann darfst Du auch jetzt von Einverständnis ausgehen. Du musst aber wenn Du die Einwilligungs-Karte spielst, unbedingt darauf hinweisen, dass der Fotografierte jederzeit seine Einwilligung widerrufen kann.

Nimm an, Du hast einen Fotobildband mit solchen Bildern gemacht oder es wurden welche in Stern View veröffentlicht und eine der abgebildeten Personen widerruft seine Einwilligung. Ich wünsche Dir viel Spaß damit, alle Veröffentlichungen rückgängig zu machen.

Hast Du dagegen im Auftrag fotografiert, gibt es kein Widerrufsrecht und hast Du aus berechtigtem Interesse fotografiet und die abgebildete Person ist darauf nicht entstellend, entwürdigend oder sonstwie bloßstellend abgebildet, hast Du gute Chancen, dass Dein berechtigtes Interesse höher wiegt.

Allerdings wird Dir ein Anwalt, der sich mit dem Thema und den Folgen einer schriftlichen Einwilligung gar nicht auskennt immer zur vermeintlich sichersten Lösung raten und Dir damit einen Bärendienst erweisen.

5. Das BMI, die Hälfte unserer Datenschutzbeauftragten und seit letzter Woche auch das OLG Köln sind der Meinung dass das KUG weiterhin gilt, weil es genau eine der von der DSGVO vorgesehen staatlichen Öffnungsklauseln erfüllt.

 

Nach dem ich die Fehlinformationen zu diesen 5 Punkten in den ersten Absätzen gelesen hatte, habe ich mir den Rest des Artikels erspart.

 

Und NEIN, das ist keine Rechtsberatung, man kann entsprechende Passagen aber in der DSGVO nachlesen und die Links z.B. zum Statement des BMI bezüglich DSGVO und KUG wurden glaube ich auch schon gepostet.

bearbeitet von acahaya
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Vielen Dank Sabine. Ich bin froh, hier Leute (vor allem dich) zu finden, die sich mit so etwas auskennen und reingefuchst haben. Ich selbst blicke da kaum noch durch und bin auch schnell entnervt, wenn ich juristische Texte lesen muss. Das beutetet also, dass ich eigentlich keinerlei Probleme zu erwarten habe, wenn ich wie bisher Aufnahmen zu privaten Zwecken mache und diese auch nicht veröffentliche. Dann kann ich fotografieren, was mich interessiert, egal ob da Leute mit drauf sind oder nicht. (Klar ist für mich ohnehin, dass ich niemanden gegen seinen sichtbaren Willen fotografieren würde). Also z.B. den Fischer an der Nordsee, der gerade seinen Krabbenkutter entlädt, für mein privates Album, kein Problem, richtig? Auch ohne jedesmal vorher lange zu fragen. Wenn ich das Bild dann aber hier im Forum zeigen will, was dann? Dann habe ich nicht seine Adresse, um ihn nachträglich um sein Einverständnis zu bitten. Muss ich es dann lassen (das Zeigen)? Sorry für die naiven Fragen ...

 

Oder Bilder von einem Konzert, wie sieht’s damit aus? Privat fotografiert, dann hier gezeigt. O.k. oder nicht?

 

Mir fällt es vielleicht auch deswegen so schwer durchzusteigen, weil die Beispiele hier sich meistens darauf beziehen, dass jemand im Auftrag oder mehr oder weniger professionell fotografiert. Das ist bei mir nie der Fall.

bearbeitet von leicanik
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Solange Du nur privat und für Dich fotografierst kann Dir die DSGVO egal sein. Du brauchst keine explizite Einwilligung und Du brauchst niemanden zu informieren. Es gilt aber immer noch das übliche Hausrecht (fotografieren verboten bzw. nur nach Anmeldung oder nur mit Genehmigung) und das Recht am eigenen Bild, d.h. wenn jemand nicht fotografiert werden möchte, dann muss man das rspektieren.

Deine BIlder hier zu zeigen würde ich als das „Zeigen auf Sozialen Medien“ einstufen. Die Begründung, weshalb Du fotografiert und die Fotos hier gezeigt hast, war Dein berechtigtes Interesse daran, ein Bild zu machen und zu zeigen, aprich Dein Hobby auszuüben. Du brauchst dafür keine Einwilligung. Was die Datensicherheit angeht, ist zumindest derzeit Andreas der Verantwortliche.

