x_holger Geschrieben 22. Januar 2018 Share #1 Geschrieben 22. Januar 2018 Werbung (verschwindet nach Registrierung) Weiß jemand, was mit der erweiterten Gewährleistung um 3 Jahre für Olympus-Bodies bei einem Verkauf passiert? Gibt es da Erfahrungen, ob Olympus die Gewährleistung auch einem Zweitbesitzer gewährt oder ist sie an den Erstbesitzer gebunden? So richtig klar finde ich die Formulierungen auf der Olympus Seite nicht .... Gerne auch Informationen als PN, falls das angemessener ist. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rohi Geschrieben 23. Januar 2018 Share #2 Geschrieben 23. Januar 2018 Eine rechtlich sichere Antwort bekommst Du am ehesten bei Olympus. Aus meiner Sicht ist die erweiterte Gewährleistung eine Versicherung, die, wenn bezahlt, auch übertragbar sein muss. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
acahaya Geschrieben 23. Januar 2018 Share #3 Geschrieben 23. Januar 2018 Nicht spekulieren sondern direkt bei Oly fragen und wenn die erweiterte Gewährleistung auch bei Verkauf weiterhin gilt dann um eine schriftliche Bestätigung bitten. Kleinkram hat darauf reagiert 1 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
tgutgu Geschrieben 23. Januar 2018 Share #4 Geschrieben 23. Januar 2018 (bearbeitet) Ich hatte diese Frage auch schon an Olympus gestellt, finde aber die Mail nicht mehr. Soweit ich mich erinnere, ist die Garantie an die Seriennummer gebunden und der Besitzer muss den Kaufbeleg (Kopie reicht) vorweisen können. Olympus beantwortet diese Frage auf jeden Fall schnell und eindeutig. Ich hatte auch gefragt, ob ein Käufer die Kamera unter seinem Namen registrieren könnte. Auch das geht, wenn ich sie vorher aus meinem registrierten Bestand lösche. Meine Anfrage war vor ca. zwei Jahren. bearbeitet 23. Januar 2018 von tgutgu Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
x_holger Geschrieben 23. Januar 2018 Autor Share #5 Geschrieben 23. Januar 2018 Danke schön für eure Antworten, ich habe auch von einem Mitforenten die Antwort auf seine Anfrage bei Olympus per PN erhalten. Es ist möglich die Gewährleistungsverlängerung zu übertragen, wenn die Kamera verkauft wird, allerdings sind einige Details zu beachten. Das ist schon mal gut und kulant. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wasabi65 Geschrieben 23. Januar 2018 Share #6 Geschrieben 23. Januar 2018 Danke schön für eure Antworten, ich habe auch von einem Mitforenten die Antwort auf seine Anfrage bei Olympus per PN erhalten. Es ist möglich die Gewährleistungsverlängerung zu übertragen, wenn die Kamera verkauft wird, allerdings sind einige Details zu beachten. Das ist schon mal gut und kulant. Kannst du die Details hier erwähnen? Das würde anderen vielleicht helfen. Ebenso ob du diese Info von Olympus bestätigt bekommen hast. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
M. Meier Geschrieben 23. Januar 2018 Share #7 Geschrieben 23. Januar 2018 (bearbeitet) Werbung (verschwindet nach Registrierung) Kannst du die Details hier erwähnen? Das würde anderen vielleicht helfen. Ebenso ob du diese Info von Olympus bestätigt bekommen hast. Hallo Hier die Anforderungen, so wie Olympus sie vorgibt: "Bei einem Verkauf der E-M1 inklusive der Garantieverlängerung muss das Gerät von dem MyOlympus Konto des Verkäufers entfernt werden. Im Anschluss registrieren wir die zusätzliche Garantie bei dem MyOlympus Benutzerkonto des Käufers. Hierfür benötigen wir die Lizenznummer der dreijährigen Garantieverlängerung sowie eine Kopie des Kaufbelegs. Des Weiteren benötigen wir die Seriennummer der Kamera, wir empfehlen dem Käufer zuvor die Kamera bereits bei MyOlympus zu registrieren. Damit wir die Garantieverlängerung auch korrekt zuordnen können, bitten wir Sie höflichst uns ebenfalls Ihre E-Mail-Adresse sowie die des