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Haltet Ihr Euch an Regeln beim Fotografieren oder "Fotografieren im Naturschutzgebiet?"


Gast User57696

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Es gibt gute Gründe, in Naturschutzgebieten nicht die Wege verlassen zu dürfen.  Auf den Wegen sind wir die "Störenfriede" für die Natur. Halten wir uns an die ausgezeichneten Wege, gewöhnen sich die Tiere daran (und seltene Pflanzen werden nicht zertreten).  Gehen wir auch nur wenige Meter vom Wege ab, wird die ungestörte Naturfläche natürlich kleiner.  Ausserdem: wo zieht man dann die Grenze?  Für den einen sind 3 Meter ok, für den nächsten 10...

Also bitte, haltet Euch an die Regeln (wenn es denn für das Naturschutzgebiet aufgeführt ist, die Regeln sind unterschiedlich)!

 

Was ist übrigens die 2 Meter-Regel?

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Man könnte auch sagen die 2 Meter Regel verbietet mit einem Mountainbike das zu machen wofür es gebaut wurde..

 

Völlig absurd dieses Gesetz..  Aber mit absurden Verboten ist BW ja ohnehin Spitzenreiter..

... ein absolut notwendiges Gesetz, aber keiner kontrolliert es. Nix gegen knallhartes Querfeldeinfahren an dazu freigegeben Stellen, aber muss das nun überall im Wald sein? Bei uns ist der Wald völlig zerwühlt von "Mountainbikern" wie von den Wildsauen.

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Naja, soll es besser sein, wenn denn jeder anfängt, seine Regeln für sich selbst zu schmieden?

Einige Zeitgeister können da ja schon durchaus fragwürdig kreativ genug sein, oder auch, ist der Horizont erst begrenzt genug, gibt es kaum noch eine Grenzen....

 

Zugegeben, vollkommen überspitzt, aber irgendwo in der Ecke liegt die Wahrheit.

 

LG

 

foxfriedo

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... ein absolut notwendiges Gesetz..

Ist es das? Ganz sicher nicht. Weil ein paar wenige Rampensäue auf den wilden machen darf niemand mehr fahren?

Dann plädiere ich dafür die Wege auch für Wanderer zu sperren, denn da gibt es ebenfalls schwarze Schafe welche sich überall ihrem Müll entledigen müssen..

 

Mal abgesehen davon das sich eher die normalen Fahrer von den Gesetzen abschrecken lassen, die MTB Rambos aber sicherlich nicht. Das Verbot trifft also nicht die Verursacher..

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Ist es das? Ganz sicher nicht. Weil ein paar wenige Rampensäue auf den wilden machen darf niemand mehr fahren?

Dann plädiere ich dafür die Wege auch für Wanderer zu sperren, denn da gibt es ebenfalls schwarze Schafe welche sich überall ihrem Müll entledigen müssen..

 

Mal abgesehen davon das sich eher die normalen Fahrer von den Gesetzen abschrecken lassen, die MTB Rambos aber sicherlich nicht. Das Verbot trifft also nicht die Verursacher..

Dann schaue Dir mal an, was nur wenige "Rampensäue" mit nur wenigen Fahrten so anrichten. Genau deswegen sind Verbote durchaus sinnvoll.

 

Ist so ähnlich wie mit dem Verbot in Wäldern zu bestimmten Witterungsbedingungen Feuer zu machen. Wenn es einmal brennt, ist die Vegetation für Jahre verloren. Erosion kann - wenn auch lokaler - ähnliches bewirken.

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Bei uns verursachen Kühe mehr Flurschaden als Wanderer.

[emoji56]

 

Ich bin oft als Wanderer unterwegs, und ebenso als biker. Ich habe in beiden Versionen noch nie Probleme mit den anderen gehabt. Von Zusammenstössen ganz zu schweigen. Wo treibt ihr euch denn rum?

bearbeitet von wasabi65
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... ein absolut notwendiges Gesetz, aber keiner kontrolliert es. Nix gegen knallhartes Querfeldeinfahren an dazu freigegeben Stellen, aber muss das nun überall im Wald sein? Bei uns ist der Wald völlig zerwühlt von "Mountainbikern" wie von den Wildsauen.

