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Frage: Erweiterte Gewährleistung bei Olympus OM-D Bodies


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Weiß jemand, was mit der erweiterten Gewährleistung um 3 Jahre für Olympus-Bodies bei einem Verkauf passiert?

 

Gibt es da Erfahrungen, ob Olympus die Gewährleistung auch einem Zweitbesitzer gewährt oder ist sie an den Erstbesitzer gebunden?

 

So richtig klar finde ich die Formulierungen auf der Olympus Seite nicht ....

 

Gerne auch Informationen als PN, falls das angemessener ist.

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Ich hatte diese Frage auch schon an Olympus gestellt, finde aber die Mail nicht mehr. Soweit ich mich erinnere, ist die Garantie an die Seriennummer gebunden und der Besitzer muss den Kaufbeleg (Kopie reicht) vorweisen können. Olympus beantwortet diese Frage auf jeden Fall schnell und eindeutig.

 

Ich hatte auch gefragt, ob ein Käufer die Kamera unter seinem Namen registrieren könnte. Auch das geht, wenn ich sie vorher aus meinem registrierten Bestand lösche.

 

Meine Anfrage war vor ca. zwei Jahren.

bearbeitet von tgutgu
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Danke schön für eure Antworten, ich habe auch von einem Mitforenten die Antwort auf seine Anfrage bei Olympus per PN erhalten.

 

Es ist möglich die Gewährleistungsverlängerung zu übertragen, wenn die Kamera verkauft wird, allerdings sind einige Details zu beachten.

 

Das ist schon mal gut und kulant.

 

 

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Danke schön für eure Antworten, ich habe auch von einem Mitforenten die Antwort auf seine Anfrage bei Olympus per PN erhalten.

 

Es ist möglich die Gewährleistungsverlängerung zu übertragen, wenn die Kamera verkauft wird, allerdings sind einige Details zu beachten.

 

Das ist schon mal gut und kulant.

Kannst du die Details hier erwähnen? Das würde anderen vielleicht helfen. Ebenso ob du diese Info von Olympus bestätigt bekommen hast.

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Kannst du die Details hier erwähnen? Das würde anderen vielleicht helfen. Ebenso ob du diese Info von Olympus bestätigt bekommen hast.

 

Hallo

 

Hier die Anforderungen, so wie Olympus sie vorgibt:

 

"Bei einem Verkauf der E-M1 inklusive der Garantieverlängerung muss das Gerät von dem MyOlympus Konto des Verkäufers entfernt werden.

Im Anschluss registrieren wir die zusätzliche Garantie bei dem MyOlympus Benutzerkonto des Käufers.

 

Hierfür benötigen wir die Lizenznummer der dreijährigen Garantieverlängerung sowie eine Kopie des Kaufbelegs.

Des Weiteren benötigen wir die Seriennummer der Kamera, wir empfehlen dem Käufer zuvor die Kamera bereits bei MyOlympus zu registrieren.

 

Damit wir die Garantieverlängerung auch korrekt zuordnen können, bitten wir Sie höflichst uns ebenfalls Ihre E-Mail-Adresse sowie die des Käufers mitzuteilen."

 

Dank auch an p.ch-l :)

bearbeitet von M. Meier
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Ich habe heute auf meine Frage beim Olympus Service auch eine gleichlautende Information erhalten:

 

"Wenn Sie die E-M1 verkaufen wollen, inklusiv der 3 Jahre Gewährleistungsverlängerung, braucht der neue Besitzer eine Kopie vom Kaufbeleg dieser Verlängerung, eine Kopie der Verlängerungscode und eine Kopie vom Kaufbeleg der Kamera. Sie löschen danach Ihre Registrierung und der neue Besitzer registriert das Produkt, dann schreibt er uns, an und schickt die Kopien an uns, damit wir dafür sorgen können, dass die Verlängerung aktiviert wird."

 

Der Knackpunkt für einige Nutzer könnte sein, dass

 

a) der Code für die Garantieverlängerung nicht mehr vorliegt

und

B) nicht jeder die Rechnung für die Garantieverlängerung aufgehoben hat.

 

Mir leuchtet aber ein, dass Olympus die ganzen Belege braucht, um die Gewährleistung zu übertragen.

 

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Ich habe heute auf meine Frage beim Olympus Service auch eine gleichlautende Information erhalten:

 

"Wenn Sie die E-M1 verkaufen wollen, inklusiv der 3 Jahre Gewährleistungsverlängerung, braucht der neue Besitzer eine Kopie vom Kaufbeleg dieser Verlängerung, eine Kopie der Verlängerungscode und eine Kopie vom Kaufbeleg der Kamera. Sie löschen danach Ihre Registrierung und der neue Besitzer registriert das Produkt, dann schreibt er uns, an und schickt die Kopien an uns, damit wir dafür sorgen können, dass die Verlängerung aktiviert wird."

 

Der Knackpunkt für einige Nutzer könnte sein, dass

 

a) der Code für die Garantieverlängerung nicht mehr vorliegt

und

B) nicht jeder die Rechnung für die Garantieverlängerung aufgehoben hat.

 

Mir leuchtet aber ein, dass Olympus die ganzen Belege braucht, um die Gewährleistung zu übertragen.

 

Bei dem Code könnte Olympus ev. weiterhelfen, da unter MyOlympus die Garantieverlängerung aufgeführt ist.

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  • 5 months later...

Der Knackpunkt für einige Nutzer könnte sein, dass

 

a) der Code für die Garantieverlängerung nicht mehr vorliegt

und

B) nicht jeder die Rechnung für die Garantieverlängerung aufgehoben hat.

 

Mir leuchtet aber ein, dass Olympus die ganzen Belege braucht, um die Gewährleistung zu übertragen.

 

und der Vorbesitzer eventuell nicht gewiilt, nicht fähig, zu faul ist, das Gerät und die Garantie in MyOlymus auszutragen.

Dann ist ein neuer Eintrag des Besitzers blockiert.

Ansonsten hat Olympus das sehr anwenderfreundlich gelöst.

Ich schätze Olympus aber auch so ein, das ein Garantiefall kein Problem ist, wenn die Papierunterlagen mit eingereicht werden.

Wenn die Kameragarantie schon abgelaufen ist, ist das Kaufdatum auf der Rechnung der Garantieverlängerung sehr wichtig.

 

bearbeitet von Johnboy
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