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"Street" mit der A7: wie macht Ihr das?


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Was soll ich sagen, da haben oft diejenigen, die hier verbal etwas über die Stränge schlagen, weit schlechtere Bilder gezeigt und sind trotzdem noch von sich überzeugt!
Freistellung ist doch für dich mit dem 55f1.8 gar kein Thema, da sind einige sehr schöne Bilder dabei!

Lass dir blos nichts einreden, du hast da schon mehr drauf als so manch anderer hier.

:D

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@utag

mir gefallen die sehr gut! Und ich glaube durch diesen Beitrag wurde die Lust auf diese Art der Foto"Kunst" in mir geweckt, da werde ich dann mal üben gehen... und in einer ruhigen Stunden den langen Beitrag hier im Forum dazu anschauen. Als Inspiration finde ich solche Bilder immer wieder toll.

 

Gruss Andreas

 

bearbeitet von Raumfahrer
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Das kann man ja kaum glauben. Ich sage dazu jetzt nichts weiter und bin froh, bald in Hongkong zu sein.

 

@utag,

 

auch ich habe mir eben mal Deine Fotos angesehen.

 

Da meine finanziellen Mittel entsprechend zu gering sind, würde ich selbst ein solches Risiko niemals eingehen. Ich kann auch jede Person verstehen, die sich gegen solche Veröffentlichungen zur Wehr setzt.

 

Thomas Leuthard schreibt in "Seelenraub" ja auch sinngemäß, dass er finanziell entsprechend ausgestattet ist, dieses Risiko bewußt einzugehen und auch bereit ist, im Einzelfall mal einen dreistelligen oder "gering vierstelligen" Betrag zu zahlen. Ansonsten weist er an anderer Stelle sehr ausführlich und korrekt auf das "Recht am eigenen Bild" hin.

 

Evtl. solltest du mal nach "Recht am eigenen Bild" googeln...

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Lieber hobbex, so einen Beitrag wie Deinen habe ich schon erwartet und deshalb auch gezögert, die Bilder öffentlich zu machen. Ich weiß nicht, was an meinen Bildern nun so schlimm sein soll, dass man sich da zur Wehr setzen muss, ich zeige ja nichts Hässliches oder so, einfach nur das normale ungestellte Leben. Aber egal, so eine Diskussion führt auch zu gar nichts und will ich hier nicht führen.

 

Ich bedanke mich aber schon mal für die 3 positiven Rückmeldungen, ich weiß jetzt zumindest, dass ich nicht ganz falsch liege mit dieser Art von Fotografie, die mich immer am meisten fasziniert hat. Ich kann ja einfach nachher das Album wieder auf "privat" stellen. Kein Problem.

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Ich weiß nicht, was an meinen Bildern nun so schlimm sein soll, dass man sich da zur Wehr setzen muss, ich zeige ja nichts Hässliches oder so, einfach nur das normale ungestellte Leben.

 

@utag,

 

"schlimm" ist in diesem Fall nicht der Bild-Inhalt, sondern die Veröffentlichung! So lange Du diese Fotos nicht veröffentlichst, passiert überhaupt nichts.

 

Jeder Mensch hat das Recht, selbst zu entscheiden, ob er im Internet oder an anderer Stelle öffentlich abgebildet werden möchte oder nicht. Das hat überhaupt nichts damit zu tun, ob die Bilder inhaltlich "schlimm" oder "hässlich" sind oder "nur das normale ungestellte Leben" zeigen. Menschen sind kein Freiwild !

 

Das "Recht am eigenen Bild" wird nur in ganz wenigen Fällen eingeschränkt, die gesetzlich sehr detailliert und unmissverständlich beschrieben sind (z.B. Personen nur als "Beiwerk" neben sonstigen Örtlichkeiten, Bildnisse von Versammlungen etc.). Alles was darüber hinaus geht ist nach § 22 KunstUrhG verboten (Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden)..

