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Sony NEX Kamera & Technik Alles über aktuelle Sony NEX Kameras (Sony NEX-7 / Sony NEX-5N / Sony NEX-F3) und ihre Vorgänger (Sony NEX-3 / Sony NEX-C3 / Sony NEX-5)

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Alt 03.10.2011, 07:34   #21 (permalink)
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Hallo
Ich verstehe dieses ganze Gelecke mit der Garantieverlängerung sowieso nicht. Laut Gesetz ist doch jeder Händler verpflichtet 2 Jahre Gewährleistung zu geben. Der Unterschied zur Herstellergarantie ist nur, dass man beweisen muss, dass ein Fehler an einer Ware schon von Anfang an vorhanden war (eigentlich eine Verarschung vom Gesetzgeber). Ich glaube jedoch, dass jeder seriöse Händler ein defektes Gerät anstandslos auch nach Ablauf eines Jahres auf seine Kosten reparieren lässt.

Viele Grüsse
Otmar
einstein ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 03.10.2011, 08:58   #22 (permalink)
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Es kann bei der Garantie auch vorkommen, dass nur die Ersatzteile und der Lohn gezahlt wird und der Kunde den Rest selber zahlen muss (wie das jetzt bei Sony ist, hab ich nicht recheriert), sprich dass die Garantiebedingungen SCHLECHTER aussehen als die der gesetzlich bestimmten Gewährleistungsbedingungen (die bekanntlich 2 Jahre sind).
FattyArbuckle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.10.2011, 13:02   #23 (permalink)
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Zitat:
Zitat von FattyArbuckle Beitrag anzeigen
Es kann bei der Garantie auch vorkommen, dass nur die Ersatzteile und der Lohn gezahlt wird und der Kunde den Rest selber zahlen muss (wie das jetzt bei Sony ist, hab ich nicht recheriert), sprich dass die Garantiebedingungen SCHLECHTER aussehen als die der gesetzlich bestimmten Gewährleistungsbedingungen (die bekanntlich 2 Jahre sind).
Hallo
Was meinst Du mit:Rest selber bezahlen. Ersatzteile und Lohn sind doch eigentlich der Gesamtbetrag. Ausser evtl. Versandkosten ist darin doch alles enthalten. Meine NEX-5icon habe ich jedenfalls in einem Fachgeschäft gekauft. Auf meine Frage, was ich machen soll, wenn innerhalb von zwei Jahren die Kamera defekt wird, bekam ich die Antwort: Kamera zu uns bringen, alles andere erledigen wir. Das ist eben u.A. der Vorteil vom Fachgeschäft. Da bezahle ich gerne gegenüber Internetanbietern ein paar Euronen mehr.

Viele Grüsse
Otmar
einstein ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.10.2011, 13:10   #24 (permalink)
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Das mit den Vorteilen eines Fachgeschäftes stimmt, ich überlege auch, dort zu kaufen.

Mit Rest meinte ich in erster Linie die VK., welche ja u.U. ins Ausland gehen können?? ..von weiterem Rest habe ich keine persönlichen Erfahrungen, aber vielleicht sind damit Steuern, Verpackung, Transportversicherung ect. gemeint.
FattyArbuckle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.10.2011, 17:28   #25 (permalink)
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Zitat:
Zitat von einstein Beitrag anzeigen
Laut Gesetz ist doch jeder Händler verpflichtet 2 Jahre Gewährleistung zu geben. Der Unterschied zur Herstellergarantie ist nur, dass man beweisen muss, dass ein Fehler an einer Ware schon von Anfang an vorhanden war (eigentlich eine Verarschung vom Gesetzgeber).
Der Unterschied ist nicht "nur", er ist so wie Du es beschrieben hast und kann somit entscheidend sein.
Das ist auch keine Verarschung vom Gesetzgeber. Wenn man sich mit der Sache mal etwas genauer beschäftigt, bemerkt man dass man als Kunde hier umfangreiche Rechte hat die in den meisten Fällen den Händler benachteiligen.

Zitat:
Ich glaube jedoch, dass jeder seriöse Händler ein defektes Gerät anstandslos auch nach Ablauf eines Jahres auf seine Kosten reparieren lässt.
Wenn ein Händler nach z.B. 8 Monaten auf sein Recht besteht, und verlangt dass Du den Nachweis bringst, dann ist dieser NICHT unseriös...oder bist Du ein unseriöser Kunde wenn Du nach 5 Monaten auf Dein Recht bestehst und eine Tausch der Ware verlangst?

