Nexknipser Posted May 4, 2018 Share #1 Posted May 4, 2018 (edited) Werbung (verschwindet nach Registrierung) Vielleicht einigen unter uns schon bekannt: Ab dem 25.05.2018 wird jeder, der ein Objekt auch nur knipsen will, zufällig davor herumstehende Personen um ihre schriftliche Einwilligung bitten müssen, wenn er nicht in die Fänge von Abmahnhaien geraten will. Wenn das war wird, können die meisten von uns ihren Job, Hobby oder beides auf den Müll werfen, sinnvolles Arbeiten wird dann nahezu unmöglich. Näheres siehe hier: https://www.lead-digital.de/dsvgo-vorsicht-kamera/ Doch alles nicht so schlimm? Inzwischen bin ich auf das hier gestossen: https://www.rechtambild.de/2018/05/fotografieren-in-zeiten-der-dsgvo-grosse-panikmache-unangebracht/ Alte Regel: Drei Juristen, fünf Meinungen. Was bleibt: Unsicherheit und Unbehagen… Edited May 4, 2018 by Nexknipser Quote Link to post Share on other sites More sharing options...
Raumfahrer Posted May 4, 2018 Share #2 Posted May 4, 2018 Wenn ich mir hier die "Beliebtesten Bilder" anschaue, dann sind dort aktuell nur auf zwei Fotos Menschen zu sehen und auch dort kaum erkennbar. Alle anderen Bilder sind Vögel, Blumen, Landschaft..... also halb so wild hier Der Profi sollte da eher Mühe damit haben, besonders wenn ich so an ein Rockkonzert in einem grossen Stadion denke Quote Link to post Share on other sites More sharing options...
Gernot_A7 Posted May 4, 2018 Share #3 Posted May 4, 2018 Schon in den 1960ern wurden die FROGS verpixelt, um ihre Persönlichkeitsrechte zu schützen. Ab einer bestimmten Größe wird jede Person zum Beiwerk. Sonst nicht. Bluescreen222 1 Quote Link to post Share on other sites More sharing options...
Neto-Zeme Posted May 4, 2018 Share #4 Posted May 4, 2018 (edited) Ich stell mir schion die Party-Fotografen vor, die mit nem Rucksack voller Akten rumrennen und vor jedem Foto eine schriftliche Einwilligung unterschrieben haben wollen und die damit verbundene (jetzt mal kein Witz) ökologische Belastung. Da hat man echt n Problem mit dem Regenwald... Edited May 4, 2018 by Neto-Zeme somo 1 Quote Link to post Share on other sites More sharing options...
ShaiHulud Posted May 4, 2018 Share #5 Posted May 4, 2018 Jetzt erstmal die ersten Klagen abwarten und dann sehen wir weiter. Idiotisch ist das Gesetz dennoch. nightstalker 1 Quote Link to post Share on other sites More sharing options...
tom313 Posted May 4, 2018 Share #6 Posted May 4, 2018 Vor allem schafft es eine gesunde Verwirrung....da waren die Schweden fixer mit der Ausnahmeregelung, wann die DSGVO greift und wann nicht. https://www.ipcl-rieck.com/allgemein/wissen-zur-dsgvo-7-tipps-fuer-fotografen.html Da wird von unserer Regierung eher nichts zu erwarten sein. Quote Link to post Share on other sites More sharing options...
