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Hallo zusammen,

 

ist mir bisher Gott sei Dank noch nie passiert, gestern kam's dick: GH-4 eingeschaltet - nur noch vertikale Striche - Sensor defekt. Kein intensives Filmen, keine mechanische Belastung, ca 80 Bilder gemacht, einfach tot.

 

So Austausch ist gemäß Händler derzeit nicht möglich - jetzt bin ich echt gespannt auf die Reparaturdauer von Panasonic und die Verfügbarkeit der Ersatzteile.

 

Hat jemand Erfahrungen?

bearbeitet von AlbertBarnes
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Wenn Du´s beim Händler vor Ort gekauft hast, dann gilt die normale Gewährleistung oder eben die Pana-Garantie! 

Der Händler kann tauschen oder eben reparieren - auf seine Kosten.

 

Das ist dumm, aber kann passieren, dass mal jemand ein "Montagmodel" abbekommt.

 

Wenn Du´s im Internet bestellt hast, hast Du ja eh 14-tage Rückgaberecht

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  • 3 weeks later...

Hallo AlbertBarnes,

 

leider habe ich mittlerweile Erfahrung gesammelt. Eine komplette Katastrophe.

 

Bei meiner GH4 war von Anbeginn ein totes Insekt im Sucher. Ich habe mein 14 Tägiges

Rückgaberecht wegen nicht lieferbarer Kamera (idiotischer weise wie ich jetzt weiß) nicht wahrgenommen.

Mein Urlaub habe ich natürlich ohne Kamera verbracht. Der Status "Ersatzteil bestellt stand dort 3 Wochen.

Jetzt nach 4 Wochen Reparaturdauer stelle ich nach dem Auspacken fest,

dass der Augensensor für Display Sucher Umschaltung nicht funktioniert. Das bedeutet erneutes Einschicken zum zweiten Versuch.

Wahrscheinlich wieder 4 Wochen.

 

Der Reparaturservice ist genauso inkompetent wie der Hersteller selbst.

Keine Endkontrolle!!!!!!!!!!!

 

Das Ende wird sein: 1500€ auf den Tisch geblättert, dafür 2 Monate keine Kamera.

Wenn das so weiter geht kann ich gleich auf das Nachfolgemodell setzen.

Aber bestimmt nicht mehr von Panasonic.

 

Gruß

bearbeitet von hirsch5
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ich habe meine Gh4 drei Tage vor einer Kreuzfahrt bekommen und habe bis auf wenige Trockenübungen gleich losgelegt. Ich habe eine perfekte Kamera erhalten ohne die kleinste Einschränkung. Es sit natürlich großes Pech, wenn gleich zu Anfang ein Defekt auftritt.

bearbeitet von Gast
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Hallo Albert,

 

nach Gewährleistungsrecht bist du im ersten halben Jahr auf der sicheren Seite.

Wenn der Händeler einschicken, reparieren will o.Ä. brauchst Du Dich nicht darauf einlassen.

Du bestimmt die Art der Nachbesserung, nicht der Händler, sprich Du kannst ein neues Gerät verlangen.

Achtung das gilt nur wenn Du Dich auf die gesetzliche Gewährleistung berufst, bist Du mit einer Garantielösung

einverstanden kann das ganz anders aussehen

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Gast Blabla12

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Hallo Albert,

 

nach Gewährleistungsrecht bist du im ersten halben Jahr auf der sicheren Seite.

Wenn der Händeler einschicken, reparieren will o.Ä. brauchst Du Dich nicht darauf einlassen.

Du bestimmt die Art der Nachbesserung, nicht der Händler, sprich Du kannst ein neues Gerät verlangen.

Achtung das gilt nur wenn Du Dich auf die gesetzliche Gewährleistung berufst, bist Du mit einer Garantielösung

einverstanden kann das ganz anders aussehen

 

Das ist so nicht richtig.

 

Zwar gilt § 439 (1) BGB

 

Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

 

Dieser wird aber durch § 439 (3) BGB quasi wieder ausser kraft gesetzt.