Käufers mitzuteilen." Dank auch an p.ch-l bearbeitet 23. Januar 2018 von M. Meier acahaya und wasabi65 haben darauf reagiert 2 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Manni R. Geschrieben 24. Januar 2018 Share #8 Geschrieben 24. Januar 2018 Hallo Diese Antwort habe ich gestern bekommen... :-) Hallo, lieber Besucher! Als Forumsmitglied (kostet nix) würdest du hier ein Bild sehen… Einfach hier registrieren – Wir freuen uns immer über neue Mitglieder! acahaya hat darauf reagiert 1 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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Tifoso Geschrieben 24. Januar 2018 Share #9 Geschrieben 24. Januar 2018 klingt doch gut Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
x_holger Geschrieben 24. Januar 2018 Autor Share #10 Geschrieben 24. Januar 2018 Ich habe heute auf meine Frage beim Olympus Service auch eine gleichlautende Information erhalten: "Wenn Sie die E-M1 verkaufen wollen, inklusiv der 3 Jahre Gewährleistungsverlängerung, braucht der neue Besitzer eine Kopie vom Kaufbeleg dieser Verlängerung, eine Kopie der Verlängerungscode und eine Kopie vom Kaufbeleg der Kamera. Sie löschen danach Ihre Registrierung und der neue Besitzer registriert das Produkt, dann schreibt er uns, an und schickt die Kopien an uns, damit wir dafür sorgen können, dass die Verlängerung aktiviert wird." Der Knackpunkt für einige Nutzer könnte sein, dass a) der Code für die Garantieverlängerung nicht mehr vorliegt und nicht jeder die Rechnung für die Garantieverlängerung aufgehoben hat. Mir leuchtet aber ein, dass Olympus die ganzen Belege braucht, um die Gewährleistung zu übertragen. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
M. Meier Geschrieben 24. Januar 2018 Share #11 Geschrieben 24. Januar 2018 Ich habe heute auf meine Frage beim Olympus Service auch eine gleichlautende Information erhalten: "Wenn Sie die E-M1 verkaufen wollen, inklusiv der 3 Jahre Gewährleistungsverlängerung, braucht der neue Besitzer eine Kopie vom Kaufbeleg dieser Verlängerung, eine Kopie der Verlängerungscode und eine Kopie vom Kaufbeleg der Kamera. Sie löschen danach Ihre Registrierung und der neue Besitzer registriert das Produkt, dann schreibt er uns, an und schickt die Kopien an uns, damit wir dafür sorgen können, dass die Verlängerung aktiviert wird." Der Knackpunkt für einige Nutzer könnte sein, dass a) der Code für die Garantieverlängerung nicht mehr vorliegt und nicht jeder die Rechnung für die Garantieverlängerung aufgehoben hat. Mir leuchtet aber ein, dass Olympus die ganzen Belege braucht, um die Gewährleistung zu übertragen. Bei dem Code könnte Olympus ev. weiterhelfen, da unter MyOlympus die Garantieverlängerung aufgeführt ist. acahaya hat darauf reagiert 1 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Johnboy Geschrieben 24. Juli 2018 Share #12 Geschrieben 24. Juli 2018 (bearbeitet) Der Knackpunkt für einige Nutzer könnte sein, dass a) der Code für die Garantieverlängerung nicht mehr vorliegt und nicht jeder die Rechnung für die Garantieverlängerung aufgehoben hat. Mir leuchtet aber ein, dass Olympus die ganzen Belege braucht, um die Gewährleistung zu übertragen. und der Vorbesitzer eventuell nicht gewiilt, nicht fähig, zu faul ist, das Gerät und die Garantie in MyOlymus auszutragen. Dann ist ein neuer Eintrag des Besitzers blockiert. Ansonsten hat Olympus das sehr anwenderfreundlich gelöst. Ich schätze Olympus aber auch so ein, das ein Garantiefall kein Problem ist, wenn die Papierunterlagen mit eingereicht werden. Wenn die Kameragarantie schon abgelaufen ist, ist das Kaufdatum auf der Rechnung der Garantieverlängerung sehr wichtig. bearbeitet 24. Juli 2018 von Johnboy Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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