Joachim3 Posted May 4, 2018 Share #7 Posted May 4, 2018 Werbung (verschwindet nach Registrierung) Vor allem schafft es eine gesunde Verwirrung....da waren die Schweden fixer mit der Ausnahmeregelung, wann die DSGVO greift und wann nicht. https://www.ipcl-rieck.com/allgemein/wissen-zur-dsgvo-7-tipps-fuer-fotografen.html Da wird von unserer Regierung eher nichts zu erwarten sein. Aus dem Justizministerium ist zu "vernehmen", dass die "Leitung des Hauses" keine Änderung der "europäischen Rahmengesetzgebung" plant. Wir wissen ja wer bisher der zuständige Fachminister war. Quote Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest Posted May 4, 2018 Share #8 Posted May 4, 2018 (edited) Wenn das war wird, können die meisten von uns ihren Job, Hobby oder beides auf den Müll werfen, sinnvolles Arbeiten wird dann nahezu unmöglich. Näheres siehe hier: https://www.lead-digital.de/dsvgo-vorsicht-kamera/ Alternative: Aus der EU auswandern. Deine verwendete Schriftart "Helvetica" gibt auch schon einen Hinweis darauf wohin . In Helvetien werden immer wieder Fachkräfte benötigt . Edited May 4, 2018 by Guest Quote Link to post Share on other sites More sharing options...
Anzeige (Anzeige) Ich würde dir das Adobe Creative Cloud Foto-Abo mit Photoshop und Lightroom empfehlen
Nexknipser Posted May 4, 2018 Author Share #9 Posted May 4, 2018 Alternative: Aus der EU auswandern. Deine verwendete Schriftart "Helvetica" gibt auch schon einen Hinweis darauf wohin . In Helvetien werden immer wieder Fachkräfte benötigt . Naja, Dank der EU kann ich bei meinem Auto die Birnen des Fahrlichts wieder selbst wechseln, ohne teure Werkstätten zu bemühen, die dazu den halben Motor ausbauen müssen und die Helvetier werden sich bedanken, wenn massenhaft Fotografen aus den umliegenden Ländern ihr Ländli überfluten. Einfach mal dem zuständigen Abgeordneten vor Ort mal Feuer unterm Hintern machen… Quote Link to post Share on other sites More sharing options...
Guest 39353 Posted May 4, 2018 Share #10 Posted May 4, 2018 Ich fotografiere speziell auf Profi Reitsport Turnieren und werde erstmal außer Reitern und Prominenten, keine Besucher mehr Fotografieren. So ist das mit meinem Auftraggeber besprochen. Die Rechtslage ist uns zu prekär! Quote Link to post Share on other sites More sharing options...
Phillip Reeve Posted May 4, 2018 Share #11 Posted May 4, 2018 Die aktuelle Rechtsunsicherheit ist ärgerlich. Für mich insbesondere als Webseitenbetreiber. Personenfotos habe ich ich nie frei ins Netz gestellt. Gleichzeitig sehe ich als Bürger die Bedeutung des Datenschutzes bzw. die besorgniserregenden Konsequenzen der bisherigen Nichtregulierung dieses Bereichs. Von daher bin ich froh, dass es hier jetzt Regulierung gibt auch wenn sie mit vielen Abers kommt. Sofern nicht gerade die Worst-Case Szenarios real werden ist das ein gesellschaftlicher Fortschritt und ich zahle den Preis dafür gern. Grüße Phillip acahaya and KrisK 2 Quote Link to post Share on other sites More sharing options...
max gandhi Posted May 4, 2018 Share #12 Posted May 4, 2018 Wir haben schon immer gesagt, in Deutschland sieht man alles in den Museen und Galerien, ist ja alles Kunst. Quote Link to post Share on other sites More sharing options...
klm Posted May 4, 2018 Share #13 Posted May 4, 2018 Mir ist das letztlich Sch...egal. Muß eben alle geregelt sein, selbst der größte Schwachsinn. Es gibt bestimmt wichtigeres. Ich fotografiere weiterhin wo, wann und was ich will, ausgenommen bei ausdrücklichem Fotografierverbot, Ausstellungen, Veranstaltungen usw. Quote Link to post Share on other sites More sharing options...
nightstalker Posted May 4, 2018 Share #14 Posted May 4, 2018 Hmm, vielleicht stelle ich erstmal den Comicfilter als Default ein hella and cepe 2 Quote Link to post Share on other sites More sharing options...