 

Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. (...)

 

 

Und bei hochpreisigen Geräten ist eine Neulieferung fast immer unverhältnismäßigen Kosten verbunden, wenn das Gerät sich noch reparieren lässt.

bearbeitet von Blabla12
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Das ist so nicht richtig.

 

Zwar gilt § 439 (1) BGB

 

Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

 

Dieser wird aber durch § 439 (3) BGB quasi wieder ausser kraft gesetzt.

 

Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. (...)

 

 

Und bei hochpreisigen Geräten ist eine Neulieferung fast immer unverhältnismäßigen Kosten verbunden, wenn das Gerät sich noch reparieren lässt.

 

Dem muss ich so zustimmen.

Wenn man einenkulanten Händler hat wird er die Kamera vielleicht direkt tauschen.

Was wiederum schwierig ist bei einer Kamera die neu auf dem Markt ist und noch nicht komplett lieferfähig ist.

Da wird sich der Händler mit einem Tausch schwer tun.

Prinzipiell kann der Händler zwei mal nachbessern lassen.

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Hallo manifredo,

 

3 Tage stand der Reparaturstatus auf in "Klärung". Danach auf Ersatzteil bestellt.

Also kein Bedienungsfehler!

 

Na ja, ich besitze jetzt seit 2 Monaten eine GH4 die nur zur Reparatur ist, und seit Kauf noch nie in einem funktionsfähigen Zustand war.

Ich habe von Panasonic eine Stellungname angefordert und auch bekommen. Das war allerdings ein Witz.

Die haben mit allem nichts zu tuen. Sie tauschen grundsätzlich nicht und schieben alles auf den Händler. Der unterirdische Panasonic-Service

gehört auch nicht zu ihnen. Ich bin mal gespannt wann das Teil zurückkommt.

Meine Begeisterung für Panasonic ist jedenfalls riesig.

 

Gruß

 

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Dem muss ich so zustimmen.

Wenn man einenkulanten Händler hat wird er die Kamera vielleicht direkt tauschen.

Was wiederum schwierig ist bei einer Kamera die neu auf dem Markt ist und noch nicht komplett lieferfähig ist.

Da wird sich der Händler mit einem Tausch schwer tun.

Prinzipiell kann der Händler zwei mal nachbessern lassen.

 

Das mit den unverhältnismäßigen Kosten sehe ich hier nicht. Das mag bei einem Auto so sein, bei einer 1,5k Euro Kamera sehe ich das nicht. Müsste man im Zweifelsfall mal bei einem Anwalt oder dem Verbraucherschutz anfragen. Hinzu kommt, dass der Händler selbst ja gar nicht nachbessert, sondern das Ding zu Panasonic schickt. Ich bin mir nicht sicher, ob das dann noch als Nachbesserung durch den Händler zu sehen ist.

 

Wenn der Händler keine neue Kamera am Start hat, kann er natürlich auch nichts tauschen. Dann muss er eben wandeln.

 

Im vorliegenden Fall ist echt alles blöd gelaufen.

 

Gelernt:

 

  1. Online kaufen
  2. Auch bei einem Defekt innerhalb der ersten 14 Tage Gerät ohne Angabe von Gründen zurück schicken
  3. Bei Defekt nach 14 Tagen Tausch nach BGB fordern
  4. Wenn sich der Händler nicht drauf einlässt sofort Frist zur Nachbesserung setzen
  5. Bei Verstreichen der Frist auf Wandlung bestehen

 

 

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Gelernt:

 

....

2. Auch bei einem Defekt innerhalb der ersten 14 Tage Gerät ohne Angabe von Gründen zurück schicken

 

 

Warum willst du nicht den Grund angeben? Der nächste Kunde wird's dir danken.

 

Übrigen kannst du auch bei Blödmarkt und Co. 14 Tage "ohne wenn und aber" zurückgeben.

bearbeitet von Berlin
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Ich habe von Panasonic eine Stellungname angefordert und auch bekommen. Das war allerdings ein Witz.

