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Alt 18.02.2010, 18:37   #1 (permalink)
Administrator
 
Benutzerbild von jmschuh
 
Registriert seit: 15.12.2008
Ort: Bochum
Beiträge: 1.376
Bilder editieren: Ja
Standard OLG Brandenburg stärkt Panoramafreiheit

OLG Brandenburg stärkt Panoramafreiheit
Der rechtliche Hintergrund der „Panoramafreiheit“ und deren Reichweite

Da wir nicht nur in den eigenen vier Wänden und auf hoher See fotografieren wollen:

[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. ]

Gruß,

Jens
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Jens Michael Schuh

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Alt 18.02.2010, 21:08   #2 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von ricart
 
Registriert seit: 18.01.2009
Ort: Passau/Wochenends OÖ
Beiträge: 1.831
Bilder editieren: Nein
Standard AW: OLG Brandenburg stärkt Panoramafreiheit

das finde ich bemerkenswert positiv...
ich hoffe, dass da kein Einspruch Recht bekommt...
weil das wohl auch für brandenburgferne locations Bedeutung hat.

Gruß Frank
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Alt 18.02.2010, 21:57   #3 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Diethard
 
Registriert seit: 03.05.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 1.181
Standard AW: OLG Brandenburg stärkt Panoramafreiheit

Hallo

Ich finde schon das Recht am eigenen Abbild im öffentlichen Raum gelinde gesagt für überzogen.

Wenn ich nicht möchte, daß von mir ein Bild in einer herabwürdigenden Situation veröffentlicht wird, muß ich mich halt entsprechend benehmen.

Ich habe nix dagegen aus allen Himmelsrichtungen von Jedermann fotografiert zu werden.
__________________
Freundliche Grüße ... Diethard.
Diethard ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.02.2010, 22:47   #4 (permalink)
Kan
Benutzer
 
Registriert seit: 09.01.2010
Beiträge: 56
Bilder editieren: Ja
Standard AW: OLG Brandenburg stärkt Panoramafreiheit

Es ist ein Unterschied, ob ich Panoramafotos schiesse und veröffentliche oder Personen ohne öffentliches Interesse (überwiegendes Allgemeininteresse).
Letzteres ist verboten, wenn der- oder diejenige dieses verbietet.
Gott sei Dank - informationelle Freiheit und Selbstbestimmung; wichtiger denn je.

Ich bin sehr froh darüber, dass das OLG so entschieden hat.

Geändert von Kan (18.02.2010 um 22:50 Uhr)
Kan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2010, 07:51   #5 (permalink)
Benutzer
 
Registriert seit: 18.06.2009
Ort: Bonn
Beiträge: 334
Standard AW: OLG Brandenburg stärkt Panoramafreiheit

Ich stehe dieser ganzen Rechtsdreherei auch sehr ambivalent gegenüber. Auf der einen Seite hat es Jahrzehnte keinen gejuckt, was und wie fotografiert wurde (ausgenommen militärische Anlagen). Aber seit dem Internet und der Möglichkeit seine Aufnahmen nicht nur im kleinen privaten Umfeld zu zeigen, sondern diese einer großen Öffentlichkeit preiszugeben, ist es nachvollziehbar, dass die Persönlichkeitsrechte gewahrt werden müssen. Die bestehenden Regelungen sind m.E. gut und bedürfen keiner Lockerung aber auch keiner weiteren Einschränkung.

Was diesen Fall hier angeht, kommen wir aber schon zur Perversion. Dies gehört für mich auch in die Kategorie der skurrilen Patentschafts-/Urheberrechtsklagen wo Menschen/Institutionen versuchen alltägliches rechtlich zu schützen. So wie Mehdorn es wohl geschafft hat, dass es nicht erlaubt ist, Fotografien des ICE zu verbreiten, die nicht von der Bahn beauftragter Agenturen gefertigt wurden. Oder Microsoft den Begriff Explorer rechtlich schützen lassen wollte. Oder irgendwelche Anwälte das Recht haben, vermeintliche Urheberrechtsverletzungen direkt unter Anrechnung von hohen Kosten abzumahnen. Hier ist die Justiz und das System noch nicht auf dem Stand der Auseinandersetzung, die zeitgemäß wäre.

Ich hoffe, dass wenn es zu einer Revision des Urteils kommt, dieses Urteil nicht wieder revidiert wird.
__________________
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Alt 19.02.2010, 13:08   #6 (permalink)
Benutzer
 
Benutzerbild von duckrider
 
Registriert seit: 13.01.2010
Beiträge: 368
Bilder editieren: Nein
Standard AW: OLG Brandenburg stärkt Panoramafreiheit

Zitat:
Zitat von Diethard Beitrag anzeigen
Hallo

Ich finde schon das Recht am eigenen Abbild im öffentlichen Raum gelinde gesagt für überzogen.
...
Ich habe nix dagegen aus allen Himmelsrichtungen von Jedermann fotografiert zu werden.
@partylogger: Ich gebe Dir vollkommen recht, Bildrechte an öffentlichen Gebäuden oder Gegenständen dürfen keinesfalls eingeschränkt werden.