Wenn der Händler nach mehr als 6 Monaten ohne vorhandensein einer Garantie vollständig kostenlos reparieren lässt, dann ist das sehr kulant von ihm, ein feiner Zug den man dann als Kunde damit honoriert wieder bei ihm einzukaufen. Er ist damit aber für mich nicht seriöser als derjenige der das nicht macht.

Recht ist immer für mindestens 2 Parteien gemacht
__________________
Jochen
jkrt ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 04.10.2011, 09:20   #26 (permalink)
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Zitat:
Zitat von jkrt Beitrag anzeigen
Der Unterschied ist nicht "nur", er ist so wie Du es beschrieben hast und kann somit entscheidend sein.
Das ist auch keine Verarschung vom Gesetzgeber. Wenn man sich mit der Sache mal etwas genauer beschäftigt, bemerkt man dass man als Kunde hier umfangreiche Rechte hat die in den meisten Fällen den Händler benachteiligen.



Wenn ein Händler nach z.B. 8 Monaten auf sein Recht besteht, und verlangt dass Du den Nachweis bringst, dann ist dieser NICHT unseriös...oder bist Du ein unseriöser Kunde wenn Du nach 5 Monaten auf Dein Recht bestehst und eine Tausch der Ware verlangst?

Wenn der Händler nach mehr als 6 Monaten ohne vorhandensein einer Garantie vollständig kostenlos reparieren lässt, dann ist das sehr kulant von ihm, ein feiner Zug den man dann als Kunde damit honoriert wieder bei ihm einzukaufen. Er ist damit aber für mich nicht seriöser als derjenige der das nicht macht.

Recht ist immer für mindestens 2 Parteien gemacht
Hallo Jochen
Hast ja recht. Seriös ist eigentlich das falsche Wort. Besser wäre kulant oder kundenfreundlich gewesen. Jedoch meinte ich mit Verarschung am Kunden folgendes: Wenn ich bei Gewährleistung nachweisen muss, dass ein Fehler an einer Wahre schon von Anfang an vorhanden war, dann warte ich doch mit der Beanstandung nicht z.B. über ein Jahr, sondern reklamiere gleich. Übrigens: Meine NEX-5icon wurde vom Händler registriert.

Viele Grüsse
Otmar
einstein ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.02.2012, 11:38   #27 (permalink)
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Mein Onlinehändler (Foto Gregor GmbH) der mir meine Sony NEX-5Nicon verkauft hat schreibt:
"Gerne möchte ich Ihnen mitteilen, dass wir die Kameras für die Kunden bei Markenmehrwert registrieren.
Sollte ein Garantiefall auftreten, wenden Sie sich bitte an uns."
Bedeutet das ich nur 1 Jahr Garantie bei Sony habe?
Mykaefer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.02.2012, 11:57   #28 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Mykaefer Beitrag anzeigen
Mein Onlinehändler (Foto Gregor GmbH) der mir meine Sony NEX-5Nicon verkauft hat schreibt:
"Gerne möchte ich Ihnen mitteilen, dass wir die Kameras für die Kunden bei Markenmehrwert registrieren.
Sollte ein Garantiefall auftreten, wenden Sie sich bitte an uns."
Bedeutet das ich nur 1 Jahr Garantie bei Sony habe?
Hallo
Wenn Dein Händler schon bereit ist, die Kamera zu registrieren, dann muss er dies bei Sony machen. Nur da hast Du dann zwei Jahre Herstellergarantie. "Markenmehrwert", was ist das, kenne ich nicht. Schau mal bei Wikipedia rein. Da wird der Unterschied zwischen Herstellergarantie u. Gewährleistung erklärt.


Gruss
Otmar
einstein ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.02.2012, 13:09   #29 (permalink)
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Markenmehrwert ist Sony. Ist bloß die Frage ob ICH direkt bei Sony Garantie habe oder nur der Händler? Den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kenne ich. Kommunikation mit Sony direkt sollte ein paar Tage Reparaturzeit sparen und bei Insolvenz oder Beweislastumkehr bleibt eh nur noch Sony übrig.
Mykaefer ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 14.02.2012, 14:53   #30 (permalink)
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Hmmm, ich habe meine Sony NEX7icon (zu einem Peis von € 1009) gekauft - und vom Händler DREI Jahre Garantie (!) bekommen. Ab und zu sind (lokale) Händler besser als das ganze Internet-Gewusel

Auf dem Tamron 18-200 sind 5 Jahre (Hersteller)Garantie
gacki ist offline   Mit Zitat antworten
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