 

Steile These zur 2m Regel! Willst Du etwa behaupten, die Wladwege in BW wären weniger augefahren als in anderen Bundesländern, weil es in BW die 2m Regel gibt?

 

Oder ist der MTBiker aus BW besonders rabiat und "braucht" deswegen ein gesetzliches Verbot zum befahren von Waldwegen unter 2m Breite?

 

Ich kenne jetzt nur relativ wenige Waldwege in Thüringen, Rheinland-Pfalz und BW und ich kann keinen positiven Effekt der 2m Regel in BW erkennen. Daher halte ich das Gesetz für völlig überflüssig und unnütz!

 

Das politische Gerangel um die 2m Regel ist meiner Meinung nach ein schönes Beispiel dafür, wie eine gößere Gruppe der organisierten Wanderer eine kleinere Gruppe der organisierten MTBikern mit ihrer Lobbyarbeit einschränkt und letztlich zu verdrängen versucht.

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Es wurden hier wohl viele Antworten der Vernunft gegeben, es gilt eigentlich als selbstverständlich zu wissen, dass im Wald eine Höchstgeschwindigkeit von 10km/h gilt. Nur wenn die ersten Polizisten mit Laserpistolen im Wald stehen, und Knöllchen in der Spassgesellschaft mal ihre Runden machen, werden manche Menschen, vielleicht auch nach Verlust einer Fahrerlaubnis mal drüber nachdenken, dass es keinen Sinn macht, gedankenfrei mit dem Maximum an Spass durch den Wald zu hageln. Es muss nicht dazu kommen, aber es braucht eben Verstand und Gemeinschaftssinn, um einer immer dichter besiedelten Gegend dem Individuum beizubringen, dass es Teil einer Gemeinschaft ist. Wer nur nimmt und nicht gibt(in Form von Rücksicht) ist einfach nur verstandsfrei. Es gilt die, wiedermal eine, Regel, jeder ist das, was er durch sein Verhalten aus sich macht. Das gilt natürlich auch für den Umgang mit Schutzräumen der schwächeren Tiere.

bearbeitet von Gast
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Das Gesetz ist bestenfalls deswegen überflüssig, weil es offenbar nicht ausreichend verfolgt wird.

Nein, das Gesetz ist überflüssig weil es gerade nicht die Verursacher trifft. Denn eher die gemütlichen Fahrer lassen sich davon abschrecken. Die Fahrer welche mit Vollgas und stehendem Hinterrad unterwegs sind schert auch solch ein Gesetz nicht..

 

Die Mehrheit der Fahrer sind aber gewissenhaft unterwegs..

 

Bei uns in Rheinland Pfalz gibt es übrigens genügen extra für MTB ausgewiesene Strecken, dort konzentrieren sich dann auch die Schnellfahrer, da diese Strecken auch extra dafür angelegt sind.

Dazu sind ungeeignete Strecken mit zu viel MTB verkehr dann einzeln gesperrt.

 

Statt Verbote zu verhängen sollte man auch in BW dazu übergehen einfach genügend ausgewiesene Strecken zur Verfügung zu stellen. Ein generelles Verbot wird niemals zum ziel führen.

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Das politische Gerangel um die 2m Regel ist meiner Meinung nach ein schönes Beispiel dafür, wie eine gößere Gruppe der organisierten Wanderer eine kleinere Gruppe der organisierten MTBikern mit ihrer Lobbyarbeit einschränkt und letztlich zu verdrängen versucht.

 

Wobei aber eben so mancher Wanderverein auch Zeit und Geld in die Erhaltung dieser Wege investiert und deren diesbezügliche Interessen daher wohl kaum an Nachvollziehbarkeit entbehren.

 

 

Statt Verbote zu verhängen sollte man auch in BW dazu übergehen einfach genügend ausgewiesene Strecken zur Verfügung zu stellen. Ein generelles Verbot wird niemals zum ziel führen.

 

... eben weil es nur schwerlich in größerem Umfang exekutierbar ist. Daraus resultiert Frust und u.a. derlei Aktionen wie erwähnte Fallen oder ähnlich geartete direkte Konfrontationen.