 

Die meisten Privatpersonen wissen leider nicht, wie einfach sie sich (und ohne eigene Kosten) gegen solche Rechtsverstöße zur Wehr setzen können. Jeder Anwalt kann im Einzelfall eine Abmahnung gegen den Rechtsverletzer geltend machen. In den allermeisten Fällen können die Geschädigten auf diesem Wege auch entsprechende Schadenersatzansprüche erfolgreich durchsetzen.

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Schaden? Geschädigte? Verstehe ich leider nicht. Und es ist dann ja gut, dass ich meistens im Ausland fotografiere, bzw. hier auf "Versammlungen" etc, da ist es nämlich erlaubt. Und wenn die Veröffentlichung dem "höheren Interesse der Kunst" gilt, ist es sowie so erlaubt (§23).

 

Gern würde ich wieder auf das eigentliche Thema kommen, nämlich wie ich mich hier auf diesem Gebiet fotografisch verbessern kann und wie so Eure Erfahrungen sind. Vielen Dank für Eure Antworten!

bearbeitet von utag
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Verstehe ich leider nicht. Und es ist dann ja gut, dass ich meistens im Ausland fotografiere, bzw. hier auf "Versammlungen" etc, da ist es nämlich erlaubt. Und wenn die Veröffentlichung dem "höheren Interesse der Kunst" gilt, ist es sowie so erlaubt (§23).

 

@utag,

 

Du wirfst hier das Fotografieren selbst und die spätere Veröffentlichung im Internet (oder in anderen Medien) mächtig durcheinander. Natürlich ist das Fotografieren (fast) überall erlaubt, das habe ich aber auch nicht angezweifelt. Meine Einwände beziehen sich ausschließlich auf die im Einzelfall nicht genehmigte Veröffentlichung.

 

Ausland ?

Rechtlich entscheidend ist der Ort der Veröffentlichung, das heißt auch ein ausländischer Staatsbürger, der sich auf einer in Deutschland veröffentlichten Internet-Seite wiederfindet, könnte auf Grundlage der deutschen Rechtsvorschriften dagegen vorgehen. Selbst die Einwilligung vor Ort (evtl. gegen ein Taschengeld) fotografiert zu werden, bedeutet noch lange nicht die Einwilligung, dass das Foto auch veröffentlicht werden darf, und schon gar nicht, dass es in jedem Zusammenhang veröffentlicht werden darf.

 

Selbst im Ausland (auch in Hongkong) kannst Du natürlich Leute aus Deutschland oder der EU vor die Linse bekommen. Ich selbst komme auch regelmäßig weit herum in der Weltgeschichte und hoffe, so nicht zufällig in Deine Foto-Galerie zu gelangen. In diesem - sehr unwahrscheinlichen - Fall könnte es für Dich sehr teuer werden...

 

Versammlungen ?

Das Argument trifft auf die bisher von Dir veröffentlichten Fotos ganz eindeutig nicht zu. Bei einigen könnte man allerdings davon ausgehen, dass die Personen lediglich "Beiwerk" zum Motiv sind.

 

Höheres Interesse der Kunst ?

Achtung: Der Begriff "künstlerisches Interesse" bezieht sich auf die Form/Art der Verbreitung und Zurschaustellung selbst ! Die einzelnen Fotos müssen also nicht notwendigerweise künstlerische Ansprüche erfüllen. Meines Wissens ist noch keiner Galerie in Flickr "künstlerisches Interesse" zugesprochen worden.

 

Außerdem: Sämtliche Ausnahmen des § 23 KunstUrhG werden nicht ohne jede Beschränkung gewährt. Vorrangig sind immer die berechtigten Interessen der Betroffenen zu berücksichtigen. Fotos aus der Privatsphäre einer Person (dazu zählt auch der Urlaub), an denen ein ernsthaftes öffentliches Informationsinteresse nachweislich nicht gegeben ist, fallen darum eindeutig  nicht unter diese Ausnahmen.

 

§23 KunstUrhG :

Da würde ich Dir dringend empfehlen, auch mal die einschlägigen Kommentare zu lesen.

 

Wenn ich diese Fotos hier im Forum hochlade, ist das evt. gar nicht erwünscht, denn ich habe ja keine "Genehmigung" der Leute, ich mache die Bilder eigentlich nur für mich. Darum dachte ich, ich zeige es Dir auf flickr und mache das Album später wieder privat. Ist das sinnvoll?