yuukou Posted May 5, 2018 Share #15 Posted May 5, 2018 Wie ist es dann, wenn ich bei einem Ausflug meine Freundin fotografieren will und zwei Meter im HIntergrund stehen Unbeteiligte. ?? Und da fühlt sich einer auf dem Schlips getreten. Ist der nun auch Beiwerk ? Quote Link to post Share on other sites More sharing options...
comanda Posted May 5, 2018 Share #16 Posted May 5, 2018 Theoretisch müsstest du von dieser Person eine Einverständnis Erklärung holen... Ich finde das Ganze nur noch albern. Ich fotografiere meine Models weiter auf TFP basis und hänge dem Vertrag noch eine DSGVO Erklärung an. Quote Link to post Share on other sites More sharing options...
acahaya Posted May 5, 2018 Share #17 Posted May 5, 2018 (edited) Die DSGVO gilt nicht für Privates und Familiäres, so gesehen kann jeder privat genauso fotografieren wie bisher und es ist egal, ob auf den Urlaubsfotos andere Menschen drauf sind oder nicht. Die DSGVO verlangt nicht unbedingt eine schriftliche Einwilligung, wenn man personenbezogene Daten erfasst, verarbeitet .... sondern es gibt eine ganze Reihe von Gründen, weshalb man das darf. So z.B. um einen Vertrag zu erfüllen (das ist der Grund aus dem Berufsfotografen mit Auftrag oder zur Vertragsvorbereitung fotografieren dürfen), aus allgemeinem Interesse(das deckt den Bereich der Reportage ab), aus Eigeninteresse, wenn dieses das Interesse des Betroffenen überwiegt (das kann Kunst sein oder auch Street, sofern mit dem KUG vereinbar, welches ebenso wie das TMG und das TKG immer noch gilt). Wenn all das nicht reicht, kann man sich eine schriftliche Einwilligung geben lassen, diese kann dann jedoch widerrufen werden. Für ein TfP Shooting braucht man das nicht, denn da handelt es sich um einen Vertrag. Auch das Fotografieren von Reitturnieren erfolgt hoffentlich auf Auftrag, Fotos gelten als personenbezogene Daten, wenn darauf eine Person direkt oder indirekt identifizierbar ist. Das gilt übrigens auch für analoge Fotos. Digitalfotos helfen aber durch ITPC und EXIF Daten unter Umständen, anhand eines Bildes mehr über die abgebildeten Personen zu erfahren und diese Daten könnten missbraucht werden, wenn sie in die falschen Hände geraten. Daher gilt für Fotoplattformen, Foren und Social Media die DSGVO und für Eure Webseite mit privat gemachten Fotos auch, wenn diese Daten der Besucher sammelt, z.B. durch Cookies, Tracking SW (Google Analytics), Affiliate Links etc. Was das alles sein kann, könnt Ihr z.B. bei diesem kostenlosen Datenschutzerklärungsgenerator sehen, einfach mal checken, was man da alles ankreuzen kann: https://www.ratgeberrecht.eu/leistungen/muster-datenschutzerklaerung.html Sinnvoll ist es auch, die eigene Seite auf SSL umzustellen, bei den meisten Hostern ist das heute kostenlos mit dabei. Hat man Formulare auf der eigenen Webseite, dann ist SSL oder eine andere anerkannte (halbwegs) sichere Form der Datenübertragung sogar Pflicht. Mit dem Hoster sollte man einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (AVV) abschließen. Domainfactory und Strato haben dafür z.B. Musterverträge, die ebenfalls nichts kosten. Berufsfotografen müssen sich zudem um den Organisatorischen Teil kümmern und ein Verzeichnis der verarbeiteten personenbezogenen Daten führen, in dem beschrieben ist, um welche Daten es sich handelt, wie man an diese kommt, wozu man sie benötigt und wie man sonst mit ihnen umgeht. Kundendaten sollten gelöscht werden, sofern sie nicht z.B. aus gesetzlichen Vorschriften oder Eigeninteresse behalten werden. Man muss Auskunft darüber geben