 

Eine höhere Anzahl dedizierter Trials in dafür unbedenklichen Gebieten wäre sicher die beste Lösung für beide Seiten (gegen "normale" Radfahrer auf geeigneten Wegen hat ja wohl ohnehin kaum ein Wanderer etwas). Eventuell müssten sich dafür MTB-Vereine jedoch in ähnlichem Ausmaß engagieren wie auch Wandervereine für deren Wege, anstatt Forderungen nur an andere zu stellen.

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Nein, das Gesetz ist überflüssig weil es gerade nicht die Verursacher trifft. Denn eher die gemütlichen Fahrer lassen sich davon abschrecken. Die Fahrer welche mit Vollgas und stehendem Hinterrad unterwegs sind schert auch solch ein Gesetz nicht..

 

Die Mehrheit der Fahrer sind aber gewissenhaft unterwegs..

 

Bei uns in Rheinland Pfalz gibt es übrigens genügen extra für MTB ausgewiesene Strecken, dort konzentrieren sich dann auch die Schnellfahrer, da diese Strecken auch extra dafür angelegt sind.

Dazu sind ungeeignete Strecken mit zu viel MTB verkehr dann einzeln gesperrt.

 

Statt Verbote zu verhängen sollte man auch in BW dazu übergehen einfach genügend ausgewiesene Strecken zur Verfügung zu stellen. Ein generelles Verbot wird niemals zum ziel führen.

Bei ordentlichen Bußgeldern und ggf. einem (vorübergehenden) Einzug des sicherlich teuren MTB (ggf. bei Wiederholungstätern), vor allem an den Schwerpunkten, an denen die Landschaftszerstörung auftritt, werden sich so manche Fahrer sicherlich gründlicher überlegen, was sie tun.

 

Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass an unbedenklichen 2m-Wegen das Gesetz nicht exekutiert werden würde, es soll ja auch nur einen Rahmen für die rechtliche Handhabung von den eklatanten Verstößen geben.

bearbeitet von tgutgu
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Ich habe in den letzten Tagen viel über das Thema nachgedacht und bis jetzt für mich aber keine zufriedenstellende Antwort gefunden. Ich bin auf jeden Fall dankbar, dass es aufgebracht wurde.

 

Zum Auslöser der Diskussion habe ich wenig zu ergänzen, Philipp der in de Gegend wohnt und sich dort auskennt hat das schon ausführlich erläutert. Ich finde den angesprochenen Aspekt, dass man durchs darüber schreiben andere anstiftet bedenekenswert und werde da in Zukunft achtsamer sein.

 

Nun zur Frage nach dem Verhalten in Naturschutzgebieten. Ich sehe das Gesetz da als eine gute Leitlinie, ausnahmslos halte ich mich aber nicht daran.

Ich wohne am Rande eine Großstadt, die Landschaft hier wird fast ausnahmslos bewirtschaftet. Die Landschaft ist geprägt durch Bachauen, Felder und Wald. Die Bachauen sind Naturschutzgebiet, Felder und Wald nicht.

Ich habe allerdings das große Glück, dass die meiste Fläche einem Biobauern gehört der sehr um den Schutz der Natur bemüht ist. Mit dem zu Reden ist eine echte Freude, die Natur ist ihm eine Herzensangelegenheit, aber er muss natürlich auch wirtschaften und ist nicht von der Umwelt abgekapselt.

 

Durch die Bachauen führen keine Wege, sie werden aber von Kühen und Schafen beweidet und grenzen an Feldwege. Hin und wieder steige ich da auch über den Zaun um Fotos zu machen. Ich betrete dann aber nur die Weideflächen, Flächen die nicht bewirtschaftet werden sind für mich heute tabu. Ich muss aber gestehen dort früher manchen Erkundungsspaziergang hin unternommen zu haben, den ich heute nicht mehr machen würde.