Es scheint Dir also eindeutig bewusst zu sein, dass für die Veröffentlichung eine Genehmigung der einzelnen Personen erforderlich ist...

Vor diesem Hintergrund ist Dein plötzlicher Sinneswandel überhaupt nicht nachvollziehbar.

bearbeitet von hobbex
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Lieber hobbex,

 

Du kennst Dich da ja gut aus, bist Du ein Jurist? Schick mir bitte mal ein Bild von Dir, damit ich Dich nicht versehentlich fotografiere!

 

Ich hatte bis gestern noch nie so ein Foto veröffentlicht, aber da hier aus dem Forum jemand sehen wollte, was ich so mache, habe ich kurzfristig ein flickr Album erstellt, in der Hoffnung auf hilfreiche Hinweise. Bis gestern habe ich mich auch noch nicht damit auseinandergesetzt, ob ich dies darf oder nicht, da ich aber überall, in Museen, Kunstausstellungen, Fotobänden und in Internet-Galerien, diese schönen Street-Aufnahmen sehe, hielt ich es nicht für besonders bedenklich.

 

Ein Teil meiner Aufnahmen ist im Ausland entstanden, in Ländern, wo dies keine Rolle spielt. Ein anderer Teil ist tatsächlich auf "Versammlungen" entstanden, und der Rest so unterwegs. In meinem Fall sage ich jetzt, dass die Verbreitung auf flickr einem künstlerischen Interesse diente. Ich werde das Album aber nachher wieder privat machen, dann kannst Du auch beruhigt sein.

 

Es wäre hilfreich, wenn Du mir sagen könntest, wie Du es so handhabst mit Deinen Fotos. Was fotografierst Du denn auf Deinen vielen Reisen? Niemals Menschen? Du hast Dich ja hier für das Thema "Street" interessiert, was machst Du denn selber mit solchen Aufnahmen? Zeigst Du sie nie anderen Leuten? Wo kann man Deine Bilder sehen?

 
 
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Lieber hobbex,

 

Du kennst Dich da ja gut aus, bist Du ein Jurist?

Hatte auch mal das Vergnügen in einem Thread mit jemandem, der meiner Erinnerung nach so ähnlich wie hobbex hiess... kann mich aber auch täuschen... hatte in der Sache von nix ne Ahnung und war extrem beratungsresistent... bzw. hat die Erklärungen der anderen partout nicht verstanden... Bin mir aber sicher, dass es sich nicht um hobbex handelt... mir ist halt nur gerade so ein Deja-Vue gekommen...

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Gelegentlich bin ich doch erstaunt, was Fotografen alles selbstvertändlich mit anderen Menschen anstellen mögen.

Hobbex bringt wie Wirklichkeit formal recht genau auf den Punkt.

Es gehört sich im Übrigen, dass man zumindest ein konkludentes Einverständnis von den abgebildeten Peronen hat.

Selbt wenn man offen ohne Widerwehr fotografieren darf ist es rein theoretisch betrachtet noch grenzwertig.

Meine herbste Überraschung war im Übrigen ein Streetfotograf, der andere ungefragt ablichtete und dann seine Zustimmung zur Veröffentlichung eines Bildes von ihm verweigerte.

Schräge Welt .....

Bei leichter Hirnanspannung darf eigentlich auch jedem klar werden, dass das so auch garnicht so verkehrt ist.

 

Lernresistenz ist am Ende aber doch nicht selten ....

 

foxfriedo

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@foxfriedo... Du hast natürlich komplett recht... Der Merksatz bei Streetfotografie ist für mich der, dass Du eigentlich nichts darfst, ohne gleich mit einem Fuss im Knast zu sein... Selbst wenn Du vor(!) dem Foto das OK der Person hast, wäre es äusserst Admin-intensiv, dieses OK auch juristisch wasserdicht nachzuweisen.

 

Praktisch gesehen bleibt für mich Streetfotografie eine Grauzone... oder halt komplett sein lassen...

