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[Olympus] Garantie ohne Rechnung/Garantiekarte?


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Werbung (verschwindet nach Registrierung)

Ich habe folgendes Problem:

Habe bei Ebay günstig ein Olympus 300 4.0 per Sofort kaufen erworben (Deutscher Privatverkäufer). In der Beschreibung stand unter anderem Garantie bis 2019, Rechnung liegt bei und auf Nachfrage über eine Ebaynachricht wurde mir bestätigt, dass "natürlich" auch die Garantiekarte dabei ist. Das Objektiv sei außerdem bei Olympus registriert.

Geliefert wurde das Objektiv im orignialen Karton mit allem Zubehör, jedoch ohne Rechnung und ohne Garantiekarte. Der Verkäufer hat auf meine E-Mails und ebay-Anfragen nicht reagiert. Daraufhin habe ich einen Paypal-Fall eröffnet, bei dem er jedoch den genannten Lieferumfang abstreitet und jetzt sogar vom Verkauf zurückgetreten wolle, weil ich nicht mit dem bei ebay vereinbarten Lieferumfang einverstanden sei. Ich solle das Objektiv doch bitte auf eigene Kosten zurücksenden und er würde es dann zum Olympusservice schicken, um mir die Kosten der Abnutzung in Rechnung stellen zu können... Ich habe ihm geschrieben, dass er nicht vom Verkauf zurücktreten kann und ich auf Rechnung und Garantiekarte bestehe und ansonsten den Kaufpreis mindern werde (wie bei Paypal eingetragen). Im Falle, dass ich ihm zustimme und das Objektiv zurückschicke um weiteren Ärger zu vermeiden, rechne ich damit, dass er irgendwas bemängelt und mir dann anhängen will.

 

Ich habe jetzt also ein tolles Objektiv zu einem guten Preis, jedoch keine Rechnung (kein Rechnungsdatum), keine Garantiekarte und einen laufenden Paypal Fall.

Wie kulant ist Olympus bei solchen Fällen? Habe schonmal gelesen, dass die keine Anstalten machen, wenn etwas fehlt? Die Garantiekarte hat man ohnehin nur beim erstmaligen einsenden?!

 

In ca. einer Woche muss ich den Fall an Paypal melden, damit die dann darüber entscheiden.

Wenn ich gewinne, bekomme ich einen Teil des Kaufpreises zurück und würde im Gegenzug auf die Garantie verzichten, was mir Recht wäre - ich kaufe schließlich auch anderes gebraucht, aber dann günstiger.

Wenn ich verliere müsste ich jedoch die Ware zurückschicken und mit weiterer Belästigung und Nachforderungen durch den Verkäufer rechnen.

Daher bin ich mir momentan nicht 100% sicher, ob ich den Fall bei Paypal prüfen lassen möchte.

bearbeitet von Yetie
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Ich würde mal bei Olympus nachfragen und wenn die sich kulant zeigen, den Paypal-Fall schließen. Dazu musst du eigentlich nur den Fall schildern, die Seriennummer des Objektivs per E-Mail hinschicken oder halt anrufen.

 

 

 

er würde es dann zum Olympusservice schicken, um mir die Kosten der Abnutzung in Rechnung stellen zu können

Das ist BS- kannst du vergessen :)

 

 

 

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Ich würde mal bei Olympus nachfragen und wenn die sich kulant zeigen, den Paypal-Fall schließen. Dazu musst du eigentlich nur den Fall schildern, die Seriennummer des Objektivs per E-Mail hinschicken oder halt anrufen.

 

 

Auf die Idee kam ich noch garnicht. Super, danke! Habe ich direkt gemacht.

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es ist ja nicht der Normalfall, dass was kaputtgeht ;) .... ich würde .. wenn das Objektiv OK ist .. die Sache vergessen und einfach Bilder machen (und mir den Namen vom Verkäufer notieren, damit ich von dem nie wieder was kaufe)

 

Ausserdem solltest Du mit Olympus darüber reden, ob das Objektiv wirklich registriert ist ... weil dann solltest Du es unbedingt ummelden lassen, nicht, dass Du es mal hinschickst und der registrierte Besitzer es dann zurückverlangt ....

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Das 300er ist ja jetzt nicht unbedingt ein günstiges 200 Euro Teil. Solltest Du das Objektiv zurücksenden am besten mit Zeuge und dazu aussagekräftige Fotos über den Zustand machen. Gebrauchtgeräte mit Restgarantie sind teurer, ich würde das aus Prinzip schon nicht akzeptieren.

 

"...und er würde es dann zum Olympusservice schicken, um mir die Kosten der Abnutzung in Rechnung stellen zu können..." Ja klar    ;)   

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Schade...

"Als Garantienachweis benötigen wir jedoch eine Kaufrechnung oder Garantiekarte....

Ohne einen Kaufnachweis können wir Ihnen leider die Garantie nicht zusagen....

Die Registrierung des Objektivs kann man nur so ändern, indem der Vorbesitzer dieses aus seinem MyOlympus Konto löscht und Sie das Objektiv neu in Ihrem MyOlympus Konto anmelden. "

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Das mit dem Kaufnachweis in Form von Rechnung oder Garantiekarte ist veständlch, denn einerseits ist das Kaufdatum entscheidend für die Garantie und andererseits sind Rechnung oder Garantiekarte eine Art Nachweis, dass es sich nicht um Diebstahlsware handelt (da die Kaufdokumente selten in der Fototasche stecken).