 

Dann war ich eben in einem größeren Moorgebiet unterwegs, welches ein Naturschutzgebiet ist. Dort gab es eine Touriautobahn, 1-3m breit mit Rindenmulch ausgelegt, ältere noch erkennbare Seitenwege waren komplett gesperrt und außer Betrieb genommen. Ich hatte das ganze für mich allein, trotzdem kam so ein richtiges Naturerlebnis bei mir nicht auf. Für die Natur ist das wahrscheinlich genau richtig so, denn sie kann sich dann ungestört entwickeln.

Leider sehe ich in einem dichtbesiedelten Land wie Deutschland keine bessere Lösung. In Schottland habe ich das anders erlebt, dort geht man das Thema viel Entspannter an, hat aber auch einfch viel mehr Platz und die Belastung durch ein paar Wanderer und Camper gefärdet nicht die Regeneration der Natur. Auch bei mir zuhause, wo es keine herausragenden Sehenswürdigkeiten gibt wird die Natur wohl mit einem vereinzelten Fotografen wie mir fertig.

 

In meiner Brust schlagen auf jeden Fall zwei Herzen. Persönlich will ich möglichst Wilde Natur erleben. Aber ich sehe genauso, dass es auf der gesellschaftlichen Ebene nicht tragbar ist, dass jeder unreguliert durchs Unterholz streift.

Wo jetzt das Optimum zwischen Naturschutz und Möglichmachung von Naturerlebnis liegt, an der Frage knabbere ich noch.

 

Grüße,

Phillip

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Es ist wie bei so vielen Dingen. Die Menge machts.

 

Solange nur ein paar wenige Leute durch die Gegend streifen, kann man manches tolerieren. Erst wenn Massen unterwegs sind, gibt es plötzlich Probleme. Es wird zum einen schlicht zuviel und es kommen immer mehr neue Interessengruppen dazu, die sich nicht immer tolerant den anderen gegenüber und naturverträglich verhalten. Auch greift leider immer mehr die Einstellung um sich, dass man quasi alleine sei und keine Rücksicht auf irgendwas oder irgendwen zu nehmen brauche.

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@ Phillip

 

Die Regelungen und ggf. Gesetze gelten zwar allgemein werden jedoch wahrscheinlich auch nur dort und dann angewendet, wenn eine Übernutzung bzw. Beeinträchtigung der Natur gegeben und manchnmal auch offensichtlich ist. Das können auch oft nur Experten beurteilen. Die Regelungen und Gesetze braucht man jedoch, damit es überhaupt eine Handlungsgrundlage gibt. Sonst kommen wir schnell zur reinen Willkür.

 

In der Praxis klappt das Nebeneinander von Naturschutz und Nutzen der Natur (im Sinne von Begehung, Erleben) in Deutschland doch recht gut.

bearbeitet von tgutgu
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Nur mal so als Ergänzung für den Interessierten:

 

http://www.sandsteinblogger.de/2015/09/wir-muessen-reden/

Ein gutes Beispiel, das zeigt, weshalb eine Rechtsgrundlage für das Vorgehen gegen die Verursacher umweltzerstörender Vorkommnisse in geschützten Gebieten, erforderlich ist. Das hat mit staatlicher Gängelung nichts zu tun.

bearbeitet von tgutgu
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Werner Herzog hat da wohl eine sehr klare Meinung zum Thema Kunst vs. Regeln. Philipps Bilder würde ich ebenso als Kunst einordnen. Und zu der Diskussionen passen doch ganz besonders #2, #11, #14 und im Nationalpark ganz besonders #24 :-)

 

Diese 24 Regeln hat Werner Herzog zu diesem Spannungsfeld:

 