 

Wenn Menschen nur als Beiwerk auf einem Bild sind, würde ich mir gar keine Sorgen machen, wenn sie freundlich in die Kamera gucken auch nicht. Problematisch sind für Dich als Privatfotografierer die Bilder, auf denen jemand zu sehen ist, der eindeutig nicht fotografiert werden wollte und die Bilder, bei denen man sich als Betrachter denkt: „Also so möchte ich nicht fotografiert werden“. Die sollte man aber sowieso nicht zeigen.

Was Du Dir im Zweifelsfall immer geben lassen kannst ist ein sogenanntes Model Release. Das ist keine widerrufbare Einwilligung im Sinne der DSGVO sondern eine Vereinbarung, wie Fotograf und Fotografierte® mit den Bildrechten umgehen wollen. Das geht dann wieder mehr in Richtung KUG.

 

Wichtig ist noch, dass sich u.U. jemand auf Deinen Bilern erkennen könnte und z.B. Andreas anschreibt, dass dirse gelöscht werden aollen.Das gab es vor der DSGVO auch schon aber nur aehr selten.Im Zweifelsfall kannst Du dann entweder Löschen oder auf Dein berechtigtes Interesse pochen.

 

Abmahnungen sollte es nur wegen Wettbewerbsvorteilen geben, das ist aber für private Fotos nicht relevant. Alles andere wird den Aufsichtsbehörden gemeldet und wenn überhaupt, dann dürfte da erst mal ein Schreiben mit einer Ufforderung zum Nachbessern kommen.

 

Auch das ist wieder keine Rechtsberatung, sondern nur das was ich selber auch mache.

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Solange Du nur privat und für Dich fotografierst kann Dir die DSGVO egal sein. Du brauchst keine explizite Einwilligung und Du brauchst niemanden zu informieren. Es gilt aber immer noch das übliche Hausrecht (fotografieren verboten bzw. nur nach Anmeldung oder nur mit Genehmigung) und das Recht am eigenen Bild, d.h. wenn jemand nicht fotografiert werden möchte, dann muss man das rspektieren.

Deine BIlder hier zu zeigen würde ich als das „Zeigen auf Sozialen Medien“ einstufen. Die Begründung, weshalb Du fotografiert und die Fotos hier gezeigt hast, war Dein berechtigtes Interesse daran, ein Bild zu machen und zu zeigen, aprich Dein Hobby auszuüben. Du brauchst dafür keine Einwilligung. Was die Datensicherheit angeht, ist zumindest derzeit Andreas der Verantwortliche.

 

Wenn Menschen nur als Beiwerk auf einem Bild sind, würde ich mir gar keine Sorgen machen, wenn sie freundlich in die Kamera gucken auch nicht. Problematisch sind für Dich als Privatfotografierer die Bilder, auf denen jemand zu sehen ist, der eindeutig nicht fotografiert werden wollte und die Bilder, bei denen man sich als Betrachter denkt: „Also so möchte ich nicht fotografiert werden“. Die sollte man aber sowieso nicht zeigen.

Was Du Dir im Zweifelsfall immer geben lassen kannst ist ein sogenanntes Model Release. Das ist keine widerrufbare Einwilligung im Sinne der DSGVO sondern eine Vereinbarung, wie Fotograf und Fotografierte® mit den Bildrechten umgehen wollen. Das geht dann wieder mehr in Richtung KUG.

 

Wichtig ist noch, dass sich u.U. jemand auf Deinen Bilern erkennen könnte und z.B. Andreas anschreibt, dass dirse gelöscht werden aollen.Das gab es vor der DSGVO auch schon aber nur aehr selten.Im Zweifelsfall kannst Du dann entweder Löschen oder auf Dein berechtigtes Interesse pochen.

 

Abmahnungen sollte es nur wegen Wettbewerbsvorteilen geben, das ist aber für private Fotos nicht relevant. Alles andere wird den Aufsichtsbehörden gemeldet und wenn überhaupt, dann dürfte da erst mal ein Schreiben mit einer Ufforderung zum Nachbessern kommen.