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Das Objektiv war zum Firmwareupdate beim Olympus Service. Rechnungsdatum wurde mir - wie in der ebay-Anzeige genannt - von Olympus bestätigt.

Ein Grauimport ist es demnach auch nicht und den Kauf kann ich auch nachweisen (Paypalrechnung mit Nennung des Objektivs und Verkauf durch den ehemaligen Besitzer).

Das habe ich an den Oly-Support auch so geantwortet. Kam aber noch keine Rückmeldung.

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  • 2 weeks later...

So, um den Fall aufzulösen:

Der Olympus Support hat mich angerufen und mir bestätigt, dass ausnahmsweise - weil die Rechnung beim Firmwareupdate vorlag - doch Garantie gewährt werden kann.

Außerdem wurde mir bestätigt, dass es sich bei der "Garantie-Reparatur" des Vorbesitzers tatsächlich nur um das Firmware-Update handelte. Außerdem wurde mir die Garantie mittlerweile per Mail schriftlich bestätigt.

 

Support am Telefon war super nett. Nächstes mal ruf ich direkt an, bevor wir Emails hin- und herschreiben...

 

Ende gut, alles gut :-)

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Freut mich für Dich!

 

Warum der Verkäufer sich so verhalten hat, kann man allerdings nicht verstehen. Da gab es doch nichts zu verbergen!

 

Ich hab ja auch schon einige Olympus-Objektive verkauft (mit Restgarantie und bei Olympus registriert), allerdings nicht in der Preisklasse.

Der Käufer erhält dann generell ein Rückgaberecht von 14 Tagen, falls mit dem Objektiv etwas nicht in Ordnung sein sollte. Probleme hatte ich

bisher noch nie, im Gegenteil, meine Angebote fanden sehr schnell einen Käufer.

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Freut mich für Dich!

 

Warum der Verkäufer sich so verhalten hat, kann man allerdings nicht verstehen. Da gab es doch nichts zu verbergen!

 

Ich hab ja auch schon einige Olympus-Objektive verkauft (mit Restgarantie und bei Olympus registriert), allerdings nicht in der Preisklasse.

Der Käufer erhält dann generell ein Rückgaberecht von 14 Tagen, falls mit dem Objektiv etwas nicht in Ordnung sein sollte. Probleme hatte ich

bisher noch nie, im Gegenteil, meine Angebote fanden sehr schnell einen Käufer.

Ich würde so argumentieren: Weil das Objektiv noch gar keine 2 Jahre auf dem Markt ist und man in der EU und der Schweiz 2 Jahre Gewährleistung beanspruchen darf können sie gewisse Mängel die zB. nicht als Beschädigung durch Eigenverschulden hervortreten nicht als Garantiefall ablehnen!

 

Hab ich bei meiner gebraucht gekauften E-M1 auch so begründet.

 

Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk

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Ich würde so argumentieren: Weil das Objektiv noch gar keine 2 Jahre auf dem Markt ist und man in der EU und der Schweiz 2 Jahre Gewährleistung beanspruchen darf können sie gewisse Mängel die zB. nicht als Beschädigung durch Eigenverschulden hervortreten nicht als Garantiefall ablehnen!

 

Hab ich bei meiner gebraucht gekauften E-M1 auch so begründet.

 

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In Deiner Aussage steckt ein grundlegender Fehler, der leider häufig gemacht wird! Der Gewährleistungsanspruch ist ein im BGB geregelter Anspruch des Käufers gegenüber dem Verkäufer. Außerdem

gilt nach 6 Monaten die sogenannte Beweislastumkehr. Es dürfte schwierig sein nach 6 Monaten dem Verkäufer nachzuweisen, das ein Artikel den Mangel schon beim Kauf hatte.

 

Darüber hinaus gibt es zum Glück die freiwilligen Garantieleistungen des Herstellers. Hier gelten dann allerdings die Garantiebestimmungen des Herstellers.

 

 

 

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In Deiner Aussage steckt ein grundlegender Fehler, der leider häufig gemacht wird! Der Gewährleistungsanspruch ist ein im BGB geregelter Anspruch des Käufers gegenüber dem Verkäufer. Außerdem

gilt nach 6 Monaten die sogenannte Beweislastumkehr. Es dürfte schwierig sein nach 6 Monaten dem Verkäufer nachzuweisen, das ein Artikel den Mangel schon beim Kauf hatte.

 

Darüber hinaus gibt es zum Glück die freiwilligen Garantieleistungen des Herstellers. Hier gelten dann allerdings die Garantiebestimmungen des Herstellers.

Ok. Das mit den 6 Monaten habe ich nicht gewusst. Aber ich weiss zb. dass die Akkus von Smartphones nach 6 Monaten bei uns nicht mehr kostenlos ersetzt werden.

 

Bei meiner E-M1 funktionierte bald ein Rad nicht mehr richtig. Das war ein bekanntes Problem und wurde wohl auf Kulanz repariert.

 

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Ca. 1/3 unter Neupreis. Also fast zum Preis eines neuen PanaLeica zu dem ich sonst tendiert hätte.

 

Vielleicht hat der Verkäufer auch deshalb so ein Trara gemacht und gehofft, dass ich es nach seinem Rücktritt zurückschicke, weil er gemerkt hat, dass er es auch teurer verkaufen kann...

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