1. Ergreife stets die Initiative.
2. Gegen eine Nacht im Gefängnis ist nichts einzuwenden, solange du die Film-Einstellung bekommst, die du brauchst.
3. Schicke alle Hunde los und einer könnte mit Beute zurückkommen.
4. Suhle dich niemals in deinen Sorgen. Halte deine Verzweiflung privat und kurz.
5. Lerne, mit deinen Fehlern zu leben.
6. Erweitere deine Kenntnisse und dein Verständnis von alter sowie moderner Musik und Literatur.
7. Diese unverbrauchte Rolle Zelluloid in deiner Hand könnte die letzte überhaupt sein, also mache etwas beeindruckendes damit.
8. Es gibt keine Ausrede, einen Film nicht zu vollenden.
9. Habe immer einen Bolzenschneider dabei.
10. Vereitele institutionelle Feigheit.
11. Frage nach Vergebung, nicht Erlaubnis.
12. Nimm dein Schicksal selbst in die Hand.
13. Lerne, das Wesen der Landschaft zu lesen.
14. Entzünde das innere Feuer und erkunde unbekanntes Territorium.
15. Gehe geradeaus, niemals Umwege.
16. Manövriere und täusche, aber liefere immer ab.
17. Fürchte dich nicht vor Zurückweisung.
18. Entwickle dein eigenes Sprachrohr.
19. Ab Tag 1 gibt es kein Zurück mehr.
20. Einen theoretischen Filmkurs nicht zu bestehen, ist ein Ehrenabzeichen.
21. Risiko ist der Lebenssaft des Kinos.
22. Guerrilla-Taktiken sind die besten.
23. Nimm Vergeltung, wenn es sein muss.
24. Gewöhne dich an den Bären hinter dir.
 
 
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Tja, ganz nett. Gott sei Dank legen sich nicht alle solche Regeln auf, sonst hätten wir Chaos pur und die Künstler würden nicht aus der Masse herausragen. Will sagen, wenn sich jeder MTB Fahrer (oder andere Natur"nutzer") quasi an das Lebensmotto von Herzog halten würde (ich pfeif' auf die Regeln und fahr drauf los, könnte ja der letzte Kick sein), wäre es um so manche schöne Ecke arg bestellt.

 

Anders formuliert: Herzog kann sich solche Regeln herausnehmen, weil er nahezu immer imstande war, auch herausragendes zu leisten. D.h. im Grunde ist hier das Talent die Voraussetzung, sich solche Regeln zu erlauben und nicht umgekehrt.

bearbeitet von tgutgu
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Tja, ganz nett. Gott sei Dank legen sich nicht alle solche Regeln auf, sonst hätten wir Chaos pur und die Künstler würden nicht aus der Masse herausragen. Will sagen, wenn sich jeder MTB Fahrer (oder andere Natur"nutzer") quasi an das Lebensmotto von Herzog halten würde (ich pfeif' auf die Regeln und fahr drauf los, könnte ja der letzte Kick sein), wäre es um so manche schöne Ecke arg bestellt.

 

Anders formuliert: Herzog kann sich solche Regeln herausnehmen, weil er nahezu immer imstande war, auch herausragendes zu leisten. D.h. im Grunde ist hier das Talent die Voraussetzung, sich solche Regeln zu erlauben und nicht umgekehrt.

 

Ich sehe Philipp im Gegensatz zu vielen Knipsern (wie mich) als Fotokünstler.

Natürlich kann sich nicht jeder über die Regeln hinwegsetzen, aber es gibt im Leben eben nicht nur wie hier jemand schrieb "1 oder 0" oder "schwarz oder weiß" sondern jede Menge Grautöne.

Und jeder Moralist soll sich an seine eigene Nase fassen: Wir haben ein Geschwindigkeitslimit von x und in der Praxis fährt der flüssige Verkehr x + 15 km/h. Und x + 15 km/h ist zurecht auch anders sanktioniert als x + 50 km/h.

bearbeitet von ako1
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Ich kann mir vorstellen, dass Herzogs Regeln bei einem ernsthaften Fotografen, nicht aber bei einem Mountainbiker angewendet werden können.

 

Über allen Herzoglichen Regeln steht der Grundsatz, ein bestimmtes, gut vorbereitetes, festes Ziel, bei ihm ein Film seiner Vorstellungen, mit allen Mitteln zu erreichen. Das könnte durchaus auch für den Fotografen gelten, der unbedingt den Biber beim Baumfällen ablichten will.

 

Ein Mountainbiker wird sich wohl kaum intensiv darauf vorbereiten, in einem Naturschutzgebiet auf belebten Wanderwegen einen Geschwindigkeitsrekord aufzustellen. Hier Herzogs Regeln zu zitieren, dürfte eher an Fußaufstampfen erinnern.

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