@Diethard: Da stimme ich nur bedingt zu: Mittlerweile veröffentlichen manche Kneipen Fotos ihrer gutgelaunten Gäste (z.B. von Karnevalsfeieren) im Netz. Wenn sich dort jemand wiederfindet, dann ist das schon ein wesentlicher Eingriff ins Recht am eigenen Bild.

z.B. kann der/ Lebensgefährte/in schon etwas irritiert sein, wenn statt eines normalen Arbeitsplatzbesuches der Tag in der Kneipe mit Küsschen & evtl. mehr mit anderen im Netz aufgefunden wird.
Oder der Chef / Arbeitgeber entdeckt seinen krankgeschriebenen Mitarbeiter bei einem solchen Anlass. Das kann schon mal ziemlich ins Auge gehen....

unbeobachtet grüßt
Thomas
__________________
If you have to have jazz explained to you, you'll never know. Louis Armstrong
duckrider ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.02.2010, 13:44   #7 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Diethard
 
Registriert seit: 03.05.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 1.181
Standard AW: OLG Brandenburg stärkt Panoramafreiheit

Kneipen von innen ist schon kein öffentlicher Raum mehr. Da gilt die Panoramfreiheit ohnehin nicht.

Wer sich dagegen trotz Krankschrift auf der Straße, bedudelt und mit der schönen Nachbarin, öffentlich präsentiert, betrügt sowohl Arbeitgeber als auch Krankenkasse. Dann dürfte ich auch keinen Ganoven fotografieren der gerade ein Auto aufhebelt.

Bezüglich des Internetrechts treibt das Gesetz schon seltsame Blüten. Nur in Deutschland ist schon die erste Abmahnung kostenpflichtig. Kein Wunder, daß sich darbende Rechtsanwälte da ein lukratives Nebeneinkommen sichern. Denen geht es nicht ums Recht, sondern um leicht verdiente Kohle.

Oder die Internetseiten, die voll darauf angelegt sind, kleine Homepagebesitzer zu schröpfen. Siehe "Marions Kochbuch".

Die Rechthaberei treibt ohnehin seltsame Blüten. Ich wurde vor kurzem von einem Autofahrer empört angebrüllt: HABEN SIE ETWA MEIN AUTO FOTOGRAFIERT ?! Der muß sogar extra gewendet haben, um mir das vorzuwerfen!

Recht haben oder Rechthaberei sind halt nicht das Gleiche.

Vor dreissig Jahren konnte ich meine kleine Tochter unbelästigt im Buddelkasten fotografieren. Die anwesenden Muttis der anderen Kinder haben ihre Kleinen sogar extra herausgeputzt "damit die Kleine nett aussieht auf dem Foto". Heute muß ich mit umgehängter Kamera einen Bogen um Kinderspielplätze machen, weil garantiert einer meint, es sind nur Sittenstrolche die Kinder fotografieren.
__________________
Freundliche Grüße ... Diethard.
Diethard ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.02.2010, 15:52   #8 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.07.2009
Beiträge: 1.052
Standard AW: OLG Brandenburg stärkt Panoramafreiheit

Zitat:
Zitat von Diethard Beitrag anzeigen
Ich finde schon das Recht am eigenen Abbild im öffentlichen Raum gelinde gesagt für überzogen.

Wenn ich nicht möchte, daß von mir ein Bild in einer herabwürdigenden Situation veröffentlicht wird, muß ich mich halt entsprechend benehmen.

Ich habe nix dagegen aus allen Himmelsrichtungen von Jedermann fotografiert zu werden.
Ich finde die derzeitigen Regelungen zum Recht am eigenen Bild völlig in Ordnung. Es ist möglich, einen öffentlichen Platz oder irgendeine Veranstaltung zu zu fotografieren, dass Personen als Beiwerk auf dem Bild sind. Wenn die dann dort aus irgendwelchen Gründen nicht sein dürften, dann ist das deren Problem und nicht das des Fotografen.

Es ist dagegen nicht erlaubt, Personen ohne deren Einwilligung als Hauptmotiv zu fotografieren. Das finde ich auch völlig richtig.

Grüße
Andreas
AndreasH ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 20.02.2010, 20:15   #9 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von Diethard
 
Registriert seit: 03.05.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 1.181
Standard AW: OLG Brandenburg stärkt Panoramafreiheit

Hallo Andreas

Das Dumme ist nur, daß im Rechtsstreit irgend eine Amtsperson frei nach Gefühl entscheiden kann, was nun ein Porträt ist und was nicht. Sobald jemand auf dem Bild persönlich erkennbar ist, nicht nur vom Gesicht her, sondern auch durch Kleidung, Haltung, Autonummer usw. wird sofort das Recht am eigenen Bild zitiert.

Die Rechtsunsicherheit ist dadurch sehr groß.
__________________
Freundliche Grüße ... Diethard.
Diethard ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 21.02.2010, 09:19   #10 (permalink)
Benutzer
 
Benutzerbild von Joachim3
 
Registriert seit: 19.01.2009
Ort: Heidelberg
Beiträge: 106
Standard AW: OLG Brandenburg stärkt Panoramafreiheit

Zitat:
Zitat von Diethard Beitrag anzeigen
Hallo Andreas

Das Dumme ist nur, daß im Rechtsstreit irgend eine Amtsperson frei nach Gefühl entscheiden kann, was nun ein Porträt ist und was nicht. Sobald jemand auf dem Bild persönlich erkennbar ist, nicht nur vom Gesicht her, sondern auch durch Kleidung, Haltung, Autonummer usw. wird sofort das Recht am eigenen Bild zitiert.

Die Rechtsunsicherheit ist dadurch sehr groß.
Schon richtg, aber es gibt keine Regelung (kein Gesetz) ohne Grauzonen.
Jedenfalls aber stärkt das vorliegende Urteil die Rechte des Fotografen und das ist gut so.
Joachim
Joachim3 ist offline   Mit Zitat antworten
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