 

Auch das ist wieder keine Rechtsberatung, sondern nur das was ich selber auch mache.

Danke für diese ausführliche und verständliche Erläuterung. Das klingt für mich als Hobbyknipser doch ganz entspannt.

:)

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  • 3 weeks later...

Mal ein praktisches Beispiel von heute:

Darf ich sowas ungefragt einstellen? Ich hab den Herrn zwar gefragt, ob ich ihn fotografieren, nicht jedoch, ob ich ihn im Forum einstellen darf.

Ich würde aber auch ein Foto von so einem Event einstellen, wenn ich nicht um Fotografiererlaubnis gefragt hätte.

Denn die "Darsteller" auf so einem Mittelalterfest präsentieren sich ja bewußt so, um angeschaut zu werden. Das sehe ich als unausgesprochene Erlaubnis, das Zurschaustellen auch fotografisch zu dokumentieren.

Oder liege ich hier falsch?!

 

lg Manfred

 

Hallo, lieber Besucher! Als Forumsmitglied (kostet nix) würdest du hier ein Bild sehen…

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Ich habe das bisher auch so gehandhabt, aber meine letzten solchen Bilder nicht mehr hochgeladen, weil ich da jetzt unsicher war. Insofern bin ich froh über deine Frage.

Abgesehen davon wäre zwar das Fragen, ob man die Bilder auch in einem Forum zeigen darf, grundsätzlich gut — jedoch wäre eine Zustimmung ja im Zweifelsfall nicht mehr nachweisbar. Und bevor ich jedesmal mit einem Formular auf die Leute losgehen müsste, würde ich es dann lieber ganz lassen.

 

Allerdings könnte ein so übertriebener Persönlichkeitsschutz auch nach hinten losgehen. Ich zum Beispiel würde wesentlich seltener überhaupt noch auf solche Veranstaltungen gehen, weil eine Hauptmotivation für mich dort das Fotografieren ist.

 

Nach meinem Verständnis müsste das doch eigentlich genauso gehandhabt werden wie Fotos von einem Konzert, auf dem das Fotografieren nicht verboten war. Darf man diese Bilder dann zeigen?

 

Wenn ich mir Acahayas Antwort aus #109 nochmal durchlese, dann dürfte es damit eigentlich keine Probleme geben ...

bearbeitet von leicanik
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Mir fällt da ganz spontan auch die WM im Fernsehen ein. Es wurden ja immer wieder Einzelpersonen eingeblendet. Mal, wenn sie sich ein ganz besonderes Outfit zugelegt hatten, mal aber auch, weil der eine oder andere einfach nur geweint hat. Und das wurde weltweit ausgestrahlt und von hunderten Millionen gesehen. Anscheinend ist das aber erlaubt...

 

LG Manfred

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Ich persönlich habe schon vor der DSGVO immer möglichst vorher und zur Not nachher gefragt, wenn ich mir fremde Menschen wie hier gezeigt eindeutig erkennbar portraitiert habe, es sei denn, es war auf einer Vorführung, Show oder in einer anderen Situatiin, in der klar war, dass die Leute fotografiert werden und auch entsprechend gepost haben. Ich habe mir wenn möglich auch immer ein Modelrelease mit Veröffentlichungsrecht unterschreiben lassen (Mustervertrag am Handy wird ausgefüllt und an Model und Fotograf gemailt). Als Dankeschön habe ich den Leuten auch die Bilder zugemailt.

Ein entsprechendes Modelrelease muss nach der DSGVO jetzt aber nicht nur die Bildrechte regeln (und damit durch einen Vertragsabschluss das Recht auf Löschung aufheben bzw. genau definieren), sondern auch den Informationspflichten entsprechen.

Mein Mann ist grade dabei mir eine neue Model Release App mit entsprechendem Text zu basteln, den muss aber erst noch ein Anwalt prüfen.