Die haben mit allem nichts zu tuen. Sie tauschen grundsätzlich nicht und schieben alles auf den Händler. Der unterirdische Panasonic-Service

gehört auch nicht zu ihnen.

 

Das kann DIr nur der Händler erklären. Selbst habe ich den Panasonic Service als kompetent und verhältnismäßig schnell kennengelernt. Vielleicht war auch der Händler mit dem Fall überfordert und hat Fehler gemacht. Richtig schlechten Service kenne ich nur von Sony, da läuft alles über einen Servicepartner bzw. Tokina, gute Mitarbeiter aber eine sehr schlechte Ersatzteilversorgung.

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Das mit den unverhältnismäßigen Kosten sehe ich hier nicht. Das mag bei einem Auto so sein, bei einer 1,5k Euro Kamera sehe ich das nicht. Müsste man im Zweifelsfall mal bei einem Anwalt oder dem Verbraucherschutz anfragen. Hinzu kommt, dass der Händler selbst ja gar nicht nachbessert, sondern das Ding zu Panasonic schickt. Ich bin mir nicht sicher, ob das dann noch als Nachbesserung durch den Händler zu sehen ist.

 

Wenn der Händler keine neue Kamera am Start hat, kann er natürlich auch nichts tauschen. Dann muss er eben wandeln.

 

Im vorliegenden Fall ist echt alles blöd gelaufen.

 

Gelernt:

 

  • Online kaufen
  • Auch bei einem Defekt innerhalb der ersten 14 Tage Gerät ohne Angabe von Gründen zurück schicken
  • Bei Defekt nach 14 Tagen Tausch nach BGB fordern
  • Wenn sich der Händler nicht drauf einlässt sofort Frist zur Nachbesserung setzen
  • Bei Verstreichen der Frist auf Wandlung bestehen

Klar kostet die Kamera nicht soviel wie ein Auto.

Aber die Kosten der Nachbesserung muss man ja ins Verhältnis zum Kaufpreis setzen.

Und somit sind die Kosten wieder unverhältnismäßig.

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Warum willst du nicht den Grund angeben? Der nächste Kunde wird's dir danken.

 

Übrigen kannst du auch bei Blödmarkt und Co. 14 Tage "ohne wenn und aber" zurückgeben.

Warum muss hier der Media Markt hier immer wieder mit Blödmarkt verunglimpft werden.

Finde ich nicht wirklich angebracht.

 

Und auch diese 14 Tage sind Kulanz. Dort muss man auch einen Grund angeben.

bearbeitet von Phoenix
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Warum muss hier der Media Markt hier immer wieder mit Blödmarkt verunglimpft werden.

Finde ich nicht wirklich angebracht.

 

Und auch diese 14 Tage sind Kulanz. Dort muss man auch einen Grund angeben.

 

Diese Bezeichnung geht auf die "ich bin doch nicht blöd" Werbung zurück :D

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Das ist so nicht richtig.

 

Zwar gilt § 439 (1) BGB

 

Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

 

Dieser wird aber durch § 439 (3) BGB quasi wieder ausser kraft gesetzt.

 

Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. (...)

 

 

Und bei hochpreisigen Geräten ist eine Neulieferung fast immer unverhältnismäßigen Kosten verbunden, wenn das Gerät sich noch reparieren lässt.

 

Kennst Du irgendwelche Gerichtsurteile, die das belegen?

 

Ich selbst habe nämlich über Google rein gar nichts gefunden, was Deine Sicht der Dinge bestätigen würde. Eher im Gegenteil.

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  • 2 weeks later...

Hallo Forum,

ich wollte euch nur abschließend von meiner Reparaturerfahrung berichten.

Nachdem ich jetzt schon 2,5 Monate ohne Kamera dasitze, der Status immer noch auf "Ersatzteile bestellt“ stand, hat jetzt Panasonic wohl die Reißleine gezogen.

Ich habe gestern per Mail vom Händler erfahren das ich die Kamera nicht mehr aus der Reparatur zurückbekomme.  

Wie er die Gutschrift von Panasonic erhält, erstattet er mir den Kaufpreis.