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Ich würde mir im Interesse des Forums wünschen, dass Katzen, Hunde und Zootiere auch Ihre Zustimmung zur Veröffentlichung ihrer Portraits geben müssten. Kluge Tiere würden diese dann hoffentlich verweigern. Vielleicht dann noch Blümchen ...

 

 

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Das kann man ja kaum glauben. Ich sage dazu jetzt nichts weiter und bin froh, bald in Hongkong zu sein. Hier ist auf jeden Fall der Link zu den Fotos:

https://www.flickr.com/photos/utag/sets/72157651233140842/

Mein Sohn hat das Album gerade durchgesehen und fand 3 Fotos davon gut. Naja, die ganzen anderen lass ich trotzdem mal drin!

Hallo utag, darf ich fragen, was genau Du nicht glauben magst? Ich beziehe Deinen ersten Satz auf meinen Beitrag und frage mich jetzt, ob ich Dir irgendwo damit, ohne es zu wollen, auf den Schlips getreten bin. Oder meinst Du was ganz anderes? Ich bitte um eine kurze Rückmeldung.

 

Zu Deinen Fotos muss ich leider sagen, dass ich die Begeisterung von anderen hier so nicht teilen kann. Ich finde zwar, da ist das eine oder andere gelungene Portait dabei. Da hast Du sicher einen ausbaufähigen Ansatz, aber ich bin im Gegensatz zu vielen Fotos bspw von Thomas Leuthard nicht so begeistert von Deinen Fotos in Summe. Das liegt aber vielleicht auch daran, dass ich selbst noch keinen Zugang zu Street gefunden habe. Also lass Dich von meiner Meinung zu Deinen Fotos nicht entmutigen.

bearbeitet von User57696
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Hatte auch mal das Vergnügen in einem Thread mit jemandem, der meiner Erinnerung nach so ähnlich wie hobbex hiess... kann mich aber auch täuschen... hatte in der Sache von nix ne Ahnung und war extrem beratungsresistent... bzw. hat die Erklärungen der anderen partout nicht verstanden... Bin mir aber sicher, dass es sich nicht um hobbex handelt... mir ist halt nur gerade so ein Deja-Vue gekommen...

 

@foxfriedo... Du hast natürlich komplett recht... Der Merksatz bei Streetfotografie ist für mich der, dass Du eigentlich nichts darfst, ohne gleich mit einem Fuss im Knast zu sein... Selbst wenn Du vor(!) dem Foto das OK der Person hast, wäre es äusserst Admin-intensiv, dieses OK auch juristisch wasserdicht nachzuweisen.

 

Praktisch gesehen bleibt für mich Streetfotografie eine Grauzone... oder halt komplett sein lassen...

Sorry kirschm, aber Du verbreitest hier einen rechten Stuß. Was soll die Anmache von Hobex? Und dann stimmst Du ihm 2 Beiträge später inhaltlich doch zu? Was nimmst Du für Zeug?

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Praktisch gesehen bleibt für mich Streetfotografie eine Grauzone... oder halt komplett sein lassen...

 

In ein paar Jahrzehnten sind belanglose Aufnahmen aus heutiger Sicht, Zeitdokumente.

Mir fällt wie im Thread erwähnt auch auf, dass gewisse Zeitgenossen von anderen Leuten Verhaltensweisen erwarten, die sie selber nicht einhalten.

Natürlich sollte man auch nicht jeden Mist im Internet veröffentlichen. Da gehören auch ein paar Verhaltensmassregeln dazu. Das juristische Gemurkse mit dem Recht am Bild fechten eigentlich nur die Deutschen Buchstabengetreu bis zum Exzess aus. Die anderen Nationen freuen sich über ein gelungenes Portrait.

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In ein paar Jahrzehnten sind belanglose Aufnahmen aus heutiger Sicht, Zeitdokumente.

Mir fällt wie im Thread erwähnt auch auf, dass gewisse Zeitgenossen von anderen Leuten Verhaltensweisen erwarten, die sie selber nicht einhalten.