 

Ich selbst würde auf einem Mittelaltermarkt davon ausgehen, dass mein Interesse, die Veranstaltung und die Mitwirkenden zu portraitieren und dokumentieren und das dann auch herzuzeigen höher ist, als das eines der Fotografierten. Auf eine Einwilligung entsprechend der DSGVO würde ich allerdings verzichten, da ich dann ja zusätzliche Daten entsprechend speichern und schützen müsste. So wie ich die Ausführungen der diversen Landesdatenschutzbeauftragten verstanden habe, müsste ich bei solchen Veranstaltungen auch nicht jede fotografierte Person entsprechend informieren, geschweige denn einen Informationsnachweis führen.

Wenn ich ohne die Bildrechte schriftlich zu klären auf eine Interessensabwägung setze, muss ich mir aber darüber im Klaren sein, dass einer der Fotografierten sein Intresse auf die Löschung des Bildes geltend macht. Ich selbst kann dem dann nachkommen oder ich lasse es darauf ankommen, dass ein Richter entscheidet.

 

Wichtig wäre auch noch ob ich als Privatmensch fotografiere, denn dann gilt die DSGVO mit Informationspflicht und Begründung zur Berechtigung der Datenverarbeitung eh nicht.

Das Recht am eigenen Bild gilt jedoch unabhängig von der DSGVO immer, daher sollte man sich gut überlegen, ob man Leute in peinlichen oder sonstwie bloßstellenden Situationen fotografiert und diese Bilder dann auch noch veröffentlicht. In solchen Fällen wird eine Interessensabwägung nach DSGVO und nach dem KUG höchstwahrscheinlich zu Gunsten des Fotografierten ausfallen.

 

Das war jetzt natürlich keine Rechtsberatung sondern nur eine Beschreibung, wie ich als Nicht-Jurist das handhabe und einschätze.

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In der Quintessenz: Ich fotografiere privat, zeige niemanden in peinlicher Pose, sondern jemanden, der sich sogar für den Markt verkleidet hat, um gesehen zu werden. Meinen fragenden Blick über die Kamera hat er mit freundlichem Kopfnicken beantwortet (das ist später nicht nachweisbar, dient aber meinem Gewissen und der Höflichkeit). Das Bild zeige ich dann aus Hobbyinteresse im Forum. Falls der Betreffende das Bild findet und will, dass es gelöscht wird, mache ich das selbstverständlich. Dürfte demnach keine Probleme geben, vor allem keine Strafen und Abmahnungen. Richtig?

bearbeitet von leicanik
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In der Quintessenz: Ich fotografiere privat, zeige niemanden in peinlicher Pose, sondern jemanden, der sich sogar für den Markt verkleidet hat, um gesehen zu werden. Meinen fragenden Blick über die Kamera hat er mit freundlichem Kopfnicken beantwortet (das ist später nicht nachweisbar, dient aber meinem Gewissen und der Höflichkeit). Das Bild zeige ich dann aus Hobbyinteresse im Forum. Falls der Betreffende das Bild findet und will, dass es gelöscht wird, mache ich das selbstverständlich. Dürfte demnach keine Probleme geben, vor allem keine Strafen und Abmahnungen. Richtig?

 

Strafen / Abmahnungen sind von der DSGVO ja für Privatpersonen nicht vorgesehen, Wettbewerbsrecht gilt auch nicht (darauf beziehen sich derzeit die Abmahnungen), eine schriftliche Einwilligung war nicht nötig, ich denke das passt.

Ein Anwalt wird Dir aber u.U. was anderes sagen.

bearbeitet von acahaya
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Wichtig wäre auch noch ob ich als Privatmensch fotografiere, denn dann gilt die DSGVO mit Informationspflicht und Begründung zur Berechtigung der Datenverarbeitung eh nicht.

Das Recht am eigenen Bild gilt jedoch unabhängig von der DSGVO immer, daher sollte man sich gut überlegen, ob man Leute in peinlichen oder sonstwie bloßstellenden Situationen fotografiert und diese Bilder dann auch noch veröffentlicht. In solchen Fällen wird eine Interessensabwägung nach DSGVO und nach dem KUG höchstwahrscheinlich zu Gunsten des Fotografierten ausfallen.

 

Das war jetzt natürlich keine Rechtsberatung sondern nur eine Beschreibung, wie ich als Nicht-Jurist das handhabe und einschätze.