können, welche Daten einer Person man gespeichert hat, diese bei Bedarf korrigieren können und sie vor allem sicher speichern. Das wird in der Dokumentation der sog. Technischen und Organisatorischen Maßnahmen (TOM) gemacht. Als Fotograf würde ich vermutlich noch meine Verträge und AGBs entsprechend anpassen, d.h. auch darin auf den Datenschutz hinweisen aber auch darauf, dass z.B. bei TfP Shootings keine Löschung erfolgt oder nur durch eine entsprechende (realistische) Aufwandsentschädigung die Kosten für Visa, Studio und die Zeit des Fotografen selbst etc. komplett abdeckt. Einen Datenschutzbeauftragten, der bei der Erarbeitung des nötigen „Papierkrams“ hilft und prüft, ob alles DSGVO konform ist, brauchen Fotografen i.a. nicht, sondern nur Unternehmen mit 10 Mitarbeitern, die mit personenbezogenen Daten arbeiten oder Unternehmen, die mir besonders kritischen personenbezogenen Daten arbeiten. Naja und dann muss man sich noch an das selbst definierte Vorgehen zum Datenschutz halten und Datenverluste beim zuständigen Landesamt für Datenschutz melden. Zu den Panikposts, die behaupten, dass unser KUG nicht mehr gilt, man für alles eine Einwilligung braucht oder wieder analog fotografieren solle, sage ich lieber nichts, mit solcher Angstmache werden den Leuten dann gerne angeblich DSGVO sichere Verträge sowie Beratung zu Wucherpreisen verkauft. Unser altes Bundesdatenschutzgesetz wurde für die DSGVO duch das BDSG neu ersetzt. Das TKG, TMG und KUG gelten nach wie vor unverändert. Wäre das nicht so, dann hätte man sie ebenso angepasst, die DSGVO unterstützt es, dass bestehende oder neue Gesetze zur nationalen Anpassung und Erweiterung der DSGVO genutzt werden. Das sehen diverse EU Parlamentarier, Anwälte, die sich auf Medienrecht und Datenschutz spezialisiert haben und unser eigener Gesetzgeber auch so. Ich rate jedem, der trotzdem Bedenken oder einfach nur offene Fragen hat, sich bei unserer Bundesdatenschutzbeauftragten oder beim zuständigen Landesamt für Datenschutz zu melden und nachzufragen. Das ist sehr viel besser, als Posts mit Unwahrheiten und Verschwörungstheorien zu machen. Nützliche Links zum Thema: https://www.berufsfotografen.com/news/die-umsetzung-der-dsgvo-als-fotograf-oder-freiberufler-eine-anleitung-was-zu-beachten-ist http://www.wiesbaden112.de/gastbeitrag-dsgvo-das-ende-der-fotografie-wohl-eher-nicht https://www.rechtambild.de/2018/05/fotografieren-in-zeiten-der-dsgvo-grosse-panikmache-unangebracht/ Diskussionsthread zum Thema im DSLR Forum: https://www.dslr-forum.de/showpost.php?p=15074839&postcount=62 Das ist natürlich keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung. Edited May 6, 2018 by acahaya Jstr, micharl, Linse66 and 16 others 19 Quote Link to post Share on other sites More sharing options...
Nexknipser Posted May 6, 2018 Author Share #18 Posted May 6, 2018 Danke acahaya für die Mühe einer differenzierten Erklärung zu diesem Thema, jetzt ist mir weniger mulmig bei dieser Sache. Aber einfacher wird's nicht, da muss man wohl durch. Quote Link to post Share on other sites More sharing options...
qilin Posted May 11, 2018 Share #19 Posted May 11, 2018 Vielen Dank ebenfalls - in Schweden und Österreich soll die Sache ja nur teilweise umgesetzt werden, da muss ich mich noch um die Einzelheiten umsehen - in Österreich gibt es allerdings auch schon wieder Rechtsmeinungen, dass diese 'Aufweichung' möglicherweise nicht rechtskonform wäre... Quote Link to post Share on other sites More sharing options...
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