Per Post kam mehr oder weniger die gleiche Auskunft von dem genialen Kaputt-reparier-service in schriftlicher Form.

Na ja was soll ich sagen? Wenigstens bekomme ich mein Geld zurück.

 

Gruß

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Klar kostet die Kamera nicht soviel wie ein Auto.

Aber die Kosten der Nachbesserung muss man ja ins Verhältnis zum Kaufpreis setzen.

Und somit sind die Kosten wieder unverhältnismäßig.

 

Nachdem Blabla12 sich vom Acker gemacht hat, und deshalb wohl nicht mehr antwortet: Möchtest Du vielleicht mal Deine Meinung durch einschlägige Urteile untermauern?

 

Ich denke nämlich, dass Du hier nicht recht hast, und es schadet wirklich allen, wenn falsche verbraucherfeindliche Gerüchte in die Welt gesetzt werden.

 

 

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Ob. Eine Aussage jemandem schadet wage ich zu bezweifeln.

Interessant wäre es natürlich zu wissen was genau defekt ist und um welchen Kostenfaktor es sich genau handelt.

Erst dann könnte man sehen ob eine Reparatur unverhältnismäßig wäre oder nicht.

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Interessant wäre es natürlich zu wissen was genau defekt ist und um welchen Kostenfaktor es sich genau handelt.

Erst dann könnte man sehen ob eine Reparatur unverhältnismäßig wäre oder nicht.

 

Ich fürchte, wir reden nicht über dasselbe. Es geht mir darum, dass ich als Verbraucher nach den §§ 437, 439 BGB über die Art der Nachbesserung enscheiden darf und ein Recht auf Neulieferung habe, wenn der Händler mir eine defekte Kamera andreht, und dass ich insoweit keine Nachbesserungsversuche akzeptieren muss.

 

Dies wurde von Dir und Blabla12 bestritten mit der Begründung, dass eine Neulieferung mit "unverhältnismäßigen Kosten" verbunden sei, wenn das Gerät sich noch reparieren lässt. Und dafür hätte ich gern einen Beleg. Oder ist das einfach nur ein Gefühl, das Du so hast?

 

 

Ob. Eine Aussage jemandem schadet wage ich zu bezweifeln.

 

Möchtest Du jetzt ernsthaft eine Erklärung, inwiefern es schädlich ist, wenn man Dir und Blabla12 glaubt und dabei irrtümlich auf seine gesetzlichen Rechte verzichtet?

 

 

 

bearbeitet von Rainer Dynszis
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Wir reden von der selben Sache.

Ein Recht auf Neulieferung hat der Käufer nur bedingt. Hier kommt die Verhältnismäßig wieder ins Spiel.

Wie bereits gesagt die Verhältnismäßig kann ich bzw niemand von uns hier beurteilen.

Wir wissen ja nicht was das Ersatzteil und der Tausch kosten würden.

Gegenfrage:

Kannst du mir beweisen das ein Tausch verhältnismäßig wäre?

 

§ 439

Nacherfüllung

 

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

 

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

 

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

 

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

 

Absatz 3 lesen.

 

Niemand soll auf seine gesetzlichen Rechte verzichten.

Immer allen zu sagen: Du hast das Recht auf eine neue Kamera ist eben nicht richtig.

Das freut nur unsere Anwälte weil jeder denkt er muss wegen allem gleich zum Anwalt rennen.

Und natürlich die Rechtsschutzversicherungen, weil jeder natürlich auch die Rechtsschutzversicherung benötigt.

Man muss eben jeden Fall für sich sehen und auch mal hinterfragen.

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Habe seit gestern ebenfalls eine GH4 und meine Begeisterung ist mittlerweile ziemlich gesunken! Wenn ich die WLAN-Verbindung aktiviere, stürzt die Kamera kurz ab, fährt hoch und ich kann die Kamera wieder neu einstellen. Also Kontrast, Schärfe, Sättigung etc. Die ganzen Einstellungen sind weg!!!

Hoffentlich tauscht der Händler.

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