 

Wie würdest es bei mir einschätzen, so ganz ohne Rechtsberatung? ;) Vor den Plätzen hängt übrigens seit der DSGVO ein Aushang dass dort Film und Videoaufnahmen gemacht werden und wer damit nicht einverstanden ist soll ihn nicht betreten (auch wenn das nichts bringt - gesehen beim Hundesport, Football und Motocross). 

 

Ich teile öffentlich auf FB (wie Du weißt). Bilder wo mir die Protagonisten schreiben das ist jetzt nicht so passend, lösche ich natürlich - aber eigentlich lachen wir eher drüber wenn wir uns das nächste Mal sehen  :D

 

Zumindest habe ich keine Angst vor der DSGVO und lass uns unseren Spaß nicht nehmen... aber über eine Rechtsschutzversicherung denke ich trotzdem nach ;)

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  • 1 month later...

DSGVO und Facebook Fanpages

 

Diejenigen von Euch die auf Facebook eine eigene Fanpage und oder Gruppe betreiben haben es ja vielleicht schon mitbekommen: Der EUGH hat verkündet, dass Facebook und die Betreiber von Facebook Panpages und Gruppen gemeinsam für die Daten der Seitenbesucher verantwortlich sind.

Die deutsche Datenschutzkinferenz hat dazu letzte Woche noch einen Beschluss gefasst (der ist nicht rechtswirksam sondern nur eine Empfehlung), nach dem Seitenbetreiber Facebook umprogrammeren können müssten und Facebook jedem Seitenbetreiber offenlegen müsste, was es mit den Benutzerdaten macht und zwar auch bei jeder Änderung. Das ist natürlich illusorisch, derzeit hat Facebook gerade mal einen ersten Entwurf für einen Vertrag nach §26 veröffentlicht, in dem jedoch noch zu viele Punkte offen sind.

Als Facebook User steht man nun leider zwischen den Fronten und weiss nicht so recht wie man sich verhalten soll. 

Die Fanpage oder Gruppen stillzulegen oder gar zu llschen ist übertrieben und zerstört viele gute Informationsquellen. Es wurden eh schon viel zu viele Blogs und Webseiten geschlossen, weil so viel Unsicherheit über das besteht was man nun darf und was nicht. Was man aber unbedingt haben sollte, um seinen Informationspflichten nachzukommen,  ist eine spezielle Datenschutzerklärung für die Facebook Seite. Das ist eine andere Datenschutzerklärung als die die man auf der eigenen Webseite hat, denn bei Facebook passieren ja auch ganz andere Dinge mit den Userdaten.

Die Anwälte von lawlikes bieten schon seit einiger Zeit eine kostenlose Datenschutzerklärung für Facebook an, die man ein bisserl anpassen muss (sich selbst als Verantwortlichen eintragen ...) und dann am besten als PDF Dokument speichert und auf den eigenen Webspace hochläd.

Auf der Facebook Fanpage gibt es im Info Bereich einen eigenen Eintrag für die Datenschutzerklärung, da fügt man den Link zu dieser spezifischen Datenschutzerklärung ein. Man kann sie alternativ auch als Datei bei Facebook hochladen und den Link darauf setzen. 

Bei Facebook Gruppen muss der Link in den Gruppenregeln stehen, denn da gibt es keine eigene Sparte dafür.

Hier ist der Link zur Facebook Datenschutzerklärung von lawlikes: https://lawlikes.de/fbdse

lawlikes ist ein kommerzielles Unternehmen, mit dem ich nicht verbandelt bin, ich habe allerdings deren Newsletter abonniert. Das Dokument ist kostenlos und nützlich, daher habe ich es verlinkt.

bearbeitet von acahaya
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Hm...

Verstehe ich nicht wirklich, weil da nur von gewerblichen Betreibern/Seiten geschrieben wird. Wenn ich diese modifizierte Mustererklärung dort reinsetze, wird sich bestimmt jemand finden, der behaupten wird, wegen dieser Datenschutzerklärung kann diese Seite gar nicht anders, als gewerblich sein, um dann mit anderen Forderungen an mich heranzutreten...

Gruß Andreas

 

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