Natürlich sollte man auch nicht jeden Mist im Internet veröffentlichen. Da gehören auch ein paar Verhaltensmassregeln dazu. Das juristische Gemurkse mit dem Recht am Bild fechten eigentlich nur die Deutschen Buchstabengetreu bis zum Exzess aus. Die anderen Nationen freuen sich über ein gelungenes Portrait.

Hi hi, wenn ich bisher Streetfotografie mit 'erkennbaren Gesichtern' gezeigt habe, dann waren dass ausnahmslos Personen, die ich im relaxeden Ausland fotografiert habe... in der Hoffnung, dass sich die Grauzone in Richtung 'heller' verschiebt...

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@BF68: Ich konnte es nicht glauben, dass hier in Deutschland wegen so etwas ein Prozess geführt wird, das meinte ich damit. Danke für Deine Meinung zu meinen Bildern, ich sagte ja auch, dass dies meine ersten Versuche auf dem Gebiet sind. Ich fotografiere auch ganz andere Motive, aber vieles langweilt mich schon beim Entwickeln der Bilder, "Lost Places" zum Beispiel, obwohl das Fotografieren dort sehr viel Spaß macht. (Da verhalte ich mich übrigens auch nicht gesetzeskonform, da ich unerlaubterweise leerstehende Häuser betrete! Aber das ist ein anderes Thema.) Fotos von Menschen aber langweilen mich nie, und deshalb werde ich da weiter machen.

 

Mein flickr Album habe ich wieder auf privat geschaltet, denn ich möchte wirklich nicht über Gesetzestexte hier sprechen, sondern über "Street mit der A7" (und anderen Kameras), und gerne höre ich weitere konstruktive Vorschläge und Tipps, am liebsten von Leuten, die auch selber Street fotografieren. Danke schön!

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Es wäre hilfreich, wenn Du mir sagen könntest, wie Du es so handhabst mit Deinen Fotos. Was fotografierst Du denn auf Deinen vielen Reisen? Niemals Menschen? Du hast Dich ja hier für das Thema "Street" interessiert, was machst Du denn selber mit solchen Aufnahmen? Zeigst Du sie nie anderen Leuten? Wo kann man Deine Bilder sehen?

Hallo @utag,

 

ich muss mich seit vielen Jahren in einem großen Presse-Konzern mit Urheberrechten jeder Art beschäftigen und habe schon einen kleinen Einblick in die aktuelle Rechtsprechung. Da ich aus Deinem Posting am gestrigen Abend entnehmen konnte, dass Du selbst erhebliche rechtliche Bedenken hast ("Ich habe ja keine Genehmigung der Leute...") und Du auf den folgenden Beitrag von Bernhard (@BF68) nur sehr ungehalten reagiert hattest ("Das kann man ja kaum glauben. Ich sage dazu jetzt nichts weiter..."), fühlte ich mich veranlaßt, meinen "Senf" dazu zu geben.

 

Bernhard hatte Dich ja bereits auf die Risiken (ca. 1.000 Euro pro Streitfall) hingewiesen, und gleiches bestätigt auch Thomas Leuthard, der dies aber eher als für ihn "kalkulierbares Risiko" hinnimmt... Ich habe Dir dann einige weitere Informationen nachgeschoben und dadurch offenbar Deinen Unmut erzeugt.

 

Wenn meine Kollegen/innen und ich ähnlich handeln würden, wie das täglich im Internet von juristischen Laien praktiziert wird, hätten wir - mit gutem Recht - schon lange unseren Arbeitsplatz verloren. Aber hier geht es natürlich auch um weitaus andere Dimensionen...

 

Die Informationen, die ich Dir gegeben habe, sind absolut korrekt. Es handelt sich aber nicht um eine Rechtsberatung. Gleiches wirst Du auch an vielen Stellen im Internet finden oder einfach mal bei wikipedia nachlesen. Ob und was Du mit diesen Informationen machst, ist einzig und allein Deine Angelegenheit und Dein Risiko.

 

Zu Deiner Frage bezüglich meiner eigenen Bilder:

Ich fotografiere sehr viel, Personen nicht gezielt, aber bei Aufnahmen in Städten oder öffentlichen Gebäuden lässt es sich kaum verhindern, dass Personen mit auf's Bild kommen. Ich muss mir da aber keine größeren Gedanken machen, da ich meine privaten Fotos nicht veröffentliche - und selbst wenn zukünftig mal, dann ganz sicher keine Bilder mit Personen, die einer solchen Nutzung nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

 

OK ?

 

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Das juristische Gemurkse mit dem Recht am Bild fechten eigentlich nur die Deutschen Buchstabengetreu bis zum Exzess aus. Die anderen Nationen freuen sich über ein gelungenes Portrait.

@warmduscher,

 

das trifft hier aber eindeutig nicht zu - zumindest geht es in den meisten Streitfällen eben nicht nur um "ein gelungenes Porträt"!

 

Gerade Ende Januar 2015 wurde unser deutsches Strafgesetzbuch (StGB) als Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie verschärft, da die bisher zivilrechtliche Verfolgung von Verstößen gegen das "Recht am eigenen Bild" teilweise wirkungslos blieb.

 

Voraussetzung für eine Emittlungstätigkeit der Behörden (§ 205 StGB) wird allerdings sein, dass die betroffenen Personen einen Strafantrag stellen.

In den Medien wird die Neufassung als "zunehmende Kriminalisierung weiter Teile der Straßenfotografie" bezeichnet.

 

Zitat:

"Diese wurde jüngst sogar durch die Neugestaltung des Paragrafen 201a des Strafgesetzbuchs (StGB) verschärft, der die "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" regelt. Danach wird zukünftig mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer unbefugt Fotos oder Filme herstellt oder überträgt, welche "die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau" stellen und dadurch "den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt". Diese Vorschrift dürfte zum Beispiel die typischen Partybilder erfassen, aber möglicherweis auch Motive aus dem Bereich der Straßenfotografie. Anders als bisher ist nun bereits das Fertigen eines solchen Fotos strafbar."

Quelle: www.heise.de

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Juristisch ist der Beitrag von hobbex sicher korrekt, soweit ich das als Laie beurteilen kann. Was mir aber in diesem Zusammenhang auch auffällt, ist der Umstand, dass der Deutsche auch dann auf "Privatsphäre" pocht, wenn er es schafft, sein Sofa zu verlassen und einmal vor die Haustür zu gehen. Er erwartet dann, dass der Schutz des Gesetzes wie ein Regenschirm über ihm schwebt und alle Blicke der Öffentlichkeit von ihm abwendet. Er will seinerseits andere sehen, ist in diesem Sinne ganz Voyeur, aber andererseits von anderen nicht gesehen werden (dürfen). Es ist eine Form von Geiz: Nehmen wollen, aber nicht geben können (visuell).

 

Selbst Google hat die Lust an den Deutschen verloren: Kaum ein Land ist bei Streetview so schlecht abgedeckt wie Deutschand - die Prozesse haben Wirkung gezeigt.

 

Ich halte diese Einstellung für pervers. Wenn ich mich in die Öffentlichkeit begebe, werde ich ein Teil von ihr - andernfalls kann ich gleich zu Hause bleiben. Und wenn ich mein Haus in einen öffentlichen Bereich "einparke", dann hat die Öffentlichkeit auch das Recht, diesen Anblick als Teil der öffentlichen Wahrnehmung "zu verarbeiten".

 

Meine subjektive Empfindung, nicht das Gesetz. 

 

Hans 

bearbeitet von specialbiker
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Lieber hobbex,

 

ja, OK. Danke für die Erläuterung der aktuellen Rechtslage. Es würde dann ja nicht Fotos betreffen, die ich auf einer öffentlichen Veranstaltung mache, einer Demo, bei Straßenkrawallen, bei Sportveranstaltungen, Pride Parades als Beispiel? Also immer dort, wo auch Journalisten fotografieren?

 

Und wann genau spricht man von einer Verbreitung, die einem "höhereren Interesse der Kunst" dient?

 

Da Du meine Bilder angeguckt hast, denke ich, dass Du auch selber ein flickr Account hast, aber zeigen willst Du da nichts? Schade, ein paar Bilder Deiner Reisen hätte ich ja gern gesehen.

 

 

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